Blättle vom 07.03.2024

’s Blättle Seite 3 7. März 2024 / Nr. 10 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 – 2 Notdienste 4 Sonstige Mitteilungen 10 Gemeinde Aichelberg 13 Gemeinde Bad Boll 19 Gemeinde Dürnau 35 Gemeinde Gammelshausen 41 Gemeinde Hattenhofen 45 Gemeinde Zell u. A. 54 GEMEINDE AICHELBERG Landkreis Göppingen „Jedes Kind hat eine eingeborene Sehnsucht, den Menschen zu finden, der für es da ist“. (Karl Schubert) Das Kinderhaus Regenbogen sucht ab sofort eine Integrationsfachkraft für die Begleitung eines Jungen in seinemKindergartenalltag. Es handelt sich um eine pädagogische und begleitende Integrationsmaßnahme. Die Dauer der Beschäftigung geht derzeit bis 31. August 2024 und voraussichtlich für das Kindergartenjahr 2024/2025 Ihr Profil: • eine heilpädagogische Aus- oder Hochschulbildung oder vergleichbare pädagogische Ausbildung. • Spaß und Erfahrung an der Arbeit im Kindergartenbereich • ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Flexibilität und Teamgeist • Offenheit, fachliche Kompetenz, Engagement, Loyalität und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und Träger • hohe kommunikative Kompetenz sowie Offenheit zur Reflexion und Weiterentwicklung der täglichen Arbeit Wir bieten: • eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem sehr gut ausgestatteten Kinderhaus • Bezahlung erfolgt auf Stundenbasis. Bei InteressewendenSie sich bitte an Frau AndreaSwoboda– Leiterin des Kinderhauses Regenbogen unter Telefon 07164 796900 oder Frau Sonja Schweikert – Hauptamt unter Telefon 07164 800954. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen. 4. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Bad Boll am Standort südlich Frühlingstraße, Gemarkung Dürnau Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Bad Boll hat in öffentlicher Sitzung am 24. Mai 2023 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans am Standort südlich Frühlingstraße auf Gemarkung Dürnau gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Abgrenzung des Plangebiets der 4. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,6 ha und umfasst ganz oder teilweise folgende Flurstücke auf Gemarkung Dürnau: Flurstücke 774, 775, 776, 789 (Teilfläche) und 790 (Teilfläche). Unmaßstäblicher, zur Orientierung dienender Planausschnitt: Ziele und Zwecke der Planung: Anlass und Erfordernis der Bauleitplanung ist vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen ein in der Gemeinde Dürnau wie auch der Gemeinde Gammelshausen bestehender Bedarf an Senioren-Pflegeplätzen und Angeboten des Betreuten Wohnens. Um für die Gemeinden Dürnau und Gammelshausen, aber auch für die umliegenden Gemeinden diesemBedarf gerecht zuwerden, soll am Standort südlich der Frühlingstraße ein Seniorenzentrum mit Pflegeplätzen und BetreutemWohnen entwickelt werden. Eine weitere städtebauliche Problemlage amStandort Frühlingstraße stellen die bestehenden Parkplätze für das östlich des Plangebiets gelegene Schul- und Sportgebiet dar. Diese sind im Bestand nicht ausreichend bemessen und es kommt hier immer wieder zu Problemen inder Verkehrssicherheit desSchulwegs zur Grundschule Dürnau-Gammelshausen bzw. des angrenzenden Kinderhauses. Um die Situation zu entspannen sind daher ergänzende öffentliche Parkierungsflächen für das Schul- und Sportgebiet geplant. Um für das geplante Vorhaben verbindliches Baurecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Bad Boll sieht bislang keine räumliche Entwicklungsoption am geplanten Standort vor. Deshalb soll dieser entsprechend der im Bebauungsplanverfahren vorgesehenen baulichen Entwicklung im Parallelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB imZuge einer 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 geändert werden. Informationsseite

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