Blättle vom 07.03.2024

Seite 4 ’s Blättle Nr. 10 / 7. März 2024 Informationsseite Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung wird in der Zeit vom 8. März 2024 bis einschließlich 12. April 2024 auf den Internetseiten der Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands unter folgenden Links veröffentlicht: http://aichelberg.de/ https://www.bad-boll.de/news/index.php?rubrik=1306 https://www.duernau.de/de/duernau/flaechennutzungsplan www.gammelshausen.de/fnp https://www.hattenhofen.de/de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen https://zellua.de/aktuelles.html https://www.gvv-boll.de/themen/raumplanung/index.php Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während der jeweils üblichen Dienstzeiten in den Rathäusern zur öffentlichen Einsicht aus: • Gemeinde Aichelberg (Vorderbergstraße 2, 73101 Aichelberg) • Bad Boll (Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll) • Dürnau (Hauptstraße 16, 73105 Dürnau) • Gammelshausen (Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen) • Hattenhofen (Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen) • Zell u. A. (Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A.) • Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes RaumBad Boll (Erlengarten 1, 73087 Bad Boll) Zur fachlichen Erörterung der Planung steht Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rathäuser und der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes gerne zur Verfügung. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber den Gemeindeverwaltungen und der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Stellungnahmen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: fnp@gvv-boll.de Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher inder Regel alle dazu eingehenden Anregungen in öffentlichen Sitzungen unter Wahrung des Datenschutzes beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Bad Boll, 1. März 2024 Jochen Reutter Verbandsvorsitzender Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Allgemeine Notfallpraxis Göppingen als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinik am Eichert Göppingen Notfallpraxis Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 10 – 18 Uhr. Kinder Notfallpraxis Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Eicherstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Kirchheim unter Teck Klinikum Kirchheim unter Teck Charlottenstraße 10 73230 Kirchheim unter Teck Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. ab 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag Mi., Fr., ab 13.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag Sa., So., Feiertag ab 8.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag Allgemeine Notfallpraxis Heidenheim als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinikum Heidenheim Notfallpraxis Heidenheim Schloßhaustraße 100 89522 Heidenheim an der Brenz Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt  3,32 pro Monat, bei Postzustellung  11,32 (inkl. Portoanteil  8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt  0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.

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