AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A. s BLÄTTLE Gut informiert uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL 55. Jahrgang, Nummer 51 – 52 Donnerstag, 19. Dezember 2024 Einzelpreis 0,85 € Weihnachten Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, möge Ihre festliche Jahreszeit mit Lachen, Freude und unvergesslichen Momenten erfüllt sein. Lassen Sie uns die Magie von Weihnachten in unseren Herzen tragen und gemeinsam auf ein neues Jahr voller Glück und Frieden blicken. Frohe Weihnachten und ein strahlendes neues Jahr wünschen Ihnen Ihre Bürgermeisterin und Bürgermeister
Seite 2 ’s Blättle Nr. 51 – 52 / 19. Dezember 2024 Informationsseite Hinweise zur Grundsteuerreform 2025 Ihren neuen Grundsteuerbescheid erhalten Sie im Januar 2025 I. Allgemeine Informationen Sie erhalten im Januar Ihren Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025. Dieser basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist. II. Berechnung des Grundsteuerbetrags Der im Grundsteuerbescheid festgesetzte Grundsteuerbetrag ergibt sich aus einem dreistufigen Verfahren: 1. Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt a) Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A): Die Berechnung erfolgt nach dem vereinfachten typisierten Ertragswertverfahren. b) Alle übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): Die Berechnung erfolgt nach demmodifizierten Bodenwertmodell. Grundstücksgröße x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss Göppingen auf den Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt. 2. Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Grundsteuerwert x Steuermesszahl abzügl. gesetzl. Ermäßigungen (z. B. Wohnnutzung) = Grundsteuermessbetrag 3. Grundsteuerbescheid von der Gemeinde bzw. dem Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag III. Hebesätze der Verbandsgemeinden Aufgrund der neuen, ab 2025 geltenden Bemessungsgrundlagen, mussten auch die Hebesätze der Gemeinden ab dem Jahr 2025 neu beschlossen werden. Grundsteuer A Grundsteuer B 2024 2025 2024 2025 Aichelberg 540 % 700 % 520 % 280 % Bad Boll 370 % 580 % 450 % 270 % Dürnau 400 % 600 % 400 % 290 % Gammelshausen 490 % 990 % 490 % 350 % Hattenhofen 380 % 500 % 380 % 210 % Zell u. A. 350 % 470 % 380 % 235 % Die Höhe des Hebesatzes allein sagt nichts darüber aus, ob der einzelne Steuerpflichtige mehr oder weniger Grundsteuer als bisher bezahlen muss. Allein anhand der Höhe des Hebesatzes kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob die neue gesetzliche Regelung von der Gemeinde aufkommensneutral oder mit der Erzielung von Mehreinnahmen umgesetzt wird. IV. Vergleich der Hebesätze mit anderen Gemeinden In der Vergangenheit wurden die Hebesätze der Gemeinden gernemiteinander verglichen. Ein Vergleich der Hebesätze ist ab dem Jahr 2025 nicht mehr aussagekräftig, da in der neuen Berechnungsweise die Entwicklung der Bodenrichtwerte in den jeweiligen Gemeinden während der letzten Jahrzehnte eine erhebliche Rolle spielt. Eine Gemeinde mit hohen Bodenrichtwerten kann beispielsweise zukünftig einen geringeren Hebesatz festlegen und dennoch dieselben Grundsteuereinnahmen wie bisher erzielen. Auch örtliche Gegebenheiten wie bspw. die Anzahl der unbebauten Grundstücke, die Gewerbegebiete sowie die Größe der Grundstücke tragen dazu bei, dass jede Gemeinde einzeln betrachtet werden muss. V. Verschiebungen der Steuerlast unter den einzelnen Grundstückseigentümern Aufgrund der neuen Berechnungsweise ergeben sich für einzelne Grundstückseigentümer Veränderungen zur bisher gezahlten Grundsteuer. Bspw. sind im neuen Berechnungsmodell der Grundsteuer B nur noch die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert relevant. Die Art und Nutzung der Gebäude werden hingegen nicht mehr berücksichtigt. Beispiele: • kleine Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern zahlen i.d.R. zukünftig weniger Grundsteuer als bisher • große Grundstücke mit Einfamilienhäusern zahlen i.d.R. zukünftig mehr Grundsteuer als bisher • unbebaute Baugrundstücke zahlen i.d.R. zukünftig mehr Grundsteuer als bisher • Gewerbebetriebe zahlen i.d.R. zukünftig weniger Grundsteuer als bisher VI. Zuständigkeiten Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Bescheid vom Finanzamt. Bei Fragen zum Hebesatz oder Ihrem Grundsteuerbescheid wenden Sie sich bitte an den Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll (Telefon 07164 91004-99, grundsteuer@gvvboll.de). Ein Widerspruch gegen einen der oben genannten Bescheide entfaltet gemäß § 80 (2) VwGO keine aufschiebende Wirkung, d. h. die Grundsteuer muss trotz eingelegtem Widerspruch vorerst bezahlt werden. Weitere Informationen: www.Grundsteuer-BW.de oder www.GVV-Boll.de
’s Blättle Seite 3 19. Dezember 2024 / Nr. 51 – 52 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 5 Sonstige Mitteilungen 10 Gemeinde Aichelberg 12 Gemeinde Bad Boll 19 Gemeinde Dürnau 37 Gemeinde Gammelshausen 45 Gemeinde Hattenhofen 53 Gemeinde Zell u. A. 65 Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Bad Boll für das Haushaltsjahr 2025 1. Aufgrund der §§ 5 Abs. 2 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 27. November 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1. 954.550 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 1.954.550 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.901.750 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 1.879.250 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 22.500 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 65.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 65.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss(+)/-bedarf (–) aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss (+)/-bedarf (–) (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 22.500 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) von 17.500 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss (+)/-bedarf (–) aus Finanzierungs- tätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von - 17.500 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungs- mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 5.000 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 € § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 350.000 € § 5 Umlagen Der Verband erhebt zur Deckung der Verwaltungskosten eine Verbandskostenumlage nach § 10 Abs. 2 der Verbandssatzung. Zur Deckung der vermögenswirksamen Ausgabenwird eineKapitalumlage nach § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung erhoben. Umlageschlüssel ist jeweils die fortgeschriebene Einwohnerzahl auf 30. Juni jeden Vorjahres. Gemeinde Einwohnerzahl Einwohner in % Höhe der Betriebskostenumlage Höhe der Vermögensumlage für Investitionstätigkeit Aichelberg 1.312 8,10 % 88.290,-- € 5.265,-- € Bad Boll 5.157 31,82 % 346.838,-- € 20.683,-- € Dürnau 2.194 13,54 % 147.586,-- € 8.801,-- € Gammelshausen 1.497 9,24 % 100.716,-- € 6.006,-- € Hattenhofen 2.919 18,01 % 196.309,-- € 11.707,-- € Zell u. A. 3.126 19,29 % 210.261,-- € 12.538,-- € gesamt 16.205 100,00 % 1.090.000,-- € 65.000,-- € I. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 3. Dezember 2024, Az.: 12 – 902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 gem. § 121 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ bestätigt. 3. Der Haushaltsplan des GVV Raum Bad Boll für das Haushaltsjahr 2025 liegt von Donnerstag, 2. Januar 2025 bis Montag, 13. Januar 2025 (je einschließlich) während der üblichen Dienstzeiten öffentlich in der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes, Erlengarten 1, 73087 Bad Boll aus. 4. Hinweis gem. § 4 Abs. 4 der GemO: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass einer Satzung, kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung beInformationsseite
