Seite 40 ’s Blättle Nr. 17 / 24. April 2025 Gemeinde Hattenhofen Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, dem 4. November 2025, der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate von Montag, dem 5. Mai 2025, und endet am Montag, dem 4. August 2025. Die Eintragungsliste für die Gemeinde Hattenhofen wird in der Zeit vom5. Mai bis 4. August 2025 im Rathaus, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen zu folgenden Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie Freitag, 8 bis 11.30 Uhr – nach vorheriger Terminvereinbarung – für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei möglich. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. 3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung • mindestens 16 Jahre alt sind, • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehrerenWohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 5. Die Unterschrift auf demEintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes ist im allgemeinen Teil des Mitteilungsblatts abgedruckt. Hattenhofen, 24. April 2025 Jochen Reutter Bürgermeister Die schönsten Seiten von Hattenhofen: Bildband zum 750-jährigen Gemeindejubiläum Anlässlich des Jubiläums „750 Jahre Gemeinde Hattenhofen“ ist ein neuer Bildband erschienen. Auf 128 Seiten zeigt er die Schönheit unserer Heimat und blickt zurück auf die Erfolge und Entwicklungen der letzten 50 Jahre. „Machen Sie sich ein Bild von der Lebensart und dem Engagement der Menschen in Hattenhofen, von den Naturschönheiten unserer Gemeinde, von der Innovation unserer Unternehmen, von der Leistung unserer Land- und Forstwirte, von der Kreativität unserer Kulturschaffenden und von den Meilensteinen aus 750 Jahren Hattenhofer-Geschichte.“ Bürgermeister Jochen Reutter lädt alle Interessierten ein zum Blättern, Staunen und Erinnern. In dem Buch werden nicht nur lokale Persönlichkeiten gewürdigt, sondern auch das Engagement der Ehrenamtlichen – sei es bei der Feuerwehr oder im Sportverein. Veränderungen in der Infrastruktur und in der Schullandschaft werden beschrieben, und Panoramabilder zeigen die wunderschöne Landschaft rund um Hattenhofen. Sorgfältig ausgewählte Fotos aus den letzten Jahren, ergänzt durch kurze, erklärende Texte, eingebettet in ein modernes Layout und gedruckt auf hochwertigem Papier, machen den Bildband zu einem wunderbaren Geschenk für sich selbst und andere. Die ersten druckfrischen Exemplare wurden bereits am Festakt den zahlreichen Ehrenamtlichen als Würdigung für ihre Arbeit überreicht. Die weiteren Exemplare wurden zwischenzeitlich an alle Haushalte in Hattenhofen verteilt. Die gedruckten Exemplare sind mittlerweile alle vergriffen, deshalb stellen wir Ihnen den Bildband in der digitalen Version auf unserer Website unter https://www.hattenhofen.de/bildband zur Verfügung. Durch Abscannen des QR-Codes gelangen Sie direkt auf unserer Website. Wir bitten um Beachtung! Aufgrund des Feiertags am 1. Mai ist der Redaktionsschluss für KW 18 am Montag, 28. April, bereits um 8 Uhr. Rathaus nicht erreichbar! Das Rathaus ist am Freitag, 2. Mai, nicht besetzt. Wir bitten um Beachtung!
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