AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A. s BLÄTTLE Gut informiert uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL 54. Jahrgang, Nummer 22 Donnerstag, 1. Juni 2023 Einzelpreis 0,85 € Unser neues E-Bürgerauto ist da Sabine Ackermann Am vergangenen Donnerstag konnten wir unser neues E-Bürgerauto, einen Volkswagen ID.4 beim Autohaus Ratzel in Empfang nehmen und an unser ehrenamtliches Fahrerteam übergeben. Verbandsvorsitzender Jochen Reutter sowie Stephanie und Friedrich Ratzel stellten in ihren Grußworten die Wichtigkeit und soziale Bedeutung des E-Bürgerautos für unsere Gemeinden heraus. Das E-Bürgerauto liefere einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Mobilität der älteren Generation, so Verbandsvorsitzender Jochen Reutter. Der Verbandsvorsitzende lobte die hohe Motivation und das große, ehrenamtliche Engagement des Fahrerteams und wünschte dem E-Bürgerauto weiterhin eine erfolgreiche Entwicklung. E-Bürgerauto „Lorenz“ Fahrzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag, von 8.00 bis 18.00 Uhr. Fahrten können montags, dienstags und donnerstags zwischen 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: 0152 22 04 41 5. Unser Lorenz bringt Sie schnell und einfach an Ihr Ziel!
Seite 2 ’s Blättle Nr. 22 / 1. Juni 2023 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 3 Sonstige Mitteilungen 6 Gemeinde Aichelberg 6 Gemeinde Bad Boll 9 Gemeinde Dürnau 26 Gemeinde Gammelshausen 29 Gemeinde Hattenhofen 34 Gemeinde Zell u. A. 41 Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweilsMontag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. – Stellenausschreibung – Die Gemeinde Zell u. A. (3.200 Einwohner) sucht zumnächstmöglichen Zeitpunkt einen Bauhofmitarbeiter (m/w/d) Ihre Aufgaben sind insbesondere: • Grünanlagen-, Straßen- und Wegeunterhaltung • Instandhaltung der kommunalen Gebäude • Wartung von Fahrzeugen und Geräten • Winterdienst Gesucht wird eine körperlich belastbare, zuverlässige und flexible Person, die selbständig arbeiten kann, aber auch teamfähig ist. Ein Großteil der Arbeiten wird im Freien erledigt. Wir erwarten: • Ausbildung und Berufserfahrung in einem Bauhandwerksberuf (Straßen- oder Tiefbau, Garten- und Landschaftsbau, Schreinerei/Zimmerei oder in einem vergleichbaren handwerklichen Beruf) • Teamfähigkeit • Führerschein für Pkw mit Anhänger, wenn möglich: Klasse „T“ • Arbeitsbereitschaft auch außerhalb der regulären Arbeitszeit • Mitarbeit beimWinterdienst Wir bieten Ihnen: • Tarifgerechte Bezahlung nach demTVöDmit den imöffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen • eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in Vollzeit und bei entsprechender Eignung nach Ablauf der Probezeit die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und mögliche weitere Nachweise) bis zum 4. Juni 2023 an die Gemeinde Zell u. A., Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A. oder per E-Mail in einer PDF-Datei an gemeinde@zell-u-a.de. Bitte übersenden Sie nur Kopien, da die Unterlagen nach dem Bewerbungsverfahren vernichtet werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie im Rathaus bei Frau Mayer, Telefon 07164 807-14 oder Frau Grus, Telefon 07164 80720. Unsere Informationen nach Artikel 13 DSGVO finden Sie unter www.zellua.de/rathaus-verwaltung/rathaus/downloads/datenschutz.html Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt 3,32 pro Monat, bei Postzustellung 11,32 (inkl. Portoanteil 8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt 0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich. Schreiben Sie Ihre Texte im Online-Redaktionssystem! http://badboll.go-kirchheim.info
’s Blättle Seite 3 1. Juni 2023 / Nr. 22 Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 (Anruf kostenlos) Unter der genannten Rufnummer werden auch Hausbesuche organisiert. … für Aichelberg An Werktagen von Montag bis Freitag: Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zuständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und am Freitag von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag. An Wochenenden und Feiertagen: Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxis in Kirchheim (auf dem Gelände des Kreiskrankenhauses) an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 23.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. … für Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: An Werktagen von Montag bis Freitag: Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zuständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und an Freitagen von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag. An Wochenenden und Feiertagen: Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxen in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen) an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr und in der Helfenstein Klinik in Geislingen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 16.