Blättle vom 23.05.2024

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A. s BLÄTTLE Gut informiert uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL 55. Jahrgang, Nummer 21 Donnerstag, 23. Mai 2024 Einzelpreis 0,85 € TSG JAHRE 2024 1949 Wir feiern 3 Tage 7.6. – 9.6. Im Festzelt auf dem Sportgelände Zel ler Berg 11 m-Turnier für Vereine, Gruppen und Betriebe aus Zel l und Umgebung 18 Uhr FR SA SO 9.6. – 14.6. 21 Uhr 11.30 Uhr 12.30 Uhr 18 Uhr 20 Uhr 10.30 Uhr 13 Uhr 9.6. – 14.6. 14.6. Kinderfest Spielstraße, Basketbal l, Spaß und Unterhaltung für Kinder & Jugendl iche Frühschoppen mit dem Musikverein Gammelshausen 7.6. 8.6. 9.6. Rockband Velvet Festumzug auf den Zel ler Sportplatz Faustbal lBundesl igaspiel auf dem Zel ler Sportplatz Partyband Last Minute Festakt mit dem Liederkranz Raum-Bad-Bol l Turnier Publ ic Viewing im Festzelt Deutschland vs. Schottland tsg-zel l.de

Seite 2 ’s Blättle Nr. 21 / 23. Mai 2024 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 4 Sonstige Mitteilungen 9 Gemeinde Aichelberg 10 Gemeinde Bad Boll 14 Gemeinde Dürnau 25 Gemeinde Gammelshausen 33 Gemeinde Hattenhofen 34 Gemeinde Zell u. A. 38 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Bad Boll Aufgrund von § 5, § 6 und § 21 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der derzeit gültigen Fassung und in Verbindung mit § 4 und § 61 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung am 15. Mai 2024 folgende Änderung der Verbandssatzung beschlossen: § 1 § 3 der Verbandssatzung erhält folgenden Wortlaut: Führung der Kassengeschäfte (1) zu den Kassengeschäften nach § 2 Abs. 3 Buchstabe a) gehören insbesondere 1. die Abwicklung des Zahlungsverkehrs (Ein- und Auszahlungen), 2. die Verwaltung der zur Verwahrung zugewiesenen Urkunden und Wertgegenstände, 3. die Verwaltung der Zahlungsmittel und die Sorge für die Zahlungsbereitschaft der Kasse, 4. die Beitreibung oder Veranlassung der Beitreibung nicht rechtzeitig bezahlter Geldbeträge, soweit eine Beauftragung nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GemO vorliegt. 1. Der Verband führt für die einzelnen Mitgliedsgemeinden besondere Giro- und Bankkonten. (3) Die Mitgliedsgemeinden können eigene Handvorschüsse und Zahlstellen zur Annahme und zur Auszahlung kleiner Geldbeträge führen. Für die Führung der Handvorschüsse und Zahlstellen sind die Mitgliedsgemeinden selbst verantwortlich. Die Handvorschüsse und Zahlstellen sind nach Bedarf mit der Gemeindekasse unter Belegung der Einnahmen und Ausgaben abzurechnen. Für die Prüfung der Handvorschüsse und Zahlstellen ist der Verband zuständig. § 2 § 5 der Verbandssatzung erhält folgenden Wortlaut: Verbandsversammlung 1. Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verbands. Sie ist für alle Angelegenheiten des Verbands zuständig, für die nicht die Zuständigkeit des Verwaltungsrates oder des Verbandsvorsitzenden gegeben ist, insbesondere für: 1. die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter, 2. die Änderung der Verbandssatzung, 3. den Erlass von Satzungen des Verbands einschließlich der Haushaltssatzung, 4. die Feststellung der Jahresrechnung, 5. die Aufstellung des Flächennutzungsplans, 6. die Entscheidung über die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von Einrichtungen des Verbands und der Verbandsverwaltung, 7. die Festsetzung der Umlagen, 8. die Entscheidung über die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelfall oder für die Sachgemeinschaft mehr als 50.000 € betragen, 9. die Beschlussfassung über Maßnahmen, die sich erheblich auf den Haushalt des Verbands auswirken oder die kommunalpolitisch besonders bedeutsam sind, 10. die Entscheidung über die Ernennung, Beförderung, Einstellung und Entlassung der Beamten ab A 11 und der sonstigen Bediensteten ab der Entgeltgruppe 11 TVöD des Verbands, 11. die Beschlussfassung über die Neuaufnahme weiterer Gemeinden und über die Höhe der Abfindung ausscheidender Gemeinden sowie über die Auflösung des Verbands. 2. Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden und je zwei weiteren Vertreter einer jeden Mitgliedsgemeinde. 3. Für die weiteren Vertreter sind für den Fall der Verhinderung Stellvertreter zu bestellen. 4. Die weiteren Vertreter und deren Stellvertreter werden nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl von dem neu gebildeten Gemeinderat ihrer Gemeinde widerruflich aus seiner Mitte gewählt. Das Verfahren richtet sich nach § 60 der Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 13 Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ). 5. Scheidet ein als weiterer Vertreter gewähltes Gemeinderatsmitglied vorzeitig aus dem Gemeinderat aus, so endet mit seinem Ausscheiden auch seine Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung. Für den Rest der Amtszeit wird ein Ersatzmann gewählt. 