Blättle vom 13.07.2023

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A. s BLÄTTLE Gut informiert uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL 54. Jahrgang, Nummer 28 Donnerstag, 13. Juli 2023 Einzelpreis 0,85 € Kultur im Schlosshof Dürnau Samstag, 15. Juli 2023 Openair-Kino Kulturinitiative Dürnau www.kulduer.de 15. Juli 2023 „Der Rosengarten von Madame Vernet“ Einlass ab 21:00 Uhr Beginn ab ca. 22:00 Uhr Eintritt: € 7,- / Schüler, Studenten und Ermäßigte € 5,- Mit Bewirtung Bei schlechter Witterung entfällt die Veranstaltung

Seite 2 ’s Blättle Nr. 28 / 13. Juli 2023 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 2 Sonstige Mitteilungen 4 Gemeinde Aichelberg 7 Gemeinde Bad Boll 14 Gemeinde Dürnau 29 Gemeinde Gammelshausen 34 Gemeinde Hattenhofen 36 Gemeinde Zell u. A. 43 Für unseren zweigruppigenKindergarten Pfiffikus suchenwir zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Vollzeit, unbefristet. Wir bieten: • Arbeit im offenen Konzept • Öffnungszeiten: 7.00 bis 14.00 Uhr • Ein engagiertes, freundliches, junges Team • Weiterentwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten • Leistungsgerechte Vergütung nach TVÖD-SuE • Zusätzliche Altersversorgung (ZVK) • JobRad Wir wünschen uns: • Einen liebevollen, respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander auf allen Ebenen • Die Pflege einer aktiven Bildungs- und Erziehungspartnerschaft • Eine offene Haltung gegenüber unterschiedlichen pädagogischen Konzepten • Interesse und Freude an Themen wie Bewegung, Ernährung, Sprache, Wald- und Wiesenpädagogik • Engagiertes, kreatives und selbständiges Arbeiten • Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit Fühlen Sie sich angesprochen? Dann senden Sie bitte bis 28. Juli 2023 Ihre Bewerbungsunterlagen an Rathaus@badboll.de oder schriftlich (Kopien ohne Bewerbungsmappe, da keine Rücksendung erfolgt) an das Bürgermeisteramt, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Kindergartenleiterin Lea Sauter, Telefon 07164 9121727 Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 (Anruf kostenlos) Unter der genannten Rufnummer werden auch Hausbesuche organisiert. … für Aichelberg An Werktagen von Montag bis Freitag: Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zuständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und am Freitag von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag. An Wochenenden und Feiertagen: Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxis in Kirchheim (auf dem Gelände des Kreiskrankenhauses) an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 23.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. … für Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: An Werktagen von Montag bis Freitag: Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zuständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und an Freitagen von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag. An Wochenenden und Feiertagen: Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxen in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen) an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr und in der Helfenstein Klinik in Geislingen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 16.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Unter www.docdirekt.de oder Telefon 0711 96589700 können sich gesetzlich versicherte ohne Terminvereinbarung montags bis freitags von 9.00 bis 19.00Uhr kostenfrei via Telefon, App oder Chat von einem kompetenten Arzt beraten lassen. Informationsseite

