Blättle vom 24.04.2025

’s Blättle Seite 39 Gemeinde Hattenhofen 24. April 2025 / Nr. 17 Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Der Besuch des Rathauses ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir gratulieren recht herzlich am 26. April Frau Christa Maria Stark zum 75. Geburtstag am 27. April Frau Klara Rees zum 95. Geburtstag am 27. April Frau Ursula Steinbuch zum 70. Geburtstag am 28. April Frau Meral Cetintas zum 85. Geburtstag am 1. Mai Frau Margit Meissner zum 70. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Sterbefall 3. April Hilde Maria Höllinger Den Angehörigen sprechen wir unsere Anteilnahme aus. Gemeinde Hattenhofen EINLADUNG zur Gemeinderatssitzung Am Dienstag, 29. April 2025, findet um 19.00 Uhr in der Sillerhalle (Mehrzweckraum) eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: ÖFFENTLICH 1. Jahresrechnung 2024: Feststellung 2. Eigenbetrieb Wasserversorgung 2024: Jahresabschluss 3. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2024: Jahresabschluss 4. Anpassung der Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2026 5. Bauanträge 5.1Pool, Sauna, Carport; Bühlweg 9 5.2Sanierung und Umbau einer Halle sowie Umnutzung einer Garage zu Büro; Hauptstraße 60/1 – Bauvoranfrage 6. Verbandsversammlung Raum Bad Boll: Vorberatung 7. Versammlung Zweckverband Uhinger Wasserversorgung: Kurzbericht 8. Bestellung von Standesbeamtinnen: Eheschließungsstandesbeamtinnen 9. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes 9.1Mitgliederversammlung Krankenpflegeverein: Kurzbericht Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Zuhörerinnen und Zuhörer sind zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. Soweit Sitzungsunterlagen erstellt wurden, liegt ein Exemplar in Papierform (Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen) während der Sitzung auch für das Publikum aus. Gäste haben die Möglichkeit, sich im Sitzungsraum mit einem mobilen Endgerät per WLAN in das digitale Ratsinformationssystem https://hattenhofen. ris-portal.de/ einzuloggen und dort die Unterlagen zu laden. Alternativ kann man die Tagesordnung mit Anlagen ab Freitag vor der Sitzung auf unserer Website www.hattenhofen.de unter „Rathaus/Kommunalpolitik/Gemeinderäte“ oder gleich unter der oben genannten RIS-Adresse lesen und im Offline-Modus auf Smartphone, Pad oder Laptop herunterladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jochen Reutter Bürgermeister Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann imRahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, dem 5. Mai 2025, beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, dem 4. November 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen.

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