Blättle vom 19.12.2024

Seite 4 ’s Blättle Nr. 51 – 52 / 19. Dezember 2024 Informationsseite gründen soll, schriftlich gegenüber dem Verband geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende dem Satzungsbeschluss nach § 43 der GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat, oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Bad Boll, 16. Dezember 2024 Christopher Flik Verbandsvorsitzender Medienmitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 11. Dezember 2024 L 1217 Gammelshauser Steige: Verzögerung der Sanierungsarbeiten Die Arbeiten zur Sanierung der Hangrutschungen an der Gammelshauser Steige verzögern sich aufgrund von notwendig gewordenen Rückverankerungen der Bohrpfahlwand. Die bestehende Vollsperrung der L 1217 wird voraussichtlich noch bis Frühjahr 2025 andauern. Das RegierungspräsidiumStuttgart (RPS) hatte imOktober bei einem Pressetermin vor Ort mitgeteilt, dass die Arbeiten an den zusätzlichen Hangrutschungen an der Gammelshauser Steige voraussichtlich noch vor Weihnachten abgeschlossen und die Strecke wieder frei gegeben werden kann. ImRahmen der weiteren Planung und bei den Bauarbeiten hat sich jedoch gezeigt, dass die Arbeiten umfangreicher sind, als ursprünglich angenommen. Die nach der Auswertung der zusätzlichen umfangreichen Vorarbeiten, wie Erkundungsbohrungen und geotechnischen Untersuchungen erstellte statische Berechnung ergab wesentlich aufwändigere Hangsicherungsmaßnahmen als ursprünglich angenommen. Anstehende Bauarbeiten Aufgrund der anstehenden inhomogenen und kluftigen Geologie muss die bereits erstellte talseitige fünfzig Meter lange Bohrpfahlwand zusätzlich rückverankert werden. Hierzu müssen 29 Anker mit einer Länge von jeweils 25Metern in den Fels getrieben werden. Aufgrund der Länge der Anker müssen diese vorgebohrt werden. Zur Einbindung in den Untergrund werden diese anschließend mit einer Zementsuspension verpresst. Diese Arbeiten sind erheblich aufwändiger als ursprünglich angenommen. Außerdem wird es notwendig, im Fahrbahnbereich über die gesamte Länge der neuen Konstruktion zusätzlich einen drei Meter tiefen Drainagegraben herzustellen. Hierdurchwirdder bei starkenNiederschlägen entstehende Porenwasserdruck verhindert und so eine zusätzliche Belastung der Bohrpfahlwand vermieden. Die 29 talseitigen Bohrpfähle, die bis in eine Tiefe von jeweils 18 Metern reichen, konnten bereits fertiggestellt werden. Die momentanen Arbeiten zur Herstellung des 50 Meter langen und drei Meter tiefen Drainagegrabens werden voraussichtlich bis Mitte Dezember 2024 fertiggestellt. Die anschließenden Arbeiten, wie die aufwändige Rückverankerung der Bohrpfahlwand, die Herstellung des neuen Kopf-/Randbalkens, die Wiederherstellung des Straßenoberbaues sowie die Schutzplanken- undMarkierungsarbeiten können anschließend erst imnächsten Jahr durchgeführt werden. Sofern es witterungsbeding möglich ist, werden die Arbeiten ab Dienstag, 7. Januar 2025, fortgesetzt. Die zudem auf einem unterhalb der L 1217 gelegenen Grundstück aufgetretene Rutschung, wird derzeit mit Spezialtiefbaugeräten auf einer Länge von rund 15 Metern mit dem Hydro-ZementationsVerfahren gesichert. Hierdurch wird gleichzeitig auch der gesamte Straßenkörper gestützt. Dies geschieht durch Stützscheiben, die in den Hang eingebaut werden. Dabei wird das vor Ort vorhandene Bodenmaterial, also Steine und Erde, mit Zement verfestigt. Die Sanierung dieses Teils der Rutschung kann voraussichtlich bis Mitte Dezember 2024 fertiggestellt. Ausgangslage Das RegierungspräsidiumStuttgart (RPS) hatte im Januar 2024mit der Sanierung von vier Hangrutschungen an der L 1217 Gammelshauser Steige begonnen, die ursprünglich bis Juni 2024 hätte abgeschlossen sein sollen. In Folge der Starkregenereignisse Anfang Juni 2024 kam es jedoch zu weiteren Hangrutschungen außerhalb des ursprünglichen Baustellenbereichs. Aufgrund dieser Hangrutschungen war eine Verkehrsfreigabe der L 1217 bisher nicht möglich, da die Standsicherheit der Fahrbahn nicht gewährleistet werden kann. Daher ist die L 1217 Gammelshauser Steige zwischen dem Abzweig der K 1448 nach Auendorf und Gruibingen seitdem voll gesperrt. Umleitungsstrecken • Die Umleitung verläuft wie bisher von Gammelshausen über die K 1446 nach Dürnau, von Dürnau über die K 1446 nach Bad Boll und von Bad Boll über die K 1429 und die L 1213 nach Gruibingen. Die Umleitung in Gegenrichtung erfolgt analog. • Die Strecke Gammelshausen nach Auendorf über die L 1217 Gammelshauser Steige und die K 1448 ist von der Sperrung nicht betroffen. • Der Sattelparkplatz sowie der Flugplatz Gruibingen-Nortel können weiterhin aus Richtung Gruibingen angefahren werden. Öffentlicher Personennahverkehr Die Schul- und Linienbusse der Linie 981 müssen weiterhin zwischen Gammelshausen und Gruibingen umgeleitet werden, wodurch es zu Änderungen und Verspätungen imFahrplan kommt. Die Haltestellen „Kirche“, „Kreuzung Gruibingen Auendorf“ und „Kornbergsattel“ könnenwährend der Umleitung nicht bedient werden. In Gammelshausen erfolgt der Einstieg in Richtung Göppingen an der Haltestelle „Kreisverkehr Pos. 4“ in der Dürnauer Straße. In Richtung Gruibingen hält der Bus an der Haltestelle „Kreisverkehr Pos. 3“. Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV sich über Änderungen imFahrplan unter www.vvs. de zu informieren. Das Land Baden-Württemberg investiert mit der Maßnahme rund 1,3 Millionen Euro in den Erhalt der Infrastruktur. Die zusätzlichen Kosten, die durch die erneuten Hangrutschungen entstanden sind, betragen voraussichtlich rund 1 Million Euro. Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um ihr Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfobw.de abrufen. VerkehrsInfo BWgibt es auch als App (kostenlos und ohneWerbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app. Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfobw.de abrufen. Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder Rettungsdienst sein!

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