Seite 2 ’s Blättle Nr. 45 / 9. November 2023 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 2 Sonstige Mitteilungen 7 Gemeinde Aichelberg 9 Gemeinde Bad Boll 13 Gemeinde Dürnau 26 Gemeinde Gammelshausen 29 Gemeinde Hattenhofen 32 Gemeinde Zell u. A. 39 Einladung zur Sitzung der Verbandsversammlung amMittwoch, 22. November 2023 um 18.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in 73119 Zell u. A., Schulstraße 16 Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Abschlussbericht Biotopverbundplanung – Vorstellung durch Kathrin Weiner von der GÖG – Gruppe für ökologische Gutachten GmbH 3. Sach- und Abschlussbericht AKTIVIEREN – UMNUTZEN – TAUSCHEN – Neue Wohnraumpotentiale für den GVV Raum Bad Boll – Vorstellung durch Jörg Hiller vom Büro IDEE-n – Büro für nachhaltige Kommunikation 4. Aufhebungsbeschluss für das laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungs- sowie des Landschafts- und Umweltplanes 2030 des GVV Raum Bad Boll 5. Haushaltsatzung mit Haushaltsplan 2024 6. Frageviertelstunde 7. Anfragen und Anregungen der Verbandsmitglieder Jochen Reutter Verbandsvorsitzender Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) muss vorübergehend die Öffnungszeiten der allgemeinen Notfallpraxen in Baden-Württemberg einschränken und einige Notfallpraxen vorrübergehend schließen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), das weitreichende Konsequenzen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst hat und daher Anpassungen an der Struktur erforderlich macht. Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen mit, dass die Allgemeine Notfallpraxis Geislingen vorübergehend ab dem 25. Oktober 2023 geschlossen wird. Für Sie stehen jedoch zum Beispiel folgende Notfallpraxen als Anlaufstelle zur Verfügung: Allgemeine Notfallpraxis Göppingen als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinik am Eichert Göppingen Notfallpraxis Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 10 – 18 Uhr Allgemeine Notfallpraxis Kirchheim unter Teck Klinikum Kirchheim unter Teck Charlottenstraße 10 73230 Kirchheim unter Teck Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. ab 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag Mi., Fr. ab 13.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag Sa., So., Feiertag ab 8.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag Allgemeine Notfallpraxis Heidenheim als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinikum Heidenheim Notfallpraxis Heidenheim Schloßhaustraße 100 89522 Heidenheim an der Brenz Öffnungszeiten: Mo. 19 – 21 Uhr Di. 19 – 21 Uhr Mi. 16 – 21 Uhr Do. 19 – 21 Uhr Fr. 17 – 21 Uhr Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr Allgemeine Notfallpraxis Ulm Bundeswehrkrankenhaus Ulm Notfallpraxis Ulm Oberer Eselsberg 40 89081 Ulm Informationsseite
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