AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A. s BLÄTTLE Gut informiert uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL 56. Jahrgang, Nummer 17 Donnerstag, 24. April 2025 Einzelpreis 1,15 €
Der Hock findet bei jedem Wetter statt. Seite 2 ’s Blättle Nr. 17 / 24. April 2025 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 8 Sonstige Mitteilungen 12 Gemeinde Aichelberg 15 Gemeinde Bad Boll 20 Gemeinde Dürnau 32 Gemeinde Gammelshausen 36 Gemeinde Hattenhofen 39 Gemeinde Zell u. A. 44 Kaffee Kuchen Grillwurst Veggie-Burger Fassbier Aperol Spritz uvm. 47. Eckwäldener Maibaumhock Dorfplatz Eckwälden Samstag 26. April ab 14:30 Uhr Aufstellung um 15:30 Uhr Änderungswünsche können wir aus Zeitgründen leider nicht immer berücksichtigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Feuerwehr Dürnau MAIHOCK AM FEUERWEHRMAGAZIN Samstag, 26. April Ab 15:00 Uhr Spielstraße, Fahren mit dem Feuerwehrauto Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt! Barbetrieb ab 19:00 Uhr Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Dürnau • Frühschoppen / Hock ab 11.00 Uhr mit Bewirtung • Aufstellung Maibaum von Hand ab 12.00 Uhr • von 11.30-14.00 Uhr Musikverein Hattenhofen • ab 13.00 Uhr Café St. Florian am So. 27.04.2025 Im Rahmen des Jubiläums gibt es Preise wie früher! Informationsseite
’s Blättle Seite 3 24. April 2025 / Nr. 17 Feuerwehrmagazin Maihock der 30. April ab 18 Uhr Unterhaltung mit dem Musikverein Gammelshausen Barbetrieb Herzhaftes Gegrilltes & Pommes Wir freuen uns auf euch ! Nächster Redaktionsschluss: Montag, 8 Uhr Schreiben Sie Ihre Texte im Online-Redaktionssystem! http://badboll.go-kirchheim.info Informationsseite
Seite 4 ’s Blättle Nr. 17 / 24. April 2025 Gemeinsame Mitteilungen Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen: Gesetzentwurf zum Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ Gesetz zur Änderungdes Landtagswahlgesetzes–Aufblähung des Landtags durchReduktion derWahlkreise undDirektmandate von 70 auf 38 vermeiden A. Zielsetzung DieserGesetzentwurf führteineeffektiveBegrenzungderLandtagsgröße ein, um die Kosten des Landesparlaments für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Grenzen zu halten. Indem die Anzahl der Wahlkreise und damit gleichzeitig die Anzahl der Direktmandate erheblich verringert wird, wird die Möglichkeit reduziert, dass eine Partei Überhangmandate erringt, die dann zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien führen, denen der Einzug in den Landtag gelingt. Damit wird eine Aufblähung des Landtags in hohem Maße unwahrscheinlich und der Landtag verbleibt mit allenfalls geringfügigen Abweichungen bei seiner Sollgröße von 120 Abgeordneten. B. Wesentlicher Inhalt Die Gesetzesänderung hat zwei wesentliche Merkmale. Statt der bisher 70 Wahlkreise für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg wird der Zuschnitt der 38 baden-württembergischen Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg verwendet. Statt bisher 70 Direktmandate werden so nur noch 38 Direktmandate vergeben, 82 Mandate werden über die von den Parteien zu bestimmenden Landeslisten nach der Maßgabe des Zweitstimmenergebnisses verteilt. Das führt imVergleich zum Ist-Zustand zu einer erheblichen Reduzierung des Risikos, dass eine Partei wesentlich mehr Direktmandate erringen kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden und somit diese Überhangmandate bei allen weiteren Parteien, denen der Einzug in den Landtag von Baden-Württemberg gelingt, mit Ausgleichsmandaten ausgeglichen werden müssen, um den Wählerwillen nach dem Zweitstimmenergebnis in der Sitzverteilung im Landtag von Baden-Württemberg adäquat zu repräsentieren. C. Alternativen Beibehaltung der jetzigen Regelung. D. Kosten für die öffentlichen Haushalte Die vorgesehenen Änderungen im Landtagswahlrecht zielen auf eine Beschränkung von Kosten ab. Die Höhe der potenziellen Einsparung kann nicht bestimmt werden, da niemand das Wahlverhalten der Bürgerschaft in der Zukunft kennt. Neben den Kosten für die administrative Umsetzung der Gesetzesänderung entstehen keine weiteren über das Maß des Jetzt-Zustands hinausgehenden Kosten. E. Kosten für Private Keine. Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen: Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Artikel 1 Änderung des Landtagswahlgesetzes Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 2. In § 5 Absatz 1 Satz 1 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 3. Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage (Zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg Nr. Name Gebiet 1 Stuttgart I Vom Stadtkreis Stuttgart dieStadtbezirkeBirkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, StuttgartSüd, Stuttgart-West, Vaihingen 2 Stuttgart II Vom Stadtkreis Stuttgart die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stuttgart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen 3 Böblingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil imSchönbuch Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Für Anzeigen und Beilagen mit politischem Inhalt gelten besondere Regelungen. Diese Anzeigen und Beilagen sind grundsätzlich beim Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll aufzugeben. Annahmeschluss freitags. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt 4,00 pro Monat, bei Postzustellung 12,00 (inkl. Portoanteil 8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt 1,15. Der Bezug als E-Zeitung kostet monatlich 3,20 €. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Die Bezugsgebühren werden jährlich abgebucht. Die Bezahlung auf Rechnung ist nicht möglich. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.
