32 Farrenstall Der amtliche Denkmalschutz ist jedoch dagegen: Das Gebäude könne zwar nicht als Kulturdenkmal eingestuft werden, habe in der Umgebung von Rathaus und Kirche aber eine wichtige ortsbildprägende Funktion. Der Abbruchantrag wird 1983 abgewiesen. 1982 beantragt die Gemeinde, den alten Farrenstall (Farren gleich Bulle, männliches Rind), der zwischenzeitlich auch als Obdachlosenunterkunft genutzt wird, abzubrechen. Hier aus Sicht der Hauptstraße. Die Gemeinde entscheidet sich daher zum Erhalt und Umbau des Gebäudes. Sie erhält im Mai 1986 die baurechtliche Genehmigung. Unter anderem muss sie wegen der Nähe zum angrenzenden Wohnhaus eine Brandmeldeanlage installieren. 1987 wird das für über 1,6 Millionen DM rundum sanierte Gebäude eingeweiht. Hier Gemeinderat Fritz Höfer als Laudator.
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