Blättle vom 25.07.2024

Seite 2 ’s Blättle Nr. 30 / 25. Juli 2024 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 3 Sonstige Mitteilungen 6 Gemeinde Aichelberg 8 Gemeinde Bad Boll 12 Gemeinde Dürnau 25 Gemeinde Gammelshausen 29 Gemeinde Hattenhofen 31 Gemeinde Zell u. A. 40 Feststellung der Jahresrechnung 2023 des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Bad Boll Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung vom15. Mai 2024 die Jahresrechnung 2023 des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Bad Boll festgestellt. Gem. § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i. V. m. § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Demgemäß liegt die Jahresrechnung 2023 einschließlich Rechenschaftsbericht von Freitag, 26. Juli 2024 bis einschließlich Montag, 5. August 2024 während der Dienststunden öffentlich in der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes, Erlengarten 1, 73087 Bad Boll aus. Die Verbandsversammlung stellte die Jahresrechnung 2023mit folgenden Abschlusssummen fest: 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 1. 697.637,17 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -1. 697.637,17 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 0,00 1.4 Außerordentliche Erträge 7.500,00 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 7.500,00 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 7.500,00 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1. 562.749,18 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1. 595.976,18 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) -33.227,00 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 44.817,51 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -37.317,51 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) 7.500,00 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -25.727,00 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -17.424,00 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) -17.424,00 2.11 Änderung des Finanzierungsmittel- bestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -43.151,00 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 221,78 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 139.314,49 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungs- mitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -42.929,22 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 96.385,27 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 58.558,79 3.2 Sachvermögen 465.334,31 3.3 Finanzvermögen 172.300,77 3.4 Abgrenzungsposten 24.403,47 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 720.597,34 3.7 Basiskapital 0,00 3.8 Rücklagen 0,00 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 190.079,54 3.11 Rückstellungen 0,00 3.12 Verbindlichkeiten 384.291,85 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 720.597,34 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Absatz 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Absatz 1Nr. 25 bis 35GemHVO) Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen 2) Vorjahr Haushaltsjahr Euro Euro 1 2 1. beim ordentlichen Ergebnis 1.1 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis 0,00 0,00 1.2 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 1.3 Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeinde- haushaltsrechts 0,00 0,00 1.4 Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 1.5 Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 1.6 Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 1.7 Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre 0,00 0,00 Informationsseite

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