Blättle vom 12.01.2023

’s Blättle Seite 33 Gemeinde Hattenhofen 12. Januar 2023 / Nr. 1 – 2 Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr Wir gratulieren recht herzlich am 16. Januar Frau Doris Wilhelm zum 70. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Geburt 29. November Julian Höfer, geboren in Göppingen, Sohn von Jessica Hägele und Christian Höfer, Dorfwiesen 18/1 Den frischgebackenen Eltern die besten Glückwünsche! Kommunales Förderprogramm Klimaschutz Hattenhofen – Verlängerung bis 31. Dezember 2023 Das Förderprogramm ist ein konkreter Beitrag zu den KlimaschutzAktivitäten in Hattenhofen. Die Förderung erfolgt durch einmalige Investitionszuschüsse und ergänzt staatliche Förderprogramme. Das Förderprogramm gilt seit 1. Dezember 2019 und wird erneut, bis 31. Dezember 2023, verlängert. Das Programm wird alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet neu aufgelegt. WAS wird gefördert? 1. Kostenlose Stromverbrauchsanalyse durch die Energieagentur Landkreis Göppingen Vor Ort werden Stromverbräuche erfasst, analysiert und Tipps zur Reduzierung gegeben. 2. Kostenlose und neutrale vor Ort-Erstberatung durch die Energieagentur Landkreis Göppingen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Durchführung des Gebäudechecks, bei dem Handlungsmöglichkeiten vom Keller bis zum Dach und der Heizung aufgezeigt werden sowie Eignungschecks Solar, bei demeine Beratung zur Installation, Betrieb sowie Förderung von PV- und Solaranlagen erfolgt. Übernahme der Kosten der Verbraucherzentrale durch die Gemeinde Hattenhofen. 3. Thermische Solaranlagen: Der Einbau einer thermischen Solaranlage wird mit 50 Euro/m² gefördert. Die Mindestförderung liegt bei 100 Euro, die Höchstförderung bei 500 Euro. 4. Untersuchungen von Gebäude mit einer Wärmebildkamera: Zur Schwachstellenanalyse imDämmschutz gewährt dieGemeinde einen Zuschuss von 100 Euro. 5. Qualifizierte Energieberatung Mit Ausstellung eines Energieausweises: einmalig 100 Euro. 6. Austausch von Heizungspumpen Für einen Heizungspumpentausch mit Hocheffizienzpumpen gibt es einen Zuschuss in Höhe von 75 Euro bzw. 100 Euro mit hydraulischem Abgleich. 7. Energetische Sanierungen in Bestandsgebäuden (vor 1995), die eine erhebliche CO2-Einsparung bewirken: Dazu zählen: • Fenstererneuerung (Wärmeschutzverglasung), Uw-Wert < 0,95: 20 Euro/m² • Fassadendämmung (Außenwand), U-Wert <0,20: 8 Euro/m² • Dämmung des Daches (Dachschräge, Flachdach), U-Wert < 0,14: 8 Euro/m² • Dämmung oberste Geschossdecke, U-Wert <0,14: 5 Euro/m² • Nachträgliche Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenwänden, U-Wert <0,25: 3 Euro/m² • Alternativ: Sanierung zum Energieeffizienzhaus 100: 2.000 Euro Die Mindestförderung liegt bei 300 Euro, die Höchstförderung bei 2.000 Euro. 8. Kostenlose Optimierung der bestehenden Heizsysteme (Solaranlage und Heizungsanlage) Durchführung des Solarwärmechecks (Sommer) und Heizchecks (Winter) durch die Energieagentur Landkreis Göppingen inKooperation mit der Verbraucherzentrale. Vorhandene Anlagen werden auf Effizienz geprüft und mögliche Optimierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Übernahme der Kosten der Verbraucherzentrale durch die Gemeinde Hattenhofen.

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