6. Jede Mitgliedsgemeinde hat so viele Stimmen wie Vertreter in der Verbandsversammlung. Die Stimmen jeder Mitgliedsgemeinde können nur einheitlich abgegeben werden. § 3 § 6 der Verbandssatzung erhält folgenden Wortlaut: Verwaltungsrat 1. Der Verwaltungsrat beschließt über alle Angelegenheiten des Verbands, die nicht in die Zuständigkeit der Verbandsversammlung oder des Vorsitzenden fallen. Er hat wichtige Angelegenheiten, über die die Verbandsversammlung zu entscheiden hat, vorzuberaten und seine Stellungnahme durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung vortragen zu lassen. 2. Der Verwaltungsrat besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden. Verwaltungsratsvorsitzender ist der Verbandsvorsitzende. 3. Der Verwaltungsrat ist zuständig für folgende Angelegenheiten, die ihm von der Verbandsversammlung übertragen worden sind und nicht dem Verbandsvorsitzenden zugewiesen sind. Dies sind insbesondere 1. die Befugnis zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bis 50.000 € im Einzelfall übertragen. 2. die Aufnahme von Krediten 3. die Stundung von Forderungen bis zu 6 Monaten bis zu 40.000 €, über 6 Monate bis zu 12 Monaten bis zu einem Betrag von 15.000 € Informationsseite

’s Blättle Seite 3 23. Mai 2024 / Nr. 21 4. Verzicht auf Forderungen oder Niederschlagung von solchen, wenn der Wert 5.000 € übersteigt bis zu einemBetrag von 10.000 €. 5. Die Gewährung von übertariflichen Leistungen bis zu einem Betrag von 10.000 €. § 4 § 8 der Verbandssatzung erhält folgenden Wortlaut: Verbandsvorsitzender 1. Der Verbandsvorsitzende und fünf Stellvertreter werden in der ersten Sitzung der Verbandsversammlung nach jeder regelmäßigen Neubestellung der weiteren Vertreter nach § 5 Abs. 4 und nach Ablauf der Hälfte der Amtszeit der weiteren Vertreter aus der Reihe der Bürgermeister der beteiligten Gemeinden gewählt. Scheiden sie vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, so findet für den Rest ihrer Amtszeit eine Neuwahl statt. 2. Dem Verbandsvorsitzenden werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäft der laufenden Verwaltung handelt: 1. Die Befugnis zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bis zu einem Betrag von 20.000 €, 2. die Bewirtschaftung von Aufwendungen und Auszahlungen, die im Haushaltsplan nicht veranschlagt sind (überplanmäßigen und außerplanmäßige Bewirtschaftung) bis zu 5.000 € im Einzelfall, 3. die Stundung von Forderungen bis zu 6 Monaten bis zu 15.000 €, über 6 Monate bis zu 12 Monaten bis zu einem Betrag von 5.000 €, 4. Verzicht Forderungen oder Niederschlagung von solchen, wenn der Wert 5.000 € nicht übersteigt. 5. Die Entscheidung über die Einstellung und Entlassung befristeter Beschäftigter, Aushilfskräften und Auszubildenden § 5 § 10 der Verbandssatzung erhält folgenden Wortlaut: Finanzierung 1. Der Verband erhebt für die Inanspruchnahme seiner Dienstleistungen nach § 2 Abs. 3 Buchstabe b) und c) kostendeckende Entgelte nach zeitlicher Inanspruchnahme. Für die Inanspruchnahme der Volkshochschule nach § 2 Abs. 4 Buchstabe e) werden kostendeckende Entgelte nach der imVorjahr erbrachten Unterrichtsleistung (Unterrichtseinheiten) erhoben. 2. Das nach Abs. 1 nicht gedeckte veranschlagte ordentliche Ergebnis sowie ein nicht gedecktes Sonderergebnis legt der Verband durch eine jährliche allgemeine Verbandsumlage auf die Mitgliedsgemeinden um. Ein positives Sonderergebnis ist den Gemeinden zu erstatten. Umlageschlüssel sind die nach § 143 GemO maßgebenden vom Statistischen Landesamt veröffentlichen Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden des Vorjahres. 3. Zur Deckung des Finanzbedarfs des Finanzhaushaltes für Investitionstätigkeit wird eine Kapitalumlage erhoben, sofern sie nicht durch Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten (§ 3 Nr. 18 u. 19 GemHVO), Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit (§ 3 Nr. 22 GemHVO) sowie Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen (§ 3 Nr. 33 GemHVO) gedeckt ist. Umlageschlüssel sind die nach § 143 GemOmaßgebenden vomStatistischen Landesamt veröffentlichten Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden des Vorjahres. 4. Die allgemeine Verbandsumlage sowie die Kapitalumlage werden jeweils zum Zeitpunkt des tatsächlichen Finanzbedarfs bei den Verbandsgemeinden angefordert. Solange ihre Höhe noch nicht festgelegt ist, haben die Mitgliedsgemeinden entsprechende Vorauszahlungen auf der Grundlage der Vorjahresschuld zu leisten. 5. Die vorstehenden Regelungen über die Finanzierung sind anzuwenden, sofern im Einzelfall keine Sondervereinbarungen bestehen. § 6 Inkrafttreten Diese Satzungsänderung zur Änderung der Verbandssatzung tritt zum 1. Juli 2024 in Kraft. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Bad Boll, 15. Mai 2024 Reutter Verbandsvorsitzender Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt  3,32 pro Monat, bei Postzustellung  11,32 (inkl. Portoanteil  8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt  0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.

