Blättle vom 26.10.2023

’s Blättle Seite 45 Gemeinde Hattenhofen 26. Oktober 2023 / Nr. 43 de liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. § 30 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofssatzung vom 1. Mai 2018 mit Gebührenverzeichnis vom 1. Januar 2021 außer Kraft. Anlage zur Friedhofssatzung Gebührenverzeichnis Nr. Amtshandlung/Gebührentatbestand Gebühr in € 1. VERWALTUNGSGEBÜHREN 1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 20,00 € 1.2 Erstmalige Zulassung von Gewerbetreibenden; ebenfalls Ablehnung und Widerruf 25,00 € 1.3 Sonstige gewerbliche Tätigkeit von 10,00 € – 50,00 € 1.4 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen von 25,00 € – 75,00 € 2. BENUTZUNGSGEBÜHREN 2.1 für das Herstellen und Eindecken einer Grabstätte (Bestattung/Beisetzung) 2.1.1 Bestattung von Personen ab zehn Jahren 640,00 € 2.1.2 Bestattung von Personen von zwei bis neun Jahren 490,00 € 2.1.3 Beisetzung von Aschen ab zwei Jahren 140,00 € 2.2 für die Überlassung eines Erdreihengrabes 2.2.1 Erdreihengrab 2.000,00 € 2.2.2 Kinder-Erdreihengrab von zwei bis neun Jahren 750,00 € 2.3 für die Überlassung eines Urnengrabes 2.3.1 Urnenreihengrab 1.500,00 € 2.3.2 Kinder-Urnenreihengrab von zwei bis neun Jahren 600,00 € 2.3.2 Wiesenurnengrab 1.400,00 € 2.3.3 anonymes Urnengrab 1.200,00 € 2.3.4 Urnenreihengrab an der Urnenstele 1.400,00 € 2.3.5 Urnenreihengrab an der Friedhofsmauer 1.400,00 € 2.4 für die Überlassung von besonderen Grabnutzungsrechten 2.4.1 Erddoppelgrab 4.350,00 € 2.4.2 Urnendoppelgrab 2.400,00 € 2.4.3 für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 2.4.1 bzw. 2.4.2 2.4.4 für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungs- periode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet. 2.5 für sonstige Leistungen 2.5.1 Benutzung der Friedhofshalle (Aussegnungshalle) 500,00 € 2.5.2 Benutzung einer Leichenzelle 300,00 € 2.5.3 Sargträger pro Person 65,00 € 2.5.4 Abräumen durch die Gemeinde 2.5.4.1 von einem Erdreihengrab 170,00 € 2.5.4.2 von einem Urnengrab 130,00 € 2.5.4.3 von einem Erddoppelgrab 210,00 € 2.5.5 Platz an der Gedenkstele 100,00 € 2.5.6 Alu-Namenstafel für Gedenkstele (nur in Kombination mit Nr. 2.5.5) 190,00 € 2.5.7 Bronze-Namenstafel für Urnenstele und Friedhofsmauer (nur in Kombination mit Nr. 2.3.4 und 2.3.5) 500,00 € Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hattenhofen, 18. Oktober 2023 Reutter Bürgermeister Auslegung des Beteiligungsberichts 2022 gem. § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2023 den Beteiligungsbericht für das Jahr 2022 beraten und festgestellt. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2022 liegt gemäß § 105 Abs. 3 GemO von Freitag, 27. Oktober 2023 bis einschließlich Dienstag, 7. November 2023 während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Hattenhofen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Hattenhofen, 23. Oktober 2023 Reutter Bürgermeister Liebe ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, zu unserem traditionell im Herbst stattfindenden Seniorennachmittag am Sonntag, 5. November ab 14.00 Uhr darf ich Sie, auch im Namen der Damen und Herren des Gemeinderates, herzlich einladen. Natürlich sind auch Partner und Ehepartner, auch wenn sie das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, herzlich willkommen. Für Unterhaltung sorgt in diesem Jahr der Voralbkomödiant Thomas Schwarz. Musikalisch werden Sie von Steffen Kohl durch den Nachmittag begleitet. Bei Kaffee, Kuchen und Brezeln können Sie ein paar schöne Stunden mit Freunden und Nachbarn verbringen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Ihr Jochen Reutter Bürgermeister Bücherei im Schulhaus Buchvorstellung: Das kleine WIR in der 1. Klasse Auch die Kinder der ersten Klasse haben ein kleines WIR. Ob Matheunterricht, Lesen und Schreiben, Sport oder große Pause – mit dem WIR macht alles doppelt so viel Spaß. Doch die Schüler*innen der Wolkenklasse sind nicht immer einer Meinung. Sie haben auch mal Streit oder sagen blöde Sachen. Dann verschwindet das kleine WIR, und die Kinder vermissen es sehr. Denn ohne WIR-Gefühl fehlt der Wolkenklasse der Zusammenhalt. Zum Glück wissen

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