Blättle vom 20.06.2024

’s Blättle Seite 35 Gemeinde Hattenhofen 20. Juni 2024 / Nr. 25 Wir gratulieren recht herzlich am 21. Juni Frau Brigitte Kaspar zum 75. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Vor den Ferien rechtzeitig an den Personalausweis und Reisepass denken Die Sommerferien rücken näher… Häufig bemerkt man erst, dass Personalausweis oder Reisepass abgelaufen sind, wenn sie dringend benötigt werden. Diese Dokumente können jedoch nicht einfach verlängert, sondern müssen neu beantragt werden. Manche Länder erlauben die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass oder verlangen für diesen eine RestGültigkeit von mehreren Monaten. Daher wird allen Reisewilligen empfohlen, frühzeitig zu prüfen, welche Dokumente für die jeweilige Reise benötigt werden, und ob diese Papiere noch die gegebenenfalls erforderliche Gültigkeitsdauer besitzen. Alle wichtigen Informationen über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de), beim Reiseveranstalter oder den entsprechenden Botschaften. Von der Antragstellung bis zur Lieferung der Ausweisdokumente durch die Bundesdruckerei müssen bei Reisepässen etwa vier bis fünf Wochen, bei Personalausweisen zwei bis drei Wochen eingeplant werden. Bitte beachten Sie, dass sich auch Kinder – unabhängig vom Alter – im Ausland mit einem eigenen Dokument ausweisen müssen. Nach der Neuregelung zu den Ausweisdokumenten für Kinder werden für sie seit 1. Januar 2024 ausschließlich Personalausweise und/oder Reisepässe ausgestellt. Kurzfristige Verlängerungen oder Ausstellungen der Kinderreisepässe sind nicht mehr möglich! Zur Beantragung eines neuen Ausweisdokuments werden ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate), die Gebühr und der bisherige Ausweis benötigt. Bei Erstausstellung eines Ausweisdokuments ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Wegen der Identitätsprüfung, der Unterschriftsleistung und Aufnahme der Fingerabdrücke ist die persönliche Vorsprache bei der Antragstellung notwendig. Bei Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren/Reisepass unter 18 Jahren muss eine schriftliche Einverständnisklärung mit einer Ausweiskopie der gesetzlichen Vertreter vorgelegt werden. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage www.hattenhofen.de bei den Rathausformularen zu finden. Zur Beantragung von Ausweisdokumenten ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich. Termine können telefonisch unter 07164 91009-12/-16 gebucht werden. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Frau Schmid (Telefon 91009-16) und Frau Ullrich (Telefon 91009-12) gerne zur Verfügung. Straßenbeleuchtung – Wartung durch die Netze BW Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, defekte Straßenlampen bzw. Störungen in der Straßenbeleuchtung dem Rathaus (Telefon: 07164 91009-16, E-Mail: karin.schmid@hattenhofen.de) zu melden. Somit können die Fehler durch die Netze BW behoben und dadurch ein komplett funktionierendes Straßenbeleuchtungsnetz gewährleistet werden. Die nächste Turnusfahrt findet in der Woche vom 1. Juli bis 5. Juli 2024 statt. Gemeinderats-Wählervereinigungen Hattenhofen hat gewählt DieBürgergemeinschaft unddie FreieWähler Vereinigung bedanken sich für Ihre Stimmen zur Gemeinderatswahl 2024. Uns freut die hoheWahlbeteiligung, denn damit zeigen Sie Ihr Interesse an der Kommunalpolitik. Im Namen aller Kandidatinnen und Kandidaten Steffen Berroth und Heidi Rommelspacher Hack, Bernd, Hattenhofen 748 G Greiner, Martina, Hattenhofen 743 G Diemer, Alexandra, Hattenhofen 644 E Dr. Hortig, Dirk, Hattenhofen 621 E Pippia, Moritz, Hattenhofen 544 E Rieger, Marcel, Hattenhofen 460 E Hudelmaier, Marcus, Hattenhofen 416 E Jäckel, Stefanie, Hattenhofen 393 E Pertl, Philip, Hattenhofen 308 E Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedemWahlberechtigten und jedem Bewerber/jeder Bewerberin Einspruch erhoben werden beim Landratsamt, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihmmindestens, bei der Wahl des Gemeinderats Hattenhofen, 25 Wahlberechtigte beitreten. Hattenhofen, 20. Juni 2024 Bürgermeisteramt Reutter, Bürgermeister

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