Blättle vom 02.05.2025

Seite 30 ’s Blättle Nr. 18 / 2. Mai 2025 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren recht herzlich am 4. Mai Frau Margrit Gertrud Winkler zum 80. Geburtstag am 4. Mai Frau Kornelia Stadel zum 70. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Neuerungen ab 1. Mai 2025 bei der Beantragung von Ausweisdokumenten • Passbilder nur noch digital möglich • Direktversand der Ausweisdokumente nach Hause möglich Ab 1. Mai Passbilder nur noch digital möglich Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab 1. Mai 2025 für neu beantragte Ausweisdokumente aufgrund einer Gesetzesänderung nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden dürfen. Dies betrifft sämtliche Ausweisdokumente, die im Bürgerbüro beantragt werden können (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass, eID-Karte) unabhängig vomAlter des Ausweisinhabers oder der Ausweisinhaberin. Ab 1. Mai 2025 können keine Lichtbilder in Papierform mehr verarbeitet werden. Um ein digitales biometrisches Passfoto zu erstellen, haben Sie zwei Möglichkeiten: • Sie können bei einem lizenzierten Fotodienstleister, welcher die Erstellung digitaler Passfotos anbietet, ein biometrisches Passfoto aufnehmen lassen. Dieses wird in einer Cloud gespeichert und über einen DataMatrix-Code (ähnlich eines QR-Codes), den Sie vomFotodienstleister erhalten, imBürgerbüro abgerufen. Die Unterschrift sowie die Fingerabdrücke werden wie bisher bei der Sachbearbeiterin abgegeben. Das BMI hat hierfür einen Link veröffentlicht, unter dem Sie zertifizierte Fotodienstleister in der Region finden: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Zudemwird die Drogeriemarktkette dmdie Filialen entsprechend ausstatten. • Alternativ soll im Rathaus ein Fotogerät (PointID-System) zur Verfügung gestellt werden, mit dessen Hilfe Sie selbst ein biometrisches Passfoto von sich erstellen können. Auch die Unterschrift sowie die Fingerabdrücke können über dieses Gerät aufgenommen werden. Aufgrund von Lieferverzögerungen seitens der Bundesdruckerei können die Geräte jedoch nicht rechtzeitig zum 1. Mai bereitgestellt werden. Wir informieren Sie, sobald das neue PointID-System im Rathaus zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie Folgendes: Eine Nutzung der Fotos für andere Zwecke als der Erstellung von Ausweisdokumenten ist aktuell nicht möglich, unabhängig davon, wo diese aufgenommen wurden. Auch ein Ausdruck der Fotos oder eine digitale Übermittlung an die antragstellende Person ist nicht möglich. Direktversand Personalausweis/Reisepass/eID-Karte Eine weitere Neuerung ist, dass Sie sich mit der Option Direktversand Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen können. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise: • Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Somit kann der Service „Direktversand“ nur von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, die im Besitz eines zweiten gültigen Ausweisdokuments sind. • Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen. • Bei Personalausweisen/eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich. • Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden. • Der alte Reisepass/Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. • Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen. • Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich. WeiterführendeHinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind im Personalausweisportal (https://www.personalausweisportal.de/) in der Rubrik „FAQ“ veröffentlicht. Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung dürfen Sie sich gerne an das Bürgerbüro wenden. Wir sind wieder für Sie da! Samstag, 3. Mai 2025, ab 14.00 – 17.00 Uhr imWerkraum in der Grundschule Hattenhofen Bringen Sie Defektes mit z. B.: Bügeleisen, Kaffeemaschinen, Lampen, elektr. Werkzeuge, Wasserkocher, Akku-Geräte, alles was nicht mehr funktioniert. Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Der Besuch des Rathauses ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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