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Gemeinde Hattenhofen
24.07.2010 20:49 Alter: 45 Tage

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 21.07.2010

Kategorie: Gemeinderatsberichte

 

Ja zu Bauwunsch: Dem Bau eines Wohnhauses mit Garage, Zeller Straße 14/1, erteilte der Ge­meinderat einstimmig das Einvernehmen.

Geld für Spielplatz: Für rund 31.000 Euro wird der seinerzeit ehrenamtlich errichtete Kinderspielplatz in der Ortsmitte mit neuen Holz-Spielgeräten bestückt. Die Arbeiten übernimmt der Bauhof. Die Gemeinde erhält dafür Mittel aus dem „Konjunkturprogramm II“ des Bundes.

Moderne Straßenleuchten: Für rund 9.200 Euro erhält der Limburgweg im Wohngebiet „Im Langen Morgen II“ elf LED-Straßenleuchten. Dafür hat sich der Gemeinderat einstimmig ausgespro­chen. Bürgermeister Reutter soll vorher noch klären, ob anstelle der weiß leuchten­den Lampen gelbes Licht installiert werden kann.

Freie Hand: Für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gewerbepark Wängen“ er­hielten die drei Vertreter der Gemeinde das freie Mandat für Abstimmungen. Über­wiegend geht es bei der Tagesordnung um die laufenden Erschließungsarbeiten und um Grundstücksgeschäfte.

Gemeinderat delegiert: Wie jedes Jahr hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, Bauanträge während der Sommerpause selbständig zu behandeln. Nur bei „großen“ oder „kriti­schen“ Vorhaben setzt die Verwaltung den Bauantrag auf die Tagesordnung der ersten Septembersitzung. Die Antragsteller müssen sich dann gedulden.

Feldwege in Ordnung: Den aktuellen Bericht der jährlich stattfindenden Feldwegkommission nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Durch die Kontrollen und regelmäßigen In­standhaltungsarbeiten nimmt die Mängelliste, ähnlich wie bei der jährlichen Gebäu­debesichtigung, von Jahr zu Jahr ab. Das örtliche Feldwegenetz ist insgesamt in einem sehr guten Zustand.

Schutz für Asphaltdecke: Die Andienung einer Baustelle im Limburgweg über landwirtschaftliche Zufahrten ist mit der Gemeinde abgestimmt, erläuterte Bürgermeister Jochen Reutter auf Nachfrage aus dem Gremium. Wegen der anhaltenden Hitze dürfen derzeit noch keine schweren Baustellenfahrzeuge über den neu angelegten Asphaltbelag fahren.

Nutzung von Aushub: Die Auffüllung eines landwirtschaftlichen Grundstücks mit Erdaushub aus der Baustelle im Limburgweg ist baurechtlich zulässig und nicht zuletzt eine Auflage der Bodenschutzbehörde im Landratsamt während des Bebauungsplanverfahrens. Dar­auf wies Bürgermeister Jochen Reutter auf Anfrage aus dem Gremium hin.

Konzept für „Storren 2“: Maximal acht neue Bauplätze nördlich des Storrenwegs und vier Bauplätze im Bestand entlang der Hauptstraße könnten nach einer Planungsvariante des Fricken­hauser Büros Kuhn entstehen, für die sich der Gemeinderat nach längerer Diskus­sion entschieden hat. Im weiteren Bebauungsplanverfahren soll geklärt werden, ob die Zufahrt über das gemeindeeigene Grundstück Hauptstraße 52 oder über den Storrenweg erfolgen wird (ausführlicher Bericht in der nächsten Ausgabe).

Uneinigkeit bei Sauerbrunnen: Mittels erneuter Bohrungen wird die Gemeinde gegenüber dem Landratsamt und dem Geologischen Landesamt nachweisen müssen, dass der Einzugsbereich des Hattenhofer Sauerbrunnens von Reustadt her erfolgt und nicht im Oberdorf liegt. Dies erläuterte der gemeindliche Gutachter Dr. Klaus Brenner in einem detaillierten Vortrag dem Gemeinderat. Nach wie vor gibt es unterschiedliche Auffassungen zwi­schen Gutachter und Behörden über die Herkunft des Sauerwassers, was insbeson­dere für die Zulässigkeit von Erdwärmebohrungen im Gemeindegebiet von Bedeu­tung ist 

Bauliche Abrundung im Storren nimmt Formen an
Landwirtschaftliche Emissionen und Zufahrt sind noch offene Punkte

Dem Bebauungsplanverfahren „Storren 2“ wird eine Planungsvariante zugrunde gelegt, nach der nördlich des Fußwegs im Storren bis zu acht Bauplätzen und südlich, im Bestand der Hauptstraße, vier neue Bauplätze entstehen könnten. Das hat der Gemeinderat nach ausführlicher Diskussion einstimmig beschlossen. Im weiteren Verfahren wird entschieden, ob die Zufahrt zu den neuen Bauplätzen über das mittlerweile gemeindeeigene Grundstück Hauptstraße 52 oder über den Storrenweg (Hauptstraße 60) erfolgen soll. Außerdem legt der Gemeinderat wert darauf, dass die Behördenvertreter künftig ihre Stellungnahmen erst abgeben, wenn sie zuvor das Plangebiet besichtigt haben.

