’s Blättle Seite 33 Gemeinde Hattenhofen 8. Mai 2025 / Nr. 19 ringere Verkaufsmenge um 14.572 Euro geringer ausgefallen. Der Wasserverlust liegt im Jahr 2024 bei 8,35 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. An Aufwendungen für den Wasserbezug sind Kosten in Höhe von 146.664 Euro entstanden und damit 10.164 Euro mehr als geplant. Der Wasserbezugspreis liegt mit 1,05 Euro/m3 gleich hoch wie im Vorjahr. Bei der Liquiditätsrechnung ergibt sich im Jahr 2024 eine Änderung des Finanzierungsmittelbestandes von -168.282 Euro. Zurückzuführen ist dies darauf, dass der geplante Kredit im Jahr 2024 nicht aufgenommen wurde. Für die Tilgung des Darlehens sind 75.749 Euro angefallen. Die Verschuldung des EigenbetriebsWasser beträgt damit zum Jahresende 2.063.663 Euro. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass für das Jahr 2025 abzuwarten bleibt, wie sich die erhöhten Wassergebühren auf die Ertragslage des Eigenbetriebs auswirken werden. Aus Reihen des Gemeinderats wurde darumgebeten, dass hinsichtlich des Wasserverlustes geprüft werden sollte, ob weitere Messstationen sinnvoll sind. Die Verwaltung wird dieser Frage nachgehen und das Gremium zu gegebener Zeit informieren. Abwasserbetrieb baut weiter Schulden ab Auch dem Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Hierbei ist erfreulich, dass der Eigenbetrieb im Jahr 2024 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 64.416 Euro abgeschlossen hat. Die Gebühren betragen ab 1. Januar 2023 3,71 Euro/m3 beim Schmutzwasser und 0,54 Euro/m2 bei der versiegelten Fläche. Die eingeleitete Menge an Schmutzwasser ist im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Die Erlöse aus den Abwassergebühren haben sich im Vergleich zum Vorjahr nur gering verändert. Bei den Aufwendungen im Erfolgsplan haben sich Einsparungen bei der Unterhaltung des Kanalnetzes ergeben. Geplant wurde mit Kosten in Höhe von 35.000 Euro. Tatsächlich sind Aufwendungen in Höhe von 15.873 Euro entstanden. Die Betriebskostenumlage an die Sammelkläranlage in Uhingen hat sich nur gering verändert. Allerdings stehen sowohl die Investitionskostenabrechnungen für die Jahre 2022 – 2024 sowie die Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2022 – 2024 aufgrund von personellen Engpässen bei der Stadt Uhingen noch aus. Aus Zuschüssen sind im Jahr 2024 Einzahlungen für die Entwässerung des Sportplatzes in Höhe von 25.397 Euro und ein Zuschuss für Arbeiten an der Sammelkläranlage in Uhingen in Höhe von 12.200 Euro eingegangen. Im Jahr 2024 wurde kein weiterer Kredit aufgenommen. An Tilgungsleistungen sind 85.148 Euro angefallen. Die Verschuldung des Eigenbetriebs beträgt zum Jahresende 1.648.044 Euro. Weiter belastet den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ein Darlehen im Kernhaushalt in Höhe von 1.700.000 Euro. Erhöhung der Hundesteuer zum 1. Januar 2026 Die derzeitigeHundesteuer der GemeindeHattenhofen beträgt 105 Euro für den ersten Hund und 210 Euro für den zweiten und jeden weiteren Hund. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2022. Nachdem zwischenzeitlich regelmäßig die Erträge der Gemeinde Hattenhofen (Steuern und Gebührenhaushalte) unter die Lupe genommen werden, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Hundesteuer zum 1. Januar 2026 zu erhöhen. Die Steuer für den Ersthund erhöht sich von 105 Euro auf 140 Euro jährlich und die Steuer für den zweiten und jeden weiteren Hund von 210 Euro auf 280 Euro. Des Weiteren wird die Steuer für Kampfhunde von 750 Euro auf 900 Euro erhöht. Diese ist bei den Erhöhungen in den vergangenen Jahren konstant geblieben. Aktuell gibt es keine Kampfhunde inHattenhofen. ImZuge der Erhöhung der Hundesteuer erfolgen auch geringfügige Anpassungen im Satzungstext. Zum einen wird der Befreiungstatbestand zum Schutz von Epileptikern oder Diabetikern mit aufgenommen. Des Weiteren wurde klargestellt, dass die Abmeldung erst mit der Anzeige hierüber erfolgt und dass eine Anmeldung nur von volljährigen Personen erfolgen kann. Aus der Bürgerschaft wurde die Anfrage nach einer Steuerbefreiung für Therapiehunde, die für ehrenamtliche Einsätze vorgesehen sind, gestellt. Sowohl Verwaltung als auch Gemeinderat sprachen sich aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwands gegen diesen Befreiungstatbestand aus. Außerdem ist weder in den umliegenden Gemeinden noch in der Mustersatzung des Gemeindetags eine solche Ausnahme