Seite 4 ’s Blättle Nr. 51 – 52 / 19. Dezember 2024 Informationsseite gründen soll, schriftlich gegenüber dem Verband geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende dem Satzungsbeschluss nach § 43 der GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat, oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Bad Boll, 16. Dezember 2024 Christopher Flik Verbandsvorsitzender Medienmitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 11. Dezember 2024 L 1217 Gammelshauser Steige: Verzögerung der Sanierungsarbeiten Die Arbeiten zur Sanierung der Hangrutschungen an der Gammelshauser Steige verzögern sich aufgrund von notwendig gewordenen Rückverankerungen der Bohrpfahlwand. Die bestehende Vollsperrung der L 1217 wird voraussichtlich noch bis Frühjahr 2025 andauern. Das RegierungspräsidiumStuttgart (RPS) hatte imOktober bei einem Pressetermin vor Ort mitgeteilt, dass die Arbeiten an den zusätzlichen Hangrutschungen an der Gammelshauser Steige voraussichtlich noch vor Weihnachten abgeschlossen und die Strecke wieder frei gegeben werden kann. ImRahmen der weiteren Planung und bei den Bauarbeiten hat sich jedoch gezeigt, dass die Arbeiten umfangreicher sind, als ursprünglich angenommen. Die nach der Auswertung der zusätzlichen umfangreichen Vorarbeiten, wie Erkundungsbohrungen und geotechnischen Untersuchungen erstellte statische Berechnung ergab wesentlich aufwändigere Hangsicherungsmaßnahmen als ursprünglich angenommen. Anstehende Bauarbeiten Aufgrund der anstehenden inhomogenen und kluftigen Geologie muss die bereits erstellte talseitige fünfzig Meter lange Bohrpfahlwand zusätzlich rückverankert werden. Hierzu müssen 29 Anker mit einer Länge von jeweils 25Metern in den Fels getrieben werden. Aufgrund der Länge der Anker müssen diese vorgebohrt werden. Zur Einbindung in den Untergrund werden diese anschließend mit einer Zementsuspension verpresst. Diese Arbeiten sind erheblich aufwändiger als ursprünglich angenommen. Außerdem wird es notwendig, im Fahrbahnbereich über die gesamte Länge der neuen Konstruktion zusätzlich einen drei Meter tiefen Drainagegraben herzustellen. Hierdurchwirdder bei starkenNiederschlägen entstehende Porenwasserdruck verhindert und so eine zusätzliche Belastung der Bohrpfahlwand vermieden. Die 29 talseitigen Bohrpfähle, die bis in eine Tiefe von jeweils 18 Metern reichen, konnten bereits fertiggestellt werden. Die momentanen Arbeiten zur Herstellung des 50 Meter langen und drei Meter tiefen Drainagegrabens werden voraussichtlich bis Mitte Dezember 2024 fertiggestellt. Die anschließenden Arbeiten, wie die aufwändige Rückverankerung der Bohrpfahlwand, die Herstellung des neuen Kopf-/Randbalkens, die Wiederherstellung des Straßenoberbaues sowie die Schutzplanken- undMarkierungsarbeiten können anschließend erst imnächsten Jahr durchgeführt werden. Sofern es witterungsbeding möglich ist, werden die Arbeiten ab Dienstag, 7. Januar 2025, fortgesetzt. Die zudem auf einem unterhalb der L 1217 gelegenen Grundstück aufgetretene Rutschung, wird derzeit mit Spezialtiefbaugeräten auf einer Länge von rund 15 Metern mit dem Hydro-ZementationsVerfahren gesichert. Hierdurch wird gleichzeitig auch der gesamte Straßenkörper gestützt. Dies geschieht durch Stützscheiben, die in den Hang eingebaut werden. Dabei wird das vor Ort vorhandene Bodenmaterial, also Steine und Erde, mit Zement verfestigt. Die Sanierung dieses Teils der Rutschung kann voraussichtlich bis Mitte Dezember 2024 fertiggestellt. Ausgangslage Das RegierungspräsidiumStuttgart (RPS) hatte im Januar 2024mit der Sanierung von vier Hangrutschungen an der L 1217 Gammelshauser Steige begonnen, die ursprünglich bis Juni 2024 hätte abgeschlossen sein sollen. In Folge der Starkregenereignisse Anfang Juni 2024 kam es jedoch zu weiteren Hangrutschungen außerhalb des ursprünglichen Baustellenbereichs. Aufgrund dieser Hangrutschungen war eine Verkehrsfreigabe der L 1217 bisher nicht möglich, da die Standsicherheit der Fahrbahn nicht gewährleistet werden kann. Daher ist die L 1217 Gammelshauser Steige zwischen dem Abzweig der K 1448 nach Auendorf und Gruibingen seitdem voll gesperrt. Umleitungsstrecken • Die Umleitung verläuft wie bisher von Gammelshausen über die K 1446 nach Dürnau, von Dürnau über die K 1446 nach Bad Boll und von Bad Boll über die K 1429 und die L 1213 nach Gruibingen. Die Umleitung in Gegenrichtung erfolgt analog. • Die Strecke Gammelshausen nach Auendorf über die L 1217 Gammelshauser Steige und die K 1448 ist von der Sperrung nicht betroffen. • Der Sattelparkplatz sowie der Flugplatz Gruibingen-Nortel können weiterhin aus Richtung Gruibingen angefahren werden. Öffentlicher Personennahverkehr Die Schul- und Linienbusse der Linie 981 müssen weiterhin zwischen Gammelshausen und Gruibingen umgeleitet werden, wodurch es zu Änderungen und Verspätungen imFahrplan kommt. Die Haltestellen „Kirche“, „Kreuzung Gruibingen Auendorf“ und „Kornbergsattel“ könnenwährend der Umleitung nicht bedient werden. In Gammelshausen erfolgt der Einstieg in Richtung Göppingen an der Haltestelle „Kreisverkehr Pos. 4“ in der Dürnauer Straße. In Richtung Gruibingen hält der Bus an der Haltestelle „Kreisverkehr Pos. 3“. Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV sich über Änderungen imFahrplan unter www.vvs. de zu informieren. Das Land Baden-Württemberg investiert mit der Maßnahme rund 1,3 Millionen Euro in den Erhalt der Infrastruktur. Die zusätzlichen Kosten, die durch die erneuten Hangrutschungen entstanden sind, betragen voraussichtlich rund 1 Million Euro. Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um ihr Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfobw.de abrufen. VerkehrsInfo BWgibt es auch als App (kostenlos und ohneWerbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app. Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfobw.de abrufen. Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder Rettungsdienst sein!