’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 24. April 2025 / Nr. 17 Nr. Name Gebiet 4 Esslingen Vom Landkreis Esslingen die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Deizisau, Denkendorf, Esslingen amNeckar, Hochdorf, Köngen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) 5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch Vom Landkreis Esslingen die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden-Echterdingen, Lenningen, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim an der Teck, Wolfschlugen 6 Göppingen Landkreis Göppingen 7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Winterbach 8 Ludwigsburg Vom Landkreis Böblingen die Gemeinde Weissach Vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, KorntalMünchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz 9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Untergruppenbach, Zaberfeld Vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim 10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gemmingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereisesheim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot 11 Schwäbisch Hall – Hohenlohe Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall Nr. Name Gebiet 12 Backnang – Schwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal 13 Aalen – Heidenheim Landkreis Heidenheim Vom Ostalbkreis die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört 14 KarlsruheStadt Stadtkreis Karlsruhe 15 KarlsruheLand Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen 16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden Landkreis Rastatt 17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Dossenheim, EdingenNeckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Bergstraße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim 18 Mannheim Stadtkreis Mannheim 19 Odenwald – Tauber Main-Tauber-Kreis Neckar-Odenwald-Kreis 20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen 21 Bruchsal – Schwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzingen 22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim Enzkreis
Seite 6 ’s Blättle Nr. 17 / 24. April 2025 Gemeinsame Mitteilungen Nr. Name Gebiet 23 Calw Landkreis Calw Landkreis Freudenstadt 24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau VomLandkreisBreisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogtsburg imKaiserstuhl, Wittnau 25 Lörrach – Müllheim Landkreis Lörrach VomLandkreisBreisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, HartheimamRhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg 26 Emmendingen – Lahr Landkreis Emmendingen Vom Ortenaukreis die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach 27 Offenburg Vom Ortenaukreis die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hohberg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Renchen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach 28 Rottweil – Tuttlingen Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen 29 SchwarzwaldBaar Schwarzwald-Baar-Kreis Vom Ortenaukreis die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach 30 Konstanz Landkreis Konstanz 31 Waldshut Landkreis Waldshut VomLandkreisBreisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt 32 Reutlingen Landkreis Reutlingen 33 Tübingen Landkreis Tübingen Vom Zollernalbkreis die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen 34 Ulm Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis 35 Biberach Landkreis Biberach Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg Nr. Name Gebiet 36 Bodensee Bodenseekreis Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullendorf, Wald 37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Königseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende 38 Zollernalb – Sigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt Vom Zollernalbkreis die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung: 1. Allgemeiner Teil Die Anzahl der Wahlkreise bestimmt die Höchstzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten. Sie ist damit wesentlicher Faktor für die Maximalgröße des Landtags von Baden-Württemberg. Sie fungiert daher gleichsamals natürliche Bremse für die Anzahl der auszugleichenden Überhangmandate. Die Anzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten kann durch den zusätzlich hinzugekommenen Faktor des Stimmensplittings durch die Einführung der Zweitstimme bei der Wahlrechtsreform vom 6. April 2022 zu einer erheblichen Aufblähung des Parlaments führen. Eine Reduktion der Anzahl der Wahlkreise für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg minimiert diese Gefahr in erheblichem Maße und stellt gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit des Parlaments durch die unveränderte und bewährte Bewahrung der Sollgröße von 120 Abgeordneten sicher. Die Reduktion des Risikos einer Aufblähung gewährleistet damit, die entstehenden Kosten für die öffentlichen Haushalte in einem Rahmen zu halten, der nicht unkalkulierbar durch das Wahlverhalten der Bevölkerung nach oben getrieben werden kann. Zudem würde die Arbeitsfähigkeit des Parlaments unter einer zu hohen Anzahl an Abgeordneten vielfältig leiden, beispielhaft sei der hohe Aufwand für zusätzlich benötigte oder umzustrukturierende Räumlichkeiten – etwa des Plenarsaals – sowie die Erstausstattung zusätzlicher Mandatsträger mit den für die Mandatsarbeit notwendigen Arbeitsmitteln erwähnt. Die Reduktion der Anzahl der Wahlkreise und damit der erringbaren Direktmandate wirkt demmit der bereits erfolgten Umstellung auf ein Zweistimmenwahlrecht hinzugekommenen Faktor des Stimmensplittings als potenziellem Treiber der Parlamentsgröße entgegen, entlastet die öffentlichen Haushalte und stellt die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicher. Die Sollgröße des Landtags von Baden-Württemberg bleibt durch den Gesetzentwurf unberührt weiterhin bei 120 Abgeordneten, kann diese aber nicht mehr in erheblichemMaße übersteigen.
