Seite 32 ’s Blättle Nr. 19 / 10. Mai 2024 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren recht herzlich am 13. Mai Frau Hannelore Rozehnal zum 80. Geburtstag am 13. Mai Frau Doris Gustke zum 75. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werdenmöchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. EINLADUNG zur Gemeinderatssitzung Am Dienstag, 14. Mai 2024 findet um 19.00 Uhr in der Sillerhalle (Mehrzweckraum) eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: ÖFFENTLICH 1. Endausbau Webergase: Vergabe der Tiefbauarbeiten 2. Baugebiet „Bäumle“: Vergabe naturschutzfachlicher Gutachten 3. Verbandsversammlung „Raum Bad-Boll“: Vorbereitung 4. Straßenfest 2024: Verwendung des Erlöses 5. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes 5.1 Radweg Schlierbach: Schlussrechnung Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Zuhörerinnen und Zuhörer sind zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. Soweit Sitzungsunterlagen erstellt wurden, liegt ein Exemplar in Papierform (Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen) während der Sitzung auch für das Publikum aus. Gäste haben die Möglichkeit, sich im Sitzungsraum mit einem mobilen Endgerät per WLAN in das digitale Ratsinformationssystem https://hattenhofen. ris-portal.de/einzuloggen und dort die Unterlagen zu laden. Alternativ kann man die Tagesordnung mit Anlagen ab Freitag vor der Sitzung auf unserer Website www.hattenhofen.de unter „Rathaus/Kommunalpolitik/Gemeinderäte“ oder gleich unter der oben genannten RIS-Adresse lesen und im Offline-Modus auf Smartphone, Pad oder Laptop herunterladen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reutter Bürgermeister Vor der Kommunalwahl: Für was sind die Gemeinden zuständig und was macht der Gemeinderat? Eine Übersicht (Teil 2) Man kann die Aufgaben einer Kommune grob aufteilen in: • freiwillige Aufgaben, • Pflichtaufgaben • und Weisungsaufgaben. Freiwillige Aufgaben Im Bereich der freiwilligen Aufgaben entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie tätig werden will oder nicht. Dann allerdings ist sie auch dort gesetzlichen Vorschriften unterworfen (z. B. bei der Baulandumlegung). Freiwillige Aufgaben sind: • Kulturelle Angelegenheiten (z. B. Bücherei, Gemeindehalle, Museum, Theater, Volkshochschule) • Betrieb eines Schwimmbades, einer Sportanlage • Einrichtung und Pflege von Grünanlagen • Ortskernsanierung • Zuschüsse an Vereine Pflichtaufgaben Bestimmte Aufgaben werden durch Bund oder Land per Gesetz vorgeschrieben, so genannte Pflichtaufgaben. Unbedingte Aufgaben wie Gemeindewahlen oder Feuerwehr hat jede Gemeinde zu erfüllen, bedingte Pflichtaufgaben nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes). Bei der praktischen Umsetzung ist der Ermessensspielraum unterschiedlich. Pflichtaufgaben ohne Weisung müssen erfüllt werden, aber über das „Wie“ entscheidet der Gemeinderat. Allerdings sind die Entscheidungsspielräume durch Vorgaben des Landes oder durch Vergabekriterien für Zuschüsse eingeengt. Bei Pflichtaufgaben nach Weisung wird staatlicherseits vorgeschrieben, wie die Aufgabe zu erledigen ist. Dazu gehört z. B. die Organisierung der Kommunalwahlen. Die wichtigsten Pflichtaufgaben sind: • Gemeindewahlen • Abwasserbeseitigung • Versorgungseinrichtungen • Verkehrseinrichtungen • Soziale Angelegenheiten • Feuerwehr • Schulen und Kindergärten • Friedhof • Bauleitplanung Weisungsaufgaben Verpflichtet der Gesetzgeber die Gemeinde zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, spricht man von Weisungsaufgaben. Die Kommunen werden vermehrt zur Erfüllung von Pflichtaufgaben verpflichtet. Sie legen zwar Wert darauf, dass in diesem Fall auch die Kosten vom Bund bzw. vom Land übernommen werden, doch da dies heute nur teilweise der Fall ist, kommen auf die Kommunen immer mehr Kosten zu. Bei der Umsetzung von Weisungsaufgaben hat die Gemeinde auch bei der Durchführung keinen Ermessensspielraum. Sie werden durch gesetzliche Vorschriften genau geregelt. Hierbei unterliegt die Kommune nicht nur der Rechtsaufsicht, sondern auch einer Fachaufsicht. Die wichtigsten Weisungsaufgaben sind: • Parlamentswahlen • Angelegenheiten der Ortspolizei • Meldewesen • Standesamtswesen • Gewerberecht und Gaststättenrecht Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr
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