Blättle vom 20.04.2023

Seite 10 ’s Blättle Nr. 16 / 20. April 2023 Gemeinsame Mitteilungen Herrenmotorradjacke Größe XXL, Herrenmotorradhose Größe XL/XXL, Motorradschuhe Größe 40 | Telefon 3080 Hundekorb | Futterständer mit zwei Näpfen, höhenverstellbar | div. Hundeleinen und Halsbänder oder Geschirr für Hunde | Vogelkäfig 43 x 43 x 76 L/B/H, mit div. Zubehör | Telefon 5467 Nespresso Kapselmaschine, sehr guter Zustand | Milchaufschäumer neuwertig | Melita Kaffeeautomat 3 Jahre alt, voll funktionsfähig | Telefon 130885 Indoor Tischtennisplatte | Telefon 8160030 Gesucht wird ... Faltbarer/klappbarer Bollerwagen, der voll funktionsfähig ist | Telefon 0176 23197592 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke! Landratsamt Göppingen Personalversammlung imLandratsamt amMittwoch, 26. April 2023 – Dienststellen bleiben geschlossen – Sehr geehrte Damen und Herren, die Dienststellen des Landratsamts und des Abfallwirtschaftsbetriebs bleiben am Mittwoch, 26. April 2023 aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Personalversammlung geschlossen. Hiervon ausgenommen sind dieWertstoffzentren in Göppingen und Grüngutplätze des Abfallwirtschaftsbetriebs. An alle privatenWaldbesitzerinnen undWaldbesitzer im Landkreis Göppingen Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz (LWaldG) zur Borkenkäferbekämpfung Die untere Forstbehörde Göppingen weist darauf hin, dass Waldbesitzer nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nrn. 4, 5 LWaldG) verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von Schadinsekten an Nadelbäumen (Fichten), folgende Maßnahmen durchzuführen: – Beurteilung, ob im eigenen Wald ein Befall durch Schadinsekten stattgefunden hat/ein Befallsrisiko besteht – befallenes Schadholz einschlagen und aus demWald entfernen (500 Meter Mindestabstand zum nächsten Nadelwald) – Aufarbeitung von umgeworfenen/umgebrochenen Bäumen und Gipfeln – Kronenmaterial hacken oder aus dem Wald befördern (500 Meter Mindestabstand zum nächsten Nadelwald) Zu erkennen ist Borkenkäferbefall am feinen, braunen Bohrmehl, welches sich beim Einbohren am Stammfuß oder auf der Bodenvegetation sammelt. Die Einbohrlöcher selbst sind nur schwer auszumachen. Leichter hingegen ist es das Harz zu erkennen, welches aus dem Bohrloch austritt. Im späteren Verlauf des Befalls färben sich die Nadeln der Fichten braun und fallen ab. Zu spät erkannt ist ein Baum dann, wenn bereits die Rinde abblättert. In diesem Stadium sind die Käfer bereits ausgeflogen und haben vermutlich die umliegenden Bäume befallen. Besonderes Augenmerk muss auf Bestände gelegt werden in denen in der Vergangenheit Käferbefall aufgetreten ist sowie auf vorgeschädigte Bestände mit z. B. angeschobenen Bäumen, Schneebruch, Trockenschäden, angerissenen Waldrändern sowie bei liegendem bruttauglichem Stämmen und Kronen. Sowohl die aus dem letzten Jahr befallenen Käferbäume als auch die Bäume mit frischem Borkenkäferbefall müssen sofort aufgearbeitet und in ausreichenden Abstand (min. 500 Meter) zu Nadelwald gebracht werden. Zur Durchführung dieser Maßnahmen setzt die untere Forstbehörde Göppingen gem. § 68 Abs. 1 LWaldG eine Frist bis zum 21. Mai 2023. Die örtlich zuständigen Forstrevierleiter stehen beratend zur Verfügung. Sofern Sie zur Durchführung der Arbeiten nicht selbst in der Lage sind, kann die untere Forstbehörde diese gegen Kostenersatz selbst ausführen oder fachkundige Unternehmer vermitteln. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs. 1 S. 2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit Mitteln der Verwaltungsvollstreckung erzwungen werden kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Göppingen (www.landkreis-goeppingen.de/start/Landratsamt/Forstamt). Untere Forstbehörde Göppingen, 14. April 2023 Sonstige Einrichtungen Bericht über die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Alten- und Krankenpflege, Nachbarschaftshilfe und Familienpflege im Raum Bad Boll e. V. am Mittwoch, 29. März 2023 in Aichelberg, Bürgerhaus, Steigstraße 19 Der Vorsitzende Bürgermeister Hans-Rudi Bührle begrüßte die anwesenden Mitglieder. Er berichtete über die Mitgliederentwicklung, die seit der letzten Mitgliederversammlung im Oktober vergangenen Jahres konstant blieb. Der Krankenpflegeverein zählte am 20. März 2023 961 Mitglieder. Kassiererin Tina Holz erläuterte die Jahresrechnung 2022. Der Diakoniestation konnte aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden ein Betrag von 29.000 € überwiesen werden. Außerdem erhielt die Diakoniestation noch einen weiteren Zuschuss in Höhe von 800 Euro für die Weiterbildung eines Hygienebeauftragten. Zum 31. Dezember 2022 betrug das Gesamtvermögen des Krankenpflegevereins 107.807,57 Euro. Die Kassenprüfer Bürgermeisterin Schwarz und Verbandsgeschäftsführer Deiß bescheinigten der Kassiererin eine ordentliche Kassenführung. Die Entlastung von Vorstandschaft und Kassiererin wurde von den Anwesenden einstimmig erteilt. Der Haushaltsplan 2023 wurde von Frau Holz erläutert und anschließend einstimmig genehmigt. Die Geschäftsführerin der Diakoniestation Raum Bad Boll Andrea Röhling berichtete aus der Arbeit der Diakoniestation. Dem Bericht war zu entnehmen, dass die Diakoniestation derzeit 46 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Erfreulich war die Mitteilung der Wiedereröffnung des Café Diakonie. Frau Röhling ging noch auf

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