’s Blättle Seite 37 Gemeinde Hattenhofen 9. Oktober 2025 / Nr. 41 Was gilt für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind? Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, sind vom vorgezogenen Umtausch zunächst ausgenommen. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum19. Januar 2033 umtauschen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Fahrerlaubnisinhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten und dafür weiter einen gültigen Führerschein benötigen. Wie lange gilt der neue Führerschein? Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Lichtbild und ggf. Namen. DenUmtauschkönnenSiebequembei uns imBürgerbüroerledigen. Neben dem alten Führerschein müssen Sie ein gültiges Dokument (Personalausweis, Reisepass) sowie ein aktuelles biometrisches Passbild mitbringen. Bitte vereinbaren Sie für den FührerscheinUmtausch telefonisch unter Telefon 91009-12/-16 einen Termin. Ihr Bürgerbüro-Team Vorankündigung – Seniorennachmittag Wir möchten Sie heute schon auf den Jubiläums – Best of Seniorennachmittag aufmerksam machen. Er findet am Sonntag, 9. November, ab 14 Uhr in der Sillerhalle statt und bietet wieder ein attraktives, abwechslungsreiches Programm. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Weihnachtsbaum gesucht – Gemeinde Hattenhofen Das Jahr schreitet mit großen Schritten voran und die Gemeindeverwaltungmöchte auch in diesemJahr wieder ihre Plätzemit Weihnachtsbäumen schmücken. Deshalb schon heute die Bitte an Sie: Sollten Sie eine schön gewachsene Tanne im Garten haben, die Ihnen zu groß geworden ist, dann melden Sie sich auf dem Rathaus, Telefon 91009-16. Unser Bauhof schaut sich den Baum gerne im November an und entscheidet, ob er geeignet ist. Vielen Dank im Voraus für Ihr Angebot Ihre Gemeindeverwaltung Netze BWmodernisiert Stromnetz in Hattenhofen Baustart ab dem 8. Oktober Hattenhofen. Die Netze BW GmbH bereitet den Anschluss der neuen Umspannstation an der Adresse Reustadt 43 vor. Dafür sind umfangreiche Tiefbauarbeiten erforderlich: Ab dem 8. Oktober 2025 werden im Abschnitt Reustadt zwischen den Hausnummern 19 und 43 neue 10-kV-Anschlussleitungen verlegt. Gleichzeitig verlegt die Netze BW Leerrohre für die Gemeinde. Mit dieser Maßnahme, in die Netze BW rund 90.000 Euro investiert, wird das lokale Stromnetz verstärkt und damit fit für zukünftige Anforderungen gemacht. Während der Bauzeit lassen sich Einschränkungen für die Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen leider nicht vermeiden. So kann es zum Wegfall von Parkplätzen kommen. Die Netze BW bittet für die Beeinträchtigungen um Verständnis. Wenn alles planmäßig verläuft, wird die Baumaßnahme voraussichtlich bis Mitte November 2025 abgeschlossen sein. Straßenbeleuchtung – Wartung durch die Netze BW Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, defekte Straßenlampen bzw. Störungen in der Straßenbeleuchtung dem Rathaus (Telefon 07164 91009-16, E-Mail: karin.schmid@hattenhofen.de) zu melden. Somit können die Fehler durch die Netze BW behoben und dadurch ein komplett funktionierendes Straßenbeleuchtungsnetz gewährleistet werden. Die nächste Turnusfahrt findet in der Woche vom 27. Oktober – 31. Oktober 2025 statt. Fotokalender zum 750-jährigen Gemeindejubiläum Herr Eberhard Demuth hat anlässlich des 750-jährigen Gemeindejubiläums einen besonderen Fotokalender für das Jahr 2026 erstellt. Dieser Kalender nimmt Sie mit auf eine eindrucksvolle Zeitreise in die Vergangenheit. Der Kalender ist im Bürgerbüro zum Selbstkostenpreis von 15 Euro erhältlich. Bitte vereinbaren Sie für den Kauf vorab telefonisch einen Termin. Abonnentenbetreuung 07021 9750 - 37 Neu-Bestellungen, Adressänderungen, Zustellung und mehr ... Anzeigenabteilung 07021 9750 -19 anzeigen@teckbote.de Anzeigen, Preise, Beilagen, Termine und mehr ...
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