Blättle vom 10.05.2024

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A. s BLÄTTLE Gut informiert uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL 55. Jahrgang, Nummer 19 Freitag, 10. Mai 2024 Einzelpreis 0,85 € Einladung zum 8. Muttertagshock Sonntag, 12. Mai 2024, ab 11:30 Uhr Gemeindehaus Gammelshausen ♫ musikalische Unterhaltung durch „Steffen Kohl“ ♫ Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Leckeres Mittagessen, Kaffee & Kuchen und Wurst vom Grill Bei Sonnenschein findet der Muttertagshock vor dem Gemeindehaus statt. Trachtengruppe Dürnau-Bad Boll-Gammelshausen

Seite 2 ’s Blättle Nr. 19 / 10. Mai 2024 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 3 Sonstige Mitteilungen 7 Gemeinde Aichelberg 8 Gemeinde Bad Boll 11 Gemeinde Dürnau 24 Gemeinde Gammelshausen 29 Gemeinde Hattenhofen 32 Gemeinde Zell u. A. 40 Einladung zur Sitzung der Verbandsversammlung amMittwoch, 15. Mai 2024 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus in 73101 Aichelberg, Steigstraße 19/1 Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Flächennutzungsplan GVV Raum Bad Boll Vierte punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplans Raum Bad Boll am Standort Dürnau – „Südlich der Frühlingstraße“ – Behandlung und Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Entwurfsoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB 3. Feststellung Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2023 4. Spendenbericht nach § 78 Abs. 4 GemO für das Haushaltsjahr 2023 5. 1. Nachtragshaushaltsatzung mit Nachtragshaushaltplan für das Jahr 2024 6. Änderung der Verbandssatzung 7. Frageviertelstunde 8. Anfragen und Anregungen der Verbandsmitglieder Jochen Reutter Verbandsvorsitzender Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Allgemeine Notfallpraxis Göppingen als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinik am Eichert Göppingen Notfallpraxis Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 10 – 18 Uhr. Kinder Notfallpraxis Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Eicherstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Kirchheim unter Teck Im Gebäude des Kreiskrankenhauses Kirchheim/Teck Eugenstraße 3 73230 Kirchheim unter Teck Öffnungszeiten: Sa., So. und an den Feiertagen 10 – 16 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Heidenheim als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinikum Heidenheim Notfallpraxis Heidenheim Schloßhaustraße 100 89522 Heidenheim an der Brenz Öffnungszeiten: Mo. 19 – 21 Uhr, Di. 19 – 21 Uhr; Mi. 16 – 21 Uhr; Do. 19 – 21 Uhr; Fr. 17 – 21 Uhr, Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Ulm Bundeswehrkrankenhaus Ulm Notfallpraxis Ulm Oberer Eselsberg 40 89081 Ulm Öffnungszeiten: Mo – Fr. 18 – 22 Uhr Sa., So. und Feiertage 8 – 22 Uhr. Gerne können Sie jederzeit selbst die aktuellen Informationen zu unseren Notfallpraxen auf unserer Homepage einsehen: https:// www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden. Diese Änderung gilt vorerst bis auf Weiteres. Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden. Informationsseite

’s Blättle Seite 3 10. Mai 2024 / Nr. 19 Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen), an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Der aktuelle Augenärtzliche Notdienst kann beimDRK unter der Telefonnummer 116 117 erfragt werden. HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Sie können entweder direkt eine geöffnete Bereitschaftspraxis in Ihrer Nähe aufsuchen oder die 116 117 wählen. Die Mitarbeiter der 116 117 kennen Ärzte und Ärztinnen in Ihrer Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen: Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer: Notfalldienstnummer: 01801 116 116 (Die Nummer ist gebührenpflichtig, für einen Anruf fallen 0,039 Euro/Minute aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz an) Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Rufnummern an die www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst EVF-Störhotline Die aktuelle Rufnummer der EVF-Störungshotline (7 Tage/24 Stunden) lautet 0800 6101-767 (kostenlos), (stets aktuell zu finden unter https://evf.de/kontakt/). Fundtiere Tierherberge Donzdorf (Hunde), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst), Montag bis Sonntag, 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen 24 Stunden Notruf 0177 3590902 Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), Telefon 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen Katzenschutz Donzdorf, Telefon 07162 21120 Tierärztlicher Notfalldienst 01805-843736 – Kleintiernotdienst Kreis GP-Geislingen Diese Telefonnummer leitet von 8.00 bis 22.00 Uhr automatisch auf die aktuell diensthabende Praxis im Kreis Göppingen-Geislingen um. 0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus demMobilfunknetz • Der Kleintier-Notdienst imKreis Göppingen/Geislingen ist nun an 365 Tagen im Jahr von 8.00 bis 22.00 Uhr unter obiger Nummer erreichbar • Nach 22.00 bis 8.00 Uhr sind die umliegenden Kleintierkliniken erreichbar. • Versuchen Sie bitte, falls möglich immer erst Ihren Haustierarzt telefonisch zu erreichen. • Die Praxen sind zum Teil außerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt. Fahren Sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Notdienstpraxis. Unter www.vetnotdienst.de sehen Sie auf der Landkarte von 8.00 bis 22.00 Uhr welche Praxis aktuell Notdienst hat Apotheken-Notfalldienst … für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: 0800 00 22833 (kostenlos vom Festnetz) 22 8 33 (0,69 € pro Min. aus demMobilfunk) Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.de/notdienstportal Samstag, 11. Mai 2024 Hirsch-Apotheke Marktstraße 16 73033 Göppingen Telefon 07161 75434 Sonntag, 12. Mai 2024 Barlach-Apotheke Hauptstraße 80 73087 Bad Boll Telefon 07164 6041 Achtung: Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt  3,32 pro Monat, bei Postzustellung  11,32 (inkl. Portoanteil  8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt  0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich. Redaktionsschluss: Montag, 10 Uhr

