Blättle vom 09.10.2025

Seite 36 ’s Blättle Nr. 41 / 9. Oktober 2025 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren recht herzlich am 9. Oktober Herrn Johannes Mack zum 70. Geburtstag am 12. Oktober Frau Gerda Ries zum 70. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Defibrillatoren: DRK bietet Schulungen an – Einladung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein Defibrillator rettet Leben. Er wird eingesetzt, um lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern zu behandeln, die zu einem plötzlichen Herztod führen können. In vielen öffentlichen Gebäuden und teilweise im Freien hängen externe Notfallgeräte (AED) für Laienhelfer zum Einsatz bei einemakuten Herz-Kreislauf-Stillstand. Während die Überlebenschance ohne Defibrillator und schnelle medizinische Hilfe bei unter zehn Prozent liegt, kann der frühe Einsatz eines AED durch Ersthelfer die Wahrscheinlichkeit auf bis zu 70 Prozent erhöhen. Entscheidend ist, dass jede Minute zählt, da die Chance auf eine erfolgreiche Reanimation mit jeder Minute ohne Schock deutlich sinkt. Das örtliche Rote Kreuz bietet an zwei Abenden am Standort Schützenstraße Schulungen zum Umgang mit den Geräten: Am Montag, 10. November, und am Mittwoch, 19. November, jeweils 19 Uhr. An jedem Termin können bis zu 18 Personen teilnehmen. Interessierte melden sich bitte per Mail an norbert.baar@hattenhofen.de. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reutter Bürgermeister und Vorsitzender des Ortsvereins Betriebliche Veranstaltung Am Donnerstag, 9. Oktober findet vormittags eine betriebsinterne Fortbildung statt. Daher ist das Rathausteam amVormittag nicht erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis. Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten? Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind. Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. In Deutschlandmüssen rund 42Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des FahrerlaubnisInhabers ausschlaggebend: • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022 • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Juli 2023 • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024 • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025 Bei Karten-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins: • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026 • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027 • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028 • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029 • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030 • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031 • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032 • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033 Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist wird der alte Führerschein ungültig. Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen, bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Führerscheinumtausch nicht verbunden. Sie bestehen auchweiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppenmit besonderer Verantwortung. Was ist für mich relevant – das Ausstellungsjahr oder das Geburtsjahr? Da das Ausstellungsdatum auf den alten Papierführerscheinen häufig nicht mehr erkennbar ist, ist der Umtausch abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend. In einer zweiten Stufe, die den Umtausch der zwischen dem1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine regelt, wird auf das Ausstellungsjahr abgestellt. Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Der Besuch des Rathauses ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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