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Unter www.docdirekt.de oder Telefon 0711 96589700 können sich gesetzlich versicherte ohne Terminvereinbarung montags bis freitags von 9.00 bis 19.00Uhr kostenfrei via Telefon, App oder Chat von einem kompetenten Arzt beraten lassen. Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen), an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Notdienst an Freitagen, 16.00 bis 22.00Uhr und Samstagen, Sonn- und Feiertagen 8.00 bis 22.00 Uhr- HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Die HNO-fachärztliche Notfallversorgung bzw. der HNO-fachärztliche Notfalldienst wird nur noch und ausschließlich an den hierfür eingerichteten HNO-Notfallpraxen erbracht. In Baden-Württemberg ist dies an der Universität-HNO-Klinik, Elfriede-AulhornStraße 5, 72076 Tübingen eingerichtet. Öffnungszeiten sind an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Hinweis: Informationen zu den Öffnungszeiten und Anschrift der jeweiligen Notfallpraxis finden Sie unter https://www.kvbawue.de/ buerger/notfallpraxen/ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen: Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer: 0761 120 120 00 Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Rufnummern an die www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst EVF-Störhotline Die aktuelle Rufnummer der EVF-Störungshotline (7 Tage/24 Stunden) lautet 0800 6101-767 (kostenlos), (stets aktuell zu finden unter https://evf.de/kontakt/). Fundtiere Tierherberge Donzdorf (Hunde), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst), Montag bis Sonntag, 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen 24 Stunden Notruf 0177 3590902 Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), Telefon 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen Katzenschutz Donzdorf, Telefon 07162 21120 Tierärztlicher Notfalldienst 01805 843736 – Kleintiernotdienst Kreis GP-Geislingen Diese Telefonnummer leitet von 8.00 bis 22.00 Uhr automatisch auf die aktuell diensthabende Praxis im Kreis Göppingen-Geislingen um. 0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus demMobilfunknetz • Der Kleintier-Notdienst imKreis Göppingen/Geislingen ist nun an 365 Tagen im Jahr von 8.00 bis 22.00 Uhr unter obiger Nummer erreichbar • Nach 22.00 bis 8.00 Uhr sind die umliegenden Kleintierkliniken erreichbar. • Versuchen Sie bitte, falls möglich immer erst Ihren Haustierarzt telefonisch zu erreichen. • Die Praxen sind zum Teil außerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt. Fahren Sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Notdienstpraxis. Unter www.vetnotdienst.de sehen Sie auf der Landkarte von 8.00 bis 22.00 Uhr welche Praxis aktuell Notdienst hat Apotheken-Notfalldienst … für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: 0800 00 22833 (kostenlos vom Festnetz) 22 8 33 (0,69 € pro Min. aus demMobilfunk) Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.de/notdienstportal Samstag, 3. Juni 2023 Barbarossa-Apotheke Hohenstaufenstraße 22 73033 Göppingen Telefon 07161 75559 Sonntag, 4. Juni 2023 Axel’s Vital-Apotheke Bleichstraße 12 73033 Göppingen Telefon 07161 74646 Informationsseite
Seite 4 ’s Blättle Nr. 22 / 1. Juni 2023 Informationsseite Donnerstag, 8. Juni 2023 Jura-Apotheke Göppinger Straße 3 73119 Zell u. A. Telefon 07164 2723 Achtung: Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Notruftelefonnummern Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Polizeiposten Bad Boll Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477 Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Elektro-Notdienst Telefon 07161 500506 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 0800 6101-767 Unitymedia Telefon 0221 46619100 Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll Pflegedienstleiterin Tel. 07164 2041 · Einsatzleiterin Tel. 07164 2042 Verwaltung Tel. 07164 2043, Fax 2032 · Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 13.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de Wochenend- und Feiertagsdienst Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten. Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr für Sie unter der Rufnummer 2041 erreichbar. Unser Café Diakonie ist jeden Mittwoch (außer an Feiertagen) von 14.30 bis 17.30 Uhr für Sie da. Sie finden uns in der Seniorenwohnanlage im Blumhardtweg 30, direkt am Fuß-/Radweg in gemütlicher Atmosphäre. Ehrenamtliche Helferinnen bewirten sie mit selbstgebackenen leckeren Kuchen, Torten, Kaffee und anderen Getränken. Bei schönem Wetter bieten wir Ihnen zudem gemischtes Eis an und unser Außenbereich ist geöffnet. Lassen sie sich verwöhnen! Der Erlös kommt dem Krankenpflegeverein zu Gute. Besuchen Sie uns und genießen Sie bei uns Ihren Nachmittag. Wir freuen uns Sie als Besucher begrüßen zu dürfen! Pflegedienst Aurelia Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20 Gemeinde Hausmüll Bioabfall alle Gemeinden Aichelberg Bad Boll/Eckwälden Dürnau Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof 5. 