Seite 4 ’s Blättle Nr. 19 / 10. Mai 2024 Gemeinsame Mitteilungen Notruftelefonnummern Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Notfalldienste Telefon 116 117 Polizeiposten Bad Boll Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477 Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 0800 6101-767 Unitymedia Telefon 0221 46619100 Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll Pflegedienstleiterin Tel. 07164 2041 · Einsatzleiterin Tel. 07164 2042 Verwaltung Tel. 07164 2043, Fax 2032 · Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 13.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de Wochenend- und Feiertagsdienst Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten. Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr für Sie unter der Rufnummer 2041 erreichbar. Pflegedienst Aurelia Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20 Gemeinde Hausmüll Bioabfall alle Gemeinden Aichelberg Bad Boll/Eckwälden Dürnau Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof 21. 5. 24 (Dienstag) 10. 5. 24 (Freitag) 16. 5. 24 Hattenhofen Zell u. A. 23. 5. 24 (Donnerstag) Gemeinde Blaue Tonne Gelber Sack Aichelberg 1. 6. 24 (Samstag) 21. 5. 24 (Dienstag) Bitte Gelbe Säcke frühestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen! Bad Boll/Eckwälden 22. 5. 24 (Mittwoch) Dürnau 13. 5. 24 Gammelshausen 11. 5. 24 (Samstag) Hattenhofen 13. 5. 24 21. 5. 24 (Dienstag) Zell u. A. Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersammlungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölkerung, diese Sammlungen zu unterstützen. Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc. Müllentsorgung Grünmassesammlung Gemeinde Mai/Juni Juli August/ September Oktober/ November Aichelberg 21. 5. 24 16. 7. 24 23. 9. 24 6. 11. 24 Bad Boll 21. 5. 24 16. 7. 24 23. 9. 24 6. 11. 24 Dürnau 22. 5. 24 17. 7. 24 24. 9. 24 7. 11. 24 Gammelshausen 12. 6. 24 5. 8. 24 15. 10. 24 27. 11. 24 Hattenhofen 16. 5. 24 12. 7. 24 19. 9. 24 4. 11. 24 Zell u. A. 16. 5. 24 12. 7. 24 19. 9. 24 4. 11. 24 In eigener Sache Öffentliche Steueraufforderung Die 2. Vorauszahlungsraten für die Grund- und Gewerbesteuer werden am 15. Mai 2024 für das Jahr 2024 fällig. Den fälligen Steuerbetrag entnehmen Sie bitte dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid. Bitte begleichen Sie den fälligen Betrag fristgerecht und unter Angabe des auf Ihrem Bescheid vermerkten Kassenzeichens. Sollten Sie uns ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, werden wir den Betrag am Fälligkeitstermin abbuchen. Eventuelle Guthaben werden verrechnet. Ein fristgerechter Zahlungseingang wird durch unsere EDV genau überwacht. Bei nicht termingemäßer Zahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig, die unsere auf gesetzlicher Grundlage arbeitenden Programme abrechnen. Schreiben Sie Ihre Texte im Online-Redaktionssystem! http://badboll.go-kirchheim.info

’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 10. Mai 2024 / Nr. 19 Redaktionsschluss Pfingsten Aufgrund des Feiertages am 20. Mai 2024 (Pfingstmontag) muss der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt Nr. 21 vorverlegt werden. Redaktionsschluss für diese Ausgabe unseres Mitteilungsblattes ist daher bereits Freitag, den 17. Mai 2024 um 10.00 Uhr. Wir bitten alle Vereine und Institutionen, diese Änderung unbedingt zu beachten. Später eingehende Berichte können nicht mehr veröffentlicht werden. Ihr Gemeindeverwaltungsverband Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb Homepage vhs Raum Bad Boll/Voralb: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Dürnau/Gammelshausen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Dürnau/Gammelshausen Nina Rehm, Hauptstraße 16, 73105 Dürnau Telefon 07164 91010-12, Fax 07164 91010-10 E-Mail: n.rehm@duernau.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.30 Uhr Kontaktdaten der Außenstelle Gammelshausen Christine Denne, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen Telefon 07164 9401-30, Fax 07164 9401-20 E-Mail: denne@gammelshausen.de Anmeldezeiten: Di. 9.00 – 12.00 Uhr Mi. 9.00 – 12.00 Uhr 2412070306 Acrylmalen – Workshop für Erwachsene Svenja Geißele Beginn: Samstag, 18. Mai 2024, 14.00 Uhr Atelier von Svenja Geißele, Schillerstraße 18, Dürnau Gebühr: 30,00 € Sie können die Kurs-Samstage einzeln, mehrere Termine oder aber natürlich auch gerne komplett belegen. Weitere Termine: 2412070307 8. Juni 2024 2412070308 22. Juni 2024 2412070309 6. Juli 2024 2412070310 20. Juli 2024 2413060304 Neuer Schwung für Geist und Körber (Frauen ab 50) Bitte beachten: Bringen Sie Yoga- oder Gymnastikmatte, bequeme Kleidung und Getränk mit. Beginn: Freitag, 14. Juni 2024, 15.00 Uhr, 4 Termine Gebühr: 30,00 Euro 2413010308 Yoga Nidra – der yogische Schlaf nach Swami Satyananda Tradition mit Sankalpa und Bilder Teil 1 von 2 – keine Vorkenntnisse erforderlich Alexandra Wagner Bitte beachten: Yogamatte, Sport- bzw. bequeme Kleidung, Decke und ggfs. Socken mitbringen. Gerne auch Kissen um es so komfortabel wie möglich zu haben. Gebühr: 9,00 Euro Freitag, 7. Juni 2024, 19.00 – 20.30 Uhr 2413010309 Teil 2 Gebühr: 9,00 Euro Samstag, 8. Juni 2024, 10.00 – 11.30 Uhr Kann ich auch einzeln buchen? Ja klar, es sind keine Kenntnisse erforderlich und können unabhängig voneinander besucht werden – jedoch für die o. g. Erfahrung von Uhrzeit und Version ist die Kombination sinnvoll. Alle oben aufgeführten Yoga-Kurse finden im Kinderhaus Haus der kleinen Füße, Frühlingstraße 11, Dürnau statt. VHS – Außenstelle Hattenhofen Kontaktdaten der Außenstellenleiterinnen Hattenhofen Margit Kederer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-14, Fax 07164 91009-25 E-Mail: margit.kederer@hattenhofen.de Sarah Hauer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-0, Fax 07164 91009-25 E-Mail: sarah.hauer@hattenhofen.