Blättle vom 16.02.2023

Seite 32 ’s Blättle Nr. 7 / 16. Februar 2023 Gemeinde Hattenhofen Rathaus und Postfiliale nicht besetzt! Am Faschingsdienstag, 21. Februar 2023 sind die Postfiliale und das Rathaus nachmittags nicht besetzt! Wir bitten um Beachtung! Gutschein Jahreskontingent Biobeutel • Ausgabetermine am Rathausfenster Anfang Februar haben Sie den Gebührenbescheid 2023 des Abfallwirtschaftsbetriebs Göppingen per Post erhalten. Dem Gebührenbescheid lag der Gutschein für das Jahreskontingent an Biobeuteln bei. Den Gutschein für die 6 Rollen Biobeutel können Sie während folgender Zeiten am Rathaus-Fenster einlösen: • Donnerstag, 16. Februar von 15.00 – 16.00 Uhr • Dienstag, 21. Februar von 10.00 – 12.00 Uhr • Donnerstag, 23. Februar von 15.00 – 16.00 Uhr Die Ausgabe erfolgt entweder gegen Vorlage des AWBGutscheins 2023 oder gegen Bezahlung (3 €/Rolle). Zusätzlich kann der Gutschein auch am Grüngutplatz eingelöst werden. Der Grüngutplatz befindet sich in der Friedhofstraße bei der Gärtnerei Läpple. Öffnungszeiten Grüngutplatz: Dezember – März Samstag 12.00 – 16.00 Uhr 15. Februar – 31. März zusätzlich Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr Schöffenwahl 2023: Gemeinde sucht wieder Bewerberinnen und Bewerber für Amtsperiode 2024 bis 2028 Erste Informationen Dieses Jahr finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen. Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bei seiner Wohnort-Gemeinde bewerben. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zumSchöffenamt berufenwerden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Die Gemeinde erstellen aus demKreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt. Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen, zum Strafverfahren und zu den Bewerbungsvoraussetzungen können der Informationsbroschüre „Leitfaden für Schöffen“ unter dem nachstehenden Link entnommen werden: https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Justiz/Schoef fenwahl+2023 Informationen gibt es auch unter https://www.schoeffenwahl.de/ sowie unter https://www.schoeffen-bw.de/. Die Gemeinde Hattenhofen sucht deutsche Bewerberinnen und Bewerber, die hier wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Sobald der Präsident des Landgerichts uns über die Zahl der zu meldenden Personen informiert haben wird, gibt es weitere Mitteilungen zum Verfahren. Der Gemeinderast entscheidet über die Vorschlagsliste in öffentlicher Sitzung. Die Gemeinde muss die Namen bis zum 23. Juni festlegen. Die Liste wird öffentlich ausgelegt und muss dem Amtsgericht Göppingen bis spätestens 4. August übermittelt werden. Straßenbeleuchtung – Wartung durch die Netze BW Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, defekte Straßenlampen bzw. Störungen in der Straßenbeleuchtung dem Rathaus (Telefon 07164 91009-0, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de) zu melden. Somit können die Fehler durch die Netze BW behoben und dadurch ein komplett funktionierendes Straßenbeleuchtungsnetz gewährleistet werden. Die nächste Turnusfahrt findet in der Woche vom 6. – 10. März 2023 statt. Albtrauf-Säckle … regional, klein und fein Ob als Geschenk oder Mitbringsel vom Urlaub, das Albtrauf-Säckle eignet sich für verschiedene Anlässe. Bestehend aus diversen, hochwertigen regionalen Produkten, repräsentiert es die Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf. Das Albtrauf-Mitbring-Säckle ist ab sofort wieder im Rathaus erhältlich. Folgende Editionen gibt es bei uns zur Auswahl: • Damen-Säckle, Preis 10 Euro • Männer-Säckle, Preis 10 Euro • Gin-Säckle, Preis 12 Euro • Eierlikör-Säckle, Preis 12 Euro Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Abholtermin. Sie erreichen uns unter folgender Telefonnummer: 07164 91009-12.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTY2MDY0OQ==