6. 23 2. 6. 23 (Fr.) 9. 6. 23 (Fr.) Hattenhofen Zell u. A. 7. 6. 23 Gemeinde Blaue Tonne Gelber Sack Aichelberg 3. 6. 23 (Sa.) 5. 6. 23 Bitte Gelbe Säcke frühestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen! Bad Boll/Eckwälden 6. 6. 23 Dürnau 12. 6. 23 Gammelshausen 10. 6. 23 (Sa.) Hattenhofen 12. 6. 23 5. 6. 23 Zell u. A. Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersammlungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölkerung, diese Sammlungen zu unterstützen. Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc. Grünmassesammlung Termine Gemeinde Juni Juli/ August September/ Oktober November Aichelberg – 18. 7. 23 25. 9. 23 8. 11. 23 Bad Boll – 18. 7. 23 25. 9. 23 8. 11. 23 Dürnau – 19. 7. 23 26. 9. 23 9. 11. 23 Gammelshausen 7. 6. 23 7. 8. 23 17. 10. 23 29. 11. 23 Hattenhofen – 14. 7. 23 21. 9. 23 6. 11. 23 Zell u. A. – 14. 7. 23 21. 9. 23 6. 11. 23 In eigener Sache Die Verbandsgeschäftsstelle Raum Bad Boll bleibt am Freitag, den 9. Juni 2023 geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Ihr Gemeindeverwaltungsverband
’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 1. Juni 2023 / Nr. 22 Redaktionsschluss und Erscheinungstermin Aufgrund der Feiertage in den kommenden Wochen ergeben sich einige Änderungen beim Redaktionsschluss und zu den Veröffentlichungsterminen des Mitteilungsblattes. Folgende Änderungen sind zu beachten: KW 23 -> Abgabeschluss am Montag, den 5. Juni 2023, 8.00 Uhr Erscheinungstermin am Freitag, den 9. Juni 2023. Ihr Gemeindeverwaltungsverband Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb VHS – Außenstelle Hattenhofen Kontaktdaten der Außenstellenleiterinnen Hattenhofen Margit Kederer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-14, Fax 07164 91009-25 E-Mail: margit.kederer@hattenhofen.de Sarah Hauer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-0, Fax 07164 91009-25 E-Mail: sarah.hauer@hattenhofen.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.30 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 16.00 Uhr Heute haben wir wieder tolle Kursempfehlungen unserer VHS für Sie: Kräutersalz und Blütenzucker aus Wildpflanzen Wir sammeln Wildkräuter und Blüten in unserer Natur und stellen daraus Kräutersalz und Blütenzucker her. Dozentin: Monika Schiller, Kräuterpädagogin Bitte beachten: die Materialkosten in Höhe von 5,00 Euro werden vor Ort eingesammelt. Für den Spaziergang passendes Schuhwerk und wettertaugliche Kleidung tragen. Sammelkörbchen, Schürze, Getränk, Block, Stift und vier kleine Schraubgläser bitte mitbringen. Kurs: 2313050504, Gebühr: 15,00 Euro Dienstag, 27. Juni 2023, 18.00 – 21.00 Uhr Grundschule, Küche, Schulgasse 2, Hattenhofen Thailändische Küche Dozent: Veraya Keller Lassen Sie sich mit einem original landestypischen thailändischen Menü überraschen. Zubereitet werden eine Vorspeise, zwei Hauptgerichte und Nachspeisen. Bitte beachten: die Kosten für die Lebensmittel werden vor Ort eingesammelt. Bei kurzfristiger Absage müssen wir leider zur Kursgebühr auch die Lebensmittelkosten berechnen. Behälter für Kostproben, ein Geschirrtuch, Schürze und Ihr Lieblingsgetränk mitbringen. Kurs: 2313050502, Gebühr: 16,00 Euro Freitag, 14. Juli 2023, 18.00 – 22.00 Uhr Grundschule, Küche, Schulgasse 2, Hattenhofen Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.vhsraumbadbollvoralb.de, in unserem VHSHeft oder über QR-Code! VHS – Außenstelle Heiningen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07161 9207-74, Fax 07161 9463-67 E-Mail: info@buecherei-heiningen.de Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr (telefonisch) Di., Do. 15.00 – 19.00 Uhr (auch persönlich) Mi. 14.00 – 16.00 Uhr (auch persönlich) 2314046602 Deutsch für Alltagssituationen – ab Stufe A2 Der Kurs richtet sich an Teilnehmende mit Deutschkenntnissen der Stufe A2. Beginn: Mo., 12. Juni 2023, 17.15 – 18.45 Uhr, 9 Termine Ernst-Weichel-Schule, Raum03, Bezgenrieter Straße11, Heiningen Dozent: Uhlenbrok, Reiner Gebühr: 39,00 Euro VHS – Außenstelle Zell u. A. Kontaktdaten der Außenstellenleitung Zell u. A./Aichelberg Karin Schwarz, Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A. Telefon 07164 807-24, Fax 07164 807-77 E-Mail: K.Schwarz@zell-u-a.