Blättle vom 02.05.2025

’s Blättle Seite 31 Gemeinde Hattenhofen 2. Mai 2025 / Nr. 18 750 Jahre Hattenhofen EVENT KALENDER 7 5 0 j a h r e h a t t e n h o f e n . d e 01 DO JUBILÄUMS-WANDERUNG SCHWÄBISCHER ALBVEREIN MAI 2025 10 SA FRAUENFRÜHSTÜCK CHRISTUSBUND; GRUNDSCHULE 11 SO MUTTERTAGS-PLATZKONZERT MUSIKVEREIN; RÖSSLEPLATZ GRATIS COMIC TAG BÜCHEREI IM SCHULHAUS 16/18/23/25 VEREINSPOKALSCHIESSEN/ JUBILÄUMS-EHRENSCHEIBE SCHÜTZENVEREIN; SCHÜTZENHAUS EVENT KALENDER 7 5 0 j a h r e h a t t e n h o f e n . d e 17 SA WILD BAKERS GEMEINDEVERALTUNG; SILLERHALLE MAI 2025 23 FR ALTERSKAMERADENTREFFEN FEUERWEHR; SILLERHALLE 25 SO HALLENFLOHMARKT KLEINE STROLCHE; SILLERHALLE RADTOUR DURCH 3.000 JAHRE GESCHICHTE GEMEINDEVERWALTUNG Hatti läutet den Endspurt ein... Noch bis zum 04.05.2025 können die Kinder mit einem Laufzettel, für die jeweilige Route, ausgestattet die Stationen ablaufen und erhalten dann eine Belohnung. Die Belohnung kann an zwei Terminen am Rathaus-Fenster abgeholt werden Dienstag, 06.05.2025 von 17 bis 18 Uhr Donnerstag, 08.05.2025 von 14 bis 15 Uhr Die entsprechenden Laufzettel und Wegbeschreibungen könnt ihr auf unserer Homepage unter https://www.hattenhofen.de/kuekenlauf herunterladen. Viel Spaß bei unserem Kükenlauf wünscht die Gemeindeverwaltung und Hatti das Küken Hermann und Hilde Walter-Stiftung – 25-jähriges Jubiläum Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Ehepaar Hermann und Hilde Walter hinterließ unserer Gemeinde einen großen Teil ihres Vermögens zur Gründung einer gemeinnützigen Stiftung zumWohle der Heimatgemeinde von Hermann Walter. So konnte die Hermann und Hilde WalterStiftung am15. Dezember 2000 gegründet werden. Das heißt: Wir feiern dieses Jahr nicht nur unser 750-jähriges Gemeindejubiläum, sondern auch das 25-jährige Jubiläum der Hermann und Hilde Walter-Stiftung. Mit diesem Erbe und der Kapitalaufstockung der Gemeinde in Höhe von 250.000 Euro aus dem Erlös der EnBW-Aktien, war der Grundstein für eine sehr gute finanzielle Basis gelegt. Die Satzung der Stiftung sieht vor, Mittel für die Alten- und Krankenpflege sowie soziale und kulturelle Dienstleistungen und soziale Notfälle in der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Zur Stärkung des Grundkapitals sollten die ersten fünf Jahre, bis zum 31. März 2005, die Miet- und Zinserträge angespart werden. Gemäß Satzung darf auch in den folgenden Jahren vom Grundkapital nichts entnommen werden und der Stiftungsvorstand ist dazu verpflichtet, das Vermögen durch eine sichere Kapitalanlage zu vermehren. Dies ist eine solide Grundlage für eine zukunftsweisende Stiftungsarbeit und ist einmalig im Umkreis und sollte dankbar gewürdigt und unterstützt werden.

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