Seite 36 ’s Blättle Nr. 11 / 16. März 2023 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren recht herzlich am 17. März Frau Erika Weisshaar zum 80. Geburtstag am 19. März Herrn Wolf-Dieter Simon zum 75. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Gemeinde Hattenhofen EINLADUNG zur Gemeinderatssitzung Am Dienstag, 21. März 2023, findet um 19 Uhr in der Sillerhalle (Mehrzweckraum) eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: ÖFFENTLICH 1. Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen: Feststellung der Planung mit Ausschreibungsbeschluss 2. Sanierung Gaststätte Lamm: Vorstellung der Machbarkeitsstudie mit Beschlussfassung über das weitere Vorgehen 3. PV-Anlage auf dem Flachdach des Mehrzweckraums der Sillerhalle 4. Beratung über den Entwurf der Satzung der Jagdgenossenschaft 5. Kurzbericht aus der Verbandsversammlung Uhinger Wasserversorgungsgruppe 6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes 6.1 Bauanträge a) Wohnhaus mit Garage, Schlierbacher Straße 1 Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Zuhörende sind zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. Soweit Sitzungsunterlagen erstellt wurden, liegen zwei Exemplare während der Sitzung auch für das Publikum aus. Die Tagesordnung mit Anlagen können Sie ab Samstag vor dem Sitzungstag auf unserer Website www.hattenhofen.de unter „Rathaus/Kommunalpolitik/Gemeinderäte“ lesen und herunterladen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reutter Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Neuwahl der Schöffen – Öffentlicher Aufruf zur Bewerbung Für dieWahl der ehrenamtlichen Richter (m/w/d) in der Strafrechtspflege für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 müssen die Kommunen den Gerichten eine Liste mit Wahlvorschlägen geeigneter Personen vorlegen. Die Gemeinde Hattenhofen sucht deutsche Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Für die Neuwahl amLandgericht Ulm/Amtsgericht Göppingenmuss Hattenhofen drei Personen in die Vorschlagsliste aufnehmen und dem Amtsgericht Göppingen mitteilen. Diese Liste wird der Gemeinderat voraussichtlich am 23. Mai in öffentlicher Sitzung, aber geheimer Wahl festlegen. Danach werden die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten öffentlich bekannt gemacht. Für das Amt des Schöffen sollen erfahrene und urteilsfähige Personen herangezogen werden. Das Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit und auch körperliche Eignung. Wichtig ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Schöffen tragen für die Entscheidungen des Gerichts die gleiche Verantwortung wie Berufsrichter. Zum Schöffenamt hat jede/r aus allen Schichten Zugang. Nach dem Gerichtsverwaltungsgesetz soll dieses Ehrenamt möglichst gleichmäßig mit Männern und Frauen, Alt und Jung sowie Personen aus der privaten Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst besetzt werden. Wer sich für das Amt interessiert und die nachstehenden Kriterien erfüllt, kann sich bis Freitag, 5. Mai, auf dem Rathaus schriftlich bewerben bzw. geeignete Personen vorschlagen. Auf der Startseite von www.hattenhofen.de gibt es Informationen, Vordrucke und Checklisten zum Download. Der Bewerbungsvordruck liegt auch im Eingangsbereich des Rathauses aus. Örtliche Vereine, die Kirchengemeinden und sonstige örtliche gesellschaftliche Institutionen können – in Abstimmung mit den genannten Personen – ebenfalls Vorschläge unterbreiten. Voraussetzungen für das Schöffenamt sind: – Deutsche(r) nach Artikel 116 Grundgesetz, – bei Amtsantritt (Januar 20124) mindestens 25 Jahre, bei Beendigung der Amtsperiode (31. Dezember 2028) höchstens 70 Jahre alt, – in der Gemeinde wohnhaft. Für das Amt unfähig sind Personen, die nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, die zu einer Freiheitstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, die infolge eines Urteils nicht frei über ihr Vermögen verfügen können, die geistige und körperliche Gebrechen haben. Nicht zu berufen sind Personen, die acht Jahre lang als Schöffe tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt. Außerdem sollen Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte sowie Vollstreckungs- und Vollzugsbeamte nicht vorgeschlagen werden. Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr
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