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.30 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 16.00 Uhr Heute haben wir wieder tolle Kursempfehlungen für Sie: Wildkräuterexkursion und „wildes“ Kochen Dozentin: Monika Schiller, Kräuterpädagogin Kurs: 2413040503, Gebühr: kostenlos Mittwoch, 8. Mai 2024, 18.00 – 21.00 Uhr Grundschule, Küche, Schulgasse 2, Hattenhofen

Seite 6 ’s Blättle Nr. 19 / 10. Mai 2024 Gemeinsame Mitteilungen Handlettering für Anfänger – die Kunst und das Gestalten von gemalten Buchstaben Dozentin: Alexandra Werner Kurs: 2412070504, Gebühr: 45,00 Euro Samstag, 8. Juni 2024, 10.00 – 14.00 Uhr Bürgerhaus Farrenstall, Ringstraße 3, Hattenhofen PÄDAGOGIK/ERZIEHUNG/FAMILIE Gezielte Bewegung öffnet das Tor zum Lernen – für Kinder von 7 bis 11 Jahre Dozentin: Barbara Maria Grimm, Humanistisch begleitende Kinesiologin (DGAK) Kurs: 2411030301, Gebühr: 42,00 Euro Freitag, 14. Juni 2024, 17.00 – 18.30 Uhr Freitag, 21. Juni 2024, 17.00 – 17.45 Uhr Freitag, 28. Juni 2024, 17.00 – 17.45 Uhr Freitag, 5. Juli 2024, 17.00 – 18.30 Uhr Grundschule, Bewegungsraum, Schulgasse 2, Hattenhofen Die ausführlichen Kursbeschreibungen finden Sie auf unserer Homepage oder im VHS-Heft VHS – Außenstelle Heiningen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07161 920 774, E-Mail: info@buecherei-heiningen.de Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr (telefonisch) Di., Do. 15.00 – 19.00 Uhr (auch persönlich) Mi. 14.00 – 16.00 Uhr (auch persönlich) 2411096601 Führung: Auf den Spuren der Staufer Tourist-Info Schwäbisch Gmünd Beginn: Freitag, 7. Juni 2024, 14.00 – 15.30 Uhr. Anmeldeschluss: 17. Mai 2024 Gebühr: 10,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2411096601 Kurse von Herrn Ayhan Hardaldali, Maskenbildner/ Hairstylist/ Imageberater/Business Coach IHK in der Ernst-Weichel-Schule, Heiningen: 2413006601 Schnelles Styling – Tipps für Mamas mit Kind Beginn: Freitag, 7. Juni 2024, 9.00 – 13.00 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 55,00 € + 8,00 € Materialkosten vor Ort zu bezahlen Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2413006601 2413006602 60 – na und! Lust auf mehr Ausstrahlung Beginn: Freitag, 7. Juni 2024, 14.00 – 17.00 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 55,00 € + 8,00 € Materialkosten vor Ort zu bezahlen Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2413006602 2413006603 Vorher – Nachher – ein neuer Typ Beginn: Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 – 21.00 Uhr, 1 Termin. Der Kurs ist bereits ausgebucht. Sie können sich auf der Warteliste eintragen oder sich im Kurs 2413006602 anmelden. Dieser kann für alle Altersgruppen angeboten werden. Neue Deutschkurse! 2414046601 Deutsch für Alltagssituationen – Anfängerkurs Reiner Uhlenbrok Beginn: Montag, 3. Juni 2024, 17.15 – 18.45 Uhr, 13 Termine. Ernst-Weichel-Schule, Raum03, Bezgenrieter Straße11, Heiningen Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2414046601 2414046602 Deutsch für Alltagssituationen – ab Stufe A2 Reiner Uhlenbrok Beginn: Montag, 3. Juni 2024, 19.00 – 20.30 Uhr, 15 Termine. Ernst-Weichel-Schule, Raum03, Bezgenrieter Straße11, Heiningen Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2414046602 VHS – Außenstelle Zell u. A. Kontaktdaten der Außenstellenleitung Zell u. A./Aichelberg Karin Schwarz, Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A. Telefon 07164 807-24, Fax 07164 807-77 E-Mail: K.Schwarz@zell-u-a.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.45 – 12.00 Uhr Di. 16.00 – 18.00 Uhr Do. 14.00 – 17.00 Uhr Bei nachfolgendem Kurs sind noch Plätze frei: Schwäbische Tapas Dozentin: Helga Lorch Bitte beachten: Behälter für Kostproben, Getränke und Geschirrtücher mitbringen. Bei kurzfristiger Absage müssen wir leider zur Kursgebühr auch die Lebensmittelkosten berechnen. Die Lebensmittelkosten werden am Kursabend durch die Dozentin eingesammelt. Kurs: 2413050703, Gebühr: 18,00 Euro Donnerstag, 6. Juni 2024, 18.00 – 22.00 Uhr Grundschule, Schulküche, Schulstraße 15, Zell u. A. Lust auf Tanzen, Teil II Dozentin: Sibylle Gösweiner, Tanzlehrerin, Tanzsporttrainerin Bitte beachten: bequeme Schuhe mit glatten Sohlen (keine Turn- oder Straßenschuhe) und Getränk mitbringen. Kurs: 2412050702, Gebühr: 65,00 Euro pro Person – Bitte paarweise anmelden! Samstag, ab 22. Juni 2024, 18.00 – 19.30 Uhr, 4 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Disco-Fox Tanzkurs (Tip-Fox) Teil II Dozentin: Sibylle Gösweiner, Tanzlehrerin, Tanzsporttrainerin Bitte beachten: bequeme Schuhe mit glatten Sohlen (keine Straßen- oder Turnschuhe) und Getränk bitte mitbringen. Kurs: 2412050705, Gebühr: 65,00 Euro pro Person – Bitte paarweise anmelden! Samstag, ab 22. Juni 2024, 19.30 – 21.00 Uhr, 4 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A.