’s Blättle Seite 5 19. Dezember 2024 / Nr. 51 – 52 Informationsseite Bürgerauto Lorenz Der „Lorenz“ geht in den Weihnachtsurlaub! Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Montag, 6. Januar 2025 fährt das Bürgerauto nicht. Ab Dienstag, 7. Januar 2025 können Sie wie gewohnt Ihre Fahrten mit dem Lorenz wieder buchen. Das Lorenzteam wünscht Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch. Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeine Notfallpraxen Göppingen und Geislingen Portalpraxis, MVZ ALB FILS KLINIKUM Göppingen Komplettes Spektrum der allgemeinmedizinischen sowie allgemeinen internistischen Versorgung inklusive Versorgung von Notfallpatienten ohne Anmeldung. Zoulikha Schwendeler, Dr. Dionyz Bajtay, Gio Revishvili Eichertstraße 3 73035 Göppingen Telefon 07161 64-2467 mvz-portalpraxis@af-k.de Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 9 – 16 Uhr Notaufnahme Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Notfallpraxis Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 10 – 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr Allgemeinmedizinische Notfallpraxis, Gesundheitszentrum Geislingen Alle Patienten können bei akuten Erkrankungen und medizinischen Notfällen ohne Anmeldung in die Praxis kommen. Hans Martin Kröner, Dr. Joachim Hund Eybstraße 16 73312 Geislingen Telefon 07331 23-230 hansmartin.kroener@af-k.de, joachim.hund@af-k.de Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 10 – 19 Uhr KAV – Kurzstationäre Allgemeinmedizinische Versorgung Geislingen Modellprojekt, aktuell nur für AOK-Patienten, Kurzzeitliche ärztliche pflegerische Patientenbetreuung rund um die Uhr. Hans Martin Kröner, Dr. Joachim Hund Eybstraße 16 73312 Geislingen Telefon 07331 23-205 afk-kav@af-k.de Öffnungszeiten: Patientenaufnahme und Information von Mo. – Fr. 10 – 19 Uhr Allgemeine Notfallpraxis Kirchheim unter Teck Im Gebäude des Kreiskrankenhauses Kirchheim/Teck Eugenstraße 3 73230 Kirchheim unter Teck Öffnungszeiten: Sa., So. und an den Feiertagen 10 – 16 Uhr Gerne können Sie jederzeit selbst die aktuellen Informationen zu unseren Notfallpraxen auf unserer Homepage einsehen: https:// www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden. Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Für Anzeigen und Beilagen mit politischem Inhalt gelten besondere Regelungen. Diese Anzeigen und Beilagen sind grundsätzlich beim Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll aufzugeben. Annahmeschluss freitags. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt 3,32 pro Monat, bei Postzustellung 11,32 (inkl. Portoanteil 8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt 0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.
Seite 6 ’s Blättle Nr. 51 – 52 / 19. Dezember 2024 Informationsseite Diese Änderung gilt vorerst bis auf Weiteres. Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Der aktuelle Augenärztliche Notdienst kann beimDRK unter der Telefonnummer 116117 erfragt werden. HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Sie können entweder direkt eine geöffnete Bereitschaftspraxis in Ihrer Nähe aufsuchen oder die 116117 wählen. Die Mitarbeiter der 116117 kennen Ärzte und Ärztinnen in Ihrer Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen: Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer: Notfalldienstnummer: 01801 116 116 (Die Nummer ist gebührenpflichtig, für einen Anruf fallen 0,039 Euro/Minute aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz an) Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Rufnummern an die www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst EVF-Störhotline Die aktuelle Rufnummer der EVF-Störungshotline (7 Tage/24 Stunden) lautet 0800 6101-767 (kostenlos), (stets aktuell zu finden unter https://evf.de/kontakt/). Fundtiere Tierherberge Donzdorf (Hunde), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst), Montag bis Sonntag, 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen 24 Stunden Notruf 0177 3590902 Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), Telefon 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen Katzenschutz Donzdorf, Telefon 07162 21120 Tierärztlicher Notfalldienst 01805 843736 – Kleintiernotdienst Kreis GP-Geislingen Diese Telefonnummer leitet von 8.00 bis 22.00 Uhr automatisch auf die aktuell diensthabende Praxis im Kreis Göppingen-Geislingen um. 0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus demMobilfunknetz • Der Kleintier-Notdienst imKreis Göppingen/Geislingen ist nun an 365 Tagen im Jahr von 8.00 bis 22.00 Uhr unter obiger Nummer erreichbar • Nach 22.00 bis 8.00 Uhr sind die umliegenden Kleintierkliniken erreichbar. • Versuchen Sie bitte, falls möglich immer erst Ihren Haustierarzt telefonisch zu erreichen. • Die Praxen sind zum Teil außerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt. Fahren Sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Notdienstpraxis. Unter www.vetnotdienst.de sehen Sie auf der Landkarte von 8.00 bis 22.00 Uhr welche Praxis aktuell Notdienst hat Apotheken-Notfalldienst … für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: 0800 00 22833 (kostenlos vom Festnetz) 22 8 33 (0,69 € pro Min. aus demMobilfunk) Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.de/notdienstportal Samstag, 21. Dezember 2024 Schiller-Apotheke Hauptstraße 50 73033 Göppingen Telefon 07161 978210 Sonntag, 22. Dezember 2024 Adler-Apotheke Am Schillerplatz 5 73033 Göppingen Telefon 07161 9564002 Dienstag, 24. Dezember 2024 Schloss-Apotheke Freihofstraße 53 73033 Göppingen Telefon 07161 75622 Mittwoch, 25. Dezember 2024 Löwen-Apotheke Stuttgarter Straße 7 73066 Uhingen Telefon 07161 37352 Donnerstag, 26. Dezember 2024 Storchen-Apotheke Grabenstraße 32 73033 Göppingen Telefon 07161 72323 Samstag, 28. Dezember 2024 easy-Apotheke Marktstraße 7 73033 Göppingen Telefon 07161 9560898 Sonntag, 29. Dezember 2024 Adler-Apotheke Am Schillerplatz 5 73033 Göppingen Telefon 07161 9564002 Dienstag, 31. Dezember 2024 Hirsch-Apotheke Faurndau Hirschplatz 2 73035 GP-Faurndau Telefon 07161 910300 Mittwoch, 1. Januar 2025 Kreuz-Apotheke Hauptstraße 34 73033 Göppingen Telefon 07161 70022
