Blättle vom 11.05.2023

’s Blättle Seite 9 Gemeinsame Mitteilungen 11. Mai 2023 / Nr. 19 Bitte mitbringen: Decke und Trinken Jeweils Mittwochs, 14. und 21. Juni 2023, 18.00 – 20.30 Uhr Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Gebühr: 35,00 Euro Kochen und Grillen für Männer in jedem Alter Manuel Nuzzi Ein sommerlicher Abend rund um das Mittelmeer. Es gibt verschiedene Salate, selbstgebackenes Brot und natürlich nur das beste vom Grill: Marokkanischer Linsen Salat, Couscous nach sizilianischer Art, Fattoush-Libanesischer Brotsalat, Rinderfiletspieße & Cevapcici. Und zum Abschluss eine süße Leckerei vom Grill. Bitte Behälter für Kostproben, Getränke und Geschirrtücher mitbringen. Bei kurzfristiger Absage müssen wir leider zur Kursgebühr auch die Lebensmittelkosten berechnen. Die Lebensmittelkosten werden am Kursabend durch den Dozent eingesammelt (ca. 18,00 Euro). Gebühr: 15,00 Euro Grundschule, Schulküche, Schulstraße 15, Zell u. A. Anmeldungen unter der Rufnummer 07164 807-24 Familientreff am AlbTrauf Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll Eltern-Baby-Treff im Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6 in Bad Boll Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr. Jeden Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr. Spiel- und Erfahrungsraum für Babys und Kleinkinder von Beginn an sowie Kontakt- und Austauschmöglichkeit für Eltern. Der Treff wird pädagogisch begleitet. Offenes Café imMehrzweckraum der Seniorenwohnanlage, Blumhardtweg 30 in Bad Boll Jeden Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr. Mit Kinderspielfläche. Wir bieten mit unserem offenen Angebot einen Treffpunkt für Schwangere und Familien mit Babys und Kleinkindern von 0 bis zum Eintritt in den Kindergarten. Am Schluss jedes Cafétreffs findet ein Spielkreis mit Fingerspielen, Bewegungsspielen und Mitmachliedern statt. Mittwochs bieten wir Kaffee/Tee, Wasser und Obst kostenlos an. Jeden ersten Mittwoch im Monat erwartet Sie und Ihr/e Kind/er ein leckeres und etwas umfangreicheres Frühstücksbuffet. Mitgebrachte Getränke/Kinderfrühstück sind erlaubt. Neugierig geworden? – Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei. Sie sind immer herzlich willkommen! Alle Angebote sind kostenfrei. Weitere Informationen finden Sie auf www.familientreffs.de > Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll > Termine. Folgen Sie uns auf Facebook: Göppinger Familientreffs und Instagram: Kontakt: Natalia Weinberg Familientreffleiterin Mobilfunknummer: 0176 17303304 E-Mail: n.weinberg@awo-gp.de Wichtige Mitteilungen Die Hermann-und-Hilde-Walter-Stiftung und arts & more präsentieren: „GLÜCK g’habt! – Heinrich Del Core erwartet Sie mit seinem neuen Programm Bereits heute möchten wir Sie auf unsere kulturelle Veranstaltung im Herbst 2023 aufmerksam machen: Am Freitag, 13. Oktober 2023 gastiert der Künstler im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe für die Hermann und Hilde Walter-Stiftung in der Hattenhofer Sillerhalle. Geschenke erhalten die Freundschaft, ob zum Geburtstag, Hochzeitstag, Mutter- und Vatertag oder einfach so, um Jemanden eine Freude zu bereiten! Oder noch besser: Schenken Sie sich doch selbst einen entspannten Abend. Die Eintrittskarten (zum VVK-Preis von 28,00 Euro, Abendkasse 32,00 Euro) sind auf dem Rathaus, Hauptstraße 45, Hattenhofen zu den üblichen Öffnungszeiten in Zimmer 2 zu erhalten. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin (vormittags bei Frau Kederer, Telefon 91009-14). Außerdem in unserer Postfiliale. Herzliche Grüße Gabriele Grabinger und Bürgermeister Jochen Reutter Einsprüche gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform Finanzämter versenden keine Eingangsbestätigung Nachdem in Baden-Württemberg der Großteil der insgesamt rund 5,6 Millionen zu erwartenden Grundsteuererklärungen eingetroffen ist und jeweils über 2Mio. Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide versandt wurden, gehen auch Einsprüche gegen die Bescheide in den Finanzämtern ein. Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Die Finanzämter bitten daher von solchen Anforderungen abzusehen. Wer jedoch den Einspruch über das ELSTER-Portal – hier unter „Alle Formulare“/„Anträge, Einspruch und Mitteilungen“: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/einspruch abgibt, erhält, ebenso wie bei der Übermittlung einer Steuererklärung, automatisch eine Versandbestätigung. Hinweis zum Ruhen der Einspruchsverfahren Wird mit dem Einspruch ausschließlich die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts angezweifelt und das Ruhen des Verfahrens beantragt, gewähren die Finanzämter dies grundsätzlich stillschweigend (sog. Zweckmäßigkeitsruhe). Auch ohne ausdrücklichen Antrag gehen die Finanzämter aus verwaltungsökonomischen Gründen davon aus, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihrem Einspruch ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts beziehen, einer Verfahrensruhe aus Zweckmäßigkeitsgründen zustimmen. Sofern Grundstückseigentümer deutlich machen, dass sie ein eigenes Gerichtsverfahren führen möchten, sind die Finanzämter angehalten, diesem Begehren nachzukommen und über den Einspruch durch Einspruchsentscheidung zu entscheiden. Schreiben Sie Ihre Texte im Online-Redaktionssystem! http://badboll.go-kirchheim.info

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