hinterlegt. Im interkommunalen Vergleich liegt die Gemeinde Hattenhofen zukünftig bei der Hundesteuer oberhalb des Durchschnitts der Verbandsgemeinden. Der Durchschnitt im Jahr 2025 für den Ersthund liegt bei 122,50 Euro und 245 Euro und für den Zweithund. Allerdings ist hierbei noch nicht berücksichtigt, dass auch andere Verbandsgemeinden die Hundesteuer zum1. Januar 2026 erhöhen werden. Die Gemeinde Aichelberg hat bereits eineHundesteuererhöhung von 150 Euro für den Ersthund und 300 Euro für den Zweithund beschlossen. Die Gemeinden sind letztendlich gesetzlich verpflichtet, die Hundesteuer zu erheben. Dabei ist die Steuerhöhe nach oben hin durch das sogenannte „Erdrosselungsverbot“ begrenzt. Das heißt, dass dieSteuer nicht sohoch sein darf, dass eine Hundehaltung gänzlich unterbunden wird. Aktuell sind in Hattenhofen 146 Ersthunde und 21 Zweithunde gemeldet. Über die vergangenen Jahre ist eine deutlich steigende Anzahl von Hunden im Gemeindegebiet festzustellen. Die durchschnittlichen Einnahmen liegen bei jährlich ca. 17.800 Euro. Durch die Erhöhung ergeben sich Mehrbeträge in Höhe von 5.900 Euro. Im Gemeindegebiet sind aktuell 20 Hundetoiletten aufgestellt, deren Unterhaltung sowie die Beschaffung und Entsorgung der Hundetüten, die laufenden Kosten und die Personalkosten zu erheblichen höheren Kosten für die Gemeinde in den vergangenen Jahren geführt haben. So hat beispielsweise die Beschaffung einer Hundetoilette im Jahr 2021 ca. 930 Euro gekostet und aktuell liegen die Kosten bei ca. 1.600 Euro. Letztendlich werden die Mehrerträge durch die Erhöhung der Hundesteuer dazu verwendet, die stetig steigenden Kosten für diesen Bereich weitestgehend zu decken. Bauanträge Einstimmig hat der Gemeinderat dem Bau eines Pools und einer Sauna im Bühlweg das Einvernehmen erteilt. Den ebenfalls anstehenden Bau eines Carports nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Beim zweiten Bauantrag zur Sanierung und Umbau einer Halle sowie Umnutzung einer Garage zu Büro in der Hauptstraße hat der Gemeinderat imRahmen einer Bauanfrage sein Einvernehmen versagt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Bauherr, Planer, Verwaltung und gegebenenfalls auch Baurechtsbehörde auszuloten, wie eine verträgliche Lösung aussehen könnte, wenn das Vorhaben nicht auf die zulässigen Maße des Bebauungsplans eingedämpft werden kann oder soll. Im Rahmen einer Bauvoranfrage hat der Bauherr die grundsätzliche Zulässigkeit seines Bauvorhabens prüfen lassen. Dabei ist vorgesehen, die bestehende Lagerhalle auszubauen, zu erhöhen und mit einer PV-Anlage zu bestücken, die bestehende Garage soll ebenfalls erhöht und im Obergeschoss ein Büro eingebaut werden. Darüber hinaus sollen auf demGrundstück 10weitere Parkplätze entstehen. Hierbei ist sowohl die Nutzung der Garage als Büro als auch der Satteldachfirst mit einer angestrebten Höhe von 6,60 Meter zulässig. Auch hinsichtlich der zusätzlichen Nutzung als Büro in der Garage sieht die Verwaltung kein Problem. Bei der Sanierung der Lagerhalle ist ein Pultdach vorgesehen. Die künftige Firsthöhe amPultdach würde dann 10,55Meter, die Traufe 7,60 Meter betragen. Beide Maße gehen erheblich über die vom Bebauungsplan zugelassene Gebäudehöhen von der Traufhöhe von 5,80 Meter und Firsthöhe von 7,70 Meter hinaus. Durch die deutliche Überschreitung der Gebäudehöhe sieht die Verwaltung städtebaulich als auch eventuell für die Nachbarn ein Problem auftreten, da mit einer erheblich höheren Gebäudewandhöhe wie bisher gerechnet werden muss. Sprecher aus dem Gemeinderat teilten diese Auffassung der Verwaltung und beauftragten diese die entsprechenden Gespräche mit Bauherr, Planer, Verwaltung und gegebenenfalls Baurechtsbehörde zu führen. Verbandsversammlung vorbereitet Für die am 14. Mai 2025 stattfindende Verbandsversammlung im Raum Bad Boll erteilte der Gemeinderat seinen Vertreterinnen und Vertretern freies Mandat zur Abstimmung. Auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung stehen unter anderem die interkommunale Starkregenrisikomanagementplanung, die Feststellung des Jahresabschlusses mit Rechenschaftsbericht für das Jahr 2024 sowie der Spendenbericht. Uhinger Wasserversorgungsgruppe Der Vorsitzende als Vertreter in der Verbandsversammlung informierte aus der vergangenen Sitzung des Zweckverbandes. Neben personellen Veränderungen in der Betriebsführung wurden unter
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