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.45 – 12.00 Uhr Di. 16.00 – 18.00 Uhr Do. 14.00 – 17.00 Uhr Bei nachfolgenden Kursen sind noch Plätze frei: Workshop „Bleib in deiner Mitte“ Claudia Nothwang, zert. Personal- und Businesscoach Eine sich rasant veränderte Welt stellt uns Menschen derzeit vor Herausforderungen, Familie, Arbeitswelt und Freizeit unter einen Hut zu bekommen ohne ständig gestresst, überlastet und in Zeitnot zu sein. Dieser Workshop findet an 2 Abenden statt und gibt Hilfestellung, wie man Frust, Unmut, Erschöpfung und Überforderung in positive Motivation, Energie und Lebensfreude umwandelt. Die Teilnehmer erarbeiten aktiv selbst ihren selbstbestimmten Alltag um den Herausforderungen der Zeit stand zu halten und im Gleichgewicht zu stehen für mehr Lebensqualität. Bitte mitbringen: Decke und Getränk Jeweils mittwochs, 14. und 21. Juni 2023, 18.00 – 20.30 Uhr Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Gebühr: 35,00 Euro Anmeldungen unter der Rufnummer 07164 807-24 Anzeigen per E-Mail an anzeigen@teckbote.de
Seite 6 ’s Blättle Nr. 22 / 1. Juni 2023 Gemeinde Aichelberg V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... Küchenunterschrank Knoxhult Ikea, 180 cm breit | Telefon 0176 54 33 58 24 Seniorenbett 1 m x 2 m, Lattenrost mit 2 Motoren, Buche | Kleiderschrank Ikea 2 m B x 2,30 m H, weiß, 2 Schiebetüren, Kleiderstange und Böden | Küchenunterschrank Ikea, weiß mit Holzplatte, 1,80 m breit. Diverses aus der Küche | Telefon 149 82 09 Benzinrasenmäher, Schnittbreite 42 cm, höhenverstellbar | Telefon 909744 3 BKS-Schließzylinder, 35/35 mm, je 3 Schlüssel, leider nicht gleichschließend | 2 Leuchtstoff-Lampen, (Bildschirmarbeitsplatz geeignet) | Telefon 13767 Älteres Sofa zum Ausklappen, gut erhalten | Küchenunterschränke mit Arbeitsplatte für Keller oder Garage geeignet, ca. 2,50 m breit | Arbeitsplatte, 2,50 m breit | Telefon 13280 Amateurfunkantenne HB9CV für 2 Meter | Telefon 14011 Verschiedene Blumenübertöpfe in unterschiedlichen Größen u. Farben | Telefon 0177 9161098 Gesucht wird ... Grabgabel/Gartengerät | Telefon 4882 Kuchenplatte aus Keramik oder Porzellan für eine Kastenform (länglich) | Geschirr von Hahn und Henne | Telefon 903388 Gymnastikmatte | Mäppchen von der Firma Satch | Telefon 0173 5945536 Mittelgroßer, leichter Koffer, auf Rädern | E-Mail: sffo@gmx.net Paravan (Sichtschutz) | Pflanzenkübel eckig oder rund in schwarz | Telefon 0173 5464659 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke!
Seite 34 ’s Blättle Nr. 22 / 1. Juni 2023 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren recht herzlich am 2. Juni Frau Ingrid Matheis zum 70. Geburtstag am 5. Juni Frau Lore Maier zum 90. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit AmMittwoch, 7. Juni 2023, feiern das Ehepaar Ilse und Dietmar Köhler das schöne Fest der diamantenen Hochzeit. Für ihren weiteren gemeinsamen Lebensweg wünschen wir den Jubilaren viel Gesundheit und alles Gute. Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am Donnerstag, 8. Juni 2023, feiern das Ehepaar Gabriele und Günter Wahl das schöne Fest der goldenen Hochzeit. Für ihren weiteren gemeinsamen Lebensweg wünschen wir den Jubilaren viel Gesundheit und alles Gute. Aus dem Gemeinderat: Wohnraum Zur Kenntnis nahmder Gemeinderat eine Bauvoranfrage: ImWohnhaus Höfle 3 soll das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausgebaut werden. Straßenfest: Erlös für Jugendarbeit? Falls aus dem Gemeinderat keine anderslautenden oder ergänzenden Vorschläge kommen, wird der Erlös des diesjährigen Straßenfestes erneut für Projekte der offenen Jugendarbeit eingesetzt. Darauf einigte sich auf Vorschlag der Verwaltung das Gremium. DHL-Packstation geplant Die Gemeinde erhält eine Packstation der Deutschen Post (DHL) im Bereich des kleinen Parkplatzes gegenüber der Postfiliale. Darüber informierte Bürgermeister Jochen Reutter. Der Standort war zuvor vom Gemeinderat abgesegnet worden. Es steht noch ein baurechtliches Genehmigungsverfahren ins Haus. Verbandsebene: Beratung zur Infrastruktur Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat die von BM Reutter erläuterte Tagesordnung für die tags darauf folgende Sitzung der Verbandsversammlung. Den drei Vertretern der Gemeinde erteilte das Gremium freies Mandat zur Abstimmung. Neben Mobilfunk, dem Glasfaserausbau und der Reaktivierung der Boller Bahn ging es überwiegend um finanzielle Angelegenheiten des Verbands. Bushalt Bruckwiesen: Verzicht auf barrierefreien Ausbau Der für die Bushaltestelle im Bruckwiesen vorgesehene barrierefreie Ausbau wird nicht erfolgen. Mit diesem Vorschlag der Verwaltung war das Gremium einverstanden. Aktuell wird die Bushaltestelle nach Auskunft des Amts für Mobilität nur noch sehr selten angefahren und möglicherweise im Herbst ganz wegfallen. Daher wäre ein barrierefreier Ausbau vor allem in finanzieller Sicht unnötig. Schöffenwahl: Gemeinderat wählt Bewerber: Von anfangs sechs Bewerberinnen und Bewerbern standen in der Sitzung vier Personen als Kandidaten für das Schöffenamt zur Wahl. Die Gemeinde muss alle fünf Jahre geeignete Bürger an das Amtsgericht