Seite 4 ’s Blättle Nr. 21 / 23. Mai 2024 Informationsseite Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Allgemeine Notfallpraxis Göppingen als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinik am Eichert Göppingen Notfallpraxis Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 10 – 18 Uhr. Kinder Notfallpraxis Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Eicherstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Kirchheim unter Teck Im Gebäude des Kreiskrankenhauses Kirchheim/Teck Eugenstraße 3 73230 Kirchheim unter Teck Öffnungszeiten: Sa., So. und an den Feiertagen 10 – 16 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Heidenheim als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinikum Heidenheim Notfallpraxis Heidenheim Schloßhaustraße 100 89522 Heidenheim an der Brenz Öffnungszeiten: Mo. 19 – 21 Uhr, Di. 19 – 21 Uhr; Mi. 16 – 21 Uhr; Do. 19 – 21 Uhr; Fr. 17 – 21 Uhr, Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Ulm Bundeswehrkrankenhaus Ulm Notfallpraxis Ulm Oberer Eselsberg 40 89081 Ulm Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 18 – 22 Uhr Sa., So. und Feiertage 8 – 22 Uhr. Gerne können Sie jederzeit selbst die aktuellen Informationen zu unseren Notfallpraxen auf unserer Homepage einsehen: https:// www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden. Diese Änderung gilt vorerst bis auf Weiteres. Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden. Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen), an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Der aktuelle Augenärtzliche Notdienst kann beim DRK unter der Telefonnummer 116117 erfragt werden. HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Sie können entweder direkt eine geöffnete Bereitschaftspraxis in Ihrer Nähe aufsuchen oder die 116117 wählen. Die Mitarbeiter der 116117 kennen Ärzte und Ärztinnen in Ihrer Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen: Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer: Notfalldienstnummer: 01801 116 116 (Die Nummer ist gebührenpflichtig, für einen Anruf fallen 0,039 Euro/Minute aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz an) Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Rufnummern an die www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst EVF-Störhotline Die aktuelle Rufnummer der EVF-Störungshotline (7 Tage/24 Stunden) lautet 0800 6101-767 (kostenlos), (stets aktuell zu finden unter https://evf.de/kontakt/). Fundtiere Tierherberge Donzdorf (Hunde), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst), Montag bis Sonntag, 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen 24 Stunden Notruf 0177 3590902 Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), Telefon 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen Katzenschutz Donzdorf, Telefon 07162 21120 Tierärztlicher Notfalldienst 01805 843736 – Kleintiernotdienst Kreis GP-Geislingen Diese Telefonnummer leitet von 8.00 bis 22.00 Uhr automatisch auf die aktuell diensthabende Praxis im Kreis Göppingen-Geislingen um. 0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus demMobilfunknetz • Der Kleintier-Notdienst imKreis Göppingen/Geislingen ist nun an 365 Tagen im Jahr von 8.00 bis 22.00 Uhr unter obiger Nummer erreichbar • Nach 22.00 bis 8.00 Uhr sind die umliegenden Kleintierkliniken erreichbar. • Versuchen Sie bitte, falls möglich immer erst Ihren Haustierarzt telefonisch zu erreichen.

’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 23. Mai 2024 / Nr. 21 • Die Praxen sind zum Teil außerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt. Fahren Sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Notdienstpraxis. Unter www.vetnotdienst.de sehen Sie auf der Landkarte von 8.00 bis 22.00 Uhr welche Praxis aktuell Notdienst hat Apotheken-Notfalldienst … für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: 0800 00 22833 (kostenlos vom Festnetz) 22 8 33 (0,69 € pro Min. aus demMobilfunk) Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.de/notdienstportal Samstag, 25. Mai 2024 Staren-Apotheke Hauptstraße 26 73092 Heiningen Telefon 07161 4824 Sonntag, 26. Mai 2024 Apotheke im Kaiserbau Poststraße 14 73033 Göppingen Telefon 07161 78915 Donnerstag, 30. Mai 2024 Apotheke Jebenhausen Karlsbader Straße 2 73035 GP-Jebenhausen Telefon 07161 4795 Achtung: Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Notruftelefonnummern Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Notfalldienste Telefon 116 117 Polizeiposten Bad Boll Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477 Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 0800 6101-767 Unitymedia Telefon 0221 46619100 Pflegedienst Aurelia Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20 Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll Pflegedienstleiterin Tel. 07164 2041 · Einsatzleiterin Tel. 07164 2042 Verwaltung Tel. 07164 2043, Fax 2032 · Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 13.