’s Blättle Seite 7 Gemeinsame Mitteilungen 24. April 2025 / Nr. 17 2. Einzelbegründung Zu Artikel 1 – Änderung des Landtagswahlgesetzes Zu Nummer 1 Die Anzahl der erringbaren Direktmandate korreliert dann positiv mit der Parlamentsgröße, wenn die stärkste Partei sehr viele Direktmandate erringt, gleichzeitig aber ein Zweitstimmenergebnis erreicht, das zu weniger Mandaten führen würde als die Anzahl der gewonnenen Direktmandate. Die Differenz zwischen der dem Zweitstimmenergebnis entsprechenden Anzahl an errungenen Mandaten und der über diese Zahl hinausgehenden, direkt von dieser Partei gewonnenen Mandate nennt man Überhangmandate. Diese müssen mit sogenannten Ausgleichsmandaten so lange bei den anderen Parteien, die den Einzug in den Landtag geschafft haben, aufgefüllt werden, bis die Mandatsverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Wird die Anzahl an Direktmandaten verringert, führt das automatisch auch zu einer Verringerung des Risikos einer Vergrößerung des Parlaments. Dies ist das Ziel des Gesetzentwurfs. Legt man die Ergebnisse der letzten Wahl zugrunde, die in einem Zweistimmenwahlrecht in Baden-Württemberg durchgeführt wurde – die Bundestagswahl am 26. September 2021 – und errechnet die Größe des Landtags anhand des Wahlverhaltens der Bevölkerung bei dieser Wahl und der Direktmandatsanzahl 70, ergibt sich daraus eine Parlamentsgröße von ca. 214 Abgeordneten bei einer Sollgröße des Landtags von 120. Legt man die Direktmandatsanzahl 38 zugrunde, ergibt sich aus dem Wahlverhalten der Bevölkerung am 26. September 2021 eine Parlamentsgröße von ca. 120, was der Sollgröße entspricht. Die Änderung der Anzahl der Direktmandate auf 38 wird dadurch erreicht, dass der Zuschnitt der Wahlkreise durch die Übernahme der Struktur der 38 badenwürttembergischen Bundestagswahlkreise vorgenommen wird, für die je ein Bewerber direkt in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt wird. Nummer 1 regelt dabei die Anzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten, Nummer 2 die Anzahl der Wahlkreise. Zu Nummer 2 Die angestrebte Reduktion des Risikos einer Parlamentsaufblähung benötigt zwei Änderungen im Landtagswahlgesetz, da für die Reduktion der zu vergebenden Direktmandate auch die Reduktion der Wahlkreise vorgenommen werden muss, um pro Wahlkreis ein Direktmandat zu gewährleisten. Die beiden zur Änderung des Landtagswahlrechts hin zu einem Zweistimmenwahlrecht vom Landtag von Baden-Württemberg angehörten Sachverständigen haben die Reduktion der Wahlkreismandate empfohlen. Prof. Dr. Joachim Behnke konstatiert: „Ideal wäre eine Größe von ca. 40 Wahlkreismandaten.“ Der Gesetzentwurf berücksichtigt diese Empfehlung. Zu Nummer 3 Der Gesetzentwurf stellt überdies sicher, dass eine komplizierte Entscheidungsfindung innerhalb der politischen Landschaft, wie ein potenzieller Wahlkreiszuschnitt aussehen müsste, nicht notwendig wird, indem bereits bestehende Wahlkreise verwendet werden, wenngleich für eine andere Wahl. Die Reduktion der Wahlkreise auf 38 und die Übernahme der Zuschnitte der Bundestagswahlkreise führt mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit dazu, dass die Zuschnitte bereits den Erfordernissen des Wahlrechts genügen, was die Höchstabweichungen in der Anzahl der Wahlberechtigten betrifft. Zu Artikel 2 – Inkrafttreten Bereits die kommende Landtagswahl wird im Zweistimmenwahlrecht erfolgen, weshalb die Reduktion der Wahlkreise auch bereits zur kommenden Wahl erfolgen sollte. Überdies müssen sich die Parteien für die Aufstellungen ihrer Kandidaten und Landeslisten vorbereiten können. Das Inkrafttreten sollte deshalb rasch erfolgen.“ Nächster Redaktionsschluss: Montag, 8 Uhr Einladung zur Sitzung des Verwaltungsrates amMontag, 28. April 2025, um 14.00 Uhr in Hattenhofen, Sitzungssaal im Rathaus, Hauptstraße 45 Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Vorberatung Verbandsversammlung 1. Antragstellung auf Fördermittel nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft für eine interkommunale Starkregenrisikomanagementplanung für die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Hattenhofen und Zell u. A. sowie Ermächtigung zur Vergabe der Leistungen 2. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 mit Rechenschaftsbericht 3. Spendenbericht nach § 78 Abs. 4 GemO für das Haushaltsjahr 2024 3. Anpassung der Gebühren für die VHS Raum Bad Boll/Voralb zum 1. September 2025 sowie Anpassung der Raummieten zum 1. Januar 2026 4. Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung undMitarbeitergewinnung – Einführung des Wellpasses für die Mitarbeitenden zur Gesundheitsförderung Christopher Flik Verbandsvorsitzender Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) Wir suchen Dich! Komm zu uns! Für das kommende Schuljahr 2025/2026 bieten wir ab 01.September 2025 eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in der: x Kernzeitenbetreuung x Schule während der Unterrichtszeiten an der Grundschule Zell unter Aichelberg Wie sehen Deine Aufgaben aus? x Betreuung der Kinder mit Kreativ -und Spielangeboten x Projektangebote und Hausaufgabenbetreuung x Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht mit Förderung einzelner Kinder x Begleitung bei außerschulischen Veranstaltungen Was wünschen wir uns von Dir? x Du bist mindestens 18 Jahre alt mit einem Schulabschluss