Blättle vom 14.12.2023

’s Blättle Seite 3 14. Dezember 2023 / Nr. 50 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 wird vom Gremium einstimmig beschlossen. Verbandsgeschäftsführer Deiß berichtet, dass die Betriebskostenumlage im Vergleich zum Vorjahr für die Mitgliedsgemeindenum40.000€, von980.000€auf 1.020.000€, ansteigen. Grund hierfür sind Steigerungen bei den Personalaufwendungen. An Investitionen sind im Jahr 2024 40.000 € eingeplant. Davon entfallen 20.000 € auf den Bereich der Finanzverwaltung, welche mit den genannten Mitteln unter anderem einen Großteil der vorhandenen PC’s der Verbandsgeschäftsstelle austauschen wird. Auf den Bereich des Verbandsbauamts entfallen 20.000 € an Investitionskosten. Diese sind für die Verbesserung der technischen Ausstattung und die Ergänzung der Möblierung vorgesehen. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 des Gemeindeverwaltunsverbands RaumBad Boll kann unter folgendem Link eingesehen werden: gvv-boll.de/aktuelles/verbandsversammlung/ verbandsversammlung.html „Verbandsversammlung am 22. November 2023“. Gemeinde Hattenhofen Landkreis Göppingen Ausschreibung von Tief- u. Straßenbauarbeiten Die Gemeinde Hattenhofen schreibt auf Grundlage des Standardleistungskataloges und des Leistungsbuches „Verfahren Stuttgart“ in Verbindung mit dem Kommunalen Vergabehandbuch nach VOB folgende Bauleistung öffentlich aus: Ledergasse – Erschließung Bereich 24, 26, 28 Teil 1 Straßenbauarbeiten 130 m² Asphaltflächen 70 m Randeinfassung Teil 2 Mischwasserkanalisation 40 m Polypropylenrohre (PP) DN 250 mm Teil 3 Wasserversorgung (Tiefbau) 40 m Wasserleitung DN 100 mm 1 St Wasserleitungsschacht 1,40 x 1,40 m Ausführungszeit mit Fertigstellung: 14. März 2024 – 28. Juni 2024 Die Vergabeunterlagen können ab Freitag, 15. Dezember 2023 nach Abschluss einer kostenpflichtigen Zugangsvereinbarung unter www.Vergabe24.de eingesehen und kostenlos herunter-geladen werden. Eröffnungstermin: Montag, 22. Januar 2024, 11.00 Uhr Rathaus, 73110 Hattenhofen Hauptstraße 45, Sitzungssaal Die Angebotsunterlagen sind bei der Gemeindeverwaltung Hattenhofen gemäß VOB einzureichen. Die Zuschlagsfrist endet am 29. Februar 2024. Hattenhofen, den 15. Dezember 2023 Reutter Bürgermeister Bürgerauto Lorenz Der „Lorenz“ geht in den Winterurlaub! Von Freitag, den 22. Dezember 2023 bis Freitag, den 5. Januar 2024 fährt das Bürgerauto nicht. Ab Montag, den 8. Januar 2024 können Sie wie gewohnt Ihre Fahrten mit dem Lorenz wieder buchen. Das Lorenzteam wünscht Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch. Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) muss vorübergehend die Öffnungszeiten der allgemeinen Notfallpraxen in Baden-Württemberg einschränken und einige NotfallInformationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt  3,32 pro Monat, bei Postzustellung  11,32 (inkl. Portoanteil  8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt  0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.

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