’s Blättle Seite 7 Gemeinsame Mitteilungen 10. Mai 2024 / Nr. 19 V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... Flachbildfernseher, Toshiba, Bilddiagonale 81 cm, H: 57 cm, B: 78 cm | Telefon 4267 Lattenrost, 90 x 200 cm | Telefon 919507 Berg-Wanderschuhe aus Leder, mit Vibram-Sohle, GORE-TEX, Gr. 38 | Telefon 017655043368 Couchgarnitur, 3 Sitzer mit Fußauszug, 196 cm breit, Sessel 96 cm breit, Hocker verstellbar ,anthrazit | Telefon 7232254 oder O7335 1850719 Lattenrost aus Holz verstellbar 90 x 200 cm | Telefon 146620 Paar Leichtathletik Spikes, Größe 46, mit Dornenschlüssel und Zubehör | Telefon 6639 Gesucht wird ... Scherenwäscheständer ohne Flügel | Telefon 13232 Plexiglasscheiben/-Platten | Telefon 146583 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr (vor Feiertagen entnehmen Sie bitte den Annahme-/Abgabeschluss dem Mitteilungsblatt). Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke! Familientreff am AlbTrauf Eltern-Baby-Treff im Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6 in Bad Boll Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr. Jeden Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr Spiel- und Erfahrungsraum für Babys und Kleinkinder von Beginn an sowie Kontakt- und Austauschmöglichkeit für Eltern. Der Treff wird pädagogisch begleitet. Offenes Café im Mehrzweckraum in der Senioren Wohnanlage, am Blumhardtweg 30 in Bad Boll Jeden Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr. Mit Kinderspielfläche. Wir bieten mit unserem offenen Angebot einen Treffpunkt für Schwangere und Familien mit Babys und Kleinkindern von 0 bis zumEintritt in den Kindergarten. AmSchluss jedes Cafétreffs findet ein Spielkreis mit Fingerspielen, Bewegungsspielen und Mitmachliedern statt. 15. Mai 2024 – Psychologische Beratungsstelle für Ehe-Familien- und Lebensfragen stellt sich vor Das Angebot ist kostenfrei und ohne Voranmeldung. Wir freuen uns über euren Besuch! Mittwochs bieten wir Kaffee/Tee, Wasser und Obst kostenlos an. Jeden ersten Mittwoch im Monat erwartet Sie und Ihr/e Kind/er ein leckeres und etwas umfangreicheres Frühstücksbuffet. Mitgebrachte Getränke/Kinderfrühstück sind erlaubt. Alle Angebote sind kostenfrei und ohne Anmeldung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Neugierig geworden? Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei. Sie sind immer herzlich willkommen! Weitere Informationen finden Sie auf www.familientreffs.de > Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll > Termine Kontakt: Natalia Weinberg, Familientreffleiterin, E-Mail: n.weinberg@awo-gp.de Telefon 017617303304 Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram Göppinger Familientreffs Eine umfassende Information … bietet Ihnen das Mitteilungsblatt. Sie werden ausführlich über das Ortsgeschehen informiert. Redaktionsschluss: Montag, 10 Uhr Anzeigen per E-Mail an anzeigen@teckbote.de

Seite 32 ’s Blättle Nr. 19 / 10. Mai 2024 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren recht herzlich am 13. Mai Frau Hannelore Rozehnal zum 80. Geburtstag am 13. Mai Frau Doris Gustke zum 75. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werdenmöchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. EINLADUNG zur Gemeinderatssitzung Am Dienstag, 14. Mai 2024 findet um 19.00 Uhr in der Sillerhalle (Mehrzweckraum) eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: ÖFFENTLICH 1. Endausbau Webergase: Vergabe der Tiefbauarbeiten 2. Baugebiet „Bäumle“: Vergabe naturschutzfachlicher Gutachten 3. Verbandsversammlung „Raum Bad-Boll“: Vorbereitung 4. Straßenfest 2024: Verwendung des Erlöses 5. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes 5.1 Radweg Schlierbach: Schlussrechnung Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Zuhörerinnen und Zuhörer sind zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. Soweit Sitzungsunterlagen erstellt wurden, liegt ein Exemplar in Papierform (Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen) während der Sitzung auch für das Publikum aus. Gäste haben die Möglichkeit, sich im Sitzungsraum mit einem mobilen Endgerät per WLAN in das digitale Ratsinformationssystem https://hattenhofen. ris-portal.de/einzuloggen und dort die Unterlagen zu laden. Alternativ kann man die Tagesordnung mit Anlagen ab Freitag vor der Sitzung auf unserer Website www.hattenhofen.de unter „Rathaus/Kommunalpolitik/Gemeinderäte“ oder gleich unter der oben genannten RIS-Adresse lesen und im Offline-Modus auf Smartphone, Pad oder Laptop herunterladen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reutter Bürgermeister Vor der Kommunalwahl: Für was sind die Gemeinden zuständig und was macht der Gemeinderat? Eine Übersicht (Teil 2) Man kann die Aufgaben einer Kommune grob aufteilen in: • freiwillige Aufgaben, • Pflichtaufgaben • und Weisungsaufgaben. Freiwillige Aufgaben Im Bereich der freiwilligen Aufgaben entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie tätig werden will oder nicht. Dann allerdings ist sie auch dort gesetzlichen Vorschriften unterworfen (z. B. bei der Baulandumlegung). Freiwillige Aufgaben sind: • Kulturelle Angelegenheiten (z. B. Bücherei, Gemeindehalle, Museum, Theater, Volkshochschule) • Betrieb eines Schwimmbades, einer Sportanlage • Einrichtung und Pflege von Grünanlagen • Ortskernsanierung • Zuschüsse an Vereine Pflichtaufgaben Bestimmte Aufgaben werden durch Bund oder Land per Gesetz vorgeschrieben, so genannte