’s Blättle Seite 7 Gemeinsame Mitteilungen 19. Dezember 2024 / Nr. 51 – 52 Samstag, 4. Januar 2025 Barbarossa-Apotheke Hohenstaufenstraße 22 73033 Göppingen Telefon 07161 75559 Sonntag, 5. Januar 2025 Staren-Apotheke Hauptstraße 26 73092 Heiningen Telefon 07161 4824 Montag, 6. Januar 2025 Jura-Apotheke Göppinger Straße 3 73119 Zell u. A. Telefon 07164 2723 Achtung: Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse Notruftelefonnummern Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Notfalldienste Telefon 116 117 Polizeiposten Bad Boll Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477 Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 0800 6101-767 Unitymedia Telefon 0221 46619100 Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll Pflegedienstleiterin Tel. 07164 2041 · Einsatzleiterin Tel. 07164 2042 Verwaltung Tel. 07164 2043, Fax 2032 · Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 13.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de Wochenend- und Feiertagsdienst Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten. Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr für Sie unter der Rufnummer 2041 erreichbar. Pflegedienst Aurelia Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20 Gemeinde Hausmüll Bioabfall alle Gemeinden Aichelberg Bad Boll/Eckwälden Dürnau Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof 30. 12. 24 13. 1. 25 19. 12. 24 27. 12. 24 (Freitag) 3. 1. 25 (Freitag) 10. 1. 25 (Freitag) Hattenhofen Zell u. A. 2. 1. 25 (Donnerstag) Gemeinde Blaue Tonne Gelber Sack Aichelberg 11. 1. 25 (Samstag) 30. 12. 24 13. 1. 25 Bitte Gelbe Säcke frühestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen! Bad Boll/Eckwälden 31. 12. 24 13. 1. 25 (Montag) Dürnau 21. 12. 24 (Samstag) 2. 1. 25 (Donnerstag) Gammelshausen 20. 12. 24 17. 1. 25 Hattenhofen 21. 12. 24 (Samstag) 20. 1. 25 30. 12. 24 13. 1. 25 Zell u. A. Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersammlungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölkerung, diese Sammlungen zu unterstützen. Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc. Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Göppingen Terminverschiebungen bei den Müllabfuhren über Weihnachten, Neujahr und Heilige Drei Könige Wegen der Weihnachtsfeiertage gibt es Vorverlegungen Wie in jedem Jahr verschieben sich zum Jahreswechsel Termine bei den Abfuhren von Hausmüll, Bioabfall und Gelben Säcken. Die Mitarbeiter der Abfuhrfirmen arbeiten an Heiligabend und an Silvester sowie zusätzlich samstags, um die Verschiebungen in einem möglichst kurzen Zeitraum abzuarbeiten. Da an Weihnachten immer zwei Feiertage aufeinander folgen, wird der erste Abfuhrtag vorverlegt, der zweite nachgeholt. Übersicht über die Verschiebungen: Regulärer Abfuhrtag Ersatztermin Gerade Woche, montags (23. 12. 24) Samstag, 21. 12. 24 Gerade Woche, dienstags (24. 12. 24) Montag, 23. 12. 24 Gerade Woche, mittwochs (25. 12. 24) Dienstag, 24. 12. 24 Gerade Woche, donnerstags (26. 12. 24) Freitag, 27. 12. 24 Gerade Woche, freitags (27. 12. 24) Samstag, 28. 12. 24 In den Kalenderwochen 1 und 2 werden alle Abfuhren bis Samstag, den 11. Januar 2025, jeweils um einen Werktag nach hinten verschoben. Dabei ist zu beachten, dass beim Gelben Sack ab 1. Januar 2025 teilweise neue Abfuhrtage gelten. Alle Abfuhrtermine sind auch im Internet unter www.awb-gp.de veröffentlicht. Der AWB empfiehlt den praktischen Erinnerungsservice für Abfuhrtermine. Dieser Service ermöglicht es, sich per Push-Nachricht über die AWB-App oder per E-Mail an die bevorstehenden Abfuhrtermine erinnern zu lassen. Dabei können sowohl die gewünschten Abfallar-
Seite 8 ’s Blättle Nr. 51 – 52 / 19. Dezember 2024 Gemeinsame Mitteilungen ten als auch der Zeitpunkt der Benachrichtigung individuell ausgewählt werden, sodass keine Abfuhrtermine mehr verpasst werden. Neue Abfuhrtage bei der Abholung der Gelben Säcke Firma Gebrüder Braig übernimmt Sammlung im Landkreis Der Gelbe Sack ist nicht Bestandteil des Abfallwirtschaftssystems des Landkreises. Er ist ein privatwirtschaftlich organisiertes System zur Erfassung und Verwertung von Leichtverpackungen. Dieses „duale“ System wurde von Verpackungsindustrie und Handel zusätzlich zur Abfallentsorgung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgebaut, um die Vorgaben der Verpackungsverordnung umzusetzen. Es finanziert sich über Beteiligungs- und Nutzungsentgelte – nicht über die Abfallgebühren. Die auf dem deutschen Markt aktiven Dualen Systeme beauftragen Entsorgungsunternehmen mit der Durchführung der Leistungen. Zum 1. Januar 2025 übernimmt die Firma Gebrüder Braig die Abfuhr der Gelben Säcke im Landkreis Göppingen. Auftraggeber ist die DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG. In einigen Gemeinden werden sich ab Januar die Abfuhrtage für die Sammlung ändern. Unter https://www.awb-gp.de/abfallabholung/ abfuhrtermine kann man sich die individuellen Abholtermine anzeigen lassen oder als Kalender ausdrucken. Ein Terminplan wird von der Firma Gebrüder Braig nicht verteilt. Der AWB bietet einen praktischen Erinnerungsservice für Abfuhrtermine. Dieser Service ermöglicht es, sich per Push-Nachricht über die AWB-App oder per E-Mail an die bevorstehenden Abfuhrtermine erinnern zu lassen. Dabei können sowohl die gewünschten Abfallarten als auch der Zeitpunkt der Benachrichtigung individuell ausgewählt werden. Auch die Termine für die Abfuhr der Gelben Säcke sind in diesem Service enthalten, sodass keine Abfuhrtermine mehr verpasst werden. Fragen undReklamationen zumGelben Sack beantwortet die Firma Gebrüder Braig unter der Telefonnummer 07391 770393. Grüngutplätze öffnen am 11. Januar 2025 früher Ausgediente Weihnachtsbäume können angeliefert werden In einigen Haushalten wird traditionell am Dreikönigstag der Weihnachtsbaum abgebaut. Am darauffolgenden Samstag ist auf den Grüngutplätzen des Landkreises und den Sammelplätzen der Gemeinden erfahrungsgemäß mit einem erhöhten Besucheraufkommen zu rechnen, da nicht nur die Christbaumsammlungen der Vereine in der Regel an diesem Tag stattfinden, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger ihre ausgedienten Weihnachtsbäume anliefern. Um das Verkehrsaufkommen zu entzerren, öffnen daher am Samstag, den 11. Januar 2025, alle Grüngutplätze des Landkreises bereits um 10 Uhr. Der Platz in Eislingen öffnet regulär um 9 Uhr. So können auch die Helferinnen und Helfer der Vereine, die ihre Sammlungen überwiegend vormittags durchführen, dieBäume problemlos abladen. Die Bäume müssen frei von Lametta