Seite 2 ’s Blättle Nr. 21 / 22. Mai 2025 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 4 Sonstige Mitteilungen 7 Gemeinde Aichelberg 9 Gemeinde Bad Boll 12 Gemeinde Dürnau 27 Gemeinde Gammelshausen 37 Gemeinde Hattenhofen 40 Gemeinde Zell u. A. 49 Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll Bericht aus der Verbandsversammlung vom 14. Mai 2025 Seit der Gründung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Raum Bad Boll im Jahr 1970 arbeiten die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen und Zell u. A. eng zusammen. Der Verband übernimmt zentrale Verwaltungsaufgaben und koordiniert gemeinschaftliche Projekte der sechsMitgliedsgemeinden. Die Verbandsversammlung, bestehend aus den sechs Bürgermeister/innen sowie jeweils zwei Mitgliedern der örtlichen Gemeinderäte, tagt zweimal jährlich. Am 14. Mai 2025 befasste sich die Verbandsversammlung mit folgenden Schwerpunkten: Interkommunale Starkregenrisikomanagementplanung Frau Kristin Dank vom Landratsamt Göppingen (Untere Wasserbehörde) informierte die Verbandsmitglieder über die Vorteile eines interkommunalen Starkregenrisikomanagements. In den vergangenen Jahren kam es auch in Baden-Württemberg vermehrt zu Überflutungen durch lokale Starkregenereignisse– zuletzt im Mai/Juni 2024, bei denen auch Gemeinden des Verbandsgebiets betroffen waren. Aufgrund des Klimawandels ist künftig mit einer Zunahme solcher Extremwetterereignisse zu rechnen. ImGegensatz zu klassischen Hochwassern, die durch über die Ufer tretende Gewässer entstehen, handelt es sich bei Starkregen um plötzlich einsetzende, lokal begrenzte und sehr intensive Niederschläge. Besonders in Regionen mit starkem Gefälle kann es zu sogenannten Sturzfluten mit hoher Zerstörungskraft kommen. Das Land Baden-Württemberg stellt den Kommunen ein einheitliches Verfahren zur Verfügung, um ein Starkregenrisikomanagement-Konzept zu erarbeiten. Mithilfe von Starkregengefahrenkarten kann ermittelt werden, wo sich bei Starkregenereignissen Oberflächenwasser sammelt. Darauf aufbauend lassen sich gezielte Maßnahmen entwickeln, um potenzielle Schäden – insbesondere an öffentlicher Infrastruktur – zu vermeiden oder zu minimieren. Nähere Informationen finden sich im Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ der LUBW. Die Erstellung solcher Konzepte wird derzeit mit 70 % über die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft des Landes unterstützt. Die Gemeinde Gammelshausen hatte bereits im Juni 2024 gemeinsam mit den Gemeinden Heiningen, Eschenbach und Schlat einen Förderantrag gestellt. Am 18. Februar 2025 beschloss der Verwaltungsrat, auch für die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Hattenhofen und Zell u. A. ein gemeinsames interkommunales Starkregenrisikomanagement anzugehen. Drei Ingenieurbüros wurden um Angebote gebeten. Das wirtschaftlichste Angebot legte das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH aus Stuttgart mit einer Summe von 119.861,56 € vor. Bei positiver Förderzusage würde das Land 83.903,09 € übernehmen, der Eigenanteil der beteiligten Gemeinden läge bei 35.958,47 €. Die Verbandsversammlung fasste daraufhin am 14. März 2025 den Grundsatzbeschluss, ein interkommunales Starkregenrisikomanagement-Konzept für die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Hattenhofen und Zell u. A. zu erstellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Förderantrag zu stellen und nach Bewilligung den Auftrag an das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH zu vergeben. Bei der Erstellung des Konzeptes wird das Fachwissen und die Erfahrungswerte lokaler Vertreter der Gemeinden (Gemeindeverwaltung, Feuerwehr, Bauhof, Firmen) mit einbezogen. Nach Fertigstellung des Starkregenrisikokonzeptes ist eine Bürgerveranstaltung geplant, in welcher sich jeder Bürger informieren kann, wie er seine Gebäude und Flächen bestmöglichst absichert. Feststellung des Jahresabschlusses des Gemeindeverwaltungsverbands Raum Bad Boll für das Jahr 2024 Die Ergebnisrechnung ist mit einem Volumen von 1.748.020,30 € an ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen ausgeglichen. Im laufenden Betrieb ergeben sich für die Verbandsgemeinden nachfolgend dargestellte Betriebskostenumlagen: Gemeinde Einwohner zum 30. Juni 2023 Umlage in % Umlage lt. Ansatz 2024 Umlage lt. Abrechnung 2024 Differenz Aichelberg 1.312 8,10 % 82.620,-- € 74.852,12 € 7.767,88 € Bad Boll 5.157 32,82 % 327.216,-- € 294.216,77 € 32.999,23 € Dürnau 2.194 13,54 % 136.986,-- € 125.171,92 € 11.814,08 € Gammelshausen 1.497 9,24 % 93.840,-- € 85.406,73 € 8.433,27 € Hattenhofen 2.919 18,01 % 182.988,-- € 166.534,56 € 16.453,44 € Zell u. A. 3.126 19,29 % 196.350,-- € 178.344,31 € 18.005,69 € Summen 16.205 100,00 % 1.020.000,-- € 924.526,41 € 95.473,59 € Die Umlagen zeigen, dass der Ergebnishaushalt entsprechend der Planung umgesetzt wurde. Im investiven Bereich ergeben sich für die Verbandsgemeinden nachfolgend dargestellte Vermögensumlagen: Gemeinde Umlage lt. Ansatz 2024 Umlage lt. Abrechnung 2024 Differenz Aichelberg 3.240 € 636,01 € 2.603,99 € Bad Boll 12.832 € 2.513,43 € 10.318,57 € Dürnau 5.372 € 1.054,53 € 4.317,47 € Gammelshausen 3.680 € 707,47 € 2.972,53 € Hattenhofen 7.176 € 1.425,14 € 5.750,86 € Zell u. A. 7.700 € 1.515,44 € 6.184,56 € Summen 40.000,-- 7.852,02 € 32.147,98 € Die Vermögensumlage im Finanzhaushalt investiv bleibt deutlich unter den Planansätzen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die im Jahr 2024 geplanten Beschaffungen in großen Teilen ins Jahr 2025 verschoben wurden. Die Finanzmittel für die Beschaffungen wurden im Jahr 2025 neu veranschlagt, sodass keine Ermächtigungsübertragungen zu bilden sind. Der Zahlungsmittelbestand (Kontostand) betrug zum 1. Januar 2024 96.385,27 €. Im Haushaltsjahr 2024 ergab sich ein Zahlungsmittelabgang von 63.575,31 € sodass der Zahlungsmittelbestand auf Jahresende 2024 bei 32.809,96 € lag. Informationsseite
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