x Du hast Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern x Du bist motiviert, selbstständig und zeigst Eigeninitiative Was bieten wir Dir? x In einem tollen und offenen Team aus 5 Kerni-Mitarbeiterinnen, zwei ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und 14 Lehrkräften lernst du die Vielfalt der pädagogischen Arbeit kennen. x Wir sind eine zweizügige Schule mit rund 165 Schülerinnen und Schülern x Bezahlung nach den Rahmenbedingungen des DRK – Kreisverband Aalen e.V. Möchtest Du noch mehr erfahren? x Dann melde Dich unter 0177-6988421 bei Simone Strobilius, Ansprechpartnerin der Kernzeitenbetreuung Hast Du Lust, Teil unseres Teams zu werden? Dann bewirb Dich und schicke uns Deine vollständige Bewerbung per E-Mail in einer PDF an: bewerbung@zell-u-a.de oder an die Gemeindeverwaltung Zell u. A., Lindenstr. 1-3, 73119 Zell u. A.. Unsere Informationen nach Artikel 13 DSGVO sind zu finden unter www.zellua.de/rathausverwaltung/rathaus/downloads/datenschutz.html. www.gszellua.de www.zellua.de
Seite 8 ’s Blättle Nr. 17 / 24. April 2025 Gemeinsame Mitteilungen Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeine Bereitschaftspraxen Göppingen und Geislingen Bereitschaftspraxis, MVZ ALB FILS KLINIKUM Göppingen Komplettes Spektrum der allgemeinmedizinischen sowie allgemeinen internistischen Versorgung inklusive Versorgung von Notfallpatienten ohne Anmeldung. Eichertstraße 3 73035 Göppingen Telefon 07161 64-2467 mvz-portalpraxis@af-k.de Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 9 – 16 Uhr Notaufnahme Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Notfallpraxis Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 10 – 18 Uhr Kinder Bereitschaftspraxis Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr Allgemeinmedizinische Bereitschaftspraxis, Gesundheitszentrum Geislingen Alle Patienten können bei akuten Erkrankungen und medizinischen Notfällen ohne Anmeldung in die Praxis kommen. Eybstraße 16 73312 Geislingen Telefon 07331 23-230 Öffnungszeiten: • Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr • Mittwoch: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr KAV – Kurzstationäre Allgemeinmedizinische Versorgung Geislingen Modellprojekt, aktuell nur für AOK-Patienten, Kurzzeitliche ärztliche pflegerische Patientenbetreuung rund um die Uhr. Eybstraße 16 73312 Geislingen Telefon 07331 23-205 afk-kav@af-k.de Öffnungszeiten: Patientenaufnahme und Information von Mo. – Fr. 10 – 19 Uhr Gerne können Sie jederzeit selbst die aktuellen Informationen zu unseren Bereitschaftspraxen auf unserer Homepage einsehen: https://www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxisfinden. Diese Änderung gilt vorerst bis auf Weiteres. Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Bereitschaftspraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Der aktuelle Augenärztliche Bereitschaftsdienst kann beim DRK unter der Telefonnummer 116117 erfragt werden. HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Sie können entweder direkt eine geöffnete Bereitschaftspraxis in Ihrer Nähe aufsuchen oder die 116117 wählen. Die Mitarbeiter der 116117 kennen Ärzte und Ärztinnen in Ihrer Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen: Ansage des zentralen Bereitschaftsdienstes unter der Rufnummer: Notfalldienstnummer: 01801 116 116 (Die Nummer ist gebührenpflichtig, für einen Anruf fallen 0,039 Euro/Minute aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz an) Hinweis: Für den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung zuständig. Bittewenden Sie sich bzgl. der Rufnummern an die www.kzvbw.de/patienten/zahnarztnotdienst EVF-Störhotline Die aktuelle Rufnummer der EVF-Störungshotline (7 Tage/24 Stunden) lautet 0800 6101-767 (kostenlos), (stets aktuell zu finden unter https://evf.de/kontakt/). Fundtiere Tierherberge Donzdorf (Hunde), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120
’s Blättle Seite 9 Gemeinsame Mitteilungen 24. April 2025 / Nr. 17 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst), Montag bis Sonntag, 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen 24 Stunden Notruf 0177 3590902 Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), Telefon 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen Katzenschutz Donzdorf, Telefon 07162 21120 Tierärztlicher Bereitschaftsdienst 01805 843736 – Kleintiernotdienst Kreis GP-Geislingen Diese Telefonnummer leitet von 8.00 bis 22.00 Uhr automatisch auf die aktuell diensthabende Praxis im Kreis Göppingen-Geislingen um. 0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus demMobilfunknetz • Der Kleintier-Bereitschaftsdienst imKreis Göppingen/Geislingen ist nun an 365 Tagen im Jahr von 8.00 bis 22.00 Uhr unter obiger Nummer erreichbar • Nach 22.00h bis 8.00 Uhr sind die umliegenden Kleintierkliniken erreichbar. • Versuchen Sie bitte, falls möglich immer erst Ihren Haustierarzt telefonisch zu erreichen. • Die Praxen sind zum Teil außerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt. Fahren Sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Bereitschaftsdienstpraxis. Unter www.vetnotdienst.de sehen Sie auf der Landkarte von 8.00h bis 22.00 Uhr welche Praxis aktuell Bereitschaftsdienst hat. Apotheken-Bereitschaftsdienst … für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: 0800 00 22833 (kostenlos vom Festnetz) 