und sonstigem Schmuck sein. Die Sammelplätze der Gemeinden sind davon nicht betroffen. Alle Öffnungszeiten sind auch auf der AWB-Webseite www.awb-gp.de veröffentlicht. In eigener Sache Redaktionsschluss und Erscheinungstermin KW 02/2025 Aufgrund der Feiertage über Weihnachten und Silvester ergibt sich folgende Änderungen beim Redaktionsschluss und zu den Veröffentlichungsterminen des Mitteilungsblattes im neuen Jahr! Folgende Änderungen sind zu beachten: KW 02 → Abgabeschluss am Freitag, 3. Januar 2025, 10.00 Uhr Erscheinungstermin am Donnerstag, 9. Januar 2025 Ihr Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll Wichtiger Hinweis! Die 4. Vorauszahlung für die Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren wird am 30. Dezember 2024 fällig. Die Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte Ihrer zuletzt ergangenen Wasser- und Entwässerungsrechnung. Bitte begleichen Sie den fälligen Betrag fristgerecht und unter Angabe des auf Ihrem Bescheid vermerkten Kassenzeichens. Sollten Sie uns ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, werden wir den Betrag amFälligkeitstermin abbuchen. Eventuelle Guthaben werden verrechnet. Ein fristgerechter Zahlungseingang wird durch unsere EDV genau überwacht. Bei nicht termingemäßer Zahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig, die unsere auf gesetzlicher Grundlage arbeitenden Programme abrechnen. Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb Homepage vhs Raum Bad Boll/Voralb: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Dürnau/Gammelshausen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Dürnau/Gammelshausen Nina Rehm, Hauptstraße 16, 73105 Dürnau Telefon 07164 91010-12, Fax 07164 91010-10 E-Mail: n.rehm@duernau.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Abonnentenbetreuung 07021 9750 - 37 Neu-Bestellungen, Adressänderungen, Zustellung und mehr ... Anzeigenabteilung 07021 9750 -19 anzeigen@teckbote.de Anzeigen, Preise, Beilagen, Termine und mehr ...
’s Blättle Seite 9 Gemeinsame Mitteilungen 19. Dezember 2024 / Nr. 51 – 52 Kontaktdaten der Außenstelle Gammelshausen Christine Denne, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen Telefon 07164 9401-30, Fax 07164 9401-20 E-Mail: denne@gammelshausen.de Anmeldezeiten: Di. 9.00 – 12.00 Uhr Mi. 9.00 – 12.00 Uhr Freie Plätze: 242070307 Acrylmalen – Workshop für Erwachsene Samstag 18. Januar 2024, 18.00 Uhr, Gebühr: 30,00 Euro 242070308 Acrylmalen – Workshop für Erwachsene Samstag 8. Februar 2024, 18.00 Uhr, Gebühr: 30,00 Euro Alle Kurse mit, mit den einzelen Kurstagen, finden Sie unter: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Hattenhofen Kontaktdaten der Außenstellenleiterinnen Hattenhofen Natalie Colakyan, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-14, Fax 07164 91009-25 E-Mail: natalie.colakyan@hattenhofen.de Sarah Hauer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-0, Fax 07164 91009-25 E-Mail: sarah.hauer@hattenhofen.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 16.00 Uhr Folgende Kurse bieten wir Ihnen an: Powerhelden: Selbstverteidigungskurs für Kinder von 7 bis 11 Jahren Dozentin: Katrin Bock Kurs: 2421030503 | Gebühr: 43,00 Euro Samstag, 25. Januar 2025, 9.00 – 12.00 Uhr Grundschule, Bewegungsraum, Schulgasse 2, Hattenhofen Die ausführlichen Kursbeschreibungen finden Sie auf unserer Homepage oder im VHS-Heft VHS – Außenstelle Heiningen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07161 920 774, E-Mail: info@buecherei-heiningen.de Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr (telefonisch) Di., Do. 15.00 – 19.00 Uhr (auch persönlich) Mi. 14.00 – 16.00 Uhr (auch persönlich) Folgende Kurse beginnen demnächst und haben noch freie Plätze. Kursort soweit nicht anders erwähnt: Ernst-Weichel-Schule Heiningen. Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und ein gutes, gesundes neues Jahr! 2425016601 Sie besitzen neuerdings auch ein Smartphone? Beginn: Montag, 13. Januar 2025, 9.00 – 12.00 Uhr, 1 Termin. Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2425016601 2425016602 Wie kommen die Apps auf mein Handy/Tablet? Beginn: Montag, 20. Januar 2025, 9.00 – 12.00 Uhr, 1 Termin. Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2425016602 Dozentin beider Kurse: Patricia Lippmann. Gebühr je 35,00 Euro VHS – Außenstelle Zell u. A. Kontaktdaten der Außenstellenleitung Zell u. A./Aichelberg Karin Schwarz, Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A. Telefon 07164 807-24, Fax 07164 807-77 E-Mail: K.Schwarz@zell-u-a.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.45 – 12.00 Uhr Di. 16.00 – 18.00 Uhr Do. 14.00 – 17.00 Uhr Bei nachfolgenden Kursen sind noch Plätze frei: Rückbildung (mit Kind) Dozentin: Petra Scheuermann, Hebamme Bitte beachten: teilgenommene Stunden werden von der Krankenversicherung erstattet. Bitte die Versichertenkarte zu Beginn des Kurses mitbringen. Kurs: 2423030715, Gebühr: 89,00 Euro Freitag, ab 10. Januar 2025, 10.00 – 11.15 Uhr, 8 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Asiatische Küche und Sushi Dozentin: Helga Lorch Bitte beachten: Behälter für Kostproben, Getränke und Geschirrtücher mitbringen. Bei kurzfristiger Absage müssen wir leider zur Kursgebühr auch die Lebensmittelkosten berechnen. Die Lebensmittelkosten werden am Kursabend durch die Dozentin eingesammelt. Kurs: 2423050704, Gebühr: 18,00 Euro Freitag, 10. Januar 2025, 18.00 – 22.00 Uhr Grundschule, Schulküche, Schulstraße 15, Zell u. A. Tanzen ein schönes Hobby zu Zweit und in jedem Alter Standard- lateinamerikanische Tänze, Teil II Dozentin: Sibylle Gösweiner, Tanzlehrerin, Tanzsporttrainerin Bitte beachten: bequeme Schuhe mit glatten Sohlen (keine Turn- oder Straßenschuhe) und Getränk mitbringen. Kurs: 2422050702, Gebühr: 65,00 Euro pro Person – Bitte paarweise anmelden! Samstag, ab 11. Januar 2025, 18.00 – 19.30 Uhr, 4 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Tanzen ein schönes Hobby zu Zweit und in jedem Alter Disco-Fox Tanzkurs (Tip-Fox) Teil II Dozentin: Sibylle Gösweiner, Tanzlehrerin, Tanzsporttrainerin Bitte beachten: bequeme Schuhe mit glatten Sohlen (keine Straßen- oder Turnschuhe) und Getränk bitte mitbringen. Kurs: 2422050705, Gebühr: 65,00 Euro pro Person – Bitte paarweise anmelden! Samstag, ab 11. Januar 2025, 19.30 – 21.00 Uhr, 4 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A.
