Blättle vom 07.08.2025

’s Blättle Seite 41 Gemeinde Hattenhofen 7. August 2025 / Nr. 32 – 34 an den Kanal weitergeleitet. Nach Herstellung der geplanten Retentionsanlagen, betonte Straub, würden alle Medien künftig weniger Wasser zur Verarbeitung bekommen als bisher. Vor allem der Kanal in der Uhlandstraße werde entlastet. Der Bauhof werde in den naturnahen Becken ungefähr zweimal im Jahr mähen müssen, erläuterte der Planer auf Nachfrage. Bei Starkregen werde das Wasser innerhalb eines guten Tages wieder abfließen. Man schaffemit dem Wall und dem Becken komfortable Sicherheiten. Verwaltung und Planer hoffen auf Satzungsbeschluss vor Weihnachten Sofern naturschutzrechtlich alles in Ordnung sei und hier keine weiteren Hindernisse oder Rechtsverfahren kommen, könne man wohl vor Weihnachten den Plan als Satzung beschließen, meinte Planer Rainer Metzger auf Nachfrage aus dem Gremium. Man müsse aber auch abwarten, ob bis dahin die Genehmigungen der Unteren Naturschutzbehörde vorliegen. Nach Rechtskraft des Bebauungsplans müssen die bislang privaten Grundstücke in einem Bodenordnungsverfahren noch umgelegt werden, dann kann die Gemeinde die Erschließungsmaßnahmen ausschreiben. Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bäumle“ Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen hat am 23. Juli 2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Bäumle“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Hattenhofen im Bereich der Ledergasse imGewann BeimBäumle und wird wie folgt begrenzt: • Im Norden durch landwirtschaftliche Flächen im Gewann Im Bäumle (teilweise einbezogene Flurstücke Nr. 3164, 3165, 3166, 3166/1, 3167, 3168), • Im Osten durch die Grundstücke Ledergasse 46, 48, 50, 52, 54, • im Süden durch die Grundstücke Im Lauch 6, 8, 10 und Ledergasse 31, • Im Westen durch landwirtschaftliche Flächen im Gewann Im Bäumle (teilweise einbezogene Flurstücke Nr. 3161, 3161/1, 3162, 3163 und 3163/1. Für den Planbereich ist der Lageplan des Planentwurfes in der Fassung vom27. Oktober 2023/4. Juli 2025maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt: Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung im Internet statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 27. Oktober 2023/4. Juli 2025 wird mit Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten und vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 11. August 2025 bis 12. September 2025 (Veröffentlichungsfrist, je einschließlich) im Internet veröffentlicht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten und vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Hattenhofen unter der Internetadesse https:// www.hattenhofen.de/de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden. Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten und vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, während der Veröffentlichungsfrist zu den Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: • die naturräumliche Lage des Planbereiches, • die geplante Nutzung von Boden, Natur und Landschaft, • die Ziele des Umweltschutzes, • die Betroffenheit von Schutzgebieten, • die Beschreibung und Bewertung des Umweltbestandes der Schutzgüter Fläche, Mensch/menschliche Gesundheit/Bevölkerung, Boden, Wasser, Pflanzen/Biotope, Tiere und Biologische Vielfalt, Klima/Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe (Kulturgüter und sonstige Sachgüter), • die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Fläche, Mensch/menschliche Gesundheit/Bevölkerung, Boden, Wasser, Pflanzen/Biotope, Tiere und Biologische Vielfalt, Klima/Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe (Kulturgüter und sonstige Sachgüter), • die Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Mensch/menschliche Gesundheit/Bevölkerung, Boden, Wasser, Pflanzen/Biotope, Tiere und Biologische Vielfalt, Klima/Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe (Kulturgüter und sonstige Sachgüter), • die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung, • die Auswirkungen der Planung auf das angrenzende Vogelschutzgebiet, • die Betroffenheit der Mageren Flachland – Mähwiese und den Ausgleich des Flächenverlusts der Mageren Flachland – Mähwiese, • die Betroffenheit des Biotoptyps Streuobstwiese und Maßnahmen zum Ausgleich des Entfalls von Streuobstbäumen, • die Betroffenheit der relevanten Tierarten Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Zauneidechsen, Xylobionte Käfer (Holzkäfer) und weitere Arten, • die Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen für die Tierarten Vögel, Reptilien, Zauneidechsen und Xylobionte Käfer (Holzkäfer), • die Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich für Vögel, Zweigbrüter und Zauneidechsen, • die Anrechnung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen aus dem kommunalem Ökokonto, • die Bewertung des anstehenden Bodenmaterials, die geplante Verwertung des Bodens und Maßnahmen zum Bodenschutz, • die geologische Beschaffenheit des Baugrundes und die Beschaffenheit des Bodens, • die Auswirkungen durch Starkregenereignisse, • die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser.

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