’s Blättle Seite 3 13. Juli 2023 / Nr. 28 Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen), an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Notdienst an Freitagen, 16.00 bis 22.00Uhr und Samstagen, Sonn- und Feiertagen 8.00 bis 22.00 Uhr. HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Die HNO-fachärztliche Notfallversorgung bzw. der HNO-fachärztliche Notfalldienst wird nur noch und ausschließlich an den hierfür eingerichteten HNO-Notfallpraxen erbracht. In Baden-Württemberg ist dies an der Universität-HNO-Klinik, Elfriede-AulhornStraße 5, 72076 Tübingen eingerichtet. Öffnungszeiten sind an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Hinweis: Informationen zu den Öffnungszeiten und Anschrift der jeweiligen Notfallpraxis finden Sie unter https://www.kvbawue.de/ buerger/notfallpraxen/ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen: Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer: 0761 120 120 00 Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Rufnummern an die www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst EVF-Störhotline Die aktuelle Rufnummer der EVF-Störungshotline (7 Tage/24 Stunden) lautet 0800 6101-767 (kostenlos), (stets aktuell zu finden unter https://evf.de/kontakt/). Fundtiere Tierherberge Donzdorf (Hunde), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst), Montag bis Sonntag, 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen 24 Stunden Notruf 0177 3590902 Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), Telefon 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen Katzenschutz Donzdorf, Telefon 07162 21120 Tierärztlicher Notfalldienst 01805 843736 – Kleintiernotdienst Kreis GP-Geislingen Diese Telefonnummer leitet von 8.00 bis 22.00 Uhr automatisch auf die aktuell diensthabende Praxis im Kreis Göppingen-Geislingen um. 0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus demMobilfunknetz • Der Kleintier-Notdienst imKreis Göppingen/Geislingen ist nun an 365 Tagen im Jahr von 8.00 bis 22.00 Uhr unter obiger Nummer erreichbar • Nach 22.00 bis 8.00 Uhr sind die umliegenden Kleintierkliniken erreichbar. • Versuchen Sie bitte, falls möglich immer erst Ihren Haustierarzt telefonisch zu erreichen. • Die Praxen sind zum Teil außerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt. Fahren Sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Notdienstpraxis. Unter www.vetnotdienst.de sehen Sie auf der Landkarte von 8.00 bis 22.00 Uhr welche Praxis aktuell Notdienst hat Apotheken-Notfalldienst … für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: 0800 00 22833 (kostenlos vom Festnetz) 22 8 33 (0,69 € pro Min. aus demMobilfunk) Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.de/notdienstportal Samstag, 15. Juli 2023 Apotheke im Kaiserbau Poststraße 14 73033 Göppingen Telefon 07161 78915 Sonntag, 16. Juli 2023 Jura-Apotheke Göppinger Straße 3 73119 Zell u. A. Telefon 07164 2723 Achtung: Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt  3,32 pro Monat, bei Postzustellung  11,32 (inkl. Portoanteil  8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt  0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.

Seite 4 ’s Blättle Nr. 28 / 13. Juli 2023 Gemeinsame Mitteilungen Notruftelefonnummern Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Polizeiposten Bad Boll Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477 Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Elektro-Notdienst Telefon 07161 500506 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 0800 6101-767 Unitymedia Telefon 0221 46619100 Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll Pflegedienstleiterin Tel. 07164 2041 · Einsatzleiterin Tel. 07164 2042 Verwaltung Tel. 07164 2043, Fax 2032 · Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 13.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de Wochenend- und Feiertagsdienst Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten. Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr für Sie unter der Rufnummer 2041 erreichbar. Pflegedienst Aurelia Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20 Gemeinde Hausmüll Bioabfall alle Gemeinden Aichelberg Bad Boll/Eckwälden Dürnau Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof 17. 7. 23 13. 7. 23 20. 7. 23 Hattenhofen Zell u. A. 19. 7. 23 Gemeinde Blaue Tonne Gelber Sack Aichelberg 28. 7. 23 (Fr.) 17. 7. 23 Bitte Gelbe Säcke frühestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen! Bad Boll/Eckwälden 18. 7. 23 Dürnau 24. 7. 23 Gammelshausen 4. 8. 23 Hattenhofen 7. 8. 23 17. 7. 23 Zell u. A. Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersammlungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölkerung, diese Sammlungen zu unterstützen. Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc. Grünmassesammlung Gemeinde Juli/August Aichelberg 18. Juli 23 Bad Boll 18. Juli 23 Dürnau 19. Juli 23 Gammelshausen 7. August 23 Hattenhofen 14. Juli 23 Zell u. A. 14. Juli 23 Familientreff am AlbTrauf Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll Eltern-Baby-Treff im Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6 in Bad Boll Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr. Jeden Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr. Spiel- und Erfahrungsraum für Babys und Kleinkinder von Beginn an sowie Kontakt- und Austauschmöglichkeit für Eltern. Der Treff wird pädagogisch begleitet. Das Angebot ist kostenfrei. Offenes Café im Mehrzweckraum der Seniorenwohnanlage, Blumhardtweg 30 in Bad Boll Jeden Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr. Mit Kinderspielfläche. Wir bieten mit unserem offenen Angebot einen Treffpunkt für Schwangere und Familien mit Babys und Kleinkindern von 0 bis zum Eintritt in den Kindergarten. Am Schluss jedes Cafétreffs findet ein Spielkreis mit Fingerspielen, Bewegungsspielen und Mitmachliedern statt. 19. Juli 2023 – Kindersommerfest. Wir feiern 5 Jahre Familientreff am AlbTrauf – feiert mit uns! Bei schönem Wetter findet die Aktion draußen auf der Wiese nebenan statt. Unser Programm: • Ballonmodellieren • Zauberprogrammmit Clown • Spiele und Spaß für die Allerkleinsten • Selbstgemachte Limonade, Kaffee und Kuchen Wir laden herzlich ein, diesen festlichen Tag mit uns zu feiern. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Mittwochs bieten wir Kaffee/Tee, Wasser und Obst kostenlos an. Jeden ersten Mittwoch im Monat erwartet Sie und Ihr/e Kind/er

’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 13. Juli 2023 / Nr. 28 ein leckeres und etwas umfangreicheres Frühstücksbuffet. Mitgebrachte Getränke/Kinderfrühstück sind erlaubt. Neugierig geworden? – Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei. Sie sind immer herzlich willkommen! Alle Angebote sind kostenfrei. Weitere Informationen finden Sie auf www.familientreffs.de > Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll > Termine. Folgen Sie uns auf Facebook: Göppinger Familientreffs und Instagram: Kontakt: Natalia Weinberg Familientreffleiterin Mobilfunknummer: 0176 17303304 E-Mail: n.weinberg@awo-gp.de Am Mittwoch, den 19.07.2023 von 9.30 bis 12.30 Uhr + 5. Jahre Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll WO? Familientreff Blumhardtweg 30 73087 Bad Boll Bei schönem Wetter findet die Aktion draußen auf der Wiese nebenan statt Herzliche Einladung Unser Programm: • Ballonmodellieren • Zauberprogramm mit Clown • Spiele und Spaß für die Allerkleinsten • Selbstgemachte Limonade, Kaffee und Kuchen Landratsamt Göppingen Neuer Flyer zum Starkregen Starkregenereignisse können nicht verhindert werden, aber mit vorsorgenden Maßnahmen lassen sich die Schäden durch Starkregen vermindern. Die Bürger*innen selbst können aktiv vorsorgen und zielgerichtet Vorsorgemaßnahmen auf dem eigenen Grundstück ergreifen. Um Sie als Kommunen bei der Information ihrer Bevölkerung über Starkregenvorsorge zu unterstützen, hat die WBW Fortbildungsgesellschaft den Flyer „Starkregen – Schützen Sie Ihr Gebäude vor eindringendemWasser!“ entwickelt. Sie findenden Flyer als ausfüllbares Word-Dokument zusammen mit Bearbeitungshinweisen auf www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/was-ist-starkregen-. Falls Sie Fragen oder Anmerkungen dazu haben, melden Sie sich gern bei der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung, Telefon 0721 824 489-20 oder info@wbw-fortbildung.de. Starkregen Schützen Sie Ihr Gebäude vor eindringendem Wasser! Ihr Grundstück – IhreVerantwortung Informieren Sie sich, schützen Sie sich: Schauen Sie sich die möglichen Eintrittswege für Wasser in Ihr Gebäude an – planen Sie entsprechende Schutzmaßnahmen schon beim Bauen ein oder rüsten Sie ein bestehendes Gebäude nach. Denn: Die Verantwortung liegt bei Ihnen. Nutzen Sie auch die Website hochwasser-pass.com, um das individuelle Überschwemmungsrisiko für Ihr Grundstück