Blättle vom 01.06.2023

’s Blättle Seite 35 Gemeinde Hattenhofen 1. Juni 2023 / Nr. 22 Friedhofstraße: Straßensanierung wird fortgesetzt Weitere Vorschläge aus dem Gemeinderat Nachdem die Gemeinde in den letzten 25 Jahren 24 innerörtliche Straßen oder Straßenabschnitte saniert oder neu hergestellt hat und der Landkreis die beiden Ortsdurchfahrten saniert hat, soll dieses Jahr die Friedhofstraße von Haus 46 bis zur Einmündung Dieselstraße saniert werden. Diesem Vorschlag von Bürgermeister Jochen Reutter hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Planung und Ausschreibung übernimmt auf Stundenhonorar-Basis das Büro VTG Straub, Donzdorf. Als weitere Sanierungen stehen anschließend an: Ein Endausbau der Webergasse, der vordere Teil der Friedhofstraße, die obere Uhlandstraße undmehrere Zufahrten und Fußwegeverbindungen. Die sanierten Straßen werden dann wieder bis zu 50 Jahren halten, hoffte ein Gemeinderat. Mehrere Sprecher wiesen auf weitere zu sanierende Punkte hin, beispielsweise Wendeplatten im Wohngebiet Bruckwiesen und die Brücke am Feldweg imGraubachtal. BMReutter wird diese Vorschläge aufgreifen und prüfen lassen. Radweg Sparwiesen – Hattenhofen wird nicht asphaltiert Die im Februar im Gemeinderat diskutierte Asphaltierung des Radwegs amButzbach wird die Stadt Uhingen aus finanziellen und ökologischen Gründen nicht weiterverfolgen. Über diesen Beschluss des Uhinger Gemeinderats informierte die Verwaltung. Damit hat sich die Sache auch für Hattenhofen, auf deren Markung der Radweg zu rund einemViertel liegt, ebenfalls erledigt. Der Gemeinderat nahm dies ohne weitere Aussprache zur Kenntnis. Im Hattenhofer Gemeinderat hatte es bei der ersten Beratung, in der sich die Verwaltung für die Asphaltierung ausgesprochen hatte, überwiegend ökologische Bedenken gegen die Versiegelung gegeben, eine Stellungnahme des Umweltschutzamts im Landratsamt Göppingen hat diese bestätigt: Sowohl aus bodenschutzrechtlicher Sicht, aus wasserrechtlicher Sicht und für den Arten- und Biotopschutz befürchtet die Behörde starke Beeinträchtigungen. Das Amt für Mobilität bevorzugt den – wenn auch längeren und steileren – Weg entlang des Greinerhofs. Inwieweit dies in der Realität funktioniere und die Mehrheit nicht doch den geschotterten Weg am Butzbach nehmen werde, werde sich zeigen, so abschließend Hauptamtsleiter Norbert Baar. Offene Jugendarbeit: Nach Bedarfsabfrage konkrete Projekte geplant Jugend möchte Raum für Treffpunkt Im Bereich der offenen Jugendarbeit hatten sich zwei Projektgruppen gebildet, die nun bei einem weiteren Treffen ins Detail gingen. Darüber informierte BM Jochen Reutter den Gemeinderat. Eine Gruppe kümmert sich um einen „Ort zum Abhängen“. Dies sollen ein oder zwei Räume in der Ortsmitte sein, wo sich die Jugend treffen kann. Ausgestattet mit Sofas, Tischen, Tischkicker, WLAN und Sanitäranlagen. Einen Bauwagen sehen die Jugendlichen als zu klein und nicht geeignet an. Die jungen Leutemöchten diese Räumlichkeit in Teilen selbst verantworten und organisieren. Eine gewisse finanzielle Unterstützung der Gemeinde ist erforderlich. Aktuell sind die Jugendlichen und die Verwaltung auf Raumsuche. Streetballfeld soll modernisiert werden Die zweite Gruppe möchte das bisherige Streetball-Feld zwischen Schule und Sillerhalle als Tartanplatz ausbauen. Wichtig ist den Jugendlichen die Umrandung durch eine Bande und einen Ballfangschutz. Der Knochensteinbelag soll gegen einen Tartanbelag ausgetauscht werden. Die Jugendlichen sind bereit, gewisse Eigenleistungen beim Ausbau zu erbringen. Als Sportarten sind Fußball, Basketball