Blättle vom 24.04.2025

’s Blättle Seite 7 Gemeinsame Mitteilungen 24. April 2025 / Nr. 17 2. Einzelbegründung Zu Artikel 1 – Änderung des Landtagswahlgesetzes Zu Nummer 1 Die Anzahl der erringbaren Direktmandate korreliert dann positiv mit der Parlamentsgröße, wenn die stärkste Partei sehr viele Direktmandate erringt, gleichzeitig aber ein Zweitstimmenergebnis erreicht, das zu weniger Mandaten führen würde als die Anzahl der gewonnenen Direktmandate. Die Differenz zwischen der dem Zweitstimmenergebnis entsprechenden Anzahl an errungenen Mandaten und der über diese Zahl hinausgehenden, direkt von dieser Partei gewonnenen Mandate nennt man Überhangmandate. Diese müssen mit sogenannten Ausgleichsmandaten so lange bei den anderen Parteien, die den Einzug in den Landtag geschafft haben, aufgefüllt werden, bis die Mandatsverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Wird die Anzahl an Direktmandaten verringert, führt das automatisch auch zu einer Verringerung des Risikos einer Vergrößerung des Parlaments. Dies ist das Ziel des Gesetzentwurfs. Legt man die Ergebnisse der letzten Wahl zugrunde, die in einem Zweistimmenwahlrecht in Baden-Württemberg durchgeführt wurde – die Bundestagswahl am 26. September 2021 – und errechnet die Größe des Landtags anhand des Wahlverhaltens der Bevölkerung bei dieser Wahl und der Direktmandatsanzahl 70, ergibt sich daraus eine Parlamentsgröße von ca. 214 Abgeordneten bei einer Sollgröße des Landtags von 120. Legt man die Direktmandatsanzahl 38 zugrunde, ergibt sich aus dem Wahlverhalten der Bevölkerung am 26. September 2021 eine Parlamentsgröße von ca. 120, was der Sollgröße entspricht. Die Änderung der Anzahl der Direktmandate auf 38 wird dadurch erreicht, dass der Zuschnitt der Wahlkreise durch die Übernahme der Struktur der 38 badenwürttembergischen Bundestagswahlkreise vorgenommen wird, für die je ein Bewerber direkt in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt wird. Nummer 1 regelt dabei die Anzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten, Nummer 2 die Anzahl der Wahlkreise. Zu Nummer 2 Die angestrebte Reduktion des Risikos einer Parlamentsaufblähung benötigt zwei Änderungen im Landtagswahlgesetz, da für die Reduktion der zu vergebenden Direktmandate auch die Reduktion der Wahlkreise vorgenommen werden muss, um pro Wahlkreis ein Direktmandat zu gewährleisten. Die beiden zur Änderung des Landtagswahlrechts hin zu einem Zweistimmenwahlrecht vom Landtag von Baden-Württemberg angehörten Sachverständigen haben die Reduktion der Wahlkreismandate empfohlen. Prof. Dr. Joachim Behnke konstatiert: „Ideal wäre eine Größe von ca. 40 Wahlkreismandaten.“ Der Gesetzentwurf berücksichtigt diese Empfehlung. Zu Nummer 3 Der Gesetzentwurf stellt überdies sicher, dass eine komplizierte Entscheidungsfindung innerhalb der politischen Landschaft, wie ein potenzieller Wahlkreiszuschnitt aussehen müsste, nicht notwendig wird, indem bereits bestehende Wahlkreise verwendet werden, wenngleich für eine andere Wahl. Die Reduktion der Wahlkreise auf 38 und die Übernahme der Zuschnitte der Bundestagswahlkreise führt mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit dazu, dass die Zuschnitte bereits den Erfordernissen des Wahlrechts genügen, was die Höchstabweichungen in der Anzahl der Wahlberechtigten betrifft. Zu Artikel 2 – Inkrafttreten Bereits die kommende Landtagswahl wird im Zweistimmenwahlrecht erfolgen, weshalb die Reduktion der Wahlkreise auch bereits zur kommenden Wahl erfolgen sollte. Überdies müssen sich die Parteien für die Aufstellungen ihrer Kandidaten und Landeslisten vorbereiten können. Das Inkrafttreten sollte deshalb rasch erfolgen.“ Nächster Redaktionsschluss: Montag, 8 Uhr Einladung zur Sitzung des Verwaltungsrates amMontag, 28. April 2025, um 14.00 Uhr in Hattenhofen, Sitzungssaal im Rathaus, Hauptstraße 45 Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Vorberatung Verbandsversammlung 1. Antragstellung auf Fördermittel nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft für eine interkommunale Starkregenrisikomanagementplanung für die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Hattenhofen und Zell u. A. sowie Ermächtigung zur Vergabe der Leistungen 2. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 mit Rechenschaftsbericht 3. Spendenbericht nach § 78 Abs. 4 GemO für das Haushaltsjahr 2024 3. Anpassung der Gebühren für die VHS Raum Bad Boll/Voralb zum 1. September 2025 sowie Anpassung der Raummieten zum 1. Januar 2026 4. Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung undMitarbeitergewinnung – Einführung des Wellpasses für die Mitarbeitenden zur Gesundheitsförderung Christopher Flik Verbandsvorsitzender Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) Wir suchen Dich! Komm zu uns! Für das kommende Schuljahr 2025/2026 bieten wir ab 01.September 2025 eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in der: x Kernzeitenbetreuung x Schule während der Unterrichtszeiten an der Grundschule Zell unter Aichelberg Wie sehen Deine Aufgaben aus? x Betreuung der Kinder mit Kreativ -und Spielangeboten x Projektangebote und Hausaufgabenbetreuung x Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht mit Förderung einzelner Kinder x Begleitung bei außerschulischen Veranstaltungen Was wünschen wir uns von Dir? x Du bist mindestens 18 Jahre alt mit einem Schulabschluss x Du hast Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern x Du bist motiviert, selbstständig und zeigst Eigeninitiative Was bieten wir Dir? x In einem tollen und offenen Team aus 5 Kerni-Mitarbeiterinnen, zwei ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und 14 Lehrkräften lernst du die Vielfalt der pädagogischen Arbeit kennen. x Wir sind eine zweizügige Schule mit rund 165 Schülerinnen und Schülern x Bezahlung nach den Rahmenbedingungen des DRK – Kreisverband Aalen e.V. Möchtest Du noch mehr erfahren? x Dann melde Dich unter 0177-6988421 bei Simone Strobilius, Ansprechpartnerin der Kernzeitenbetreuung Hast Du Lust, Teil unseres Teams zu werden? Dann bewirb Dich und schicke uns Deine vollständige Bewerbung per E-Mail in einer PDF an: bewerbung@zell-u-a.de oder an die Gemeindeverwaltung Zell u. A., Lindenstr. 1-3, 73119 Zell u. A.. Unsere Informationen nach Artikel 13 DSGVO sind zu finden unter www.zellua.de/rathausverwaltung/rathaus/downloads/datenschutz.html. www.gszellua.de www.zellua.de

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