melden. Drei Personen hatte der Gemeinderat in die Vorschlagsliste aufzunehmen. In geheimer Wahl wurden drei Bewerber gewählt, die anschließend vomGemeinderat en bloc akzeptiert wurden. Auf die Liste, die noch öffentlich ausgelegt wird (siehe öffentliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe) kommen Bärbel Wahl, Marcel Daubner und Joachim Stroh. Neue Wasserleitung für Schillerstraße Im Bereich der Schillerstraße, Gebäude Nummern 1 bis 12, legt die Gemeinde eine neue Wasserleitung. Das Verbandsbauamt koordiniert die weitere Planung, erstellt die Ausführungsplanung und bereitet die Ausschreibung vor. Dies hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Schritt für Schritt verbessert die Gemeinde die Rohrnetzsituation im Bereich des Quartiers Dobelstraße. Nun soll eine alte Wasserleitung aus den fünfziger Jahren gegen eine neue mit einem größeren Querschnitt ausgetauscht werden. Dabei werden auch Hausanschlussleitungen erneuert und Leerrohrverbände für einen Glasfaserausbau verlegt. Anschließend erfolgt ein Straßenausbau in einfacher Ausführung. Für die Maßnahme, die im Herbst realisiert werden soll, stehen die finanziellen Mittel zu Verfügung. Regenerative Energien: Gemeinde fördert private „Balkonkraftwerke“ Einstimmig hat der Gemeinderat auf Vorschlag von BM Reuttereine Richtlinie zur Förderung von privaten Balkon-Solarkraftwerken beschlossen. Diese Maßnahme hatten im Vorfeld auch mehrere Bürger angeregt. Dabei handle es sich um eine Maßnahme im Rahmen des European Energy Award, so Reutter. Die Hattenhofer Richtlinie orientiert sich an Förderungen und Erfahrungen aus vielen deutschen Städten. Das Ziel sei, so der Schultes, Förderung und Antragstellung so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Die Erfahrung der letzten Jahre sei, dass die Gemeinde bei ihren eigenen Förderprogrammen nicht überrollt werde und sich die finanzielle Belastung in Grenzen halte. Das Förderprogramm ist zunächst bis Ende 2024 geplant. Wenn es ein Selbstläufer werde, so BM Jochen Reutter, habe es den Förderzweck erfüllt. Siehe öffentliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe. Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr
’s Blättle Seite 35 Gemeinde Hattenhofen 1. Juni 2023 / Nr. 22 Friedhofstraße: Straßensanierung wird fortgesetzt Weitere Vorschläge aus dem Gemeinderat Nachdem die Gemeinde in den letzten 25 Jahren 24 innerörtliche Straßen oder Straßenabschnitte saniert oder neu hergestellt hat und der Landkreis die beiden Ortsdurchfahrten saniert hat, soll dieses Jahr die Friedhofstraße von Haus 46 bis zur Einmündung Dieselstraße saniert werden. Diesem Vorschlag von Bürgermeister Jochen Reutter hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Planung und Ausschreibung übernimmt auf Stundenhonorar-Basis das Büro VTG Straub, Donzdorf. Als weitere Sanierungen stehen anschließend an: Ein Endausbau der Webergasse, der vordere Teil der Friedhofstraße, die obere Uhlandstraße undmehrere Zufahrten und Fußwegeverbindungen. Die sanierten Straßen werden dann wieder bis zu 50 Jahren halten, hoffte ein Gemeinderat. Mehrere Sprecher wiesen auf weitere zu sanierende Punkte hin, beispielsweise Wendeplatten im Wohngebiet Bruckwiesen und die Brücke am Feldweg imGraubachtal. BMReutter wird diese Vorschläge aufgreifen und prüfen lassen. Radweg Sparwiesen – Hattenhofen wird nicht asphaltiert Die im Februar im Gemeinderat diskutierte Asphaltierung des Radwegs amButzbach wird die Stadt Uhingen aus finanziellen und ökologischen Gründen nicht weiterverfolgen. Über diesen Beschluss des Uhinger Gemeinderats informierte die Verwaltung. Damit hat sich die Sache auch für Hattenhofen, auf deren Markung der Radweg zu rund einemViertel liegt, ebenfalls erledigt. Der Gemeinderat nahm dies ohne weitere Aussprache zur Kenntnis. Im Hattenhofer Gemeinderat hatte es bei der ersten Beratung, in der sich die Verwaltung für die Asphaltierung ausgesprochen hatte, überwiegend ökologische Bedenken gegen die Versiegelung gegeben, eine Stellungnahme des Umweltschutzamts im Landratsamt Göppingen hat diese bestätigt: Sowohl aus bodenschutzrechtlicher Sicht, aus wasserrechtlicher Sicht und für den Arten- und Biotopschutz befürchtet die Behörde starke Beeinträchtigungen. Das Amt für Mobilität bevorzugt den – wenn auch längeren und steileren – Weg entlang des Greinerhofs. Inwieweit dies in der Realität funktioniere und die Mehrheit nicht doch den geschotterten Weg am Butzbach nehmen werde, werde sich zeigen, so abschließend Hauptamtsleiter Norbert Baar. Offene Jugendarbeit: Nach Bedarfsabfrage konkrete Projekte geplant Jugend möchte Raum für Treffpunkt Im Bereich der offenen Jugendarbeit hatten sich zwei Projektgruppen gebildet, die nun bei einem weiteren Treffen ins Detail gingen. Darüber informierte BM Jochen Reutter den Gemeinderat. Eine Gruppe kümmert