und Gebäude zu ermitteln. Mehr Informationen: Starkregenvorsorge: www.hochwasserbw.de >> Unsere Themen >> Starkregen >>Was ist Starkregen? Wettervorhersage: www.dwd.de und www.hvz.baden-wuerttemberg.de Verhaltensvorsorge: www.hochwasserbw.de >> Aktiv werden >> Bürgerinnen und Bürger WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH Maximilianstraße 10 | 76133 Karlsruhe www.wbw-fortbildung.de Was Sie beachten sollten: • Wenn Sie neu bauen: Planen Sie Ihre Gebäude oberhalb der Straßenebene. • Achten Sie im Außenbereich darauf, so wenig Fläche wie möglich zu versiegeln, damit Regenwasser versickern kann. Nutzen Sie beispielsweise versickerungsfähiges Pflaster. • Begrünen Sie Ihr Dach – das trägt dazu bei, dass Regenwasser zeitverzögert abfließen kann und verbessert durch die Verdunstung das Kleinklima auf Ihrem Grundstück. Sorgen Sie vor: • Lagern Sie keine wertvollen Dinge in gefährdeten Bereichen. • Sichern Sie Behälter oder Tanks mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl) gegen Auftrieb. • Installieren Sie zentrale Versorgungseinheiten, vor allem Strom, außerhalb der gefährdeten Räume. Ihr Gebäude ist stärker gefährdet, wenn: • das Grundstück in einer Geländesenke oder unterhalb einer abschüssigen Straße liegt. • es in der Nähe ein Gewässer oder einen Graben gibt. • die Versickerungsmöglichkeiten in der Umgebung durch Versiegelung eingeschränkt sind. • der Baugrund hauptsächlich aus bindigen, z. B. lehmhaltigen, oder aufgeschütteten Böden besteht. Hier kannWasser eindringen: So schützen Sie sich davor: • ebenerdige Gebäudeöffnungen vermeiden, Stufen, Bodenschwellen, Aufkantungen oder Anrampungen vorsehen • druckwasserdichte Fenster und Türen einsetzen • Schutztore und Schutzwände einplanen (automatische Systeme sollte man bevorzugen, da häufig kaum Vorwarnzeit) Lichtschachtoberkanten erhöhen Rückstausicherung einbauen (Hebeanlage, Rückstauverschluss) Abdichtung der Kelleraußenwände und Kellerböden Neubau: Weiße Wanne | Schwarze Wanne, Bestand: Kellersanierung Durchführungen abdichten Starkregen kann jeden treffen! Starkregen wird es in Zukunft immer häufiger geben. Das bedeutet: In kürzester Zeit fällt sehr viel Regen – manchmal ganz überraschend. Dann besteht die Gefahr, dass Wasser in Gebäude eindringt und dort große Schäden verursacht, an Gegenständen und an der Gebäudesubstanz. Fenster, Eingangstüren, Terrassentüren Bodenplatten und Kellerwände Oberflächenwasser Rückstauwasser aus der Kanalisation Steigendes Grundwasser Undichte Hausanschlüsse (z. B. Strom- oder Telefonleitungen) Kellereingänge, Keller-/Lichtschächte, Tiefgaragen Woher kommt dasWasser? Es kann tatsächlich jedes Gebäude treffen, auch abseits von Flüssen und Bächen. Denn bei außergewöhnlich hohen Niederschlagsmengen kann das Wasser aus allen Richtungen kommen: • Oberflächenwasser, das nicht schnell genug abfließt und deshalb Ihr Grundstück überschwemmt • Rückstauwasser, das aus der Kanalisation in Ihr Gebäude drückt • steigendes Grundwasser, das durch Ihre Kellerwände einsickert 1 1 4 2 2 3 4 5 5 3 V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... Leitz-Rollwagen Nr. 10290, für Hängeregister H: 56 cm, B: 34 cm, L: 46 cm, incl. 25 Hängemappen | Leitz Rollwagen Nr. 10332 mit 2 Ablagen, H: 56 cm, B: 34 cm, L: 46 cm | Telefon 071644373 TV Tisch mit 2 Glasplatten auf Rollen, L: 120 cm, B: 54 cm, T: 48 cm | Telefon 9150397 Blauer Einkaufstrolley mit Sitz und 3 Rollen für Treppenstufen | Telefon 01711609172 Standventilator, H: ca. 40 cm, weiß | Telefon 148639 Sicherheitsschuhe (Stiefel) schwarz, Fa. Atlas, Größe 42 neu (evtl. auch für Ferienarbeiter) | 3er Fahrradträger für Dachmontage (2 x Erwachsenenrad, 1 x Kinderrad) mit Grundträger | Telefon 01722094985 Gartenschlauchwagen mit Schlauch | Grillbesteck und Grillkohle | Telefon 801093 Stabiler Couchtisch aus Glas, mit Metallfüßen | Einzelbett 90 x 200, mit Bettrost und neuwertiger Matratze | Telefon 801077