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de Wochenend- und Feiertagsdienst Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten. Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr für Sie unter der Rufnummer 2041 erreichbar. Gemeinde Hausmüll Bioabfall alle Gemeinden Aichelberg Bad Boll/Eckwälden Dürnau Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof 3. 6. 24 24. 5. 24 (Freitag) 31. 5. 24 (Freitag) Hattenhofen Zell u. A. 23. 5. 24 (Donnerstag) 5. 6. 24 Gemeinde Blaue Tonne Gelber Sack Aichelberg 1. 6. 24 (Samstag) 3. 6. 24 Bitte Gelbe Säcke frühestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen! Bad Boll/Eckwälden 4. 6. 24 Dürnau 27. 5. 24 Gammelshausen 7. 6. 24 Hattenhofen 10. 6. 24 3. 6. 24 Zell u. A. Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersammlungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölkerung, diese Sammlungen zu unterstützen. Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc. In eigener Sache Die Verbandsgeschäftsstelle Raum Bad Boll bleibt am Freitag, den 31. Mai 2024 geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Ihr Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll

Seite 6 ’s Blättle Nr. 21 / 23. Mai 2024 Gemeinsame Mitteilungen Aufgrund des Feiertages am Donnerstag, den 30.05.2024 (Fronleichnam) möchten wir auf folgendes hinweisen: Der Redaktionsschluss ist am Montag, den 27.05.2024 08.00 Uhr, der Erscheinungstag ist Freitag, 31.05.2024. Wir bitten alle Vereine und Institutionen, diese Änderung unbedingt zu beachten. Später eingehende Berichte können nicht mehr veröffentlicht werden. Ihr Gemeindeverwaltungsverband Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb Homepage vhs Raum Bad Boll/Voralb: www.vhsraumbadbollvoralb.de EPa+ E-Rezept – Alles was Sie wissen müssen – ONLINE. Dozent: Volkshochschulverband BW Dieses Jahr wurde endlich die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept) als Standard im medizinischen Alltag eingeführt. Mit der elektronischen Patientenakte erhalten Sie einen transparenten Überblick über Ihre Gesundheitsdaten. Mit Hilfe des E-Rezeptes sollen Rezepte einfacher empfangen und verwaltet werden. Um ausführlich zu informieren, gibt dieser Vortrag einen Überblick über Aufbau, Inhalte und Funktionen der elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts.Lisa Fritzsche Produktmanagerin elektronische Patiententakte, gematik Der Kurs ist Teil des Projekts “Gesund und digital im ländlichen Raum”. Zur Veranstaltung gelangen Sie über den Link <a href=“https:// app.sli.do/event/51gVvvJWtfypGp2nv9xgW1“ target=“_ blank“>https://app.sli.do/event/51gVvvJWtfypGp2nv9xgW1</a>. Aufzeichnungen vergangener Veranstaltungen finden Sie <a href=“https://www.vhs-bw.de/projekte/gesund-und-digital-im-laendlichen-raum/#mediathek“ target= „_blank“ >hier.</a> Bitte beachten: Für die Teilnahme benötigen Sie nur den im Infotext angegebenen Link. Sie benötigen ein Gerät mit einem Internetanschluss. Sie sind in der Veranstaltung nicht sichtbar und hörbar. Fragen und Diskussionsbeiträge können über die Chat-Funktion an die Referierenden gerichtet werden. Kurs: 2413001104, Gebühr: kostenlos Mittwoch, 29. Mai 2024, 18.00 – 19.30 Uhr Online-Veranstaltung VHS – Außenstelle Bad Boll Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Bad Boll Bettina Geiger, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll Telefon 07164 808-23, Fax 07164 808-33 E-Mail: bgeiger@bad-boll.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Träumereien auf der Stuttgarter Gänseheide: Ausblicke, schöne Villen und Künstlerkolonie Dozent: Bernd Möbs Die Gänsheide hat ihren besonderen Charme und ihr besonderes, kulturelles Leben bewahrt. Erst um 1900 besiedelt, lebten hier früher Künstler wie Albert Kappis oder Sally Wiest. Bitte beachten: Treffpunkt: Haltestelle Bubenbad, Stadtbahn U15 (10 Min. von Stgt. Hbf Richtung Ruhbank/Fernsehturm) Endpunkt: Haltestelle Straußstaffel, Bus 42, Stgt.-Ost und zurück zum Bahnhof Um Anmeldung wird gebeten bis spätestens Montag, 27. Mai 2024 Kurs: 2411010206, Gebühr: 17,00 Euro Samstag, 1. Juni 2024, 15.00 – 17.30 Uhr Vortrag „Atme dich glücklich & gesund“ Dozent: Jens Czechtizky Unser Atem begleitet uns ein Leben lang – von der Geburt bis zum Tod. Bitte beachten: keine Abendkasse (die Gebühr wird abgebucht) Kurs: 2413010218, Gebühr: 10,00 Euro Dienstag, 4. Juni 2024, 20.15 – 21.45 Uhr Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Wilde Kräutersnacks – Wildkräuter sammeln und zubereiten Dozentin: Monika Schiller, Kräuterpädagogin Beim anschließenden gemeinsamen Backen verarbeiten wir die gesammelten Kräuter zu leckeren wilden Snacks wie z. B. Kräuterkonfekt oder Wildkräuterschnecken und weitere Snacks, die wir zum gemütlichen Abschluss gemeinsam genießen. Ein Heftchen mit den Rezepten vom Kurs dürfen Sie mit nach Hause nehmen. Bitte beachten: dieMaterialkosten in Höhe von 7,00 Euro sind in der Kursgebühr enthalten. Für den Spaziergang passendes Schuhwerk und wettertaugliche Kleidung tragen. Sammelkörbchen, Getränk, Block, und Stift mitbringen. Kurs: 2413050203, Gebühr: 24,00 Euro Donnerstag, 6. Juni 2024, 18.00 – 21.00 Uhr Heinrich-Schickhardt-Schule, Schulküche, Schulweg 1, Bad Boll Beambreath® – Aktivierende Atemarbeit Dozent: Jens Czechtizky Bitte beachten: Yogamatte, Decke, kleines Kissen und Getränk mitbringen. Kurs: 2413010214, Gebühr: 20,00 Euro Dienstag, 11. Juni 2024, 20.15 – 21.45 Uhr Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Tastschreiben am PC für „Jung und Alt“ Dozentin: Christel Kamitz, Fachlehrerin Bitte beachten: vier Unterrichtsabende und ein Übungsabend. Die Kosten für das Lehrbuch (15,50 Euro) sind in den Gebühren enthalten. Kurs: 2415010213, Gebühr: 58,50 Euro Dienstag, ab 11. Juni 2024, 18.00 – 19.30 Uhr, 5 Termine Heinrich-Schickhardt-Schule, Zimmer 9, Computerraum, Schulweg 1, Bad Boll

’s Blättle Seite 7 Gemeinsame Mitteilungen 23. Mai 2024 / Nr. 21 Exkursion: Literarischer Spaziergang durch das Bohnenviertel und das Leonhardsviertel mit Einkehr Dozent: Bernd Möbs Danach ist eine Einkehr geplant in der „Tauberquelle“, bitte bei Anmeldung angeben, ob Einkehr erwünscht! Bitte beachten: Treffpunkt: Weinstube „zur Kiste“, Ecke Esslinger Straße/Kanalstraße am Charlottenplatz Endpunkt: Wilhelmsplatz (Ende Jakobstraße) Um Anmeldung wird gebeten bis spätestens Dienstag, 11. Juni 2024 Kurs: 2411010201, Gebühr: 17,00 Euro Samstag, 15. Juni 2024, 15.30 – 17.30 Uhr VHS – Außenstelle Dürnau/Gammelshausen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Dürnau/Gammelshausen Nina Rehm, Hauptstraße 16, 73105 Dürnau Telefon 07164 91010-12, Fax 07164 91010-10 E-Mail: n.rehm@duernau.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.30 Uhr Kontaktdaten der Außenstelle Gammelshausen Christine Denne, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen Telefon 07164 9401-30, Fax 07164 9401-20 E-Mail: denne@gammelshausen.de Anmeldezeiten: Di. 9.00 – 12.00 Uhr Mi. 9.00 – 12.00 Uhr 2412070307 Acrylmalen – Workshop für Erwachsene Svenja Geißele Beginn: Samstag, 8. Juni 2024, 14.00 Uhr Atelier von Svenja Geißele, Schillerstraße 18, Dürnau Gebühr: 30,00 € Sie können die Kurs-Samstage einzeln, mehrere Termine oder aber natürlich auch gerne komplett belegen. Weitere Termine: 2412070308, 22. Juni 2024 2412070309, 6. Juli 2024 2412070310, 20. Juli 2024 2413060304 Neuer Schwung für Geist und Körber (Frauen ab 50) Bitte beachten: Bringen Sie Yoga- oder Gymnastikmatte, bequeme Kleidung und Getränk mit. Beginn: Freitag, 14. Juni 2024, 15.00 Uhr, 4 Termine Gebühr: 30,00 Euro 2413010308 Yoga Nidra – der yogische Schlaf nach Swami Satyananda Tradition mit Sankalpa und Bilder Teil 1 von 2 – keine Vorkenntnisse erforderlich Alexandra Wagner Bitte beachten: Yogamatte, Sport- bzw. bequeme Kleidung, Decke und ggfs. Socken mitbringen. Gerne auch Kissen um es so komfortabel wie möglich zu haben. Gebühr: 9,00 Euro Freitag, 7. Juni 2024, 19.00 – 20.30 Uhr 2413010309 Teil 2 Gebühr: 9,00 Euro Samstag, 8. Juni 2024, 10.00 – 11.30 Uhr Kann ich auch einzeln buchen? Ja klar, es sind keine Kenntnisse erforderlich und können unabhängig voneinander besucht werden – jedoch für die o. g. Erfahrung von Uhrzeit und Version ist die Kombination sinnvoll. Alle oben aufgeführten Yoga-Kurse finden im Kinderhaus Haus der kleinen Füße, Frühlingstraße 11, Dürnau statt. Wir bieten kurzfristig noch zwei intensiv Schimmkurse an: Wassergewöhnung/Anfängerschwimmkurs intensiv für Kinder ab 5 Jahre Dozentin: Bettina Schels Um entsprechende Lernerfolge zu erzielen, werden in diesen Schwimmkurs max. 7 Kinder aufgenommen. Wassergewöhnung, Spiele und Brustschwimmtechnik – Ihre Kinder werden spielerisch an das Element Wasser gewöhnt und lernen in einer Kleingruppe bei intensiver Betreuung das Schwimmen. Das Erfolgserlebnis wird nicht lange auf sich warten lassen. Kommen Sie 5 Minuten vor Beginn des Kurses in die Umkleidekabine. Zur Kursgebühr kommt noch der Eintritt für das Hallenbad. Eine 5er Karte kostet 12,00 Euro. Die Eintrittskarten können bei der Kursleiterin oder im Rathaus Dürnau erworben werden. Die üblichen Badesachen und Schwimmflügel mitbringen. Kursgebühr: 76 Euro Kurs: 2413020320 Mittwoch, 12. Juni 2024, 15.00 – 16.00 Uhr Freitag, 14. Juni 2024, 15.00 – 16.00 Uhr Mittwoch, 19. Juni 2024, 15.00 – 16.00 Uhr Freitag, 21. Juni 2024, 15.00 – 16.00 Uhr Mittwoch, 26. Juni 2024, 15.00 – 16.00 Uhr Freitag, 28. Juni 2024, 15.00 – 16.00 Uhr Mittwoch, 3. Juli 2024, 15.00 – 16.00 Uhr Freitag, 5. Juli 2024, 15.00 – 16.00 Uhr Mittwoch, 10. Juli 2024, 15.00 – 16.00 Uhr Freitag, 12. Juli 2024, 15.00 – 16.00 Uhr Kornberghalle, Lehrschwimmbecken, Frühlingstraße 5, Dürnau Nähere Infos unter www.vhsraumbadboll.de VHS – Außenstelle Hattenhofen Kontaktdaten der Außenstellenleiterinnen Hattenhofen Natalie Colakyan, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-14, Fax 07164 91009-25 E-Mail: natalie.colakyan@hattenhofen.de Sarah Hauer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-0, Fax 07164 91009-25 E-Mail: sarah.hauer@hattenhofen.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.30 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 16.00 Uhr Heute haben wir wieder tolle Kursempfehlungen für Sie: Handlettering für Anfänger – die Kunst und das Gestalten von gemalten Buchstaben Dozentin: Alexandra Werner Kurs: 2412070504, Gebühr: 45,00 Euro Samstag, 8. Juni 2024, 10.00 – 14.00 Uhr Bürgerhaus Farrenstall, Ringstraße 3, Hattenhofen

