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5 Konzeption Kindergarten Hattenhofen 1. Vorwort des Trägers Liebe Eltern, mit dieser Konzeption unseres Kindergartens in Hattenhofen stellen wir Ihnen das Profil und die Grundausrichtung unserer Einrichtung offen und transparent dar. Die Konzeption bildet unser Selbstverständnis sowie unsere Werte und Überzeugungen ab und leitet uns bei unserer Arbeit. Sie ist die Grundlage für unsere Ziele sowie Basis der Qualitätssicherung und -entwicklung. Ihr Jochen Reutter Bürgermeister 2. Leitbild der Einrichung Jeder Mensch ist ein Individuum mit seinen Stärken und Schwächen. Uns ist es wichtig, diese wahrzunehmen und zu achten. Wir wollen das Kind in seiner individuellen Entwicklung unterstützen und begleiten. Unsere Kinderkrippe sowie der Kindergarten soll ein Ort der Geborgenheit sein, der Ihnen und Ihrem Kind, durch eine vertrauensvolle Beziehung, Sicherheit geben kann. 3. Gesetzliche Grundlagen 8. Sozialgesetzbuch: Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) § 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet. Das Nähere über die Abgrenzung von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege regelt das Landesrecht. Es kann auch regeln, dass Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen geleistet wird. (2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen 1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, 2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, „ “

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