Seite 34 ’s Blättle Nr. 19 / 10. Mai 2024 Gemeinde Hattenhofen heißt, dass man rein digital arbeiten kann und die Kunden nicht noch vorher eine pdf-Datei ausdrucken, ausfüllen, wieder einscannen und an das Amt schicken müssen). Aktiviert sind die Prozesse für Meldebescheinigung und Geburtsurkunde, Hundesteuer, Gewerbeanmeldung, Ausschankgenehmigung, Plakatierungsantrag, Landesfamilienpass, Wohnungsgeberbescheinigung, Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. In Bearbeitung sind noch die SEPA-Lastschrift und der Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten. Die dazugehörigen Onlineanträge werden bislang noch nicht genutzt und wurden auch noch nicht beworben. Wenn alle Verbandsgemeinden den gleichen Stand haben, sollen das OZG und die dafür erforderlichen Anträge gemeinsambeworben werden. Als nächstes soll E-Payment eingerichtet werden. Kontaktloses Bezahlen (EC-Karte usw.), was manche Rathäuser erst im Zug der Pandemie eingeführt haben, ist in Hattenhofen seit vielen Jahre möglich (Bürgerbüro). Bauanträge müssen seit letztem November direkt bei der Baurechtsbehörde, nicht mehr bei der Gemeinde eingereicht werden. Derzeit laufen Anträge in Papierform und online noch parallel, ab 2025 will das Landratsamt dies komplett und ausschließlich digital anbieten. Die zentrale E-Government-Plattform des Landes Baden-Württemberg ist Service-BW. Dieses Portal bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und Informationen. Wo Verwaltungsvorgänge aus rechtlichen Gründen nicht elektronisch erledigt werden können, sollen Informationen angeboten werden, die den Gang zur Behörde vorbereiten und erleichtern. AlleMitarbeitenden imRathaus haben Zugang zu ServiceBW. Die Nutzung durch Bürger setzt allerdings voraus, dass diese dort ein Konto eröffnen (nicht anders als bei privatenDienstleistern). Die Verwaltung nutzt Social Media (Instagram, Facebook, LinkedIn, Xing) für die Kommunikation mit den Bürgern. Es gibt dort regelmäßiges Feedback und Kommentare. Eine spezielle BürgerApp, die vom Land bezuschusst wurde und zwei Jahre im Betrieb war, wurde nicht fortgesetzt, diese wurde kaum genutzt und es gibt andere Möglichkeiten, der Gemeindeverwaltung überhängende Hecken oder kaputte Kanaldeckel mitzuteilen. Im Zuge der Pandemie hat man überlegt, eine Onlineterminvereinbarung für Rathausbesuche einzuführen, dies wurde aber aus Gründen der Flexibilität (nicht jede Dienstleistung lässt sich in 15-Minuten-Schritten berechnen) nicht weiterverfolgt. Das Rathaus ist seit der Pandemie geschlossen, dafür ist eine schnelle, flexible und großzügige Terminvereinbarung von früh morgens bis spät abends möglich. Die Terminbuchung erfolgt per Mail oder telefonisch direkt bei den Sachbearbeiter-innen. Auf Verbandsebene wird das VHS-Programm bereits digital angeboten und auch die Kurs-Buchung kann online erfolgen. Digital wird mittlerweile auch das Ferienprogramm (Pfingst- und Sommerferien) angeboten, sowohl das Programm als auch die Anmeldung laufen digital. Die Bezahlung erfolgt per Lastschrifteinzug. Auf der Webseite ist ein digitaler Veranstaltungskalender als Kalendermodul vorhanden. In Kindergarten und Schule ist eine App für die Eltern im Einsatz. Eine zusätzliche webbasierte Lösung für die Kitaverwaltung wurde ins Auge gefasst. Es ist geplant, Funkwasserzähler einzuführen. Dies wird derzeit an kommunalen Gebäuden getestet. Statt eines analogen Aushangs gibt es einen Bildschirm im Eingangsbereich. Generell erfolgen die Veröffentlichungen digital. Das OZG-Reifegradmodell umfasst fünf Stufen, null bis vier. Hattenhofen befindet sich nach Einschätzung der Digitalisierungsbeauftragten des Landkreises zwischen den Stufen zwei und drei, Ziel ist es, Leistungen der Stufe drei weiter auszubauen. Dies bedeutet, dass die Leistung einschließlich aller Nachweise rein online abgewickelt werden kann, ohne weitere Vordrucke auszufüllen (kein Medienbruch erforderlich). 3) Ratsinformationssystem/RIS Nach Einführung des Internets, vor rund 25 Jahren, hat das Rathaus die Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzungen samt zugehöriger Anlagen auf der Website veröffentlicht. Seit genau drei Jahren ist ein Ratsinformationssystem, basierend auf der digitalen Schriftgutverwaltung, im Einsatz. Die Tagesordnung und die Anlagen für die öffentliche Sitzung werden aus diesem System hochgeladen. Bis vor kurzemarbeitete die Verwaltung parallel, indemdie Gemeinderäte – die seither schon die Möglichkeit hatten, zuhause die Unterlagen digital zu lesen und laden – bis vor kurzemnoch zusätzlich mit Papierunterlagen versorgt wurden. Auch Presse und Zuhörer erhielten Unterlagen in Papierform. Seit mehreren Sitzungenfinden diese vollständig digital statt. Der Sitzungssaal in der Sillerhalle erhielt WLAN, die Räte können die Unterlagen zuhause auf Ihre Endgeräte laden oder im Saal per WLAN darauf zugreifen. Auch die lokale Presse wird jetzt digital versorgt. Für Zuhörerinnen und Zuhörer besteht die Möglichkeit, ebenfalls die Unterlagen zuhause zu laden oder im Sitzungssaal digital auf die Unterlagen zu zugreifen. Zusätzlich wird nach wie vor eine Unterlagenmappe, aber in verschlankter Ausgabe, vorgelegt. Personelle Veränderungen bei der Gemeinde Hattenhofen Für tatkräftige Unterstützung unseres Bauhofteams sorgt seit Anfang April Sven Heydle. Herr Heydle tritt die Nachfolge von Dieter Oberle an. Herr Oberle ist zum 1. April nach fast 20-jähriger Mitarbeit bei der Gemeinde Hattenhofen offiziell in den wohlverdienten Ruhestand gegangen. Der ein oder andere wird Herrn Oberle aber weiterhin im Ort bei der Arbeit sehen, da er das Bauhofteam auch im Ruhestand als Teilzeitkraft weiterhin unterstützt. Wir wünschen Herrn Heydle einen guten Start! Erstellung des Managementplans für das Vogelschutzgebiet 7323-441 „Vorland der Mittleren Schwäbischen Alb“ Bekanntgabe der Planfertigstellung Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Managementplan für das Vogelschutzgebiet 7323-441 „Vorland der Mittleren Schwäbischen Alb“ fertig gestellt. Der Plan kann ab dem 2. Mai 2024 während der üblichenÖffnungszeiten bei folgenden Ämtern eingesehen werden: • Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Esslingen (Röntgenstraße 16 – 18, 73730 Esslingen) • Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Göppingen (Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen) • Referat Naturschutz und Landschaftspflege des Regierungspräsidiums Stuttgart (Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart) Außerdem besteht die Möglichkeit, die Textfassung und die Einzelpläne im Internetportal der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ natur-und-landschaft/map-endfassungen aufzurufen oder herunterzuladen. Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen In unserer Gemeinde werden im Zeitraum von April bis Ende November 2024 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.
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