Blättle vom 12.10.2023

Seite 2 ’s Blättle Nr. 41 / 12. Oktober 2023 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 3 Sonstige Mitteilungen 9 Gemeinde Aichelberg 11 Gemeinde Bad Boll 13 Gemeinde Dürnau 26 Gemeinde Gammelshausen 31 Gemeinde Hattenhofen 37 Gemeinde Zell u. A. 47 Leider hat sich der Fehlerteufel in der Ausgabe 19 und 39 eingeschlichen. Es muss natürlich im jeweiligen Beitrag auf Seite 2 „Albtrauf“ heißen. Wir bitten um Entschuldigung. Der Verlag Kommunale Wärmeplanung im Voralb-Konvoi- Förderzusagen erhalten Interkommunale Zusammenarbeit wird im Raum Bad Boll großgeschrieben. So gehen die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen und Zell unter Aichelberg auch bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gemeinsam voran. Aufgeteilt in zwei, gemessen an der Einwohnerzahl gleichgroßen Konvois, beantragte der Bad Boller Bürgermeister Hans-Rudi Bührle für die Gemeinden Bad Boll, Dürnau und Gammelshausen sowie der Zeller Bürgermeister Christopher Flik für die Gemeinden Aichelberg, Hattenhofen und Zell u. A. die Projektförderung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Damit gehen die Gemeinden im Voralbgebiet einen wichtigen Schritt in Richtung Umsetzung der Wärmewende. Bürgermeister Flik skizziert das weitere Vorgehen: „In den kommenden Wochen erfolgt die Ausschreibung der Planungsleistungen, damit die Gemeinderäte der sechs Gemeinden dann voraussichtlich im November die Planungsaufträge für die kommunale Wärmeplanung vergeben können. Wir gehen derzeit davon aus, dass im Herbst 2024 die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung vorliegen und diese dann der Öffentlichkeit präsentiert werden können.“ Insgesamt erhalten die sechs Gemeinden eine Förderung in Höhe von gut 100.000 Euro. Bürgermeister Bührle zeigt sich erfreut: „Ziel ist die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Für die Bürgerinnen und Bürger aber auch für die Gemeinden wird der kommunale Wärmeplan eine wichtige Orientierungshilfe und Leitfaden für zukünftige Entscheidungen sein.“ Bürgermeister Flik und Bürgermeister Bührle freuen sich über die Förderzusage MINISTERIUM FÜR FINANZEN KOMMUNIKATION Schlossplatz 4 (Neues Schloss) • 70173 Stuttgart • Telefon 0711 123-4577 oder 4578 presse@fm.bwl.de • finanzministerium.de • Instagram & Twitter: @finanzenbw Hinweise zu Datenschutz und Widerrufsrecht: finanzministerium.de/datenschutz Kulanzfrist läuft ab Grundsteuer: Schätzungsankündigungen werden versandt Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer B abgegeben haben. Sie waren vor Wochen noch mal von den Finanzämtern gebeten worden, ihre Erklärung einzureichen. Dafür hatten sie eine sechswöchige Frist eingeräumt bekommen. Insgesamt hatten die Eigentümerinnen und Eigentümer über ein Jahr Zeit, ihre Erklärung für die Grundsteuer B abzugeben. Die Finanzämter werden im nächsten Schritt dazu übergehen, den Grundsteuerwert der betroffenen Grundstücke zu schätzen. Die Schätzungen können zuungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer ausfallen. Denn die Finanzämter können Steuervergünstigungen ohne eine Grundsteuererklärung nicht berücksichtigen. Beispielsweise wenn ein Grundstück vorwiegend für eigene Wohnzwecke genutzt wird. Wer eine Schätzankündigung erhält, kann immer noch seine Grundsteuerklärung abgeben, um eine Schätzung zu vermeiden. Deshalb enthält jede Schätzungsankündigung noch mal eine Frist. Die Finanzämter werden dann voraussichtlich ab November die Grundsteuermessbescheide auf Basis von Schätzungen verschicken. Weitere Informationen: Alle notwendigen Daten für die Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de. Kulanzfrist läuft ab Grundsteuer: Schätzungsankündigungen werden versandt Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung fü die Grundsteuer B abgegeben haben. Sie waren vor Wochen noch mal von den Finanzämtern gebeten worden, ihre Erklärung einzureichen. Dafür hatten sie eine sechswöchige Frist eingeräumt bekommen. Insgesamt hatten die Eigentümerinnen und Eigentümer über in Jahr Zeit, ihre Erklärung für die Grundsteuer B abzugeben. Die Finanzämter werden im nächsten Schritt azu überg hen, den Grundsteu rw rt der b tr ffenen Grundstücke zu schätz n. Die Schätzungen können zuungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer ausfallen. Denn die Finanzä ter können Steuervergünstigungen ohne eine Grundsteuererklärung nicht berücksichtigen. Beispielsweise wenn ein Grundstück vorwiegend für eigene Wohnzwecke genutzt wird. Wer eine Schätzankündigung erhält, kann immer noch seine Grundsteuerklärung abgeben, um ei e Schätzung zu v rmeiden. Deshalb enthält jede Schätzungsankü digung noch mal eine Frist. Die Finanzämter werden dann voraussichtlich ab November die Grundsteuermessbescheide auf Basis von Schätzungen verschicken. Weitere Informationen: Alle notwendigen Daten für die Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de. Schlossplatz 4 (Neues Schloss) • 70173 Stuttgart • Telefon 0711 123-4577 oder 4578 presse@fm.bwl.de • fi anzministerium.de • Instagram & Twitter: @finanzenbw Hinweise zu Datenschutz und Widerrufsrecht: finanzministerium.de/datenschutz Informationsseite

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