Seite 10 ’s Blättle Nr. 51 – 52 / 19. Dezember 2024 Gemeinsame Mitteilungen Mosaik Gestalten Dozentin: Elke Widenmann Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Um persönlich auf Ihre Ideen eingehen zu können, melden Sie sich bitte bis spätestens 10. Januar 2025. Bitte beachten: Essen und Getränk für kleine Pausen mitbringen. Kurs: 2422100702, Gebühr: 150,00 Euro Freitag, 17. Januar 2025, 18.00 – 20.00 Uhr Samstag, 18. Januar 2025, 10.00 – 17.30 Uhr Sonntag, 19. Januar 2025, 10.00 – 14.00 Uhr Grundschule, Kunstraum, Schulstraße 15, Zell u. A. Anmeldungen unter www.vhsraumbadbollvoralb.de oder unter der Rufnummer 07164 807-24, Frau Schwarz. Noch kein Weihnachtsgeschenk? Dann haben wir etwas für Sie: Die Hermann-und-Hilde-Walter-Stiftung präsentiert: Brot- und Weingenuss – das Event der Superklasse mit den Wildbakers Ein Event von der Gemeinde für die Gemeinde Kommen Sie am Samstag, 17. Mai 2025 in unsere Sillerhalle nach Hattenhofen. Brotsommelier Jörg Schmid aus Gomaringen und Bäckermeister Johannes Hirth aus Bad Friedrichshall präsentieren uns sechs verschiedene Brotspezialitäten sowie die dazu passenden Weine. Das extra zu unserem Jubiläum kreierte Hattenhofer Brot ist selbstverständlich auch mit dabei. Die beiden Profis nehmen Sie mit auf eine spannende Reise rund um das Thema Brot und Wein. Wir versprechen Ihnen: Es wird schmackhaft, kurzweilig, witzig und noch viel mehr. Sind Sie neugierig geworden? Dann werfen Sie doch einen Blick auf deren Homepage: www.wildbakers.de. Weitere Infos unter www.750jahrehattenhofen.de. Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie gerne Margit Kederer unter margit@ familie-kederer.de oder 07164 6366 (ab 10 Uhr). Die Tickets stehen ab sofort auf Eventim zur Verfügung. Tipp: Schnell sein lohnt sich, da das Ticketkontingent begrenzt ist. Herzliche Grüße Bürgermeister und Stiftungsvorstand Jochen Reutter Blutspende zwischen den Jahren: Jeder Tropfen zählt Die Blutspende ist mehr als nur eine gute Tat. Jeder Tropfen zählt und jeder Mensch, der spendet, macht einen Unterschied. Das DRK dankt Blutspender*innen mit exklusiver E-Mailletasse. Das Leben ist schön und Gesundheit nicht selbstverständlich: Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Allein in Baden-Württemberg und Hessen sind es etwa 2.700 benötigte Blutspenden, um Patientinnen und Patienten sicher versorgen zu können. Vielen Menschen wird die Bedeutung der Blutspende oft erst dann bewusst, wenn sie persönlich betroffen sind. Wennman selbst oder ein naher Angehöriger plötzlich schwer erkrankt und dann auf die lebensrettende Blutspende angewiesen ist. Blutspender*innen sind die stillen Helden des Alltags. Sie sorgen mit ihrer Spende dafür, dass das Leben schön bleiben kann. Die Blutspende ist eine einfache und effektive Möglichkeit um Leben zu retten. DRK bietet auch in der Weihnachtszeit und über den Jahreswechsel viele Blutspendetermine in der Region an. Besonders kurz nach dem Jahreswechsel können die Blutkonserven erfahrungsgemäß knapp werden. Das liegt daran, dass Krankenhäuser den Regelbetriebwieder hochfahren und zugleich viele Spenderinnen und Spender aufgrund der Urlaubs- und Erkältungszeit bei der Blutspende ausfallen. GuteVorsätze das ganze Jahr: Jetztmit der ersten guten Tat ins neue Jahr starten und einen Termin zur Blutspende vereinbaren – damit Engpässe erst gar nicht entstehen. „Gerade rund um die Feiertage gilt: Eine Blutspende ist für Patientinnen, Patienten und Unfallopfer gleichermaßen ein wertvolles Geschenk. Es ist nie zu spät für die erste Blutspende!“ appelliert der DRK-Blutspendedienst BadenWürttemberg – Hessen. Aktion „Jeder Tropfen zählt“: Als Dankeschön für die gute Tat erhalten Blutspender*innen im Zeitraum vom 20. Dezember 2024 bis 17. Januar 2025 eine exklusive E-Mailletasse imDRKDesign. Es ist nie zu spät für die erste gute Tat. Jetzt Blutspender*in werden! Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www. blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 73110 Hattenhofen Donnerstag, dem 26. Dezember 2024 von 10.30 bis 15.00 Uhr Sillerhalle, Hauptstraße 24 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Familientreff am AlbTrauf Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll Liebe Eltern, liebe Kinder, liebe Großeltern, liebe Ehrenamtliche und alle, die mit unserem Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll verbunden sind, das Jahr geht zu Ende und ich möchte mich bei allen für das geleistete Engagement und das Vertrauen bedanken. Wir können gerne auf einige aufregende Erlebnisse zurückblicken undmit einigen von unseren vielen schönen Ereignissen das vergangene Jahr noch einmal in Erinnerung zu rufen. 2025 liegt vor uns. Ein neues Jahr – voller Erwartungen und Hoffnungen. Aber auch sicherlich ein Jahr, das viele Überraschungen und schöne Momente „Miteinander und Füreinander“ im Familientreff für uns bereithält. In diesem Sinne wünsche ich Euch ruhige und besinnliche Weihnachtstage, schöne Ferien und einen guten Rutsch ins Jahr 2025. Bleibt gesund! Herzlichst Eure Natalia Die aktuellen Termine im Jahr 2025 könnt ihr immer auf der Homepage www. familientreffs.de > Familientreff am AlbTrauf imRaumBad Boll > Termine nachlesen. Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram: Familientreffs in Göppingen und in Bad Boll Eltern-Baby-Treff im Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6 in Bad Boll Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr. Jeden Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr. Ferien vom 23. Dezember 2024 bis 7. Januar 2025. Der erste Treff im neuen Jahr ist Montag, den 13. Januar 2025. Offenes Café im Mehrzweckraum in der Senioren Wohnanlage, am Blumhardtweg 30 in Bad Boll Jeden Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr. Mit Kinderspielfläche. Ferien vom 23. Dezember 2024 bis 7. Januar 2025. Das erste offene Café im neuen Jahr ist Mittwoch, den 8. Januar 2025.