Seite 8 ’s Blättle Nr. 21 / 23. Mai 2024 Gemeinsame Mitteilungen PÄDAGOGIK/ERZIEHUNG/FAMILIE Gezielte Bewegung öffnet das Tor zum Lernen – für Kinder von 7 bis 11 Jahre Dozentin: Barbara Maria Grimm, Humanistisch begleitende Kinesiologin (DGAK) Kurs: 2411030301, Gebühr: 42,00 Euro Freitag, 14. Juni 2024, 17.00 – 18.30 Uhr Freitag, 21. Juni 2024, 17.00 – 17.45 Uhr Freitag, 28. Juni 2024, 17.00 – 17.45 Uhr Freitag, 5. Juli 2024, 17.00 – 18.30 Uhr Grundschule, Bewegungsraum, Schulgasse 2, Hattenhofen NATURSEIFEN SELBST HERSTELLEN Dozentin: Monika Schiller, Kräuterpädagogin Kurs: 2413040502, Gebühr: 25,00 Euro Mittwoch, 10. Juli 2024, 18.00 – 21.00 Uhr Sillerhalle, Mehrzweckraum, Hauptstraße 24, Hattenhofen Die ausführlichen Kursbeschreibungen finden Sie auf unserer Homepage oder im vhs-Heft. VHS – Außenstelle Heiningen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07161 920 774, E-Mail: info@buecherei-heiningen.de Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr (telefonisch) Di., Do. 15.00 – 19.00 Uhr (auch persönlich) Mi. 14.00 – 16.00 Uhr (auch persönlich) Die Kurse finden, soweit nicht anders vermerkt, in der Ernst- Weichel-Schule, Bezgenrieter Straße 11, Heiningen statt. 2414046601 Deutsch für Alltagssituationen – Anfängerkurs Reiner Uhlenbrok Beginn: Montag, 3. Juni 2024, 17.15 – 18.45 Uhr, 15 Termine. Gebühr: 64,00 €. 2 x wöchentlich, Montag und Mittwoch. Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2414046601 2414046602 Deutsch für Alltagssituationen – ab Stufe A2 Reiner Uhlenbrok Beginn: Montag, 3. Juni 2024, 19.00 – 20.30 Uhr, 15 Termine. Gebühr: 64,00 €. 2 x wöchentlich, Montag und Mittwoch. Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2414046602 Kurse von Herrn Ayhan Hardaldali, Maskenbildner/ Hairstylist/ Imageberater/Business Coach IHK in der Ernst-Weichel-Schule, Heiningen: 2413006601 Schnelles Styling – Tipps für Mamas mit Kind Beginn: Freitag, 7. Juni 2024, 9.00 – 13.00 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 55,00 € + 8,00 € Materialkosten vor Ort zu bezahlen Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2413006601 2413006602 60 – na und! Lust auf mehr Ausstrahlung Beginn: Freitag, 7. Juni 2024, 14.00 – 17.00 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 55,00 € + 8,00 € Materialkosten vor Ort zu bezahlen Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2413006602 2413006603 Vorher – Nachher – ein neuer Typ Beginn: Freitag, 7. Juni 2024, 18.00–21.00 Uhr, 1 Termin. Der Kurs ist bereits ausgebucht. Sie können sich auf der Warteliste eintragen oder sich imKurs 2413006602 anmelden. Dieser kann für alle Altersgruppen angeboten werden. VHS – Außenstelle Zell u. A. Kontaktdaten der Außenstellenleitung Zell u. A./Aichelberg Karin Schwarz, Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A. Telefon 07164 807-24, Fax 07164 807-77 E-Mail: K.Schwarz@zell-u-a.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.45 – 12.00 Uhr Di. 16.00 – 18.00 Uhr Do. 14.00 – 17.00 Uhr Bei nachfolgendem Kurs sind noch Plätze frei: Schwäbische Tapas Dozentin: Helga Lorch Bitte beachten: Behälter für Kostproben, Getränke und Geschirrtücher mitbringen. Bei kurzfristiger Absage müssen wir leider zur Kursgebühr auch die Lebensmittelkosten berechnen. Die Lebensmittelkosten werden am Kursabend durch die Dozentin eingesammelt. Kurs: 2413050703, Gebühr: 18,00 Euro Donnerstag, 6. Juni 2024, 18.00 – 22.00 Uhr Grundschule, Schulküche, Schulstraße 15, Zell u. A. Lust auf Tanzen, Teil II Dozentin: Sibylle Gösweiner, Tanzlehrerin, Tanzsporttrainerin Bitte beachten: bequeme Schuhe mit glatten Sohlen (keine Turn- oder Straßenschuhe) und Getränk mitbringen. Kurs: 2412050702, Gebühr: 65,00 Euro pro Person – Bitte paarweise anmelden! Samstag, ab 22. Juni 2024, 18.00 – 19.30 Uhr, 4 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Disco-Fox Tanzkurs (Tip-Fox) Teil II Dozentin: Sibylle Gösweiner, Tanzlehrerin, Tanzsporttrainerin Bitte beachten: bequeme Schuhe mit glatten Sohlen (keine Straßen- oder Turnschuhe) und Getränk bitte mitbringen. Kurs: 2412050705, Gebühr: 65,00 Euro pro Person – Bitte paarweise anmelden! Samstag, ab 22. Juni 2024, 19.30 – 21.00 Uhr, 4 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder Rettungsdienst sein!

