Seite 2 ’s Blättle Nr. 6 / 9. Februar 2023 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 3 Sonstige Mitteilungen 7 Gemeinde Aichelberg 10 Gemeinde Bad Boll 13 Gemeinde Dürnau 23 Gemeinde Gammelshausen 31 Gemeinde Hattenhofen 34 Gemeinde Zell u. A. 40 Bürgerauto Lorenz Unser Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Die Gemeinde Zell u. A. (3.200 Einwohner) sucht zumnächstmöglichen Zeitpunkt einen Bauhofmitarbeiter (m/w/d) Ihre Aufgaben sind insbesondere: • Friedhof: Unterhaltung und Übernahme der hoheitlichen Aufgaben • Hausmeisterliche Betreuung öffentlicher Gebäude und gemeindeeigener Wohnungen • Betreuung Busknotenpunkt Schillerstraße • Winterdienst • Vertretung des Hausmeisters der Grundschule/Gemeindehalle/Kindergartens Gesucht wird eine körperlich belastbare, zuverlässige und flexible Person, die selbständig arbeiten kann, aber auch teamfähig ist. Ein Großteil der Arbeiten wird im Freien erledigt. Wir erwarten: • Ausbildung und Berufserfahrung in einem Bauhandwerksberuf (Straßen- oder Tiefbau, Garten- und Landschaftsbau, Schreinerei/Zimmerei oder in einem vergleichbaren handwerklichen Beruf) • Teamfähigkeit • Führerschein für Pkw mit Anhänger • Arbeitsbereitschaft auch außerhalb der regulären Arbeitszeit • Mitarbeit beimWinterdienst Wir bieten Ihnen: • Tarifgerechte Bezahlung nach demTVöDmit den imöffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen • eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in Vollzeit und bei entsprechender Eignung nach Ablauf der Probezeit die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und mögliche weitere Nachweise) bis zum 19. Februar 2023 an die Gemeinde Zell u. A., Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A. oder per E-Mail in einer PDF-Datei an gemeinde@zell-u-a.de. Bitte übersenden Sie nur Kopien, da die Unterlagen nach dem Bewerbungsverfahren vernichtet werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie im Rathaus bei Herrn Gassenmayer, Telefon 07164 807-14. Unsere Informationen nach Artikel 13 DSGVO finden Sie unter www.zellua.de/rathaus-verwaltung/rathaus/downloads/ datenschutz.html Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 (Anruf kostenlos) Unter der genannten Rufnummer werden auch Hausbesuche organisiert. Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt 3,32 pro Monat, bei Postzustellung 11,32 (inkl. Portoanteil 8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt 0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.
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