Seite 6 ’s Blättle Nr. 28 / 13. Juli 2023 Gemeinsame Mitteilungen Elektrofahrrad von 2008 (Reparaturbedürftig), Akku nur noch für Funktionstest bereit, inklusive Netzteil. Federgabel hat Spiel, Bremsen und Bereifung müssten erneuert werden | Telefon 01738662574 Schlafzimmer weiß, 6 türiger Schrank teilbar und Doppelbett mit Überbau | Telefon 015141221289 Höhenverstellbares Einsäulen Tischgestell, Fußkreuz verchromt | Telefon 130340 Schnellkomposter, grüner Kunststoff 65 x 65 cm, 70 cm hoch | Telefon 8008915 Antriebsrad e-Scooter 200 x 50 24 V 250 W | Telefon 4655 Gesucht wird ... Herrenfahrrad | Wickeltischkommode | Telefon 80823 Staubsauger, Rollstuhl und Rollator | Telefon 0176 96911738 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke! Schulen/Kindergärten Albert-Schweitzer-Schule Albershausen Abonnentenbetreuung Neu-Bestellungen, Adressänderungen, Zustellung und mehr ... 07021 9750 - 37 Anzeigenabteilung Anzeigen, Preise, Beilagen, Termine und mehr ... 07021 9750 -19 anzeigen@teckbote.de

Seite 36 ’s Blättle Nr. 28 / 13. Juli 2023 Gemeinde Hattenhofen Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr Wir gratulieren recht herzlich am 15. Juli Frau Nadja Weber zum 70. Geburtstag am 17. Juli Frau Rita Ilse Zill zum 75. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Hattenhofer Straßenfest Wieder ein gelungenes Fest von und für unsere Gemeinde! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am vergangenen Samstag konnten wir wieder unser Straßenfest rund um das Rathaus durchführen. Trotz Inflation haben wir die Preise von vor vier Jahren beibehalten. Ideales „Festleswetter“ schon beim Aufbau, da geht die Arbeit schon mal leichter von der Hand. Das Bauhofteam und viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer stellten Tische und Bänke auf, Marktstände für die Bewirtung, das Spülmobil, und einen prall gefüllten Kühlwagen. Alles wird angeschlossen und geputzt. Elektriker Manfred Maier aus Dürnau sorgte für die Stromversorgung und die Beleuchtung. Dann gings weiter, um aus 1,5 Zentnern Kartoffeln einen leckeren Kartoffelsalat zuzubereiten. Um halb vier waren dann viele fleißige Helferinnen und Helfer am Start. Bereits zum 43. Mal strömten die Hattenhofer sowie treue Gäste aus der Umgebung auf unser traditionelles Straßenfest in der Ortsmitte. Schnell füllten sich die Bänke und wir konnten nicht schnell genug einschenken, grillen, schnipseln, rühren, herrichten, bedienen, spülen und für Nachschub sorgen. Wir alle sindmiteinander ins Gespräch gekommen und haben so unsere Gemeinschaft gepflegt und gefestigt. Hierfür brauchen wir jedes Jahr viele fleißige Helfer, die „mitanpacken“ und darum möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken: Bei allen großen und kleinen Helferinnen und Helfern aus der Bürgerschaft, bei den Mitgliedern des Gemeinderats, denMitarbeitern des Bauhofs, des Kindergartens, der Verwaltung und unseren Rentnern, zum Teil mit ihren Familien und Freunden. Ganz besonders möchte ichmich bei den Kindern und Jugendlichen bedanken, die spontan und mit großem Eifer fast den ganzen Abend geholfen haben, Geschirr und Gläser einzusammeln. Ohne Sie alle wäre ein solcher Gemeinschaftsakt nicht zu bewältigen. Vom Aufbau am frühen Morgen über die Zubereitung des Kartoffelsalates und der Arbeit hinter den Kulissen und an den Ständen sind rund 100 Helfer im Einsatz! Das Straßenfest war also wieder ein Beweis für den Zusammenhalt in unserer Gemeinde. Gleich zu Beginn sorgte die HipHop-Gruppe des TSGV Hattenhofen unter Leitung ihres Trainers Sascha mit ihrem coolen Auftritt für eine super Stimmung. Vielen Dank an Euch! Ein herzliches Dankeschön geht an unseren örtlichen Musikverein, der mit flotter Musik zu dem gelungenen Fest beitrug und an alle, die das Fest mit Sachspenden unterstützt haben. Vor allem möchte ich mich bei den Anwohnern ganz herzlich für ihr Verständnis bedanken. Der Erlös wird für die offene Jugendarbeit verwendet. Für die anstehenden Ferien und den wohlverdienten Urlaub wünsche ich herrliches Wetter, erholen Sie sich gut und danach einen guten Start und viel Spaß in Schule und Beruf. Ihr Jochen Reutter Bürgermeister