22 8 33 (0,69 € pro Min. aus demMobilfunk) Weitere Informationen zum Bereitschaftsdienst und Apotheken unter www.lak-bw.de/notdienstportal Samstag, 26. April 2025 Jura-Apotheke Göppinger Straße 3 73119 Zell u. A. Telefon 07164 2723 Sonntag, 27. April 2025 Wangener Apotheke Hauptstraße 93 73117 Wangen Telefon 07161 911190 Donnerstag, 1. Mai 2025 Storchen-Apotheke Grabenstraße 32 73033 Göppingen Telefon 07161 72323 Achtung: Eventuelle Änderungen des Bereitschaftsdienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse Nächster Redaktionsschluss: Montag, 8 Uhr Notruftelefonnummern Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Notfalldienste Telefon 116 117 Polizeiposten Bad Boll Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477 Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 0800 6101-767 Unitymedia Telefon 0221 46619100 Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll Pflegedienstleiterin Tel. 07164 2041 · Einsatzleiterin Tel. 07164 2042 Verwaltung Tel. 07164 2043, Fax 2032 · Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 13.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de Wochenend- und Feiertagsdienst Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten. Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr für Sie unter der Rufnummer 2041 erreichbar. Pflegedienst Aurelia Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20 Schreiben Sie Ihre Texte im Online-Redaktionssystem! http://badboll.go-kirchheim.info
Seite 10 ’s Blättle Nr. 17 / 24. April 2025 Gemeinsame Mitteilungen Gemeinde Hausmüll Bioabfall alle Gemeinden Aichelberg Bad Boll/Eckwälden Dürnau Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof 5. 5. 25 25. 4. 25 (Freitag) 2. 5. 25 (Freitag) Hattenhofen Zell u. A. 24. 4. 25 (Donnerstag) Gemeinde Blaue Tonne Gelber Sack Aichelberg 3. 5. 25 (Samstag) 5. 5. 25 Bitte Gelbe Säcke frühestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen! Bad Boll/Eckwälden 5. 5. 25 Dürnau 24. 4. 25 (Donnerstag) Gammelshausen 9. 5. 25 Hattenhofen 12. 5. 25 5. 5. 25 Zell u. A. Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersammlungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölkerung, diese Sammlungen zu unterstützen. Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc. In eigener Sache Redaktionsschluss und Erscheinungstermin Aufgrund der Feiertage in den kommenden Wochen ergeben sich einige Änderungen beim Redaktionsschluss und zu den Veröffentlichungsterminen des Mitteilungsblattes. Folgende Änderungen sind zu beachten: KW 18 Abgabeschluss amMontag, 28. April 2025, 8.00 Uhr Erscheinungstermin am Freitag, 2. Mai 2025. Ihr Gemeindeverwaltungsverband Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll bleibt am Freitag, 2. Mai 2025 geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Ihr Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll Schreiben Sie Ihre Texte im Online-Redaktionssystem! http://badboll.go-kirchheim.info Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb Homepage vhs Raum Bad Boll/Voralb: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Bad Boll Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Bad Boll Bettina Geiger, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll Telefon 07164 808-23, Fax 07164 808-33 E-Mail: bgeiger@bad-boll.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Yin Yoga Kurs Dozentin: Karin Schwedler Du lässt den Atem frei fließen, tiefere Körperschichten, die Faszien werden gedehnt. Bitte beachten: bequeme Kleidung, warme Socken, Yogamatte, Decke und kleines Kissen mitbringen. Für den Kurs sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Kurs: 2513010231, Gebühr: 52,00 Euro Mittwoch, ab 30. April 2025, 16.30 – 17.30 Uhr, 9 Termine Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Outlook – beherrsche deine E-Mails und Produktivität – ONLINE Dozent: Robin Weniger Entdecke in dem Kurs, wie du deine E-Mail-Organisation und Produktivität verbessern kannst. Bitte beachten: den Zoom-Link erhalten Sie mit separater Mail. Kurs: 2515010206, Gebühr: 27,50 Euro Mittwoch, 7. Mai 2025, 16.00 – 18.15 Uhr Online-Veranstaltung Workshop „Meditieren lernen“ Dozent: Jens Czechtizky Meditation ist ein Weg zur tiefen Entspannung, baut Stress und Ängste ab und löst negative Gedanken. Kurs: 2513010217, Gebühr: 15,00 Euro Mittwoch, 14. Mai 2025, 19.30 – 21.00 Uhr Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Pfingstrosenführung Dozent: Wolfgang Jurisch, Gärtnermeister Pfingstrosen, auch Bauernrosen genannt, sind seit Jahrhunderten fester Bestandteil europäischer Gärten. Bitte beachten: TREFFPUNKT: Rosengarten Jurisch, Zum Hasenwäldle, 73240 Wendlingen. Koordinaten: 48.66178, 9.37927 Nicht in dieWiesen fahren und imumliegendenWohngebiet parken, nach ca. 100 m auf dem Feldweg erreichen Sie das Gartentor der Anlage. Kurs: 2512100203, Gebühr: 9,00 Euro Freitag, 16. Mai 2025, 17.00 – 18.30 Uhr Poesie auf Gräbern – der Stuttgarter Hoppenlau-Friedhof. Dozent: Bernd Möbs Der Hoppenlau-Friedhof. Ursprünglich wurde er vor den Toren der Stadt angelegt und ist nun der älteste, erhlatene Friedhof Stuttgarts – und einer der Schönsten noch dazu. Bitte beachten: TREFFPUNKT: Stuttgart, Eingang Kongress/Kulturzentrum Liederhalle/Hegelsaal, Berliner Platz 3, vom Hbf zwei