und Handball vorgesehen. Für die beiden Projekte stehen aus dem letzten Straßenfest und einer Spende des Secondhand-Basar-Teams über 9.000 Euro zur Verfügung die voraussichtlich durch das diesjährige Straßenfestergebnis noch aufgestockt werden. Schulkindbetreuung in den Ferien: Diskussion über Nachfrage und Angebote Über denaktuellenStandbei der Ferienbetreuung vonSchulkindern informierte BM Jochen Reutter. Eine Gemeinderätin hatte in der letzten Sitzungmoniert, dass dieGemeinde den Eltern hier zuwenig Angebotemache und berufstätige Paare daher Probleme bekämen. Es handle sich bei der Ferienbetreuung um ein bedarfsabhängiges und freiwilliges Angebot der Gemeinde, betonte Reutter. Wie auch in den Nachbargemeinden sei eine Mindestteilnehmerzahl von acht Kindern vorgesehen. Aus haftungsrechtlichen Gründen muss die Betreuung durch zwei Betreuungskräfte sichergestellt sein. In den Sommerferien werden 16 Kindern betreut, in den Osterferien, Pfingstferien und Herbstferien wurden nur drei oder vier Kinder angemeldet, daher wurde diese Betreuung abgesagt. Für Herbst wird BM Reutter auf Antrag der genannten Gemeinderätin prüfen, ob eine Betreuung im Kindergarten oder bei anderen Gemeinden möglich ist. Hier sei er von der Zustimmung der Nachbargemeinden abhängig, so Reutter. In Sachen Kindergarten: Die Zeiten, dass das Personal „eh da“ sei, seien vorbei, so der Vorsitzende. Ein erster Anlauf zur interkommunalen Zusammenarbeit anfangs 2020wurde wegen der Pandemie nicht weiterverfolgt. Die Gemeinde leiste hier zu wenig, erneuerte die Gemeinderätin ihre Kritik. Außerdemsei die Praxis, die Kindergartenkinder imKindergarten zu betreuen und die Schulkinder in der Schule, die seinerzeit auf Elternwunsch eingeführt wurde, schon neun Jahre alt. In diesem Punkt werde er nochmals nachfragen, so BM Reutter, an ihm solle es nicht liegen. Aber er werde keine Einzelbetreuung für ein oder zwei Kinder anbieten. DieGemeinde könne nicht jedenWunsch erfüllen, es gebeGrenzen. Öffentliche Bekanntmachung Neuwahl der Schöffen ab 2024 – Auflegung der Vorschlagsliste Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. Mai die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Ulm und das Amtsgericht Göppingen beschlossen. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom Montag, 5. Juni bis Mittwoch, 14. Juni 2023 jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr im Rathaus (Aushang im zweiten Stock, am Sitzungssaal), Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen zu jedermanns Einsicht auf (Terminvereinbarung wird empfohlen). Innerhalb einer Woche nach Schluss der Auslegung, also bis einschließlich Dienstag,20. Juni, kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll beimBürgermeisteramt Einspruch erhoben werden (§ 37 GVG). Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden seien, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (§§ 32 bis 34) entweder nicht aufgenommen werden durften oder die nicht aufgenommen werden sollten, siehe Anhang. Gemeinde Hattenhofen, 1. Juni 2023 Reutter Bürgermeister Anhang: § 32 GVG [Unfähigkeit zum Schöffenamt] Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind: 1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; 2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. § 33 GVG [Nicht zu berufende Personen] Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; 2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; 3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; 4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;

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