’s Blättle Seite 11 Gemeinsame Mitteilungen 19. Dezember 2024 / Nr. 51 – 52 Der Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll ist ein Angebot des Gemeindeverwaltungsverbandes imRaum Bad Boll (Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.) in Kooperation mit dem Landkreises Göppingen und der Arbeiterwohlfahrtverband (AWO). Durch die Unterstützung der Kooperationspartnern sind alle Angebote des Familientreffs kostenfrei. Kontakt: Natalia Weinberg, Familientreffleiterin, E-Mail: n.weinberg@awo-gp.de, Telefon 017617303304 V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... Christbaumständer | Telefon 017634108610 Jugendzimmer (Schrank, Sideboard, Regale, evtl. Bett), hochwertige Schreinerarbeit, Dekor Ahorn (Ende Januar zum Selbstabbau) | größere Bilderrahmen (50 x 50 und 89 x 33) | Telefon 015170077478 Essecke bestehend aus Eckbank 156 x 188 mit Truhen, 2 Stühle und Tisch 120 ausziehbar auf 200, gut erhalten, massiv, rustikal | CD Ständer aus Metall ca. 1 m | Telefon 015223316201 Grundig VHS Recorder (voll funktionsfähig) mit Fernbedienung | Telefon 13767 Philips Breitbild-Flachbildfernsehr mit Ambilight 32 Zoll | Samsung Breitbild-Flachbildfernsehr 32 Zoll | Telefon 017686091710 Gut erhaltenen Vibro 1, Vibrationsplatte mit Haltegriffen | Telefon 01736901676 Gut erhaltenes Dreisitzer-Sofa und zwei Sessel, schwarzes Kunstleder | Telefon 015739046695 DER SPIEGEL Jahres-Chronik Jahrgänge 1998 + 1999, 2001 – 2008, 2010 – 2012, 2015, 2017, 2022 | Telefon 90 99 66 Heimtrainerfahrrad Carbrio | Telefon 3902 Elektro City Roller, Sasety Plus (Akku muss ersetzt werden) | Telefon 4354 Gesucht wird ... Natur Pflastersteine, vorzugsweise Granit, für ca. 3 – 4 qm | Telefon 12161 Bodenstehlampe/Leselampe | Telefon 800226 Langlaufski 1,80 mmit Schuhen Größe 40-43 | Telefon 01735945536 Matratze 90 x 200 cm (Nichtraucher Haushalt, Tierfrei) | Yogamatte | Telefon 01735464659 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr (vor Feiertagen entnehmen Sie bitte den Annahme-/Abgabeschluss dem Mitteilungsblatt). Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke! Sonstige Einrichtungen Beckenbodentraining und Rückbildungsgymnastik Andrea Schultheis, Physiotherapeutin Der Kurs richtet sich an Frauen aller Altersgruppen, die von einer Schwäche der Beckenbodenmuskulatur bzw. einer Gebärmuttersenkung betroffen sind oder dieser vorbeugen wollen, sei es nach der Geburt oder in anderen Lebensphasen. Der zentrale Schwerpunkt liegt in der Beckenbodenkräftigung. Nach der Entbindung hilft Ihnen die Rückbildungsgymnastik, bei der Rückbildung von Schwangerschaftsveränderungen, der Kräftigung und Festigung der Becken- und Bauchmuskulatur und der Haltungsschulung. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse wegen einer Kostenübernahme nach. Teilnahme nach der vierten Woche nach einer spontanen Geburt und nach dem dritten Monat nach einem Kaiserschnitt. Ort: Sillerhalle Hattenhofen, Hauptstraße 24, Hattenhofen Bitte mitbringen: Bitte mitbringen: Matte, bequeme Sportbekleidung. 7436 Dienstag, 14. Januar 25 10.45 – 11.45 6 x 56,00 € Es ist ganz leicht, jemandem eine Freude zu bereiten. WIE? 1 Stunde Zeit? WAS? Besuch im Altenheim: Singen, Vorlesen, Spaziergang oder ähnliches WO? Michael-Hörauf-Stift Bad Boll Unsere Bewohner würden sich freuen. Flexibel und ohne feste Verpflichtung, einem/einerBewohner/in Zeit schenken! Bitte melden bei Michael-Hörauf-Stift, Susanne Dockal, Ehrenamtsbeauftragte Telefon 07164 809-100 Anzeigen per E-Mail an anzeigen@teckbote.de
’s Blättle Seite 53 Gemeinde Hattenhofen 19. Dezember 2024 / Nr. 51 – 52 Wir gratulieren recht herzlich am 26. Dezember Herrn Juri Weber zum 70. Geburtstag am 4. Januar Herrn Hermann Knaupp zum 80. Geburtstag am 5. Januar Günther Weinreich zum 80. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Straßenbeleuchtung – Wartung durch die Netze BW Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, defekte Straßenlampen bzw. Störungen in der Straßenbeleuchtung dem Rathaus (Telefon 07164 91009-16, E-Mail: karin.schmid@hattenhofen.de) zu melden. Somit können die Fehler durch die Netze BW behoben und dadurch ein komplett funktionierendes Straßenbeleuchtungsnetz gewährleistet werden. Die nächste Turnusfahrt findet in der Woche vom 7. bis 10. Januar 2025 statt. Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung über Weihnachten/Neujahr Montag, 23. Dezember 8.00 – 12.00 Uhr Freitag, 27. Dezember 8.00 – 12.00 Uhr Montag, 30. Dezember 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag, 2. Januar 8.00 – 12.00 Uhr Freitag, 3. Januar 8.00 – 12.00 Uhr Bitte beachten Sie, dass der Besuch des Rathauses nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Einen Termin können Sie gerne telefonisch (91009-12/-16) oder per E-Mail (rathaus@hattenhofen.de) vereinbaren. Ab Januar 2025: Virtuelles Bauamt in Baden-Württemberg Bauanträge und Verfahren nur noch digital Ab Januar laufen sämtliche Baurechtsverfahren über eine digitale Plattform – von der Antragstellung der Bauherren oder Planer, über die Beteiligung der Gemeinden und die Bearbeitung bei der Baurechtsbehörde bis zur Bekanntgabe der Entscheidung bzw. Genehmigung. Der Link zur Plattform https://bw.digitalebaugenehmigung.de/ lk-goeppingen/ wird auf der Homepage des Landratsamts (Bauamt) sowie bei ServiceBW freigeschaltet. Anträge, die noch bis 31. Dezember in Papierform eingehen, werden in Papierform abgearbeitet. Ab Januar 2025 nicht mehr. Darauf weist das Landratsamt Göppingen hin. Die Nachbarbeteiligung durch die Gemeinde erfolgt bis auf weiteres in der gewohnten Papierform, also brieflich. Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr Anzeigenannahme 07021 9750-19