’s Blättle Seite 11 Gemeinsame Mitteilungen 24. April 2025 / Nr. 17 Stationen mit Linien U1/U9 zur Haltestelle Liederhalle. ENDPUNKT: Liederhalle Um Anmeldung wird gebeten bis spätestens Mittwoch, 14. Mai. Kurs: 2511090202, Gebühr: 19,00 Euro Samstag, 17. Mai 2025, 11.00 – 13.00 Uhr Barfuß durch den Sinneswandel Dozent: Jürgen Hirsch Wir gehen auf Waldwegen gemütlich Schritt für Schritt barfuß durch den Naturpfad „Sinneswandel“ – bergauf, bergab, durch Bachläufe, Matsch und über Wurzeln. Bitte beachten: Schuhe + Strümpfe für den Notfall und ein Handtuch mitbringen. TREFFPUNKT: Wanderparkplatz P3, Pappelweg, 73087 Bad Boll, Koordinaten: 48.63859.9.60339 Kurs: 2511090205, Gebühr: 15,00 Euro Sonntag, 18. Mai 2025, 10.15 – 13.00 Uhr VHS – Außenstelle Dürnau/Gammelshausen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Dürnau/Gammelshausen Nina Rehm, Hauptstraße 16, 73105 Dürnau Telefon 07164 91010-12, Fax 07164 91010-10 E-Mail: n.rehm@duernau.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Kontaktdaten der Außenstelle Gammelshausen Christine Denne, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen Telefon 07164 9401-30, Fax 07164 9401-20 E-Mail: denne@gammelshausen.de Anmeldezeiten: Di. 9.00 – 12.00 Uhr Mi. 9.00 – 12.00 Uhr Kinderkurse: 2512040301 Kasperl und die Froschkönigin Dienstag, 13. Mai 2025, 16.00 Uhr, Gebühr 3,00 Euro 2513020301 Gezielte Bewegung öffnet das Tor zum Lernen In diesem Kurs geht es um einfache Bewegungsübungen mit dem Ziel, Lernschwierigkeiten in erfolgreichesWachstumumzuwandeln. Diese Übungen entstammen der Educational Kinesiologie Kinästhetik und verhelfen den Kindern dazu, ihr volles Lernpotential aus sich herauszuholen. Da man sich nur helfen kann, wenn man weiß wer man ist, verhilft dieser Kurs dazu, zu sehen: Wer bin ich; wie bin ich; wie lerne ich und was fördert mich; was brauche ich; was hilft mir, das zu leben, was in mir steckt. Die Körperübungen werden für jedes Kind mit Hilfe des Muskeltests individuell ausgetestet. Am ersten Kurstag sollte das Kind von einem Elternteil gebracht werden. Freitag, 9. Mai 2025, 17.00 Uhr – 4 Termine, Gebühr 42,00 Euro Freie Plätze: 2514090301 Italienisch für den Urlaub Dieser Kurs richtet sich an Personen ohne Italienischkenntnisse, die einen Urlaub planen und sich in alltäglichen Situationen in der Landessprache behaupten möchten. Dieser Kurs ist ganz bewusst nicht als Grammatik- oder Sprachkurs im traditionellen Sinne konzipiert, es sollen Alltagssituationen geübt und grundlegende sprachliche bzw. kommunikative Fähigkeiten erlernt werden. Montag, 12. Mai 2025, 19.00 – 20.30 Uhr – 3 Termine 2512070304 Acrylmalen Samstag, 10. Mai 2025, 14.00 – 18.00 Uhr – Gebühr: 30 Euro – 2 Plätze frei! 2513060304 Neuer Schwung für Geist und Körper – für Frauen im Lebensabschnitt 50 plus Freitag, 27. Juni 2025, 17.00 – 18.30 Uhr – 4 Termine Gebühr: 42 Euro Alle Kurse, mit den einzelen Kurstagen, finden Sie unter: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Hattenhofen Kontaktdaten der Außenstellenleiterinnen Hattenhofen Natalie Colakyan, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-14, Fax 07164 91009-25 E-Mail: natalie.colakyan@hattenhofen.de Sarah Hauer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-0, Fax 07164 91009-25 E-Mail: sarah.hauer@hattenhofen.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 16.00 Uhr Heute haben wir wieder tolle Kursempfehlungen für Sie: KI (ChatGPT) – für den privaten Einsatz? – UNBEDINGT! Dozentin: Patricia Lippmann Kurs: 2515010502, Gebühr: 18,00 Euro Donnerstag, 15. Mai 2025, 14.00 – 15.30 Uhr Rathaus, Sitzungssaal, Hauptstraße 45, Hattenhofen Thailändische Küche Dozentin: Veraya Keller Kurs: 2513050504, Gebühr: 18,00 Euro Freitag, 16. Mai 2025, 18.00 – 22.00 Uhr Grundschule, Küche, Schulgasse 2, Hattenhofen Thailändische Küche für Kids Dozentin: Veraya Keller Kurs: 2513050503, Gebühr: 18,00 Euro Freitag, 23. Mai 2025, 18.00 – 22.00 Uhr Grundschule, Küche, Schulgasse 2, Hattenhofen Die ausführlichen Kursbeschreibungen finden Sie auf unserer Homepage oder im VHS-Heft VHS – Außenstelle Heiningen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07161 920 774, E-Mail: info@buecherei-heiningen.de Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr (telefonisch) Di., Do. 15.00 – 19.00 Uhr (auch persönlich) Mi. 14.00 – 16.00 Uhr (auch persönlich)
Seite 12 ’s Blättle Nr. 17 / 24. April 2025 Gemeinsame Mitteilungen Beginnende Kurse Folgende Kurse beginnen demnächst und haben noch freie Plätze. Kursort, soweit nicht anders erwähnt: Ernst-Weichel-Schule Heiningen. Bitte beachten Sie auch unsere Online-Kurse, die hier nicht aufgeführt sind: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/ online-angebote 2512096608 Nähwerkstatt – 2 Christl Gebauer Beginn: Mittwoch, 30. April 2025, 18.30 – 21.30 Uhr, 6 Termine. Gebühr: 132,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2512096608 2513036601 Vortrag: Biohacking Jens Czechtizky Beginn: Mittwoch, 7. Mai 2025, 19.00 – 20.30 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 10,00 €. Anmeldung erforderlich Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2513036601 2512106601 Naturseifen selbst herstellen Ursel Schmitt Beginn: Donnerstag, 8. Mai 2025, 18.00 – 20.00 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 18,00 € + Materialkosten vor Ort Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2512106601 2511096609 Vortrag: Taiwan: eine chinesische Demokratie Harald Borger Beginn: Freitag, 9. Mai 2025, 19.30 – 21.00 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 6,00 € im Vorverkauf. 