’s Blättle Seite 9 Gemeinsame Mitteilungen 23. Mai 2024 / Nr. 21 Familientreff am AlbTrauf Eltern-Baby-Treff im Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6 in Bad Boll Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr. Jeden Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr Spiel- und Erfahrungsraum für Babys und Kleinkinder von Beginn an sowie Kontakt- und Austauschmöglichkeit für Eltern. Der Treff wird pädagogisch begleitet. Offenes Café im Mehrzweckraum in der Senioren Wohnanlage, am Blumhardtweg 30 in Bad Boll Jeden Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr. Mit Kinderspielfläche. Wir bieten mit unserem offenen Angebot einen Treffpunkt für Schwangere und Familien mit Babys und Kleinkindern von 0 bis zumEintritt in den Kindergarten. AmSchluss jedes Cafétreffs findet ein Spielkreis mit Fingerspielen, Bewegungsspielen und Mitmachliedern statt. Alle Angebote sind kostenfrei und ohne Anmeldung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Neugierig geworden? Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei. Sie sind immer herzlich willkommen! Weitere Informationen finden Sie auf www.familientreffs.de > Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll > Termine Kontakt: Natalia Weinberg, Familientreffleiterin, E-Mail: n.weinberg@awo-gp.de Telefon 017617303304 Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram Göppinger Familientreffs V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... Roter Teppich | Couchgarnitur, braun | runder Esstisch mit 2 Stühlen | Telefon 07161 9030579 4 Stahlrankgitter für den Garten 0,50 x 140 cm | Bowleservice aus Glas mit 6 Tassen | Telefon 903015 Großer schwarzer Koffer | Telefon 149044 Picknick Tisch 85 x 68 cm(Pack Maß 85 x 34 cm) mit 4 integrierten Hockern | Schalenkoffer Samsonite schwarz mit 2 Rollen 65 x 45 x 20 cm | Schalenkoffer Samsonite grau ohne Rollen 50 x 40 x 15 cm | Koffer Halbschale mit Rollen, Oberteil Gewebe, Teleskop-Griff 60 x 40 x 25 cm | Telefon 0176 105 29 111 Senioren WC-Sitzerhöhung mit Armlehnen, neuwertig | Telefon 801077 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr (vor Feiertagen entnehmen Sie bitte den Annahme-/Abgabeschluss dem Mitteilungsblatt). Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke! Sonstige Einrichtungen Liebe Leserinnen und Leser, gerne laden wir Sie zur Hausbesichtigung ein. Hausbesichtigung Alle 4 Wochen findet an einemMittwoch eine Hausführung statt. Der nächste Termin ist am 5. Juni 2024 um 16.00 Uhr. Wir bitten um Anmeldung! Treffpunkt ist im Eingangsbereich. Eine umfassende Information … bietet Ihnen das Mitteilungsblatt. Sie werden ausführlich über das Ortsgeschehen informiert.

Seite 34 ’s Blättle Nr. 21 / 23. Mai 2024 Gemeinde Hattenhofen Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr Wir gratulieren recht herzlich am 23. Mai Herrn Siegfried Rau zum 75. Geburtstag am 23. Mai Frau Helga Haga zum 70. Geburtstag am 24. Mai Frau Irena Hilz zum 85. Geburtstag am 25. Mai Frau Adelheid Merten zum 85. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werdenmöchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Redaktionsschluss: Montag, 8 Uhr Sterbefälle 6. Mai Katarina Mogonj 13. Mai Hannelore Erika Bohl Den Angehörigen sprechen wir unsere Anteilnahme aus. Aus dem Gemeinderat Fußball versus Ehrenamt Ein Gemeinderat wies auf eine Terminüberschneidung hin: Die nächste Sitzung findet parallel zu einemLänderspiel der Deutschen Mannschaft bei der Fußball-EM statt. Verbandsversammlung vorberaten Der Gemeinderat erteilte den Gemeindevertretern freies Mandat zur Abstimmung für die kommende Verbandsversammlung. Neben Finanzthemen geht es dort um den Flächennutzungsplan auf Markung Dürnau. Straßenfesterlös für Kinderfest 2025 Der Erlös des diesjährigen Straßenfestes kommt allen Aktivitäten von und für Kinder beim Gemeindejubiläum 2025 zugute. DiesemVorschlag aus Reihen des Rathauspersonals hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Webergasse: Bauarbeiten günstiger als geschätzt Die Webergasse erhält ihren Endausbau. Die Gemeinde beauftragt die Firma Moll aus Gruibingen zum Angebotspreis von 189.928,25 Euromit den Bauarbeiten. Dies ist das Ergebnis der Ausschreibung. Man liege günstiger als bei der Kostenschätzung, betonte BM Jochen Reutter.

’s Blättle Seite 35 Gemeinde Hattenhofen 23. Mai 2024 / Nr. 21 Radweg: Schlussrechnung viel günstiger ausgefallen Die Schlussabrechnung für den Radweg zwischen Hattenhofen und Schlierbach kommt die Gemeinde deutlich günstiger als noch vor ein paar Wochen bekannt gegeben. Hattenhofen zahlt noch knapp 4.200 Euro statt der ursprünglichen 48.600 Euro. Der Gemeinderat nahm die gute Nachricht zur Kenntnis. Naturschutzauflagen: Hohe Kosten für Gutachten in Sachen „Bäumle“ Heftige Kritik an „Absurdistan“ Die Gemeinde beauftragt das Büro „GÖG“ mit der Erstellung eines naturschutzfachlichen Gutachtens im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Bäumle“ zum Angebotspreis von 39.512 Euro (netto). Dies hat der Gemeinderat bei einer Enthaltung (drei Mitglieder fehlten) nach längerer Diskussion und deutlicher Kritik an den gesetzlichen Vorgaben beschlossen. Wie schon berichtet, muss die Gemeinde, um das geplante Baugebiet „Bäumle“ realisieren zu können, wegen den dortigen 14 Streuobstbäumen einer Flachland-Mähwiese weitere Gutachten vorlegen. Die Bäume gelten als geschütztes Biotop, das bei Erschließung des Wohngebiets fallen würde. Hattenhofen beantragt eine Ausnahme vom Fällverbot. Bislang angebotene Ausgleichsmaßnahmen reichen den Naturschutzbehörden