Seite 54 ’s Blättle Nr. 51 – 52 / 19. Dezember 2024 Gemeinde Hattenhofen Zum Jahresausklang Ich trag Dich durch die schweren Zeiten so wie ein Schatten werd‘ ich Dich begleiten Ich werd‘ Dich begleiten denn es ist nie zu spät um nochmal durchzustarten wo hinter all den schwarzen Wolken wieder gute Zeiten warten (Auszug aus dem Songtext „Durch die schweren Zeiten“ von Udo Lindenberg) Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch in diesem Jahr ist die Welt nicht zur Ruhe gekommen – im Gegenteil: Der Klimawandel, die Kriege in der Ukraine, im Nahen Osten und andere weltweite Krisenherde, die Unterbringung und Versorgung der Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, die weiter vorhandene Inflationsgefahr, der Ausgang der US-Wahlen und jetzt auch noch die vorgezogene Bundestagswahl … Angesichts all dieser Themen und Entwicklungen könnte man fast den Mut verlieren. Aber wer sollte optimistisch in die Zukunft blicken, wenn nicht wir?! Schließlich sind wir den Krisen in den vergangenen Jahren mit allen Mitteln begegnet, die uns zur Verfügung stehen und haben unsere Gemeinde gemeinsam gut durch die vergangenen zwölf Monate gebracht. Natürlich können wir global nicht so viel bewirken, aber hier vor Ort – in unserer Gemeinde und unserer Region – zählt unser Handeln. Hier können wir alle gemeinsam etwas verändern und gestalten, das vielleicht sogar größere Auswirkungen hat als wir denken. Hier könnenwir uns gegenseitig unterstützen, für einander da sein, hier in unserer Gemeinde, wo sich viele Menschen ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Leider werden auch die Auswirkungen des Klimawandels immer deutlicher spürbar und bedrohen unsere Umwelt, unsere Gesundheit und unsere Lebensgrundlagen. Wir müssen unsere Energieversorgung umstellen, nachhaltige Mobilität fördern und unseren Konsumüberdenken. Jeder von uns kann einen Beitrag leisten, sei es durch Energiesparen, Müllvermeidung oder auch den Einsatz erneuerbarer Energien. Einweiteres zentrales Themawird uns auch imkommenden Jahr fordern–die Flüchtlingskrise. Die weltweite Flüchtlingssituation hat in den letzten Jahren dramatische Ausmaße angenommen und auch unsere Gemeinde bleibt davon nicht unberührt. Die Integration von Flüchtlingen ist nicht immer eine leichte Aufgabe. Es erfordert Anstrengungen von allen Seiten, von den Flüchtlingen selbst, von den Behörden und von uns Allen. Hohe Energiepreise, der Mangel an Fachkräften, die immer schwieriger werdende Situation in unserer Automobilindustrie, insbesondere hier in der Region, werden uns weiter intensiv beschäftigen. Diese Herausforderungen und die Krisen der Welt spüren wir auch bei unseren gemeindlichen Finanzen: Geplante Bauprojekte bereiten zunehmend finanzielle Schwierigkeiten, Zuschüsse und Fördermittel vonBundund Land fließennichtmehr soüppig. Gleichzeitig erfordern zusätzliche Aufgaben auch hohen Personaleinsatz in der Verwaltung. Dies alles setzt unseren Haushalt für die kommenden Jahre stark unter Druck. Wir müssen uns genau anschauen, wofür wir Geld ausgeben und wofür nicht. Es gilt nun noch stärker darauf zu achten, welche Ausgabenwirklich zwingend notwendig sind. Das wird sicherlich teilweise weh tun, lässt sich aber nicht wegdiskutieren. Nichts desto trotz dürfen wir nicht am falschen Ende sparen. Unabhängig von diesen schwierigen Umständen haben wir auch einige Erfolge erzielt. So konnten wir auch 2024 unsere Infrastruktur im Ort verbessern und weiter ausbauen. Gleichzeitig ist es der Gemeinde nach langem Engagement gelungen, die Auszeichnung als „Goldgemeinde“ beim European Energy Award zu erringen. Ich denke, wir haben in diesem Jahr wieder gezeigt, dass wir auch in schwierigen und turbulenten Zeiten innovative und nachhaltige Wege finden, um unsere Ziele zu erreichen. Lassen Sie uns auch im kommenden Jahr mit Offenheit und Flexibilität auf Veränderungen reagieren. Die auf uns zukommenden Herausforderungen werden auch 2025 nicht weniger werden. Aber ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam stark genug sind, um auch diesen entgegen zu treten und diese erfolgreich zu meistern. Unsere Fähigkeit uns anzupassen und in schwierigen Zeiten zusammenzuhalten, wird uns auch in Zukunft leiten und stärken. Deshalb ist es mir anlässlich des Jahreswechsels und zumStart in das neue Jahr wichtig, allen ein herzliches Dankeschön zu sagen, die uns in unseren kommunalen Aufgaben unterstützt und begleitet haben. Danke an die Damen und Herren des Gemeinderats und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde, ohne die Vieles nicht machbar gewesen wäre. Herzlichen Dank auch insbesondere an die vielen ehrenamtlich tätigenMitbürgerinnen und Mitbürger in den Vereinen und Gruppen und unseren sonstigen Institutionen bis zur Freiwilligen Feuerwehr, die unser Gemeindeleben auf verschiedenen Ebenen bereichert haben. Das Gefühl sich aufeinander verlassen zu können, hat uns auch im vergangenen Jahr begleitet. Ohne den besonderen Gemeinschaftsgeist hätten wir Manches nicht realisieren können. Es wäre schön, wenn wir auch im Jubiläumsjahr 2025 (750 Jahre Hattenhofen) wieder auf Sie bauen dürfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen in diesem Jahr von ganzem Herzen: Gesundheit, Kraft, Zuversicht und Hoffnung. Verbunden ist diese Hoffnung damit, dass Rücksichtnahme und Zusammenhalt unser Leben in der Art und Weise gestalten, wie wir es schätzen. Meine Familie und ich wünschen Ihnen ein himmlisches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie und einen guten Start ins neue Jahr und viel Kraft für alle bevorstehenden Aufgaben. Ihr Jochen Reutter Bürgermeister Schreiben Sie Ihre Texte im Online-Redaktionssystem! http://badboll.go-kirchheim.info
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