’s Blättle Seite 3 11. Januar 2024 / Nr. 1 – 2 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss(+)/–bedarf (–) aus Investitions- tätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss (+)/-bedarf (–) (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 21.000 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) von 17.500 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss (+)/-bedarf (–) aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von – 17.500 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 3.500 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 € § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 350.000 € § 5 Umlagen Der Verband erhebt zur Deckung der Verwaltungskosten eine Verbandskostenumlage nach § 10 Abs. 2 der Verbandssatzung. Zur Deckung der vermögenswirksamen Ausgaben wird eine Kapitalumlage nach § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung erhoben. Umlageschlüssel ist jeweils die fortgeschriebene Einwohnerzahl auf 30. Juni jeden Vorjahres. Gemeinde Einwohnerzahl Einwohner in % Höhe der Betriebskostenumlage Höhe der Vermögensumlage für Investitionstätigkeit Aichelberg 1.329 8,10 % 82.620,-- € 3.240,-- Bad Boll 5.265 32,08 % 327.216,-- € 12.832,-- Dürnau 2.205 13,43 % 136.986,-- € 5.372,-- Gammelshausen 1.510 9,20 % 93.840,-- € 3.680,-- Hattenhofen 2.944 17,94 % 182.988,-- € 7.176,-- Zell u. A. 3.160 19,25 % 196.350,-- € 7.700,-- gesamt 16.413 100,00 % 1.020.000,-- € 40.000,-- I. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 7. Dezember 2023, Az.: 12 – 902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2024 gem. § 121 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ bestätigt. 3. Der Haushaltsplan des GVV Raum Bad Boll für das Haushaltsjahr 2024 liegt von Freitag, 12. Januar 2024 bis Montag, 22. Januar 2024 (je einschließlich) während der üblichenDienstzeiten öffentlich in der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes, Erlengarten 1, 73087 Bad Boll aus. 4. Hinweis gem. § 4 Abs. 4 der GemO: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass einer Satzung, kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber dem Verband geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende dem Satzungsbeschluss nach § 43 der GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat, oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Bad Boll, 3. Januar 2024 Jochen Reutter Verbandsvorsitzender Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt 3,32 pro Monat, bei Postzustellung 11,32 (inkl. Portoanteil 8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt 0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.
RkJQdWJsaXNoZXIy MTY2MDY0OQ==