nicht aus. Der bereits entworfene Antrag auf Umwandlung einer Obstwiese (§ 33a NatSchG) sowie der Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz einer Flachland-Mähwiese (§ 30 BNatSchG) bedürfen, wie das Fachbüro GöG ausführt, entsprechend der Forderungen der Naturschutz- verwaltung der Ergänzung und Konkretisierung. Die hierfür erforderlichen Gutachterarbeiten kosten die Gemeinde brutto rund 48.000 Euro. Schultes soll Ministerin einschalten Angesichts der schon rund 20.000 Euro für bisherige Gutachten zum Arten- und Bodenschutz arte das völlig aus, kritisierten mehrere Sprecher im Gemeinderat. Zumal die dann aufgrund des neuen Gutachtens erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch noch zusätzlich Geld kosteten. Ein Rat wähnte sich in „Absurdistan“. Statt so viel Geld für Gutachten zu verbraten, solle man das lieber in konkrete Maßnahmen stecken. BM Reutter wurde gebeten, dies der Landtagsabgeordneten und Ministerin Nicole Razavi weiter zu leiten. Diese habe um Informationen über solche „verblödete Bürokratie“ gebeten. Reutter wird dies erledigen, aber die Ministerin könne das Gesetz auch nicht einfach ändern. Rathaus nicht erreichbar! Das Rathaus ist am Freitag, 31. Mai 2024 nicht besetzt. Wir bitten um Beachtung! Wir bitten um Beachtung! Der Redaktionsschluss für KW 22 ist am Montag, 27. Mai 2024 bereits um 8.00 Uhr. Straßenbeleuchtung – Wartung durch die Netze BW Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, defekte Straßenlampen bzw. Störungen in der Straßenbeleuchtung dem Rathaus (Telefon 07164 91009-16, E-Mail: karin.schmid@hattenhofen.de) zu melden. Somit können die Fehler durch die Netze BW behoben und dadurch ein komplett funktionierendes Straßenbeleuchtungsnetz gewährleistet werden. Die nächste Turnusfahrt findet in der Woche vom 3. Juni – 7. Juni 2024 statt. Kommunalwahl 2024 Zusendung der Stimmzettel an alle Wahlberechtigten Ab kommender Woche trägt unsere Amtsbotin an alle Wahlberechtigten der Kommunalwahl die Stimmzettel (Regional-, Kreistags- und Gemeinderatswahl) aus. Diese Unterlagen müssen bis spätestens Samstag, 8. Juni – also einen Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten – zugehen. Dieser Vorabversand ist aufgrund der Komplexität der Stimmabgabe für diese Wahlen gesetzlich im Kommunalwahlgesetz geregelt. So können Sie die Stimmzettel bereits zu Hause in aller Ruhe ausfüllen und am Wahlsonntag in das Wahllokal mitbringen. Aufgrund der Überschneidung der Vorabverteilung der Stimmzettel und der bereits eingegangenen Briefwahlanträge, kann es vorkommen, dass Sie die Unterlagen ein zweites Mal erhalten. Alle wichtigen Informationen zur bevorstehendenWahl erhalten Sie auf unserer Website unter www.hattenhofen.de. Freie Wähler Vereinigung Hattenhofen Einladung zur Kandidaten-Vorstellung Am Mittwoch, den 29. Mai 2024 von 16.00 – 18.00 Uhr am Netto-Parkplatz stellen sich die Gemeinderats-Kandidaten der „Freie Wähler Vereinigung Hattenhofen“ der Bevölkerung vor. Dort haben Sie die Möglichkeit, mit den Kandidaten ins Gespräch zu kommen. Zusätzlich und bequem zu Hause am PC können Sie sich die Kandidaten auch unter der Adresse https://hoch3.it/Hattenhofen2024 anschauen. Wir laden Sie herzlich ein. Bücherei im Schulhaus Buchvorstellung: Nur noch kurz ... Von der kleinen Maus, die kein bisschen müde war Wer kennt das nicht? Die kleine Maus soll ins Bett, aber sie ist noch gar nicht müde und hat noch so einiges zu tun, bevor amEnde noch EINE Gutenachtgeschichte vorgelesen wird. „Es ist schon spät, du musst ins Bett!“, sagt Mama Maus zur kleinen Maus. „Noch 10 Minuten!“, ruft die kleine Maus. „Ich will nur noch ein paar Löcher in den Käse bohren!“ Die kleineMaus nagt 10 runde Löcher in den leckeren Käse. „Jetzt hast du genug Käse gegessen!“, sagt Papa Maus. „Zähne putzen und dann ab ins Bett!“ „Noch 9 Minuten!“, ruft die kleine Maus. „Ich muss noch mein Rennauto hereinholen. Vielleicht regnet es in der Nacht!“ Die kleine Maus läuft nach draußen und fährt noch schnell 9 Runden mit dem Rennauto ums Haus. Dann holt sie es herein ... Erhard Dietl – Nur noch kurz ... Von der kleinen Maus, die kein bisschen müde war Pappbilderbuch, 22 Seiten, ab 2 Jahre Öffnungszeiten In den Pfingstferien bleibt die Bücherei geschlossen. Ab dem 4. Juni 2024 sind wir wieder wie gewohnt für euch da.

Seite 36 ’s Blättle Nr. 21 / 23. Mai 2024 Gemeinde Hattenhofen Die Faszination Feuerwehr ist schon seit vielen Wochen ein großes Thema in der Kinderkrippe. Es sind bei uns sämtliche FeuerwehrSpielsachen im Einsatz. Dieses große Interesse der Kinder haben wir aufgenommen und dazu verschiedene Angebote geplant, wie z. B. dazu geturnt, gebastelt, Bilderbücher gelesen, ein Feuerwehrlied gelernt und eine Feuerwehrecke mit echter Feuerwehrausrüstung eingerichtet. Alle Kinder waren sehr freudig und interessiert bei allen Aktionen dabei. Der Höhepunkt unseres Projektes war dann der Besuch bei der Feuerwehr in Hattenhofen. Mit staunenden Augen durften wir das Feuerwehrmagazin sowie die Autos besichtigen. Zum grönenden Abschluss sind wir mit dem großen Feuerwehrauto gefahren und wir hörten auch das Martinshorn. Die Kinder kamen aus dem Staunen gar nicht mehr heraus. Vielen Dank der Feuerwehr, besonderen Dank geht an Herrn Kuch, dass Sie uns das ermöglicht haben. Das war ein super spannendes Erlebnis für die Kinder! Das Krippen-Team Dienst Am Dienstag, 28. Mai 2024 ist Dienst. Einsatzübung Hofstelle H. Wagner Beginn 20.00 Uhr in Einsatzkleidung imMagazin Sebastian Kuch Kommandant

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