’s Blättle Seite 37 Gemeinde Hattenhofen 13. Juli 2023 / Nr. 28 Gemeinde Hattenhofen EINLADUNG zur Gemeinderatssitzung Am Mittwoch, 19. Juli 2023 findet um 19 Uhr in der Sillerhalle (Mehrzweckraum) eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. T a g e s o r d n u n g: ÖFFENTLICH 1. Austausch und Neubau der Wasserleitung Schillerstraße: Vergabe 2. Ausbau barrierefreier Bushaltestellen: Vergabe oder Ermächtigung zur Vergabe 3. Sanierung der Friedhofstraße (zweiter Bauabschnitt): Vergabe 4. Verbandsversammlung Uhinger Wasserversorgung: Kurzbericht 5. Bauanträge 5.1 Anbau Lager- und Fabrikationshalle, Friedhofstraße 44 6. Bekanntgaben nichtöffentlicher Beschlüsse 7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Zuhörende sind zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. Soweit Sitzungsunterlagen erstellt wurden, liegen zwei Exemplare während der Sitzung auch für das Publikum aus. Die Tagesordnung mit Anlagen können Sie ab Samstag vor dem Sitzungstag auf unserer Website www.hattenhofen.de unter „Rathaus/Kommunalpolitik/Gemeinderäte“ lesen und herunterladen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reutter Bürgermeister Bekanntmachung der Vergaberichtlinien der Hermann und Hilde Walter-Stiftung Die Hermann und Hilde Walter-Stiftung ist eine steuerbegünstigte Stiftung, die als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt ist und die insbesondere die Förderung der Kranken- und Altenpflege, von sozialen Dienstleistungen und kulturellen Veranstaltungen sowie von sozialen Notfällen in der Gemeinde Hattenhofen bezweckt. Der Stiftungsvorstand hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2008 die nachfolgenden Richtlinien für die Mittelverwendung beschlossen: I. Gegenstand der Förderung (1) Die Stiftung fördert entsprechende ihrem satzungsmäßigen Auftrag – die Krankenpflege, – die Altenpflege, – soziale Dienstleistungen, – kulturelle Veranstaltungen sowie – soziale Notfälle, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Sie unterstützt und fördert u. a.: – die Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen, Organisationen und Institutionen – Kinder- und Jugendfreizeiten – Maßnahmen zur Sprachhilfe und Sprachförderung sowie Hausaufgabenbetreuung – Belange der Schule, des Kindergartens und der offenen Jugendarbeit – Belange der Kultur, Musik und Volkshochschule – Einrichtung eines „Lernmittelfonds“ II. Bewilligungsgrundsätze Die Bewilligung von Mitteln begründet erst dann einen Anspruch des Bewilligungsempfängers, wenn dieser die Bewilligungsbedingungen anerkannt hat. Die Verwendung der bewilligten Mittel ist zweckgebunden. Deshalb ist jede Änderung in der Verwendung dem Mittelgeber zur Zustimmung vorzulegen. Zwingend sind der Stiftung Änderungen mitzuteilen, die die Rechtsform, die Satzungsbestimmungen, die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, die Eintragung bei den Registergerichten und die Organe des Bewilligungsempfängers betreffen. Die Hermann und Hilde Walter Stiftung behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung und Rückforderung der gezahlten Fördermittel vor, wenn die Bewilligungsbedingungen nicht beachtet, insbesondere die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden oder wenn aus anderen wichtigen Gründen Anlass zum Widerruf gegeben sind. Die Mittel sind in den Bereichen: – Krankenpflege – Altenpflege – soziale Dienstleistungen – kulturelle Veranstaltungen sowie – soziale Notfälle in der Gemeinde Hattenhofen zu verwenden. Daher begründet die Bewilligung von Fördermitteln erst dann einen Anspruch des Bewilligungsempfängers, wenn er mit der Annahme der Fördermittel die Verfahrensbestimmungen schriftlich ausdrücklich anerkennt, die im Antragsverfahren die Durchführung der von der Stiftung geförderten Vorhaben regeln. Soweit erforderlich behält sich die Stiftung dabei das Recht vor, die Bewilligungsbedingungen zu ergänzen oder zu ändern. III. Verwendung Die bewilligten Mittel sind wirtschaftlich zu verwenden. Sie sind ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. IV. Kostennachweis Der Bewilligungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel (Kosten) durch Vorlage der Originalbelege gegenüber dem Bewilligungsgeber nachzuweisen bzw. abzurechnen. Die Beschaffung von Sachmitteln wird demBewilligungsempfänger