’s Blättle Seite 41 Gemeinde Hattenhofen 20. April 2023 / Nr. 16 EINLADUNG zur Gemeinderatssitzung Am Mittwoch, 26. April 2023 findet um 19 Uhr in der Sillerhalle (Mehrzweckraum) eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. T a g e s o r d n u n g: ÖFFENTLICH 1. Jahresrechnung 2022: Feststellung 2. Eigenbetrieb Wasserversorgung: Jahresabschluss 2022 3. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Jahresabschluss 2022 4. Sanierung Gaststätte „Lamm“: Beschlussfassung über das weitere Vorgehen 5. Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2023 bis 2027: Beschlussfassung 6. Schöffenwahl: Sachstand und Verfahren 7. Bauanträge 7.1 Wohnräume über Garage, Reustadt 23 8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes 8.1Bausachen (Bekanntgabe) a) Änderungsgenehmigung (u.a. Rückbau Tankanlage, Erweiterung Laderampe und Lagerfläche), Firma Remondis GmbH, Friedhofstraße 45 Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Zuhörende sind zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. Soweit Sitzungsunterlagen erstellt wurden, liegen zwei Exemplare während der Sitzung auch für das Publikum aus. Die Tagesordnung mit Anlagen können Sie ab Samstag vor dem Sitzungstag auf unserer Website www.hattenhofen.de unter „Rathaus/Kommunalpolitik/Gemeinderäte“ lesen und herunterladen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reutter Bürgermeister Einladung zur Maibaumaufstellung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch in diesem Jahr stellen wir wieder den Maibaum in unserer Gemeinde auf. Auf dem Platz vor der Sillerhalle bzw. der Feuerwehr, werden wir den Mai gebührend feiern. Die Maibaumaufstellung ist am kommenden Sonntag, 23. April 2023. Das Fest beginnt um 11 Uhr mit einem Frühschoppen. Um ca. 12 Uhr werden dann die Kameraden der Feuerwehr den Maibaum mit vereinten Kräften aufstellen, wobei für die musikalische Unterstützung durch unseren Musikverein ab 11.30 Uhr gesorgt ist. Zur Maibaumaufstellung und Hocketse laden wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger recht herzlich ein. Wie immer ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Ab 13 Uhr ist das Café St. Florian geöffnet. Bei schlechtem Wetter sind genügend Sitzmöglichkeiten in der Fahrzeughalle vorhanden. Ihr Ihr Jochen Reutter Steffen Berroth Bürgermeister Kommandant Straßenbeleuchtung – Wartung durch die Netze BW Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, defekte Straßenlampen bzw. Störungen in der Straßenbeleuchtung dem Rathaus (Telefon 07164 91009-0, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de) zu melden. Somit können die Fehler durch die Netze BW behoben und dadurch ein komplett funktionierendes Straßenbeleuchtungsnetz gewährleistet werden. Die nächste Turnusfahrt findet in der Woche vom 2. Mai – 5. Mai 2023 statt. Neuwahl der Schöffen – Öffentlicher Aufruf zur Bewerbung Für dieWahl der ehrenamtlichen Richter (m/w/d) in der Strafrechtspflege für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 müssen die Kommunen den Gerichten eine Liste mit Wahlvorschlägen geeigneter Personen vorlegen. Die Gemeinde Hattenhofen sucht deutsche Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Für die Neuwahl am Landgericht Ulm/Amtsgericht Göppingen muss Hattenhofen drei Personen in die Vorschlagsliste aufnehmen und dem Amtsgericht Göppingen mitteilen. Diese Liste wird der Gemeinderat voraussichtlich am 23. Mai in öffentlicher Sitzung, aber geheimer Wahl festlegen. Danach werden die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten öffentlich bekannt gemacht. Wenn es zuwenig freiwilige Bewerberinnen und Bewerber gibt, soll die Gemeinde nach demZufallsprinzip Kandidaten aus demMelderegister vorschlagen. Zum Schöffenamt hat jede/r aus allen Schichten Zugang. Nach dem Gerichtsverwaltungsgesetz soll dieses Ehrenamt möglichst gleichmäßigmit Männern und Frauen, Alt und Jung sowie Personen aus der privaten Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst besetzt werden. Schöffen tragen für die Entscheidungen des Gerichts die gleiche Verantwortung wie Berufsrichter. Wer sich für das Amt interessiert und die nachstehenden Kriterien erfüllt, kann sich bis Freitag, 5. Mai auf dem Rathaus schriftlich bewerben bzw. geeignete Personen vorschlagen. Auf der Startseite von www.hattenhofen.de gibt es Informationen, Vordrucke und Checklisten zum Download. Der Bewerbungsvordruck liegt auch imEingangsbereich des Rathauses aus. Voraussetzungen für das Schöffenamt sind: – Deutsche(r) nach Artikel 116 Grundgesetz, – bei Amtsantritt (1. Januar 2024) mindestens 25 Jahre, bei Beendigung der Amtsperiode (31. Dezember 2028) höchstens 70 Jahre alt, – in der Gemeinde wohnhaft. Für das Amt unfähig sind Personen, die nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, die zu einer Freiheitstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, die infolge eines Urteils nicht frei über ihr Vermögen verfügen können, die geistige und körperliche Gebrechen haben. Nicht zu berufen sind Personen, die acht Jahre lang als Schöffe tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt. Außerdem sollen Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte sowie Vollstreckungs- und Vollzugsbeamte nicht vorgeschlagen werden. Bücherkiste am Rössleplatz Hattenhofen liest öffentlich Die offene Bücherkiste in Hattenhofen am Rössleplatz ist ein Projekt das vom Geben und Nehmen lebt. Wie es funktioniert, ist schnell erklärt: Man nimmt ein Buch heraus, kann es ausleihen und zurückbringen – oder es behalten und ein anderes dafür einstellen. Um ein vielfältiges Angebot an Büchern zu erreichen, sollten regelmäßig neue Bücher eingelegt werden. So soll verhindert werden, dass die Bücherkiste irgendwann leer ist … Wir würden uns freuen, wenn in den nächsten Tagenwieder ein
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