Die drei Ziele der Planung sind der Ausbau der vorhandenen Wegeverbindung, eine bauliche Arrondierung entlang des Fußwegs auf einer Fläche von 0,4 Hektar und die Sicherung des nördlichen Grünstreifens. Dies hat der Gemeinderat beim Aufstellungsbeschluss am 10. Februar festgelegt. Eine detaillierte Planung gab es bislang nicht. Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches hat die Gemeinde die Träger öffentlicher Belange (TÖB) angehört und die Öffentlichkeit beteiligt. Der Verband Region Stuttgart hat die Gemeinde aufgefordert, im Flächennutzungsplan bilanzneutral an anderer Stelle Wohnfläche zu entnehmen. Dies fordert auch das Landratsamt. Die Gemeinde ist dem mittlerweile nachgekommen und hat das vorgesehene Wohngebiet „Beim Bäumle“ um die Fläche gekürzt, die im Storren neu ausgewiesen werden soll. Das Landratsamt fordert ein Gutachten zum Artenschutz, die Untersuchungen laufen derzeit. Die Bodenschutzbehörde begrüßt die geplante Arrondierung im Innenbereich als vorteilhaft. Gewerbeaufsicht und Landwirtschaftsamt fordern wegen der Emissionen des benachbarten Bullenmaststalls Geruchsermittlungen bzw. einen Abstand von 80 Metern.

In einer öffentlichen Informationsveranstaltung haben Gemeindeverwaltung und Planer Kuhn die interessierten Einwohner über die Planungsziele informiert. Umstritten ist unter den Anliegern, wie die Zufahrt zu den neuen Bauplätzen erfolgen soll. Einig sind sich Verwaltung, Planer und Gemeinderat, dass ein Anliegerverkehr im Bereich der Einmündung Ledergasse/Fußweg Landwirtschaft Gallus unterbleiben soll. Als Alternativen bleiben die Zufahrt über den bestehenden Storrenweg im Bereich Hauptstraße 60 oder eine neue Stichstraße anstelle des abgerissenen Hauses auf dem Grundstück Hauptstraße 52. Die Eigentümer der Landwirtschaft in der Ledergasse sprechen sich gegen den Geltungsbereich des Bebauungsplans aus, dieser greife in den unmittelbaren Hofzusammenhang ein. Eine angemessene betriebliche Weiterentwicklung sei durch die gemeindliche Planung gefährdet, so die Landwirtsfamilie. Über die einzeln eingegangenen Anregungen der TÖB und aus der Öffentlichkeit wird der Gemeinderat im Laufe des weiteren formellen Bebauungsplanverfahrens beraten und abwägen. Als ärgerlich empfanden einige Gemeinderäte manche Stellungnahmen des Landratsamts. Daran könne man erkennen, so die Sprecher, dass die Stellungnahmen am Schreibtisch ohne Ortskenntnis verfasst worden seien. Die Verwaltung wird die Träger öffentlicher Belange künftig pauschal bitten, ihre Stellungnahmen nach einem Vororttermin abzugeben.

Sauerbrunnen läuft mit provisorischer Genehmigung
Einzugsgebiet ist umstritten

Der Hattenhofer Sauerbrunnen, ein Alleinstellungsmerkmal der Gemeinde, hat immer noch keine endgültige Verlängerung der Betriebserlaubnis erhalten. Grund ist das im Wasser enthaltene Pflanzenschutzmittel Bentazon, das die Gemeinde seit längerem mithilfe von Aktivkohlefiltern ausfiltert, sodass das Wasser bedenkenlos trinkbar ist. Genau so wenig ist bislang Einigkeit erzielt worden, aus welcher Richtung der Sauerbrunnen sein Quellwasser bezieht. Diese Frage ist entscheidend bei der Zulassung von Erdwärmebohrungen, z. Bsp. im neuen Wohngebiet „Im Langen Morgen II“. Das Stuttgarter Fachbüro Smoltczyk & Partner betreut nicht nur seit Jahrzehnten die Sauerwasserbrunnen in Göppingen und Jebenhausen, sondern seit mehreren Jahren auch die Gemeinde Hattenhofen. Dessen Vertreter Dr. Klaus Brenner, ein anerkannter Spezialist für Hydrogeologie und mit den Untergrundverhältnissen in der Umgebung vertraut, erläuterte dem Gemeinderat den derzeitigen Sachstand. Der Hattenhofer Sauerbrunnen wurde 1867 erstmals in der Literatur erwähnt und 1934 neu gefasst. Das Hattenhofer Sauerwasser enthält vor allem Kalzium, Magnesium und Kohlendioxid - deswegen gilt es als Säuerling - sowie viel Eisen. Die Quelle ist laut Brenner gut geschützt vor Niederschlägen und Verkeimung. Unterstützt durch letztes Jahr durchgeführte Bohrungen geht Klaus Brenner davon aus, dass die Quellfassung ihr Wasser aus Richtung Reustadt/Sparwiesen erhält. Die Behörden dagegen gehen davon aus, dass der Bezug vom Oberdorf her - also unter der Kreisstraße Richtung Göppingen hindurch – und teilweise aus Richtung Bruckwiesen/Ortsmitte erfolgt. Deswegen genehmigt die Wasserschutzbehörde im Landratsamt bislang keine weiteren Geothermienutzungen westlich der Kreisstraße. Die Behörden fordern weitere umfangreiche und vor allem kostenintensive Bohrungen, um den Einzugsbereich definitiv zu lokalisieren. In einer weiteren Stellungnahme will Klaus Brenner die Fachbehörden überzeugen und vor allem den Umfang der durchzuführenden Bohrungen deutlich einschränken. Unter anderem wurden in jüngster Zeit die privaten Brunnen in Reustadt aufgenommen und beprobt. Die Überlieferungen älterer Hattenhofer Bürger würden die Aussagen von Klaus Brenner bestätigen, so ein Gemeinderat. Die Behördenvertreter, so der Sprecher, wollten jedoch offensichtlich kein Risiko eingehen.