’s Blättle Seite 3 16. Februar 2023 / Nr. 7 Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das also noch nachholen. Als nächster Schritt folgt eine Erinnerung vom Finanzamt, voraussichtlich im ersten Quartal. Solange haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Frist verpasst haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Das Finanzamt ist zunächst kulant. Einen Antrag auf Fristverlängerung braucht es deshalb nicht. Die Regelung betrifft private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sogenannte „Großkunden“ gleichermaßen. Großkunden besitzen tausende Grundstücke und können die Kulanzphase nutzen, um ihre Menge an Erklärungen abzugeben. Bei der Grundsteuer A ist für die Abgabe noch Zeit bis zum 31. März 2023. Die Informationsschreiben hierfür sind erst im Januar versendet worden. Nach Ablauf der Frist folgt ebenfalls eine Erinnerung. Für die Grundsteuer A sind bislang rund zehn Prozent der Erklärungen eingereicht worden. Diejenigen, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Bearbeitung und Versand der Bescheide erstrecken sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gilt dann ab dem Jahr 2025. Weitere Infos und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) gibt es auf www.grundsteuer-bw.de. Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden − wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle. Die jeweils zuständigen Finanzämter sind bei Einzelfragen zur Grundsteuererklärung ebenfalls zu erreichen. Das Finanzamt Göppingen informiert: Bei der Einreichung von Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts über das ELSTER Portal erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer eine Bestätigung über die erfolgreiche Übermittlung. Ebenso wird der unter „Mein ELSTER“ übermittelte Einspruch mit Datum und Uhrzeit bestätigt. Auch ist eine Versand-Bestätigung möglich, wenn die Einsprüche über das Kontaktformular der Finanzverwaltung eingereicht werden. Darüber hinaus können Anfragen zu Erklärungseingängen und zur Einspruchsbestätigung aus Kapazitätsgründen vom Finanzamt nicht beantwortet werden. Es wird auch gebeten, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. – Ihr Finanzamt – Bürgerauto Lorenz Unser Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Seit Januar fährt der Lorenz auch montags für Sie! Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 (Anruf kostenlos) Unter der genannten Rufnummer werden auch Hausbesuche organisiert. … für Aichelberg An Werktagen von Montag bis Freitag: Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zuständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und am Freitag von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag. An Wochenenden und Feiertagen: Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxis in Kirchheim (auf dem Gelände des Kreiskrankenhauses) an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 23.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. … für Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: An Werktagen von Montag bis Freitag: Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zuständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und an Freitagen von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag. An Wochenenden und Feiertagen: Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxen in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen) an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr und in der Helfenstein Klinik in Geislingen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 16.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Unter www.docdirekt.de oder Telefon 0711 96589700 können sich gesetzlich versicherte ohne Terminvereinbarung montags bis freitags von 9.00 bis 19.00Uhr kostenfrei via Telefon, App oder Chat von einem kompetenten Arzt beraten lassen. Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen), an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt 3,32 pro Monat, bei Postzustellung 11,32 (inkl. Portoanteil 8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt 0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.
RkJQdWJsaXNoZXIy MTY2MDY0OQ==