Pflichtaufgaben. Unbedingte Aufgaben wie Gemeindewahlen oder Feuerwehr hat jede Gemeinde zu erfüllen, bedingte Pflichtaufgaben nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes). Bei der praktischen Umsetzung ist der Ermessensspielraum unterschiedlich. Pflichtaufgaben ohne Weisung müssen erfüllt werden, aber über das „Wie“ entscheidet der Gemeinderat. Allerdings sind die Entscheidungsspielräume durch Vorgaben des Landes oder durch Vergabekriterien für Zuschüsse eingeengt. Bei Pflichtaufgaben nach Weisung wird staatlicherseits vorgeschrieben, wie die Aufgabe zu erledigen ist. Dazu gehört z. B. die Organisierung der Kommunalwahlen. Die wichtigsten Pflichtaufgaben sind: • Gemeindewahlen • Abwasserbeseitigung • Versorgungseinrichtungen • Verkehrseinrichtungen • Soziale Angelegenheiten • Feuerwehr • Schulen und Kindergärten • Friedhof • Bauleitplanung Weisungsaufgaben Verpflichtet der Gesetzgeber die Gemeinde zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, spricht man von Weisungsaufgaben. Die Kommunen werden vermehrt zur Erfüllung von Pflichtaufgaben verpflichtet. Sie legen zwar Wert darauf, dass in diesem Fall auch die Kosten vom Bund bzw. vom Land übernommen werden, doch da dies heute nur teilweise der Fall ist, kommen auf die Kommunen immer mehr Kosten zu. Bei der Umsetzung von Weisungsaufgaben hat die Gemeinde auch bei der Durchführung keinen Ermessensspielraum. Sie werden durch gesetzliche Vorschriften genau geregelt. Hierbei unterliegt die Kommune nicht nur der Rechtsaufsicht, sondern auch einer Fachaufsicht. Die wichtigsten Weisungsaufgaben sind: • Parlamentswahlen • Angelegenheiten der Ortspolizei • Meldewesen • Standesamtswesen • Gewerberecht und Gaststättenrecht Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr

’s Blättle Seite 33 Gemeinde Hattenhofen 10. Mai 2024 / Nr. 19 bei größeren Gemeinden auch: • Baurecht und • Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde • sowie Sozialhilfe Durchdetaillierte gesetzlicheRegelungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Fachplanungen, Raumordnungs- und Entwicklungsplanung sowie Struktur- und Investitionsprogramme des Bundes und der Länder wurde der Entscheidungsspielraumder Gemeinden vor allem in den 1960er und 1970er Jahren zunehmend eingeengt. Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Aus dem Gemeinderat (Fortsetzung) Digitalisierung im Rathaus: Bei den Bürgerdiensten zwischen Stufen zwei und drei (von vier) Interne Digitalisierung weit vorne unter Kommunen dieser Größe Die Verwaltung informierte den Gemeinderat über den Stand der Digitalisierung in verschiedenen Bereichen. Bei internen oder „eigenen“ Prozesen wie der Schriftgutverwaltung, dem Ratsinformationsystem, der digitalen Bearbeitung von Rechnungen oder der Websitemit social media liegt Hattenhofen, wie jüngst ein Vergleich mit anderen kleinen Gemeinden zeigte, weit vorne. Auch bei den Diensten nach dem bundesweiten Onlinezugangsgsgesetz haben die Sachbearbeiterinnen im Bürgerbüro mit externer Hilfe schon vieles entwickelt. Hier aber fehlt es an Unterstützung durch Bund und Länder. Der Weg der Digitalisierung sei noch lange nicht zu Ende, betonte BM Jochen Reutter, koste aber auch viel Geld. 1) Verwaltungsintern Seit 1995, als Hattenhofen als eine der ersten Gemeinden das Dokumentenmanagement System „REGIsafe“ einführte und ab 1999 Internet und Mailverkehr, hat die Gemeindeverwaltung ihren Digitalisierungsgrad stetig ausgebaut. Nicht immer war man bei den Ersten, manchmal lohnt sich dasWarten wie beispielsweise beim Ratsinformationssystem. Der erste große Baustein war das Schriftgutsystem REGIsafe. Dieses gründet auf dem kommunalen Aktenplan (Hattenhofen hatte seinerzeit schon, anders als viele größere Behörden, eine strukturierte und funktionierende Papierregistratur). Auf diesem System gründen auch Fachmodule wie die Friedhofsverwaltung, der Belegungsplan für die öffentlichen Gebäude und der interne Kalender. In den letzten Jahren kamdas Ratsinformationssystem dazu, das die Schriftgutverwaltung – dort werden die Schriftstücke erstellt – und die Website miteinander verbindet. Basierend auf REGIsafe hat die Verwaltung in den letzten Jahren sehr viele archivierte Akten eingescannt und gespeichert, was die Papierablage (überwiegend) entbehrlich macht. Sämtliche Personalakten werden mittlerweile digital geführt, was im Büro der Sachbearbeiterin „Platz schafft“. Auch das frühere Bildarchiv – schachtelweise Papierfotos oder Dias – haben externe Fachleute digitalisiert und im Schriftgutsystem gespeichert. Geplant ist eine Schnittstelle zwischen REGISafe und dem Mailprogramm Outlook, damit die Mails gleich dort eingehen und gespeichert werden. Mobiles Arbeiten/Homeoffice wurde zunächst für eine Mitarbeiterin mit wenig Kundenverkehr eingeführt, während der Pandemie erhielten weitere Rathaus-bedienstete und der Bürgermeister einen Laptop. Homeoffice ist natürlich nur dann möglich, wenn keine Präsenz erforderlich ist bzw. wenn kein direkter Bürgerkontakt ansteht (Bauherren bringen ihre Anträge nicht dem Sachbearbeiter nach Hause ins Wohnzimmer). Für die digitale Zeiterfassung und Urlaubsplanung ist seit Jahren ein Programm (AIDA Orga) eingeführt, das auf Chip bzw. mit Barcode reagiert. Dieses Systemwird neben dem Rathaus auch im Kindergarten, für die Hausmeister, für die gemeindlichen Bediensteten in der Grundschule und für das Reinigungspersonal genutzt („Alle außer