sich um einen „Ort zum Abhängen“. Dies sollen ein oder zwei Räume in der Ortsmitte sein, wo sich die Jugend treffen kann. Ausgestattet mit Sofas, Tischen, Tischkicker, WLAN und Sanitäranlagen. Einen Bauwagen sehen die Jugendlichen als zu klein und nicht geeignet an. Die jungen Leutemöchten diese Räumlichkeit in Teilen selbst verantworten und organisieren. Eine gewisse finanzielle Unterstützung der Gemeinde ist erforderlich. Aktuell sind die Jugendlichen und die Verwaltung auf Raumsuche. Streetballfeld soll modernisiert werden Die zweite Gruppe möchte das bisherige Streetball-Feld zwischen Schule und Sillerhalle als Tartanplatz ausbauen. Wichtig ist den Jugendlichen die Umrandung durch eine Bande und einen Ballfangschutz. Der Knochensteinbelag soll gegen einen Tartanbelag ausgetauscht werden. Die Jugendlichen sind bereit, gewisse Eigenleistungen beim Ausbau zu erbringen. Als Sportarten sind Fußball, Basketball und Handball vorgesehen. Für die beiden Projekte stehen aus dem letzten Straßenfest und einer Spende des Secondhand-Basar-Teams über 9.000 Euro zur Verfügung die voraussichtlich durch das diesjährige Straßenfestergebnis noch aufgestockt werden. Schulkindbetreuung in den Ferien: Diskussion über Nachfrage und Angebote Über denaktuellenStandbei der Ferienbetreuung vonSchulkindern informierte BM Jochen Reutter. Eine Gemeinderätin hatte in der letzten Sitzungmoniert, dass dieGemeinde den Eltern hier zuwenig Angebotemache und berufstätige Paare daher Probleme bekämen. Es handle sich bei der Ferienbetreuung um ein bedarfsabhängiges und freiwilliges Angebot der Gemeinde, betonte Reutter. Wie auch in den Nachbargemeinden sei eine Mindestteilnehmerzahl von acht Kindern vorgesehen. Aus haftungsrechtlichen Gründen muss die Betreuung durch zwei Betreuungskräfte sichergestellt sein. In den Sommerferien werden 16 Kindern betreut, in den Osterferien, Pfingstferien und Herbstferien wurden nur drei oder vier Kinder angemeldet, daher wurde diese Betreuung abgesagt. Für Herbst wird BM Reutter auf Antrag der genannten Gemeinderätin prüfen, ob eine Betreuung im Kindergarten oder bei anderen Gemeinden möglich ist. Hier sei er von der Zustimmung der Nachbargemeinden abhängig, so Reutter. In Sachen Kindergarten: Die Zeiten, dass das Personal „eh da“ sei, seien vorbei, so der Vorsitzende. Ein erster Anlauf zur interkommunalen Zusammenarbeit anfangs 2020wurde wegen der Pandemie nicht weiterverfolgt. Die Gemeinde leiste hier zu wenig, erneuerte die Gemeinderätin ihre Kritik. Außerdemsei die Praxis, die Kindergartenkinder imKindergarten zu betreuen und die Schulkinder in der Schule, die seinerzeit auf Elternwunsch eingeführt wurde, schon neun Jahre alt. In diesem Punkt werde er nochmals nachfragen, so BM Reutter, an ihm solle es nicht liegen. Aber er werde keine Einzelbetreuung für ein oder zwei Kinder anbieten. DieGemeinde könne nicht jedenWunsch erfüllen, es gebeGrenzen. Öffentliche Bekanntmachung Neuwahl der Schöffen ab 2024 – Auflegung der Vorschlagsliste Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. Mai die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Ulm und das Amtsgericht Göppingen beschlossen. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom Montag, 5. Juni bis Mittwoch, 14. Juni 2023 jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr im Rathaus (Aushang im zweiten Stock, am Sitzungssaal), Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen zu jedermanns Einsicht auf (Terminvereinbarung wird empfohlen). Innerhalb einer Woche nach Schluss der Auslegung, also bis einschließlich Dienstag,20. Juni, kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll beimBürgermeisteramt Einspruch erhoben werden (§ 37 GVG). Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden seien, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (§§ 32 bis 34) entweder nicht aufgenommen werden durften oder die nicht aufgenommen werden sollten, siehe Anhang. Gemeinde Hattenhofen, 1. Juni 2023 Reutter Bürgermeister Anhang: § 32 GVG [Unfähigkeit zum Schöffenamt] Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind: 1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; 2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. § 33 GVG [Nicht zu berufende Personen] Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; 2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; 3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; 4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;
