Seite 32 ’s Blättle Nr. 44 / 2. November 2023 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren allen Jubilaren ganz herzlich und wünschen viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg! Kinderreisepass wird ab 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft? Der Kinderreisepass hat gegenüber dem Reisepass/Personalausweis nur eine eingeschränkte Nutzbarkeit, da der Kinderreisepass nicht elektronisch auslesbar ist. Aus diesem Grund ist die Einreise in einige Staaten mit dem Kinderreisepass nicht möglich. Auch fordern manche Staaten bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel 3 bis 6Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses mit Gültigkeit von 1 Jahr ab Ausstellung zusätzlich erheblich ein. Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses wird künftig der enorme Aufwand der Eltern für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden. Durch die Abschaffung werden zusätzlich die Reisedokumente deutscher Staatsbürger vereinheitlicht und somit auch die Sicherheit der Dokumente gefördert. Was ist jetzt zu tun? Im ersten Schritt sollten Sie den Kinderreisepass Ihres Kindes auf das Ablaufdatum überprüfen. Sollte der vorhandene Kinderreisepass noch gültig sein, so kann dieser bis zum 31. Dezember 2023 um1 weiteres Jahr verlängert werden. Falls der bisherige Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann bis zum 31. Dezember 2023 ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Hier ist allerdings die eingeschränkte Verwendbarkeit zwingend zu beachten. Welche Ausweisdokumente können für Kinder beantragt werden? Grundsätzlich können Sie für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Die Art des Dokuments hängt von Ihrem Reiseziel ab. Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines Personalausweises. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Informationen zur Einreise für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes. Übersicht der Kosten, erforderliche Unterlagen und Bearbeitungsdauer Personalausweis/Reisepass: • Persönliches Erscheinen des Kindes bzw. des/der Minderjährigen • Bisheriges Ausweisdokument, falls nicht vorhanden Geburtsurkunde im Original • Aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate) • Zustimmungserklärung beider gesetzlicher Vertreter (www.hattenhofen.de – Rathausformulare – Zustimmungserklärung Ausweisdokumente Minderjährige) • Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Fingerabdruck • Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes • Gebühren: Personalausweis 22,80 Euro/Reisepass 37,50 Euro • Bearbeitungsdauer: Personalausweis ca. 2 Wochen/Reisepass ca. 4 Wochen • Gültigkeit: 6 Jahre * *Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von 6 Jahren so stark verändern kann, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument. Bei Fragen und zur Terminvereinbarung für die Beantragung eines Ausweisdokuments stehen Ihnen Frau Schmid (Telefon 07164 91009-16) und Frau Ullrich (Telefon 07164 91009-12) gerne zur Verfügung. Liebe ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, zu unserem diesjährigen Seniorennachmittag am kommenden Sonntag darf ich Sie, auch im Namen der Damen und Herren des Gemeinderates, noch einmal herzlich einladen. Natürlich sind auch Partner und Ehepartner, auch wenn sie das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, herzlich willkommen. Für Unterhaltung sorgt in diesem Jahr der Voralbkomödiant Thomas Schwarz. Musikalisch begleitet Sie dieses Jahr Steffen Kohl durch den Nachmittag. Sie können Kaffee, Kuchen und Brezeln genießen und in geselliger Runde ein paar nette Stunden mit Nachbarn, Freunden und Bekannten verbringen. Der Seniorennachmittag beginnt um 14.00 Uhr. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Ihr Jochen Reutter Bürgermeister Verpachtung der Winterschafweide Die Winterschaftweide ist von Martini (11. November 2023) bis 15. Februar 2024 an Herrn Eugen Moll aus Pliensbach verpachtet. Der Schäfer kann die Grundstücke der Gemarkung beweiden, solange ein Grundstückseigentümer dies nicht ausdrücklich untersagt. Herr Moll wurde gebeten, neu eingesäte Wiesengrundstücke nicht zu beweiden, bzw. einen respektablen Abstand von Neupflanzungen und Ackerfrüchten zu halten. Grundstückseigentümer, die eine Beweidung nicht wünschen, wenden sich bitte direkt an den Schäfer. Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr
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