überlassen, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde. Beweglich Sachen, Apparate, Bücher, Betriebsvorrichtungen sowie Grundstücke und Gebäude, die aus Mitteln der Hermann undHildeWalter-Stiftung erworbenwerden, dürfen nur im Rahmen des Bewilligungszwecks verwendet werden. Eine Veräußerung dieser Mittel ist nur nach Rücksprache mit der Hermann und HildeWalter-Stiftungmöglich, wenn diese Sachmittel zur Förderung des Bewilligungszwecks nicht mehr verwendbar sind. Hierbei sind etwaige Veräußerungserlöse ausnahmslos für den Bewilligungszweck zu verwenden. V. Art und Umfang der Förderung (1) Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses und wird auf das vom Empfänger benannte inländische Konto überwiesen. (2) Der Zuschuss kann nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt werden. Die Bedingungen werden im Einzelfall im Bewilligungsschreiben festgesetzt. (3) Werden ausgezahlte Förderungen länger als sechs Monate nicht verwendet, ist die Stiftung unverzüglich zu unterrichten. VI. Auszahlung Die Mittel werden für die ganze Dauer des geförderten Vorhabens nach dem tatsächlichen und voraussichtlichen Bedarf weitergeleitet und werden auf das von dem Empfänger benannte Konto über-

Seite 38 ’s Blättle Nr. 28 / 13. Juli 2023 Gemeinde Hattenhofen wiesen. Können ausgezahlte Mittel länger als sechs Monate nicht verwendet werden, ist die Hermann und Hilde Walter-Stiftung unverzüglich zu unterrichten. VII. Verwendungsnachweis (1) Die Stiftung benötigt zu ihrer eigenen Rechnungslegung einen Nachweis über die Verwendung der Mittel und bei Herkunft der Nachweis der steuerlichen Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienend. (2) Der Bewilligungsempfänger hat die Belege sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. (3) Die Stiftung ist berechtigt, sämtliche Unterlagen anzufordern und die Mittelverwendung durch örtliche Erhebungen selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Interessierte örtliche, gemeinnützige Vereine, Institutionen, Initiativen, Gruppen oder Einzelpersonen, die sich den Satzungszielen der Hermann und Hilde Walter-Stiftung zuordnen lassen, können sich schriftlich bis zum 30. September 2023 bewerben. Die Entscheidung über die Vergabe der Stiftungsmittel trifft der Sitzungsvorstand voraussichtlich bis Ende November diesen Jahres. Der schriftliche Antrag mit entsprechender Begründung ist an die Gemeindeverwaltung Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen zu richten. Jochen Reutter – Stiftungsvorsitzender – Straßenbeleuchtung – Wartung durch die Netze BW Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, defekte Straßenlampen bzw. Störungen in der Straßenbeleuchtung dem Rathaus (Telefon 07164 91009-16, E-Mail: karin.schmid@hattenhofen.de) zu melden. Somit können die Fehler durch die Netze BW behoben und dadurch ein komplett funktionierendes Straßenbeleuchtungsnetz gewährleistet werden. Die nächste Turnusfahrt findet in der Woche vom 31. Juli – 4. August 2023 statt. Gefunden wurde: – ein Kettchen Der Gegenstand kann nach vorheriger Terminabsprache imBürgerbüro abgeholt werden. Dienst Am Dienstag, den 18. Juli 2023 findet eine Waldbrandübung statt. Beginn: 20.00 Uhr in Einsatzuniform amMagazin Steffen Berroth Kommandant Bücherei im Schulhaus Buchvorstellung: Der Happaflapp reist in den Müthenwald Happaflapps leben seit ungefähr vier Millionen Jahren, drei Monaten und siebzehn Tagen unentdeckt auf einem sehr, sehr hohen Berg. Wie Drachen können sie Feuer speien und im Herbst fliegen sie in den Osten. Vorausgesetzt, man kann fliegen. Genau darin aber liegt das Problem des kleinen Flapps. Und so wacht er eines Morgens auf und ist plötzlich ganz allein. Doch er erinnert sich daran, was er einmal gehört hat: Mit einem Freund ist man angeblich weniger allein. Also wagt sich Flapp von seinem Berg und macht sich auf in den Müthenwald. Denn dort, wo Professohren hausen und Wickelmützen leben, findet sich bestimmt irgendwo auch ein Freund. Michael Engler – Der Happaflapp reist in den Müthenwald 128 Seiten, ab 5 Jahre Vorlesebuch

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