Seite 36 ’s Blättle Nr. 22 / 1. Juni 2023 Gemeinde Hattenhofen 5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind; 6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. § 34 GVG [Weitere nicht zu berufende Personen] (1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. der Bundespräsident; 2. dieMitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung; 3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können; 4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte; 5. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; 6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind; 7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert. (2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen. Richtlinie zur Förderung von Balkonsolarkraftwerken Zweck der Förderung Die Richtlinie zur Förderung von Balkonsolarkraftwerken ist eine Maßnahme im Rahmen des Klimaförderprogramms der Gemeinde Hattenhofen. Ziele dieser Zuwendungen sind die Senkung der Treibhausgasemissionen und die Steigerung der lokalen Wertschöpfung. DurchdieStromproduktionausErneuerbarenEnergien vor Ort werden Energiekosten eingespart und die Versorgungssicherheit erhöht. Mit Balkonsolarmodulen können auch Mieter oder Eigentümer, denen kein eigenes Dach zur Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht, von der eigenen Stromproduktion profitieren. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Mieter, Eigentümer von Wohnungen in Hattenhofen. Eigentümer mehrerer Wohnungen oder Gebäude dürfen nur einen Förderantrag für eine Wohneinheit bzw. für ein Gebäude stellen. Gegenstand der Förderung Gefördert werden Photovoltaik-Kleinanlagen, die nach dem Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) als „Steckerfertige PV-Anlagen“ bezeichnet werden. Die Wechselrichterleistung beträgt maximal 600 Watt. Sobald der Gesetzgeber bzw. die technischen Anschlussregeln des VDE eine höhere Leistung zulassen, gilt diese neue Grenze zeitgleich auch für diese Förderrichtlinie. Art und Umfang der Förderung Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen zweckgebundenen Zuschuss für die Anschaffung und Installation eines Balkonsolarkraftwerks. Die Zuwendungshöhe beträgt 50 Euro pro Modul bzw. maximal 100 Euro pro Anlage. Zuwendungsvoraussetzungen Der Standort der Anlage muss in Hattenhofen liegen. Die Anlage darf nur an Balkon, Terrasse oder Hauswand montiert werden und darf generell nur dort errichtet werden, wo sie rechtlich zulässig ist. Gefördert werden nur neue Anlagen und Anlagenbestandteile, keine gebrauchten Module oder gebrauchten Wechselrichter. Die Anlage muss nach den gesetzlichen Vorgaben und den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden. Anzuwendende technische Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte müssen erfüllt werden. Die Wechselrichter müssen den Anforderungen der VDE-Normen entsprechen. Es wird empfohlen, die Installation durch einen Elektrofachbetrieb ausführen zu lassen, die Anlage an eine Wieland-Steckdose anzuschließen sowie einen Zweirichtungsstromzähler einzubauen. Mietern wird empfohlen, das Montieren der Anlage vorab mit dem Vermieter bzw. mit dem Eigentümer abzustimmen. Auf die Anmeldung beim Netzbetreiber und den Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wird hingewiesen. Eine Verlegung der Anlage ist nur innerhalb Hattenhofens erlaubt. Die Zuwendungmuss bei Verlegung außerhalb Hattenhofens an die Gemeinde Hattenhofen zurückgezahlt werden. Förderantrag und Nachweise Über die Bewilligung der Zuwendung wird erst dann entschieden, wenn folgende Unterlagen bei der Gemeinde Hattenhofen eingereicht wurden: 1. Förderantrag Das Antragsformular befindet sich auf der Homepage der Gemeinde oder ist auf Anfrage im Bürgerbüro erhältlich. 2. Kopie der Rechnung des Balkonsolarkraftwerks Die technischen Daten der Anlagemüssen in der Rechnung ersichtlich sein. Ansonsten sind die Datenblätter der Anlagenbestandteile beizufügen. 3. Foto der montierten Anlage Auf dem Foto müssen die Module und der Standort der Anlage eindeutig zu erkennen sein. Entweder auf dem Foto oder im Dateinamen des Fotos stehen Vor- und Nachname des Antragstellers, die Adresse der Anlage und das Aufnahmedatum des Fotos. Antragsverfahren und Fristen Ablauf: 1. Balkonsolarkraftwerk kaufen und installieren. 2. Anlage beim Netzbetreiber Netze BW anmelden: https://www.netze-bw.de/stromeinspeisung/steckerfertigepv-anlage 3. Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR 4. Foto der montierten Anlage machen. 5. Antrag ausfüllen, Kopie der Rechnung und Foto der Anlage beifügen. 6. Antrag per Post oder per E-Mail einreichen: Gemeinde Hattenhofen Hauptstraße 45 73110 Hattenhofen rathaus@hattenhofen.de Telefon 07164 91009-0 7. Schriftliche Bewilligung erhalten. 8. Auszahlung per Überweisung erhalten. Vollständig eingereichte Antragsunterlagen werden in der Reihenfolge des Eingangsstempels bearbeitet. Der Antragsteller erhält eine Benachrichtigung, wenn der Förderantrag unvollständig sein sollte. Die Bewilligung erfolgt nachMaßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Gefördert werden Anlagen rückwirkend ab dem Rechnungsdatum 1. Januar 2023 und bis zum Rechnungsdatum 31. Dezember 2024.