Bauhof“). Bei diesemSystemsind auch Buchungen per Smartphone möglich, z. B. bei Terminen außerhalb des Rathauses. Für Diktate und am Telefon (teilweise) nutzen Mitarbeiterinnen ein Headset. Im Rathaus-Sitzungssaal gibt es seit der Sanierung 2014 Präsentationsmedien und seit ein paar Jahren WLAN. Dies nutzen auch Referenten der VHS gern. Es gibt einen E-Rechnungsworkflow. Alle Rechnungen, die die Gemeinde bezahlen muss, werden eingescannt und digital bzw. automatisch an die Verbandskämmerei weitergeleitet. Auch der Kindergarten, die Schule, der Bauhof und der Hausmeister können Rechnungen in ihrem Aufgabenbereich freigeben. Viele Rechnungen gehen mittlerweile digital per E-Mail ein, entweder an die allgemeine Rathausadresse oder direkt an die Rechnungsadresse. Insgesamt hat der gesamte Papierposteingang in den letzten zwei Jahren deutlich nachgelassen. Künftig sollen auch die Rechnungen, die die Gemeinde stellt, komplett digital erstellt werden. Eine Software für einheitliche Rechnungen (Quittierer) ist bereits im Einsatz, diese soll per Schnittstelle mit demWorkflow verbunden werden. Vor kurzem haben zwei Mitarbeiterinnen ein Mitarbeiterportal bzw. Intranet eingerichtet. Hierüber können Krankmeldungen erfolgen, ein Jobrad beantragt werden, intern Informationen ausgetauscht oder Termine und Allgemeininformationen abgeholt werden. Das Intranet ist als Unterseite auf der Website eingebunden. Die Redaktion für das Amtsblatt läuft komplett digital. Die analoge Auflage wurde runtergefahren, dafür gibt es Onlinezugänge für die Leser. Auch Kirchen, Vereine usw. können ihre Beiträge digital einstellen. Über den Verwaltungsverband gibt es einen Zugriff auf das Geoportal Ingrada, wo Pläne und Luftbilder abgerufenwerden können. Das komplette Leitungsnetz, Bäume, Ruhebänke usw. sind digital kartographiert und in Katastern abrufbar. Teilweise sind Ruhebänke, Hundetoiletten und andere Einrichtungen zusätzlich digital auf der Website im Ortsplan dargestellt. Die Gemeinde nutzt seit Jahren ein Wasserstandsmeldesystem, hier geht ab einem gewissen Wasserpegel eine Warnung an den Bauhofleiter und an die Feuerwehr raus. Auch die Daten der Regenüberlaufbecken werden digital an die Kläranlage übermittelt. Digitale Fahrgastanzeigen an mehreren Bushaltestellen im Ort informieren in Echtzeit über Ankunft und Abfahrt der Busse. 2) Onlinezugangsgesetz/Service-BW/Bürgerservice In 2017 ist das Onlinezugangsgesetz/OZG in Kraft getreten. Dieses verpflichtet alle Behörden, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungs-portale anzubieten. Für einen neuen Führerschein, für den Antrag auf Elterngeld, für Hundemarke, Bauanträge oder sonstige typische Verwaltungsdienstleistungen sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nicht mehr aufs Amt müssen. Das soll einfach und sicher vom heimischen Wohnzimmer aus beantragt werden können, wie eine Bestellung bei privaten Unternehmen. Dieses Gesetz braucht nicht nur eine moderne IT-Infrastruktur und gemeinsame Standards zwischen Bund, Ländern und Kommunen, sondern es sind viele rechtliche Spezialthemen wie z. B. die digitale Unterschrift zu etablieren. Aufgrund komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und einer sehr heterogenen IT-Landschaft ist man von diesem Ziel noch weit entfernt. Lange Zeit hingen vor allem die kleinen Gemeinden komplett in der Luft, was es an „Handwerkszeug“ schon gibt und was nicht und was sie selbst an eigenen Leistungen zur Umsetzung bringen müssen. Seit zwei Jahren (Mai 2022) wird die Gemeinde Hattenhofen zusammen mit den Verbandsgemeinden von einer früheren Bürgermeisterin beraten, die dies nun als freie Unternehmerin anbietet. In zahlreichen Arbeitsstunden haben die Kolleginnen vomBürgerbüro und die Beraterin einzelne Schritte und Bausteine/Module entwickelt und teilweise auch schon installiert. Ziel ist es, die geläufigsten Dienstleistungen digital abzubilden. Teilweise sind die Prozesse bereits „Ende-zu-Ende“ dargestellt (das

Seite 34 ’s Blättle Nr. 19 / 10. Mai 2024 Gemeinde Hattenhofen heißt, dass man rein digital arbeiten kann und die Kunden nicht noch vorher eine pdf-Datei ausdrucken, ausfüllen, wieder einscannen und an das Amt schicken müssen). Aktiviert sind die Prozesse für Meldebescheinigung und Geburtsurkunde, Hundesteuer, Gewerbeanmeldung, Ausschankgenehmigung, Plakatierungsantrag, Landesfamilienpass, Wohnungsgeberbescheinigung, Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. In Bearbeitung sind noch die SEPA-Lastschrift und der Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten. Die dazugehörigen Onlineanträge werden bislang noch nicht genutzt und wurden auch noch nicht beworben. Wenn alle Verbandsgemeinden den gleichen Stand haben, sollen das OZG und die dafür erforderlichen Anträge gemeinsambeworben werden. Als nächstes soll E-Payment eingerichtet werden. Kontaktloses Bezahlen (EC-Karte usw.), was manche Rathäuser erst im Zug der Pandemie eingeführt haben, ist in Hattenhofen seit vielen Jahre möglich (Bürgerbüro). Bauanträge müssen seit letztem November direkt bei der Baurechtsbehörde, nicht mehr bei der Gemeinde eingereicht werden. Derzeit laufen Anträge in Papierform und online noch parallel, ab 2025 will das Landratsamt dies komplett und ausschließlich digital anbieten. Die zentrale E-Government-Plattform des Landes Baden-Württemberg ist Service-BW. Dieses Portal bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und Informationen. Wo