’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 19. September 2024 / Nr. 38 Beispiel durchmit demASP-Virus kontaminierte Speiseabfälle tierischer Herkunft (ASP als sog. „Wurstbrotseuche“). Im Falle eines Ausbruchs der ASP im Landkreis Göppingen würden nach den zwingenden rechtlichen Vorgaben umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen notwendig, die nicht unerhebliche Einschränkungen für die Bevölkerung zur Folge hätten. Gerade aber auch für Schweine haltende Betriebe im Landkreis ist es wichtig, dass ein ASP-Ausbruch im Landkreis verhindert wird. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen (AWB) appelliert daher zusammen mit dem Veterinäramt des Landratsamts an die Bevölkerung, Speiseabfälle tierischer Herkunft wie Wurst, Fleisch und Knochen nur noch dann im Biobeutel zu entsorgen, wenn dieser in einem verschlossenen Behältnis bereitgestellt wird. Sollte dies nicht möglich sein, wird empfohlen, Speiseabfälle tierischer Herkunft wie Wurst, Fleisch und Knochen über den Restmüll zu entsorgen. Die restlichen in den Biobeutel gehörenden Küchenabfälle bleiben von dieser Empfehlung unberührt. Allgemein bereits seit Einführung des Biobeutels empfiehlt der AWB bei der wöchentlichen Abfuhr des Biobeutels diesen zumSchutz vor Tieren verschließbaren Gefäßen und erst am frühen Morgen (vor 6 Uhr) am Abfuhrtag bereitzustellen. Dadurch kann das Risiko eines Tierfraßes, zum Beispiel durch Krähen oder Waschbären, deutlich reduziert werden. Durch die achtsame Bereitstellung des Biobeutels wird – unabhängig vom jetzigen Appell zur ASP-Prävention – damit auch ein Beitrag zur Stadtsauberkeit geleistet. Hintergrundinformationen zur ASP: Ausbreitung Die ASP ist eine staatlich bekämpfte und für Haus- und Wildschweine tödliche, anzeigepflichtige Tierseuche. Der Erreger ist ein Virus. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Im Jahr 2007 wurde der ursprünglich vor allem in Subsahara-Afrika vorkommende ASPErreger nach Georgien eingeschleppt. Seither breitete sich die ASP über Russland und das Baltikum bis nach Westeuropa aus. In Deutschland gab es in den letzten Jahren verschiedene Ausbrüche vor allem an der Grenze zu Polen. Nun ist nach mehreren Ausbrüchen in Hessen und Rheinland-Pfalz auch bei einem Wildschwein in Baden-Württemberg (Rhein-Neckar-Kreis) Anfang August ASP festgestellt worden. Eine in Europa zugelassene Impfung existiert bisher nicht. Bekämpfung Bei einem ASP-Ausbruch erfolgt die Bekämpfung durch die zuständigen Behörden nach tierseuchenrechtlichen Maßnahmen, die im europäischenundnationalenRecht geregelt sind. Darauf basierend bereiten sich das Land Baden-Württemberg und auch das Landratsamt Göppingen seit Jahren auf einen möglichen ASP-Ausbruch intensiv vor. Da insbesondere der ASP-Ausbruch beimWildschwein mit komplexen, lang andauernden Bekämpfungsmaßnahmen verbunden ist, existiert hierfür ein landesweit gültiger Ablaufplan mit konkreter Aufgabenbeschreibung, je nach Szenario des Ausbruchsgeschehens (z. B. kleinere Waldgebiete mit landwirtschaftlichen Flächen versus große zusammenhängende Waldgebiete). Die Maßnahmen für verschiedene Szenarien sind im sog. Tierseuchenbekämpfungshandbuch verfügbar, auf das von allen Veterinärbehörden in Baden-Württemberg zugegriffen werden kann. Das Vorgehen nach diesem Ablaufplan wurde auch bei der landesweiten ASP-Tierseuchenübung 2023 geübt. Das Landratsamt Göppingen hat diese Übung intensiv genutzt, um Abläufe zu erproben und die bisherigen Vorbereitungen auf den Prüfstand zu stellen. Virus Das ASP-Virus ist ein relativ großes, behülltes Virus. Es ist in der Umwelt sehr stabil. So konnte zumBeispiel imVersuch gezeigt werden, dass ASP-Viren in Schinken nach sechs Monaten noch infektiös sind. Gerade deshalb spielt die Verbreitung über Lebensmittel und Lebensmittelreste eine so wichtige Rolle. Kommen in einemGebiet infizierte Schweine vor, erfolgt die Übertragung direkt von Schwein zu Schwein über Sekrete und Exkrete sowie über Kadaver. Infizierte Tiere und deren Kadaver aus einem betroffenen Gebiet sicher zu entfernen ist deshalb ein zentrales Ziel der Bekämpfung. In Subsahara-Afrika erfolgt die Ansteckung von Warzenschweinen und anderen Schweine-Arten ursprünglich über Lederzecken. Diese kommen in Europa nicht vor, sodass dieser Übertragungsweg keine Rolle spielt. Mit dem Virus der „Klassischen Schweinepest“ (auch „Europäische Schweinepest“) besteht keine nähere Verwandtschaft. In eigener Sache Wichtiger Hinweis! Die 3. Vorauszahlung für die Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren wird am 30. September 2024 fällig. Die Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte Ihrer zuletzt ergangenen Wasser- und Entwässerungsrechnung. Bitte begleichen Sie den fälligen Betrag fristgerecht und unter Angabe des auf Ihrem Bescheid vermerkten Kassenzeichens. Sollten Sie uns ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, werden wir den Betrag amFälligkeitstermin abbuchen. Eventuelle Guthaben werden verrechnet. Ein fristgerechter Zahlungseingang wird durch unsere EDV genau überwacht. Bei nicht termingemäßer Zahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig, die unsere auf gesetzlicher Grundlage arbeitenden Programme abrechnen. Redaktionsschluss und Erscheinungstermin Aufgrund des Feiertages am 3. Oktober 2024 ergibt sich folgende Änderungen beim Redaktionsschluss und zu den Veröffentlichungsterminen des Mitteilungsblattes. Folgende Änderungen sind zu beachten: KW 40 → Abgabeschluss am Montag, den 30. September 2024, 8.00 Uhr. Erscheinungstermin am Freitag, den 4. Oktober 2024. Ihr Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb Homepage vhs Raum Bad Boll/Voralb: www.vhsraumbadbollvoralb.de
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