Blättle vom 23.03.2023

’s Blättle Seite 39 Gemeinde Hattenhofen 23. März 2023 / Nr. 12 Geplantes Wohngebiet „Bäumle“: Aktueller Verfahrensstand Die letzte öffentliche Beratung über die städtebaulichen Ziele im geplanten Neubaugebiet „Bäumle“ am nordwestlichen Ende der Ledergasse war im September 2021. Seitdem erreichen die Verwaltung viele Anfragen, wie es weiter ginge und wann das Baugebiet realisiert werde. Aktuell ist die Gemeinde noch in letzten Detailverhandlungen mit einer Grundstückseigentümerin. Sofern diese einvernehmlich gelöst werden, soll mit der Bodenordnung und anschließend mit dem Bebauungsplanverfahren begonnen werden. Letzteres ist öffentlich. Trinkwasserqualität in Hattenhofen Der Zweckverband Landeswasserversorgung hat seine neueste Trinkwasseranalyse herausgegeben. Das Hattenhofer Wasser wird über den Zweckverband Uhinger Wasserversorgungsgruppe bezogen. Der Härtebereich liegt bei „Mittel“, der Gesamthärtegrad beträgt 13,3 dH. Die ausführliche Trinkwasseranalyse finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Umwelt – Trinkwasser. Straßenbeleuchtung – Wartung durch die Netze BW Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, defekte Straßenlampen bzw. Störungen in der Straßenbeleuchtung dem Rathaus (Telefon 07164 91009-0, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de) zu melden. Somit können die Fehler durch die Netze BW behoben und dadurch ein komplett funktionierendes Straßenbeleuchtungsnetz gewährleistet werden. Die nächste Turnusfahrt findet in der Woche vom 3. April – 6. April 2023 statt. Achtung: Kehrmaschinen im Einsatz Die Firma Bernauer aus Weilheim wird vor Ostern, in derKalenderwoche 14, die Straßenreinigung durchführen. Am Montag, 3. April und Dienstag, 4. April werden die Gehwege mit einer kleinen Maschine gereinigt. Am Mittwoch, 5. April sowie am Donnerstag, 21. Juni April findet dann die Straßenreinigung statt. Die Kehrarbeiten beginnen ab 5.00 Uhr, damit der Berufsverkehr möglichst wenig behindert wird. Dabei wird auch der Wintersplitt mit aufgenommen und entsorgt. Wir bitten Sie deshalb um IhreMitarbeit. Bitte stellen Sie Ihre Autos möglichst auf das eigene Grundstück, damit die Kehrmaschinen ungehindert die gesamte Straßenfläche reinigen können. Wir bitten diejenigen, die ihr Auto stehen lassen bzw. nicht rechtzeitig wegstellen können, dort den liegengebliebenen Splitt dann selbst zu kehren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Öffentliche Bekanntmachung Neuwahl der Schöffen – Öffentlicher Aufruf zur Bewerbung Für dieWahl der ehrenamtlichen Richter (m/w/d) in der Strafrechtspflege für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 müssen die Kommunen den Gerichten eine Liste mit Wahlvorschlägen geeigneter Personen vorlegen. Die Gemeinde Hattenhofen sucht deutsche Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Für die Neuwahl amLandgericht Ulm/Amtsgericht Göppingenmuss Hattenhofen drei Personen in die Vorschlagsliste aufnehmen und dem Amtsgericht Göppingen mitteilen. Diese Liste wird der Gemeinderat voraussichtlich am 23. Mai in öffentlicher Sitzung, aber geheimer Wahl festlegen. Danach werden die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten öffentlich bekannt gemacht. Für das Amt des Schöffen sollen erfahrene und urteilsfähige Personen herangezogen werden. Das Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit und auch körperliche Eignung. Wichtig ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Schöffen tragen für die Entscheidungen des Gerichts die gleiche Verantwortung wie Berufsrichter. Zum Schöffenamt hat jede/r aus allen Schichten Zugang. Nach dem Gerichtsverwaltungsgesetz soll dieses Ehrenamt möglichst gleichmäßig mit Männern und Frauen, Alt und Jung sowie Personen aus der privaten Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst besetzt werden. Wer sich für das Amt interessiert und die nachstehenden Kriterien erfüllt, kann sich bis Freitag, 5. Mai auf dem Rathaus schriftlich bewerben bzw. geeignete Personen vorschlagen. Auf der Startseite von www.hattenhofen.de gibt es Informationen, Vordrucke und Checklisten zum Download. Der Bewerbungsvordruck liegt auch im Eingangsbereich des Rathauses aus. Örtliche Vereine, die Kirchengemeinden und sonstige örtliche gesellschaftliche Institutionen können – in Abstimmung mit den genannten Personen – ebenfalls Vorschläge unterbreiten.

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