Verwaltungsvorgänge aus rechtlichen Gründen nicht elektronisch erledigt werden können, sollen Informationen angeboten werden, die den Gang zur Behörde vorbereiten und erleichtern. AlleMitarbeitenden imRathaus haben Zugang zu ServiceBW. Die Nutzung durch Bürger setzt allerdings voraus, dass diese dort ein Konto eröffnen (nicht anders als bei privatenDienstleistern). Die Verwaltung nutzt Social Media (Instagram, Facebook, LinkedIn, Xing) für die Kommunikation mit den Bürgern. Es gibt dort regelmäßiges Feedback und Kommentare. Eine spezielle BürgerApp, die vom Land bezuschusst wurde und zwei Jahre im Betrieb war, wurde nicht fortgesetzt, diese wurde kaum genutzt und es gibt andere Möglichkeiten, der Gemeindeverwaltung überhängende Hecken oder kaputte Kanaldeckel mitzuteilen. Im Zuge der Pandemie hat man überlegt, eine Onlineterminvereinbarung für Rathausbesuche einzuführen, dies wurde aber aus Gründen der Flexibilität (nicht jede Dienstleistung lässt sich in 15-Minuten-Schritten berechnen) nicht weiterverfolgt. Das Rathaus ist seit der Pandemie geschlossen, dafür ist eine schnelle, flexible und großzügige Terminvereinbarung von früh morgens bis spät abends möglich. Die Terminbuchung erfolgt per Mail oder telefonisch direkt bei den Sachbearbeiter-innen. Auf Verbandsebene wird das VHS-Programm bereits digital angeboten und auch die Kurs-Buchung kann online erfolgen. Digital wird mittlerweile auch das Ferienprogramm (Pfingst- und Sommerferien) angeboten, sowohl das Programm als auch die Anmeldung laufen digital. Die Bezahlung erfolgt per Lastschrifteinzug. Auf der Webseite ist ein digitaler Veranstaltungskalender als Kalendermodul vorhanden. In Kindergarten und Schule ist eine App für die Eltern im Einsatz. Eine zusätzliche webbasierte Lösung für die Kitaverwaltung wurde ins Auge gefasst. Es ist geplant, Funkwasserzähler einzuführen. Dies wird derzeit an kommunalen Gebäuden getestet. Statt eines analogen Aushangs gibt es einen Bildschirm im Eingangsbereich. Generell erfolgen die Veröffentlichungen digital. Das OZG-Reifegradmodell umfasst fünf Stufen, null bis vier. Hattenhofen befindet sich nach Einschätzung der Digitalisierungsbeauftragten des Landkreises zwischen den Stufen zwei und drei, Ziel ist es, Leistungen der Stufe drei weiter auszubauen. Dies bedeutet, dass die Leistung einschließlich aller Nachweise rein online abgewickelt werden kann, ohne weitere Vordrucke auszufüllen (kein Medienbruch erforderlich). 3) Ratsinformationssystem/RIS Nach Einführung des Internets, vor rund 25 Jahren, hat das Rathaus die Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzungen samt zugehöriger Anlagen auf der Website veröffentlicht. Seit genau drei Jahren ist ein Ratsinformationssystem, basierend auf der digitalen Schriftgutverwaltung, im Einsatz. Die Tagesordnung und die Anlagen für die öffentliche Sitzung werden aus diesem System hochgeladen. Bis vor kurzemarbeitete die Verwaltung parallel, indemdie Gemeinderäte – die seither schon die Möglichkeit hatten, zuhause die Unterlagen digital zu lesen und laden – bis vor kurzemnoch zusätzlich mit Papierunterlagen versorgt wurden. Auch Presse und Zuhörer erhielten Unterlagen in Papierform. Seit mehreren Sitzungenfinden diese vollständig digital statt. Der Sitzungssaal in der Sillerhalle erhielt WLAN, die Räte können die Unterlagen zuhause auf Ihre Endgeräte laden oder im Saal per WLAN darauf zugreifen. Auch die lokale Presse wird jetzt digital versorgt. Für Zuhörerinnen und Zuhörer besteht die Möglichkeit, ebenfalls die Unterlagen zuhause zu laden oder im Sitzungssaal digital auf die Unterlagen zu zugreifen. Zusätzlich wird nach wie vor eine Unterlagenmappe, aber in verschlankter Ausgabe, vorgelegt. Personelle Veränderungen bei der Gemeinde Hattenhofen Für tatkräftige Unterstützung unseres Bauhofteams sorgt seit Anfang April Sven Heydle. Herr Heydle tritt die Nachfolge von Dieter Oberle an. Herr Oberle ist zum 1. April nach fast 20-jähriger Mitarbeit bei der Gemeinde Hattenhofen offiziell in den wohlverdienten Ruhestand gegangen. Der ein oder andere wird Herrn Oberle aber weiterhin im Ort bei der Arbeit sehen, da er das Bauhofteam auch im Ruhestand als Teilzeitkraft weiterhin unterstützt. Wir wünschen Herrn Heydle einen guten Start! Erstellung des Managementplans für das Vogelschutzgebiet 7323-441 „Vorland der Mittleren Schwäbischen Alb“ Bekanntgabe der Planfertigstellung Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Managementplan für das Vogelschutzgebiet 7323-441 „Vorland der Mittleren Schwäbischen Alb“ fertig gestellt. Der Plan kann ab dem 2. Mai 2024 während der üblichenÖffnungszeiten bei folgenden Ämtern eingesehen werden: • Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Esslingen (Röntgenstraße 16 – 18, 73730 Esslingen) • Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Göppingen (Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen) • Referat Naturschutz und Landschaftspflege des Regierungspräsidiums Stuttgart (Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart) Außerdem besteht die Möglichkeit, die Textfassung und die Einzelpläne im Internetportal der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ natur-und-landschaft/map-endfassungen aufzurufen oder herunterzuladen. Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen In unserer Gemeinde werden im Zeitraum von April bis Ende November 2024 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.