8,00 € Abendkasse. Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2511096609 2513026610 CANTIENICA – Beckenbodentraining Workshop: Ganzkörpertraining Marianne Daiber Beginn: Freitag, 9. Mai 2025, 18.00 – 21.00 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 31,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2513026610 2515016605 Smartphonekurs Patricia Lippmann Beginn: Dienstag, 13. Mai 2025, 9.00 – 12.00 Uhr, 2 Termine. Gebühr: 69,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2515016605 VHS – Außenstelle Zell u. A. Kontaktdaten der Außenstellenleitung Zell u. A./Aichelberg Karin Schwarz, Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A. Telefon 07164 807-24, Fax 07164 807-77 E-Mail: K.Schwarz@zell-u-a.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.45 – 12.00 Uhr Di. 16.00 – 18.00 Uhr Do. 14.00 – 17.00 Uhr Bei nachfolgenden Kursen sind noch Plätze frei: Tanz mit, bleib fit, Teil II Dozentin: Sibylle Gösweiner, Tanzlehrerin, Tanzsporttrainerin, Bitte beachten: bequeme Schuhe mit glatten Sohlen (keine Turn- oder Straßenschuhe) und Getränk mitbringen. Kurs: 2512050702, Gebühr: 65,00 Euro pro Person – Bitte paarweise anmelden! Mittwoch, ab 7. Mai 2025, 19.00 – 20.30 Uhr, 4 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Tanz mit, bleib fit Disco-Fox Tanzkurs (Tip-Fox) Teil II Dozentin: Sibylle Gösweiner, Tanzlehrerin, Tanzsporttrainerin, Bitte beachten: bequeme Schuhe mit glatten Sohlen (keine Straßen- oder Turnschuhe) und Getränk bitte mitbringen. Kurs: 2512050705, Gebühr: 65,00 Euro pro Person – Bitte paarweise anmelden! Mittwoch, ab 7. Mai 2025, 20.30 – 22.00 Uhr, 4 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Kinderyoga (Grundschulalter) Dozentin: Miriam Opeka, Kinderyoga-Lehrerin Bitte beachten: die Kurse finden ohne Eltern statt. Keine Vorkenntnisse erforderlich. Die Kinder sollten in bequemer Sportkleidung und rutschfesten Socken kommen. Eine geschlossene Trinkflasche darf mitgebracht werden. Kurs: 2513010704, Gebühr: 22,00 Euro Freitag, ab 23. Mai 2025, 16.00 – 16.45 Uhr, 5 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Rückbildung (mit Kind) Dozentin: Petra Scheuermann, Hebamme Bitte beachten: teilgenommene Stunden werden von der Krankenversicherung erstattet. Bitte die Versichertenkarte zu Beginn des Kurses mitbringen. Kurs: 2513030715, Gebühr: 78,00 Euro Freitag, ab 23. Mai 2025, 10.15 – 11.30 Uhr, 7 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Anmeldungen unter www.vhsraumbadbollvoralb.de oder unter der Rufnummer 07164 807-24, Frau Schwarz. Familientreff am AlbTrauf Eltern-Baby-Treff im Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6 in Bad Boll Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr. Jeden Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr Spiel- und Erfahrungsraum für Babys und Kleinkinder von Beginn an sowie Kontakt- und Austauschmöglichkeit für Eltern. Der Treff wird pädagogisch begleitet. Offenes Café im Mehrzweckraum in der Senioren Wohnanlage, am Blumhardtweg 30 in Bad Boll Jeden Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr. Achtung: Am Mittwoch, den 30. April 2025 fällt der Familientreff aus. Alle Angebote sind kostenfrei und ohne Anmeldung. Neugierig geworden? Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei. Sie sind immer herzlich willkommen!
’s Blättle Seite 13 Gemeinsame Mitteilungen 24. April 2025 / Nr. 17 Weitere Informationen finden Sie auf www.familientreffs.de > Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll > Termine Kontakt: Natalia Weinberg, Familientreffleiterin, E-Mail: n.weinberg@awo-gp.de Tel.: 017617303304 Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram Göppinger Familientreffs V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... 2 große Grünlilien mit Ableger | Telefon 01764 3534705 Kinderwagen | Vollglas Terrarium 100 x 40 x 40 | Snowboard Nitro | Telefon 6120 Herrenfahrrad 28 Zoll | Doppelluftmatratze | Telefon 12055 Fernseher LG 32LG3000 mit Standfuß, Bildschirmdiagonale 78 cm, Gesamtdiagonale 92 cm | Bügelbrett-Leiter, klappbar, kleine Bügelfläche | 2-stufige Leiter für den kleinen Haushalt, geklappt ca. 145 x 40 cm | 2 Gartenstühle Hochfeiner, braun, Metall | Telefon 9039286 (auch AB) Windshot für VW Golf Cabrio | Telefon 0170 6642408 4 braune Gartenstühle, Hochlehner, stapelbar, separate Polster | Telefon 3735 Funktionsfähiger Römertopf aus Ton (gebraucht) zumBraten von Fleisch und Gemüse im Backofen | Telefon 0157 74052480 120 l Mülltonne | 120 l Mülltonnemit defektemDeckel | Telefon 0171 5111249 Inliner K2 Gr. 40 ½ | Telefon 0173 5464659 Gesucht wird ... Funktionstüchtiger Staubsauger | Keramik Hahn und Henne | Telefon 903388 Rankhilfen für Garten in Rund | Telefon 0173 5464659 1000 l Wassertank für Regenwasser | Telefon 12161 Alles von und über die Modelleisenbahn Spur S | Telefon 13682 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr (vor Feiertagen entnehmen Sie bitte den Annahme-/Abgabeschluss bitte dem Mitteilungsblatt). Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke! Schreiben Sie Ihre Texte im Online-Redaktionssystem! http://badboll.go-kirchheim.info Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf 10 Jahre Albtraufgänger – ein Wanderweg mit Strahlkraft für die ganze Region Am 17. April 2015 war es so weit: Im Kurhaus Bad Boll wurde der Albtraufgänger offiziell eingeweiht und als Qualitätsweg Wanderbares Deutschland zertifiziert. Zuvor hatten zehn ausgewählte Pioniere – gefunden über einen groß angelegten Presseaufruf– den 113 Kilometer langen Fernwanderweg erstmals begangen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Tourismus sowie zahlreichen Gästen wurden die letzten Kilometer von Aichelberg bis zum Kurhaus Bad Boll gemeinsam gewandert – ein würdiger Auftakt für ein wegweisendes Tourismusprojekt. Zehn Jahre später zählt der Albtraufgänger zu den besten Wanderwegen Europas: Er trägt noch immer die Auszeichnungen „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ sowie „Leading Quality Trail – Best of Europe“ – ein Beleg für die konstant hohe Qualität des Weges und seines Erlebnisses. Ein Weg, der bewegt – und verbindet In den vergangenen Jahren hat sich der Albtraufgänger zu einem echten Aushängeschild des Wandertourismus im Landkreis Göppingen entwickelt. Neue Angebote wie eine buchbareWanderpauschalemit optionalemGepäcktransport erleichtern den Zugang zum Weg – und machen ihn auch für Genusswandernde attraktiv. Die rund 113 Kilometer lange Route führt durch abwechslungsreiche Landschaften, beeindruckende Traufabschnitte, stille Wälder und charmante Albtrauf-Gemeinden. Seit 2018 findet mit dem Alb-Traum 100 zudem einer der anspruchsvollsten Ultra-Trail-Running-Veranstaltungen Deutschlands auf demAlbtraufgänger statt. Das Event spricht sportliche Zielgruppen an und ist eine ideale Ergänzung zum klassischen Wandertourismus. Großer Bruder der Löwenpfade Gerne wird der Albtraufgänger auch als der „große Bruder der Löwenpfade“ bezeichnet – und das zu Recht: Einige Jahre nach seiner Eröffnung folgten im gesamten Landkreis die beliebten Löwenpfade, kürzere Halbtagestouren mit Rundwegen für spontane Ausflüge oder Einsteiger. Sie ergänzen das Wanderportfolio ideal und machen den Albtrauf zu einer attraktiven Wanderregion für alle Ansprüche. Ein Erfolgsprojekt für alle – auch für kleinere Gemeinden Bürgermeister Daniel Kohl, Vorsitzender der ErlebnisregionSchwäbischer Albtrauf e. V., ist überzeugt vomWert des Projekts: „Der Albtraufgänger ist ein Erfolgsmodell für unsere Region. Auch Gemeinden wie Gammelshausen, die keine große touristische Infrastruktur besitzen, profitieren vom Weg. Er verbindet Orte, Menschen und schafft gemeinsame Identität.“ Zum 10-jährigen Jubiläum ist ein gemeinsamer Rückblick mit Wanderfreunden, Wegbegleitern und Verantwortlichen geplant. Der Albtraufgänger ist mehr als nur ein Wanderweg – er ist ein Symbol für nachhaltigen Tourismus, regionale Zusammenarbeit und die Schönheit des Albtraufs. Albtraufgänger-Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beim Tortenanschnitt bei der jüngsten Mitgliederversammlung in Donzdorf
Seite 14 ’s Blättle Nr. 17 / 24. April 2025 Gemeinsame Mitteilungen Forstrevier Bad Boll Infos aus dem Forstrevier Bad Boll Revierleiter Simon Zoller Die Holzverkaufsstelle Göppingen hat imForstrevier Bad Boll Brennholzmengen im Gemeindewald Bad Boll zu verkaufen. Es handelt sich umBrennholz lang der Baumarten Esche und Berg-Ahorn am Heidweg unterhalb der Boller Heide. Folgende Losnummern stehen zum Verkauf: Bei Interesse können Sie unter www.holzfinder.de die Holzpolter anschauen und per Mausklick erwerben. Preise sind auf der Webseite angegeben. Vielen Dank. Simon Zoller Revierleiter Bad Boll Sonstige Einrichtungen Passt mal auf! Es ist ganz leicht, jemandem eine Freude zu bereiten. WIE? 1 Stunde Zeit? WAS? Besuch und/oder Spaziergang im Altenheim WO? Michael-Hörauf-Stift Bad Boll Unsere Bewohner würden sich freuen. Flexibel und ohne feste Verpflichtung, eine/n Bewohner/in an die frische Luft zu begleiten. Bitte melden bei Michael-Hörauf-Stift, Susanne Dockal, Ehrenamtsbeauftragte Telefon 07164 809-100 Nächster Redaktionsschluss: Montag, 8 Uhr Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Voralb E-Autos in der Praxis Der Ortsverband Voralb der Grünen lädt ein zur Veranstaltung Look and feel – E-Mobilisten und Interessierte tauschen sich aus. Erfahrungsaustausch mit Praktikern. Es herrschen noch erhebliche Bedenken und Vorurteile in den Köpfen vieler Autofahrer*innen bezüglich der Alltagstauglichkeit von E-Autos. Mit der Veranstaltung wollen wir eine offene Austauschplattform für erfahrene E-Mobilisten und Interessierte bieten, auf der Autos angeschaut und praktische Erfahrungen ausgetauscht werden können. Wir würden uns sehr über eine rege Teilnahme freuen, vor allem natürlich, über Besucherinnen und Besucher, die mit dem eigenen Stromer kommen, um den Erfahrungsaustausch zu unterstützen. Die Veranstaltung findet statt am Samstag, 26. April 2025, 13.30 – 16.00 Uhr in Heiningen beim Kleintierzüchterheim Es gibt Snacks und Getränke Ortsverband Voralb Bündnis 90/Die Grünen ov-voralb@gruene-gp.de Wir sind für Sie da... Abonnentenbetreuung 07021 9750-37 Neu-Bestellungen, Adressänderungen, Zustellung und mehr... Anzeigenabteilung 07021 9750-19 Anzeigen, Preise, Beilagen, Termine und mehr... Änderungswünsche können wir aus Zeitgründen leider nicht immer berücksichtigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
RkJQdWJsaXNoZXIy MTY2MDY0OQ==