’s Blättle Seite 37 Gemeinde Hattenhofen 1. Juni 2023 / Nr. 22 Weitere Bestimmungen Bei der Förderung von Balkonsolarkraftwerken handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Hattenhofen. Ein Rechtsanspruch der Bewilligung besteht nicht. Die Zuschüsse werden nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für eventuelle Konsequenzen oder Schäden, die durch die geförderte Maßnahme entstehen. Eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ersetzt keine Bau- oder Betriebsgenehmigung. Die Gemeinde Hattenhofen behält sich vor, Zuwendungen zurückzufordern, wenn die Anlage nicht dieser Förderrichtlinie entspricht, den Satzungen der Gemeinde Hattenhofen widerspricht oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen. Der Antragsteller ist verpflichtet, Beauftragten der Gemeinde zu ermöglichen, die ordnungsgemäße Ausführung vor Ort zu überprüfen. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 24. Mai 2023 nach dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hattenhofen in Kraft. Hattenhofen, 24. Mai 2023 Jochen Reutter Bürgermeister Antrag zur Förderung von Balkonsolarkraftwerken An die Gemeinde Hattenhofen Hauptstraße 45 73110 Hattenhofen Antragsteller Vor- und Nachname: ___________________________________________________________________________________________________________ Straße, Hausnummer: _________________________________________________________________________________________________________ PLZ, Ort: ______________________________________________________________________________________________________________________ Telefon: ______________________________________________________________________________________________________________________ E-Mail: _______________________________________________________________________________________________________________________ Ich bin: Mieter Eigentümer Bankverbindung Kontoinhaber: ________________________________________________________________________________________________________________ IBAN: ________________________________________________________________________________________________________________________ Anlage Straße, Hausnummer: _________________________________________________________________________________________________________ Installationsort: Balkon Terrasse Hauswand Anzahl der Module: ____________________________________________________________________________________________________________ Leistung: _________________________________________________Watt (W) des Wechselrichters Anhänge Kopie der Rechnung: Foto der Anlage: Ich habe die Förderrichtlinie gelesen und stimme den Förderbedingungen sowie der Nutzung meiner Daten im Rahmen der Förderung zu. ______________________________________________________________ _____________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift
Seite 38 ’s Blättle Nr. 22 / 1. Juni 2023 Gemeinde Hattenhofen Stadtradeln 2023 Das Team Hattenhofen radelt vom 1. bis 21. Juli und sucht Verstärkung! Zusammenmit demGemeindeverbandRaumBadBoll imLandkreis Göppingen nimmt das Team Hattenhofen beim internationalen STADTRADELN-Wettbewerb teil. Jetzt werden noch Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesucht. Mitmachen und möglichst viele Radkilometer sammeln können alle, die in Hattenhofen leben, arbeiten, eine Schule besuchen oder einem Verein angehören. Beim STADTRADELN geht es um nachhaltige Mobilität und aktiven Klimaschutz sowie um Teamgeist und Spaß an der Bewegung. Ziel der Aktion ist es, alleine oder in Teams möglichst viel Fahrrad zu fahren und Kilometer zu sammeln– egal ob auf demWeg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder in der Freizeit. Radfahren hat auch eine soziale Komponente. Denn gerade beim Radeln sind alle aufgerufen, achtsam miteinander umzugehen. Es gibt keine Knautschzone und keinen Sicherheitsgurt. Durch die zunehmende Zahl an E-Bikes steigt teilweise auch die Geschwindigkeit erheblich an und erfordert von den Lenkern ein angepasstes Fahrverhalten. Das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer ist wichtig. Toll ist es, wenn das Fahrrad auch nach der Aktion ein selbstverständliches alltägliches Verkehrsmittel bleibt. UmdemTeamHattenhofenbeizutreten,folgenSieeinfachfolgendem Link: https://www.stadtradeln.de/index.php?id=171&L=0&team_ preselect=13890 Alternativ können Sie auch ganz unkompliziert mit Ihrem Smartphone den QR-Code abscannen. Wir bitten um Beachtung! Der Redaktionsschluss für KW 23 ist am Montag, 5. Juni 2023, um 8.00 Uhr. Rathaus nicht erreichbar! Das Rathaus ist am Freitag, 9. Juni 2023 nicht besetzt. Wir bitten um Beachtung! Gefunden wurde: – ein Autoschlüssel Der Gegenstand kann nach vorheriger Terminabsprache imBürgerbüro abgeholt werden. Schulung Zug 2 Am Freitag, den 2. Juni 2023 ist eine Schulung für den Zug 2 am neuen LF10CT. Beginn: 18.00 Uhr in Einsatzuniform amMagazin. Schulung Maschinisten AmSamstag, den 3. Juni 2023 ist eine Schulung für alle Maschinisten am neuen LF10CT. Beginn: 16.00 Uhr in Einsatzuniform amMagazin. Dienst Am Dienstag, den 6. Juni 2023 ist Dienst. Beginn: 20.00 Uhr in Einsatzuniform amMagazin Steffen Berroth Kommandant
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