’s Blättle Seite 35 Gemeinde Hattenhofen 10. Mai 2024 / Nr. 19 Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung undAuswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzgebiete abgegrenzt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§52Naturschutzgesetz). DieKartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten und Anlagenwerden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen und auf Nachfrage vorzeigen können. Wir bitten um Beachtung! Der Redaktionsschluss für KW 21 ist bereits am Freitag, 17. Mai 2024 um 10.00 Uhr. Information zum Cannabisgesetz Am 22. März 2024 wurde das Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt. Das Cannabisgesetz richtet sich vor allem an Erwachsene – für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin verboten. Das Gesetz regelt den legalen, privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Der Verkauf von Cannabis bleibt auch für Erwachsene verboten, die Weitergabe an Jugendliche ebenso. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 1. in Schulen und in deren Sichtweite, 2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, 4. in öffentlichen zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, 5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite. Eine Sichtweite ist bei einemAbstand vonmehr als 100Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. Die vom Konsumverbot betroffene Standorte in Hattenhofen können der sogenannten Bubatzkarte unter Info www.bubatzkarte.de abgerufen werden. Bücherei im Schulhaus Buchvorstellung: Was macht der Krebs denn da? Als sich der kleine eifrige Zellheld wieder einmal teilt, macht er einen Fehler. Die neu entstandene Zelle ist anders als er selbst: Sie will nicht mithelfen und stört die anderen Zellen bei ihrer Arbeit. Als sie sich dann auch noch teilt und mehr chaotische Zellen entstehen, schreitet Paul Polizeizelle ein und trommelt alle zusammen, um diese Krebszellen zu vertreiben. Zum Glück bekommen sie auch Hilfe von außen. So schaffen sie es gemeinsam, auch die letzte dieser Krebszellen zu besiegen. Erzählendes Sachbilderbuch für Kinder, das erklärt, wie die Krankheit Krebs entsteht und was im Körper dabei passiert. Sarah Roxana Herlofsen und Dagmar Geisler – Was macht der Krebs denn da? 32 Seiten, ab 5 Jahre Am 23. April 2024 erhielt der Kindergarten Besuch vom Topolino Figurentheater. Die Sillerhalle verwandelte sich in eine Theaterkulisse, in der das Stück „Das kleine Gespenst – Tohuwabohu auf Burg Eulenstein“ aufgeführt wurde. Die Kinder wurden sofort in den Bann gezogen und verfolgten ganz fasziniert die Aufführung. Während der Geisterstunde erfährt das kleine Gespenst, dass im Burgmuseum alles ganz neu eingerichtet wurde. Dies muss es sich natürlich sofort genauer anschauen. Es nimmt alles unter die Lupe und stellt dabei eine riesengroße Unordnung an. Der Burgverwalter Finsterwald traut amnächstenMorgen seinen Augen nicht. Nun hat er nicht nur einen Schaden im Museum, sondern wird auch noch beschuldigt, dieses Chaos selbst verursacht zu haben. Das wollte das kleine Gespenst natürlich nicht und die Beiden finden zum Glück eine gute Lösung. Wir bedanken uns ganz herzlich beim Topolino Figurentheater und den hervorragenden Puppenspielern für diesen schönen Vormittag. Der Kindergarten Hattenhofen Die Zahnpflegefee war zu Besuch Am 17. April 2024 wurden die Vorschulkinder des Kindergartens von der Zahnpflegefee Concetta Giuliano besucht. Nach einer ausführlichen und kindgerechten Besprechung, wie man die Zähne ordentlich putzt und welche Gefahren es für unsere Zähne gibt, durften unsere Vorschulkinder selbst zur Tat schreiten. © Gabriel

Seite 36 ’s Blättle Nr. 19 / 10. Mai 2024 Gemeinde Hattenhofen Gemeinsam mit der Zahnpflegefee haben sie ihre Zähne geschrubbt. Merksätze wie „Hin und her, hin und her, Zähne putzen ist nicht schwer“ und „Rund herum, rund herum, Zähne putzen ist nicht dumm“ haben den Kindern bei der richtigen Vorgehensweise unterstützt. Wir bedanken uns recht herzlich bei Frau Giuliano für Ihren Besuch! Der Kindergarten Hattenhofen Dienst Am Dienstag, 14. Mai ist Dienst. Einsatzübung im Drosselweg Beginn 20.00 Uhr in Einsatzkleidung imMagazin Sebastian Kuch Kommandant

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