’s Blättle Seite 11 Gemeinsame Mitteilungen 26. Oktober 2023 / Nr. 43 Für unser Kinderhaus in Bad Boll, Kriechtunnel, Fußballtore und einen großen Gong | Telefon 149390 Funktionsfähige Stichsäge | Plexiglas Abdeckung ca. 80 cm x 100 cm (für Hochbeet) | Telefon 0173 5464659 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr (vor Feiertagen entnehmen Sie bitte den Annahme-/Abgabeschluss dem Mitteilungsblatt). Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke! Landratsamt Göppingen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Göppingen zur Verschiebung von Beginn und Ende des Verbotszeitraums für die Aufbringung von Düngemittelnmit wesentlichen Gehalten an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland im Landkreis Göppingen vom 21. Oktober 2023 Als zuständige Behörde nach § 29 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 4 und Absatz 7 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) erlässt das Landratsamt Göppingen – Landwirtschaftsamt – auf der Grundlage von § 6 Absatz 10 der Düngeverordnung (DüV) vom 26. Mai 2017 folgende I. Allgemeinverfügung Der Verbotszeitraum für die Ausbringung von flüssigenWirtschaftsdüngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland gemäß § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 DüV wird für den gesamten Landkreis Göppingen um zwei Wochen auf den 15. November 2023 bis einschließlich 14. Februar 2024 verschoben. Von dieser Sperrzeitverschiebung ausgenommen sind Flächen innerhalb von Problemgebieten in Wasserschutzgebieten. Dies betrifft folgende Gebiete im Landkreis Göppingen: Name Wasserschutzgebiet KreisNr. WSGNr. Nitratklasse Bezeichnung WSG Sickergalerie Eislingen ZV Eislingen WV 117 008 II Problemgebiet Gingen „Obere Schorteile“ 117 010 II Problemgebiet WSG Sickergalerie Eybach ZWWV Ostalb 117 022 II Problemgebiet Magental ZV Ostalb 117 029 II Problemgebiet Krähensteigquelle Bad Ditzenbach-Gosbach 117 114 II Problemgebiet Geislingen-Eybach Felsen- und Helenenquelle 117 117 II Problemgebiet Die Sperrzeitverschiebung gilt nicht für Festmiste von Huf- und Klauentieren oder Komposte, die jeweils in der Zeit vom 1. Dezember bis zumAblauf des 15. Januar nicht ausgebracht werden dürfen. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung von Ziffer I. wird angeordnet. III. Nebenbestimmungen und Hinweise 1. Trotz der Verschiebung des Verbotszeitraums um zwei Wochen ist zu berücksichtigen, dass in der Zeit zwischen 1. September bis 14. November 2023 auf Grünland in der Summe insgesamt maximal 80 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel ausgebracht werden dürfen. 2. EineHerbstdüngungmit Düngemittelnmit wesentlichemGehalt an Stickstoff ist grundsätzlich nur im Rahmen des für das gesamte Kalenderjahr ermittelten Stickstoffdüngebedarfs möglich. D. h. eine eventuelle Gabe nach dem letzten Schnitt bzw. der letzten Beweidung ist nur dann möglich, wenn dadurch im Kalenderjahr die mit der Düngebedarfsermittlung festgestellte gesamte Stickstoffdüngemenge nicht überschritten wird. 3. Der Boden darf bei der Ausbringung nicht wassergesättigt, überschwemmt, schneebedeckt oder gefroren sein. 4. Zu Gewässern ist ein Abstand von mindestens fünf Metern einzuhalten. 5. Im Übrigen bleiben die Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung, die wasserrechtlichen Vorschriften sowie die Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung – SchALVO – unberührt und sind zu beachten. IV. Inkrafttreten Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes Göppingen https://www.landkreis-goeppingen.de/ start/Landratsamt/Landwirtschaftsamt.html veröffentlicht und kann einschließlich ihrer Begründung beim Landratsamt Göppingen, Landwirtschaftsamt, Pappelallee 10, 73037 Göppingen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landratsamt Göppingen Widerspruch erhoben werden. gez. Jochen Heinz, Erster Landesbeamter Eine umfassende Information … bietet Ihnen das Mitteilungsblatt. Sie werden ausführlich über das Ortsgeschehen informiert. Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder Rettungsdienst sein!
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