Seite 54 ’s Blättle Nr. 51 – 52 / 21. Dezember 2023 Gemeinde Hattenhofen des hohen Bestands an liquiden Mitteln wird trotz der Investitionen keine erneute Kreditaufnahme notwendig, wie Sachbearbeiterin Kainer ausführte. In dieser Planung sind die Erschließung des Baugebiets „Bäumle“ sowie die Vermarktung der Bauplätze beinhaltet. Der Einbau eines Aufzugs im Bürgerhaus Farrenstall in 2027, über den noch nicht entschieden ist, wird mit 200.000 Euro veranschlagt. Verschuldung Die Gesamtverschuldung der Gemeinde inklusive Eigenbetriebe liegt bei 4,586 Millionen Euro, dies entspricht einer pro-Kopf- Verschuldung von gut 1.557 Euro je Einwohner. Die Schulden im Kernhaushalt (Finanzierung des „Lamm“) liegen bei 787.000 Euro, die Refinanzierung erfolgt über Mieteinnahmen. Zur Verschuldung der Eigenbetriebe siehe separate Artikel. Mit Ihrer Pro-Kopfverschuldung liegt die Gemeinde über dem Landesdurchschnitt Gemeinden vergleichbarer Größe. Im Abwasserbetrieb wird der Schuldenstand sinken, da keine weiteren Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Bei der Wasserversorgung wird der Schuldenstand um rund 900.000 Euro steigen. Weder in 2024 noch in den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 werde der geforderte Haushaltsausgleich gelingen, so Tanja Kainer in ihrem Fazit. Grund hierfür seien stetig steigende Aufwendungen bei nur moderat steigenden Erträgen. Nicht zu vernachlässigen sei, dass sich der Jahresabschluss in den letzten Jahren deutlich besser entwickelt habe als die Planung, weswegen die Gemeinde über einen soliden Bestand an Rücklagen verfüge. Auch in den kommenden Jahren werde die Gemeinde über einen guten Liquiditätsbestand verfügen. Man fahre mit dem Haushalt auf sehr enge Sicht, so BM Jochen Reutter und müsse die gesamtwirtschaftliche Situation abwarten. Diese werde hoffentlich stabil bleiben, alles andere sei ein Blick in die Glaskugel. Der Gemeinderat wird sich das Zahlenwerk über die Feiertage vornehmen und in der Januar-Sitzung beraten sowie beschließen. Kommunales Förderprogramm Klimaschutz Hattenhofen – Verlängerung bis 31. Dezember 2024 Das Förderprogramm ist ein konkreter Beitrag zu den KlimaschutzAktivitäten in Hattenhofen. Die Förderung erfolgt durch einmalige Investitionszuschüsse und ergänzt staatliche Förderprogramme. Das Förderprogramm gilt seit 1. Dezember 2019 und wird erneut, bis 31. Dezember 2024, verlängert. WAS wird gefördert? 1. Kostenlose Stromverbrauchsanalyse durch die Energieagentur Landkreis Göppingen Vor Ort werden Stromverbräuche erfasst, analysiert und Tipps zur Reduzierung gegeben. 2. Kostenlose und neutrale vor Ort-Erstberatung durch die Energieagentur Landkreis Göppingen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale. Durchführung des Gebäudechecks, bei dem Handlungsmöglichkeiten vom Keller bis zum Dach und der Heizung aufgezeigt werden sowie Eignungschecks Solar, bei dem eine Beratung zur Installation, Betrieb sowie Förderung von PV- und Solaranlagen erfolgt. Übernahme der Kosten der Verbraucherzentrale durch die Gemeinde Hattenhofen. 3. Thermische Solaranlagen: Der Einbau einer thermischen Solaranlage wird mit 50 Euro/m² gefördert. Die Mindestförderung liegt bei 100 Euro, die Höchstförderung bei 500 Euro. 4. Untersuchungen von Gebäude mit einer Wärmebildkamera: Zur Schwachstellenanalyse imDämmschutz gewährt dieGemeinde einen Zuschuss von 100 Euro. 5. Qualifizierte Energieberatung Mit Ausstellung eines Energieausweises: einmalig 100 Euro. 6. Austausch von Heizungspumpen: Für einen Heizungspumpentausch mit Hocheffizienzpumpen gibt es einen Zuschuss in Höhe von 75 Euro bzw. 100 Euro mit hydraulischem Abgleich. 7. Energetische Sanierungen in Bestandsgebäuden (vor 1995), die eine erhebliche CO2-Einsparung bewirken: Dazu zählen: • Fenstererneuerung (Wärmeschutzverglasung), Uw-Wert < 0,95: 20 Euro/m² • Fassadendämmung (Außenwand), U-Wert <0,20: 8 Euro/m² • Dämmung des Daches (Dachschräge, Flachdach), U-Wert < 0,14: 8 Euro/m² • Dämmung oberste Geschossdecke, U-Wert <0,14: 5 Euro/m² • Nachträgliche Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenwänden, U-Wert <0,25: 3 Euro/m² • Alternativ: Sanierung zum Energieeffizienzhaus 100: 2.000 Euro Die Mindestförderung liegt bei 300 Euro, die Höchstförderung bei 2.000 Euro. 8. Kostenlose Optimierung der bestehenden Heizsysteme (Solaranlage und Heizungsanlage) Durchführung des Solarwärmechecks (Sommer) und Heizchecks (Winter) durch die Energieagentur Landkreis Göppingen inKooperation mit der Verbraucherzentrale. Vorhandene Anlagen werden auf Effizienz geprüft und mögliche Optimierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Übernahme der Kosten der Verbraucherzentrale durch die Gemeinde Hattenhofen. 9. Flächenentsiegelungen: Für die Entsiegelung von geschlossenen Flächen in Grünbereichen oder wasserdurchlässige Beläge gibt es einen Zuschuss von 5 Euro/m². Die Mindestförderung liegt bei 100 Euro, die Höchstförderung bei 500 Euro. 10. Zisternenförderung: Förderung des Baus von Zisternen mit einem Mindestfassungsvermögen von drei m³ (ein Behältnis) für bebaute und voll erschlossene Wohnbaugrundstücke. Nicht gefördert werden Zisternen in reinen Gartengrundstücken und im gewerblichen Bereich. Der Zuschuss beträgt pauschal für eine Zisterne, die 1. Nur zur Gartenbewässerung dient: 250,– Euro 2. Zur Gartenbewässerung und Brauchwassernutzung imWohngebäude/in der Wohnung eingesetzt wird: 500,– Euro WER kann die Förderung beantragen? Eigentümer von Wohngebäuden/Wohnungen auf Gemarkung Hattenhofen. WIE kann die Förderung beantragt werden? Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Antragsformulare gibt es bei der Gemeindeverwaltung Hattenhofen oder als Download auf der Internetseite der Gemeinde. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen Investitionszuschusses. Haben Sie noch Fragen: Dann wenden Sie sich gerne an die Gemeinde Hattenhofen Hauptstraße 45 73110 Hattenhofen Ansprechpartner: Bürgermeister Jochen Reutter und Hauptamtsleiter Norbert Baar Hattenhofen, im Dezember 2023
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