Blättle vom 19.10.2023

’s Blättle Seite 33 Gemeinde Hattenhofen 19. Oktober 2023 / Nr. 42 Herzlichen Dank! Im Namen des Stiftungsvorstandes der Hermann und Hilde Walter-Stiftung sowie arts &more bedanken wir uns bei allen Gästen fürs Kommen und bei allen Helferinnen und Helfern von ganzem Herzen für die tolle Mithilfe bei der ausverkauften Veranstaltung „GLÜCK g’habt!“ mit Heinrich del Core. Der Künstler hat das Publikum begeistert und mitgerissen und sich vor allen Dingen durch seine sympathische Art und lustigen Anekdoten in die Herzen der Zuschauer gespielt. Es war ein kurzweiliger Abend, der sicherlich allen als ein genussvolles Erlebnis in Erinnerung bleibt. Kein Genuss ist vorübergehend; denn der Eindruck, den er zurücklässt, ist bleibend. (Johann Wolfgang von Goethe) Die ausschließlich positive Resonanz vom Aufbau, der Organisation, der Dekoration der Halle, der Bewirtung mit köstlichen Häppchen und erfrischenden Getränken zu sehr humanen Preisen, zeigt uns, dass sich unser Einsatz wieder einmal gelohnt hat und die Stiftung auch zukünftig im kulturellen Bereich ihr „Highlight“ setzen wird. Der Erlös kommt wie immer der Hermann und Hilde WalterStiftung und somit deren gemeinnützigen Projekten zugute. Dies alles ist nur durchführbar durch das Engagement der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, dem Bauhof und dem Hausmeister. An Sie alle unser großes DANKEschön. Wer nicht dabei war, hat etwas versäumt! Jochen Reutter & Gabriele Grabinger Foto Sabine Ackermann Dramatische Lage bei den UkraineKriegsflüchtlingen und Asylbewerbern Wohnungen dringend gesucht Die Zuweisung von ukrainischen Flüchtlingen an die Gemeinden entwickelt sich in den letzten Wochen weiter dynamisch, um nicht zu sagen dramatisch. Auch die Zuweisung von Asylbewerbern aus anderen Ländern hat enorm zugenommen. Der Landkreis Göppingen bemüht sich mit allen Kräften weitere Unterkunftskapazitäten zu schaffen. Auch die Schaffung von Notunterkünften wird mit aller Kraft vorangetrieben. Bei allen Anstrengungen wird dies aber nicht ausreichen, sodass das Landratsamt sich gezwungen sieht, eine ständig steigende Zahl von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine aber auch aus Ländern wie Syrien, Irak, Iran, Afghanistan den Gemeinden zuweisen. Das Land Baden-Württemberg verteilt die Flüchtlinge an die Landkreise. Dort werden die Menschen in die noch freien Unterkünfte eingewiesen und alle weiteren werden auf die Gemeinde verteilt, egal ob dort freie Unterkünfte zur Verfügung stehen oder nicht. Im wahrsten Sinne des Wortes, werden uns diese Menschen vor die Rathaustüre gestellt. Auch unsere Gemeinde kann schon in wenigen Tagen oder Wochen in solch eine Situation versetzt werden. Wir untersuchen derzeit alle Möglichkeiten der Unterbringung. Eine Möglichkeit besteht eben auch darin, dass im privaten Sektor noch Wohnraum leer steht, der zur Verfügung gestellt werden kann. Deshalb ergeht an unsere Einwohnerschaft der dringende Aufruf: Wenn Sie kurzfristig oder auch in einem absehbaren Zeitraum Wohnraum zur Verfügung stellen können, seien es einzelne Zimmer oder ganze Wohnungen, für eine kurze Zeit oder auch langfristig, dann sindwir dankbar, wenn Sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden. Ihr Bürgermeister Jochen Reutter Gemeinde Hattenhofen rathaus@hattenhofen.de Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus demMelderegister vor Wahlen, an die Bundeswehr, an Religionsgemeinschaften, bei Jubiläen, an Adressbuchverlage usw. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für dieWerbung bei einerWahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einenMonat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Abonnentenbetreuung 07021 9750 - 37 Neu-Bestellungen, Adressänderungen, Zustellung und mehr ... Anzeigenabteilung 07021 9750 -19 anzeigen@teckbote.de Anzeigen, Preise, Beilagen, Termine und mehr ...

RkJQdWJsaXNoZXIy MTY2MDY0OQ==