Blättle vom 22.05.2025

Seite 40 ’s Blättle Nr. 21 / 22. Mai 2025 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren recht herzlich am 23. Mai Herrn Nikolaus Horga zum 75. Geburtstag am 28. Mai Frau Irmgard Heffner zum 95. Geburtstag am 28. Mai Herrn Gerhard Gutbrod zum 75. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Gemeinde Hattenhofen EINLADUNG zur Gemeinderatssitzung Am Dienstag, 27. Mai 2025, findet um 19.00 Uhr in der Sillerhalle (Mehrzweckraum) eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: ÖFFENTLICH 1. Bebauungsplanverfahren „Bruckwiesen I“mit örtlichen Bauvorschriften: Behandlung der Anregungen und Satzungsbeschluss 2. Jahresbericht der Jagdpächter 3. Örtliche Fahrbahnsanierungen: Ausschreibung 4. Verbandsversammlung „Raum Bad Boll“: Kurzbericht 5. Netzserver/EDV im Rathaus: Hardware oder Cloud/Vergabe 6. Einwohner fragen 7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes 7.1 Ökokonto: Update (Lerchenfenster) Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Zuhörerinnen und Zuhörer sind zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. Soweit Sitzungsunterlagen erstellt wurden, liegt ein Exemplar in Papierform (Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen) während der Sitzung auch für das Publikum aus. Gäste haben die Möglichkeit, sich im Sitzungsraum mit einem mobilen Endgerät per WLAN in das digitale Ratsinformationssystem https://hattenhofen. ris-portal.de/ einzuloggen und dort die Unterlagen zu laden. Alternativ kann man die Tagesordnung mit Anlagen ab Freitag vor der Sitzung auf unserer Website www.hattenhofen.de unter „Rathaus/Kommunalpolitik/Gemeinderäte“ oder gleich unter der oben genannten RIS-Adresse lesen und im Offline-Modus auf Smartphone, Pad oder Laptop herunterladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jochen Reutter Bürgermeister Rathaus nicht erreichbar! Das Rathaus ist am Freitag, 30. Mai 2025, nicht besetzt. Wir bitten um Beachtung! Geschwindigkeit im Straßenverkehr: Messungen durch das Landratsamt Behörde kommt den Kontrollwünschen nicht hinterher Immer wieder erreichen das Rathaus Anfragen von Einwohnern, ob „die Polizei“ nicht in dieser oder jener Straße bußgeldbewehrte Radarkontrollen durchführen könne, weil dort zu schnell gefahren werde. Die beiden gemeindlichen Anzeigegeräte mit „Smiley“ würden nicht viel bringen. Landratsamt misst nur an Stellen mit viel Verkehr und vielen Geschwindigkeitsüberschreitungen Zuständig für diese Geschwindigkeitsmessungen ist das Landratsamt. Stand 2024 verfügt die Behörde für das Gebiet des Landkreises über drei Kamera-Einschübe für Säulen und einen für den Enforcement-Trailer. Einer der drei Säulen-Einschübe wird tagsüber für den mobilen Blitzer verwendet und über dann über Nacht wieder in eine Säule eingesetzt. Das mobile Messgerät soll möglichst sinnvoll eingesetzt werden. Das Landratsamt kann nicht allen Forderungen aus der Bevölkerung nach Geschwindigkeitsüberwachung nachzukommen. Die Behörde wählt möglichst sinnvolle Standorte aus, an denen auch tatsächlich mit einem entsprechenden Aufkommen an Geschwindigkeitsübertretungen zu rechnen ist. In Tempo 30-Bereichen – in der Regel Wohnstraßen – kontrolliert die Bußgeldbehörde nur noch, wenn beispielsweise Kindergarten oder Schule dort liegen. In verkehrsberuhigten Bereichen – in Hattenhofen beispielsweise ums Rathaus mit Höfle – werden grundsätzlich keine Messungen durchführt. Das liegt daran, dass es hier eine uneinheitliche Rechtsprechung gibt und solche Einsätze ein hohes Aufkommen an Beschwerden und Widersprüchen nach sich ziehen. Anwohner misstrauen oft den Ergebnissen Leider hat sich, wie das Landratsamt (LRA) in einer Versammlung der Ordnungsamtsleiter bekannt gab, zudem gezeigt, dass Anwohner die Ergebnisse des mobilen Blitzers oft nicht akzeptieren, wenn diese ihren Erwartungen nicht entsprechen. Hier kommt es dann zu Vorwürfen, dass die Messergebnisse verfälscht seien oder nicht richtig ausgewertet wurden. In einem Fall haben Anwohner sogar bezweifelt, dass überhaupt eine Messung stattgefunden habe. Bei Fahrversuchen, die das LRA oder einzelne Gemeinden schon durchgeführt haben, zeigt sich meist, dass die Geschwindigkeit höher eingeschätzt wird als sie tatsächlich ist. Medien informieren sofort über Kontrollstandorte Und last but not least: Finden tatsächlich mobile Radarkontrollen statt, sind diese binnen Minuten über Radio oder soziale Medien offen gelegt, sodass nur sehr wenige Raser „geblitzt“ und zur Kasse gebeten werden können. Kaum sind die Kontrollen vorbei, drücken viele wieder auf das Gaspedal … Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Der Besuch des Rathauses ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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