Blättle vom 19.12.2024

’s Blättle Seite 3 19. Dezember 2024 / Nr. 51 – 52 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 5 Sonstige Mitteilungen 10 Gemeinde Aichelberg 12 Gemeinde Bad Boll 19 Gemeinde Dürnau 37 Gemeinde Gammelshausen 45 Gemeinde Hattenhofen 53 Gemeinde Zell u. A. 65 Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Bad Boll für das Haushaltsjahr 2025 1. Aufgrund der §§ 5 Abs. 2 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 27. November 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1. 954.550 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 1.954.550 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.901.750 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 1.879.250 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 22.500 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 65.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 65.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss(+)/-bedarf (–) aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss (+)/-bedarf (–) (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 22.500 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) von 17.500 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss (+)/-bedarf (–) aus Finanzierungs- tätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von - 17.500 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungs- mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 5.000 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 € § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 350.000 € § 5 Umlagen Der Verband erhebt zur Deckung der Verwaltungskosten eine Verbandskostenumlage nach § 10 Abs. 2 der Verbandssatzung. Zur Deckung der vermögenswirksamen Ausgabenwird eineKapitalumlage nach § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung erhoben. Umlageschlüssel ist jeweils die fortgeschriebene Einwohnerzahl auf 30. Juni jeden Vorjahres. Gemeinde Einwohnerzahl Einwohner in % Höhe der Betriebskostenumlage Höhe der Vermögensumlage für Investitionstätigkeit Aichelberg 1.312 8,10 % 88.290,-- € 5.265,-- € Bad Boll 5.157 31,82 % 346.838,-- € 20.683,-- € Dürnau 2.194 13,54 % 147.586,-- € 8.801,-- € Gammelshausen 1.497 9,24 % 100.716,-- € 6.006,-- € Hattenhofen 2.919 18,01 % 196.309,-- € 11.707,-- € Zell u. A. 3.126 19,29 % 210.261,-- € 12.538,-- € gesamt 16.205 100,00 % 1.090.000,-- € 65.000,-- € I. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 3. Dezember 2024, Az.: 12 – 902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 gem. § 121 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ bestätigt. 3. Der Haushaltsplan des GVV Raum Bad Boll für das Haushaltsjahr 2025 liegt von Donnerstag, 2. Januar 2025 bis Montag, 13. Januar 2025 (je einschließlich) während der üblichen Dienstzeiten öffentlich in der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes, Erlengarten 1, 73087 Bad Boll aus. 4. Hinweis gem. § 4 Abs. 4 der GemO: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass einer Satzung, kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung beInformationsseite

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