’s Blättle Seite 9 Gemeinsame Mitteilungen 2. März 2023 / Nr. 9 Landratsamt Göppingen Gehölzschonzeit vom 1. März bis 30. September Am 1. März beginnt die gesetzlich vorgeschriebene Gehölzschonzeit. Sie dauert an bis zum 30. September. In dieser „Sommerpause“ dürfen • Bäume außerhalb des Waldes, außerhalb von Kurzumtriebsplantagen und außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen, • Hecken, • lebende Zäune, • Gebüsche, • andere Gehölze • sowie Röhrichte nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Durch diese Maßnahme soll die im Frühling erwachende Tierwelt, insbesondere die Vögel, die ihr Brutgeschäft beginnen, aber auch Fledermäuse, Wildbienen und andere Insekten, die diese Lebensräume bewohnen, geschützt werden. Nicht von dieser zeitlichen Vorgabe berührt sind u. a. die üblichen Pflegeschnitte bei Obstbäumen und streng formgeschnittene Gartenhecken. Alte Bäume mit Höhlen und starkem Totholz sowie ausgewiesene Naturdenkmale stehen unbhängig von der Gehölzschonzeit ganzjährig unter besonderem Schutz, da sie wichtigen Wohnraum für Vögel, Fledermäuse, Hornissen, Holzkäfer und andere geschützte Tiere bieten. Für weitere Auskünfte insbesonder auch in unklaren Fällen steht das Landratsamt Göppingen unter Telefon 07161 202-2261 und E-Mail: umweltschutzamt@lkgp.de zur Verfügung. Ansprechpartner Umweltschutzamt Telefon 07161 202-2261 E-Mail: umweltschutzamt@lkgp.de Homepage: http://www.landkreis-goeppingen.de Amphibienwanderungen 2023 Wanderabschnitte und Schutzmaßnahmen im Landkreis Göppingen Jetzt steht sie wieder an, die alljährliche Laichplatzwanderung unserer heimischen Amphibien. In feuchtmilden Nächten ist bis Ende Mai vielerorts mit massenhaften Wanderbewegungen zu rechnen. Zum Schutz der Tiere wurde in den zurückliegenden Jahren im Landkreis Göppingen eine große Anzahl von Hilfsaktionen während der Laichwanderungen durchgeführt. Zahlreiche ehrenamtliche Amphibienschützerinnen und Amphibienschützer, vor allem Mitglieder der Naturschutzverbände Bund Naturschutz Alb-Neckar (BNAN) und Naturschutzbund (NABU), aber auch viele freiwillige Helfende aus verschiedenen Gemeinden setzen sich Nacht für Nacht für die Rettung der Amphibien vor dem Straßentod ein. Ihre Arbeit verdient Anerkennung und Unterstützung. Deshalb appelliert die Naturschutzbehörde an alle Autofahrenden, in den nächsten Wochen auf Amphibienwanderungen zu achten. Da auf verschiedenen Straßenabschnitten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer tätig sind, sollten Autofahrer*innen langsam und vorsichtig fahren, umeine Gefährdung der Helfenden zu verhindern. Größtenteils sind die Straßenabschnitte auchmit Warnschildern versehen. Betroffen sind sowohl Bundes- und Landes-, als auch Kreis- und Gemeindestraßen im nahezu kompletten Kreisgebiet, ausgenommen die Albhochfläche. Schwerpunkte bilden insbesondere das Voralbgebiet und der Schurwald. Hintergrundinformation: Die meisten unserer heimischen Amphibienarten (alle sind seit Anfang 1987 besonders geschützt) zeigen ein charakteristisches, jahresperiodisches Wanderverhalten. Das liegt daran, dass erwachsene Amphibien ihre Lebensräume häufig entfernt von Gewässern haben, die Fortpflanzung aber in Gewässern stattfindet. Vor allem bei Grasfröschen und Erdkröten kommt es im zeitigen Frühjahr zu starkenWanderbewegungen. DenWinter verbringen sie in Wäldern, Gebüschen oder Felsspalten in einer Kältestarre. Mit zunehmenden Nachttemperaturen werden sie aktiv und begeben sich zu dem Gewässer, in dem sie geboren wurden. Da der Winterlebensraum und das Laichgewässer bis zu zwei Kilometer entfernt voneinander sein können, sind die Wanderwege oft durch Straßen zerschnitten. Die wechselwarmen Tiere nutzen den warmen Straßenbelag gerne, um sich in den kühlen Nächten aufzuwärmen. Sie bewegen sich recht langsam und verharren in einer Schreckstellung, wenn sie von Scheinwerfern angestrahlt werden. So kommt es, dass auf bestimmten Straßenabschnitten alljährlich sehr viele Amphibien überfahren werden. Nach der Fortpflanzung im Laichgewässer erfolgt die Rückwanderung der erwachsenen Tiere in die Sommerquartiere, zum Beispiel feuchte Wiesen, Au- und Bruchwälder. Im Herbst begeben sich die Tiere dann in ihreWinterquartiere. DieRück- bzw. Herbstwanderung ist nicht so gezielt, stetig und auf eine kurze Zeitspanne beschränkt, wie die Wanderung zu den Laichgewässern. Daher ist die Gefährdung durch den Straßenverkehr nach der Wanderung im Frühjahr geringer. Ansprechpartner/in Umweltschutzamt Telefon 07161 202-2261 Fax 07161 202-2290 E-Mail: umweltschutzamt@lkgp.de Homepage: www.landkreis-goeppingen.de Forstrevier Bad Boll Brennholzversteigerung Am 14. März 2023, um 19.00 Uhr findet eine Flächenlosversteigerung aus dem Gemeindewald Bad Boll im Löwen in Bad Boll statt. Es werden liegende Flächenlose versteigert. Die Flächen liegen am Erlenweg, Oberer Riesweg, Oberer Hangweg und Heidweg Nähe der Boller Heide. Die Karten mit den ausgewiesenen Flächen und Anschlagspreise finden Sie auch auf der Internetseite des Landratsamt Göppingen unter der Rubrik Holzverkaufsstelle – Revier Bad Boll. Flächenlos Erlenweg Flächenlosnummer Geschätzte Masse Anschlagspreis 1 3 Festmeter 40,– € 2 3 Festmeter 40,– € 3 7 Festmeter 90,– €
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