’s Blättle Seite 33 Gemeinde Hattenhofen 25. Juli 2024 / Nr. 30 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 735.992,40 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) - 653.349,34 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 394.396,64 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 50.000,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) - 50.000,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 344.396,64 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen - 2.935.696,08 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 3.739.330,65 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -2.591.299,44 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 1.148.031,21 € 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 7.542,26 € 3.2 Sachvermögen 18.315.099,31 € 3.3 Finanzvermögen 6.955.209,33 € 3.4 Abgrenzungsposten 64.045,97 € 3.5 Nettoposition 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 25.341.896,87 € 3.7 Basiskapital 18.770.101,82 € 3.8 Rücklagen 2.388.534,64 € 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 Sonderposten 2.666.513,12 € 3.11 Rückstellungen 34.273,55 € 3.12 Verbindlichkeiten 1.137.140,13 € 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 345.333,61 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 25.341.896,87 € 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO) Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen2) EUR drittvorangegangenes Jahr3) EUR zweitvorangegangenes Jahr3) EUR Vorjahr EUR Haushaltsjahr EUR 1 2 3 4 1. beim ordentlichen Ergebnis 1.1 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis 1.2 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 261.776 589.101 658.956 653.344 1.3 Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts 1.4 Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.5 Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses 1.6 Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1.7 Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre 1.8 Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital 2. beim Sonderergebnis 2.1 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 15.868 29.370 2.2 Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 15.868 2.3 Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital 102.990 Gemäß § 95 b Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Demgemäß liegt die Jahresrechnung 2023 einschließlich Rechenschaftsbericht von Freitag, 26. Juli 2024 bis einschließlich Montag, 5. August 2024 während der üblichen Dienstzeit im Rathaus der Gemeinde Hattenhofen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Hattenhofen, 22. Juli 2024 Reutter Bürgermeister
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